Es sei eine „Farce", dem Gesundheitsminister
ins Gesetzbuch schreiben zu wollen, „dass er per Verordnung die
Kooperation zwischen Krankenhäusern und Ambulanten Diensten
regelt", empörte sich Heinemann. „Wozu noch ein
Gesundheitsausschuss, wozu noch dieses Parlament?" fragte er
und argumentierte, dass mit dem geplanten Gesetz sämtliche laufende
Diskussionen des Landtages um eine flächendeckende Versorgung
überflüssig seien.
Koalition: Flexibles und zeitnahes
Handeln ist notwendig
Mit dieser Verordnungsermächtigung werde die
Landesregierung in die Lage versetzt, relativ schnell und flexibel
agieren zu können, verteidigte Ursula Sassen (CDU) den Vorstoß der
Regierungsfraktionen. Darin könne sie, wenn man es mit der
intersektoralen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen auf Augenhöhe
wirklich ernst meine, „nichts Negatives sehen". In dieselbe
Richtung argumentierte Anita Klahn (FDP), die konstatierte, dass die
„Ermächtigung" die Kooperation zwischen niedergelassenen
Ärzten und Krankenhäusern fördern würde.
Auch Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) begrüßt
den Gesetzentwurf dagegen von. Es sei genau richtig, sich
einzumischen, wenn auf Bundesebene noch diskutiert werde. Und: Nicht
überall im Land sei die Patientenversorgung optimal, deshalb seien
gesetzliche Neuregelungen durchaus notwendig. Dies führe überdies
zu mehr Rechtssicherheit.
Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)