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Auf dieser Seite: Ambulante Behandlung im Krankenhaus

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes 
zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) vom 12. Dezember 1986

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU / FDP – Drs. 17/1273 

Kontroverse Diskussion um Verordnung zur Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten

Kiel (SHL/24.02.) Regierungsfraktionen und Opposition haben sich im Landtag über die künftige Ausrichtung der Gesundheitspolitik einen heftigen Schlagabtausch geliefert. Anlass war ein von CDU und FDP eingebrachter Entwurf zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Dieser sieht vor, dass das Sozialministerium künftig per Verordnung einen Landesausschuss mit verschiedenen Vertretern im Gesundheitsbereich – unter anderem auch mit der Kassenärztliche Vereinigung – berufen und über ambulante Angebote von Krankenhäusern befinden kann. Grundsätzliches Ziel sei eine Verbesserung der Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die Opposition kritisierte, dass dem Parlament bei solch wichtigen Entscheidungen nur geringe Einflussmöglichkeiten eingeräumt werde, der SPD-Abgeordnete Bernd Heinemann sprach von einem „Ermächtigungsgesetz".

Es sei eine „Farce", dem Gesundheitsminister ins Gesetzbuch schreiben zu wollen, „dass er per Verordnung die Kooperation zwischen Krankenhäusern und Ambulanten Diensten regelt", empörte sich Heinemann. „Wozu noch ein Gesundheitsausschuss, wozu noch dieses Parlament?" fragte er und argumentierte, dass mit dem geplanten Gesetz sämtliche laufende Diskussionen des Landtages um eine flächendeckende Versorgung überflüssig seien.

Koalition: Flexibles und zeitnahes 
Handeln ist notwendig

Mit dieser Verordnungsermächtigung werde die Landesregierung in die Lage versetzt, relativ schnell und flexibel agieren zu können, verteidigte Ursula Sassen (CDU) den Vorstoß der Regierungsfraktionen. Darin könne sie, wenn man es mit der intersektoralen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen auf Augenhöhe wirklich ernst meine, „nichts Negatives sehen". In dieselbe Richtung argumentierte Anita Klahn (FDP), die konstatierte, dass die „Ermächtigung" die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern fördern würde.

Auch Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) begrüßt den Gesetzentwurf dagegen von. Es sei genau richtig, sich einzumischen, wenn auf Bundesebene noch diskutiert werde. Und: Nicht überall im Land sei die Patientenversorgung optimal, deshalb seien gesetzliche Neuregelungen durchaus notwendig. Dies führe überdies zu mehr Rechtssicherheit.

Weitere Redner: Marret Bohn (Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Krankenhäuser können neben der stationären Behandlung von Patienten auch ambulante Angebote machen. Wie dies konkret aussehen soll, könnte bald in einem neuen Landesausschuss beim Sozialministerium beschlossen werden. Ein Entwurf von CDU und FDP zum Krankenhausfinanzierungsgesetz soll den Weg dafür ebnen, dass das Ministerium die Krankenhäuser, Krankenkassen und niedergelassenen Ärzte einladen kann, sobald der Bund seinen Rahmenplan in diesem Bereich vorgelegt hat.

Derzeit verhandelt das Land mit Krankenkassen, Kommunen und der Krankenhausgesellschaft über das Investitionsprogramm für den Krankenhausneubau, das für die nächsten fünf Jahre gelten soll. Die Gespräche wurden Mitte Februar aber zunächst vertagt. Das unter Federführung des Landes entwickelte Programm umfasst 19 Einzelprojekte und hat ein Volumen von 113 Millionen Euro.

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
Juli 2010

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