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Auf dieser Seite: Behinderte Menschen / Selbstbestimmung

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Verordnungen zum Selbstbestimmungs-
Stärkungsgesetz umgehend vorlegen
Antrag der Fraktion SPD – Drucksache 17/1226
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP – Drucksache 17/1328

Pflege-Gesetz: Opposition fordert Ministerium zum Handeln auf

Kiel (SHL/24.02.) Bereits im Juni 2009 hat der Landtag mit dem "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" die Rechte von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ausgebaut. Knapp zwei Jahre später stehe aber immer noch nicht fest, wie das Regelwerk konkret vor Ort umgesetzt werden soll, moniert nun die Opposition. SPD, Grüne, Linke und SSW forderten Sozialminister Heiner Garg (FDP) auf, dem Parlament „endlich" die entsprechenden Verordnungsentwürfe vorzulegen. CDU und FDP hoben indes das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit" hervor.

Das Gesetz gibt der Regierung eine Verordnungsermächtigung zur Regelung der Personalausstattung, der baulichen Standards in den Heimen sowie beim Gütesiegel "Betreutes Wohnen". Auf diese Vorgaben warteten die Einrichtungen „händeringend", monierte die SPD-Abgeordnete Birte Pauls, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte. „Sie lassen die Schwächsten der Gesellschaft warten. Fangen Sie endlich mit Ihrer Arbeit an", wandte sich Pauls an Minister Garg.

Minister Garg: „Wir sind dran"

Der Sozialminister kündigte daraufhin an, noch in diesem Jahr eine Verordnung fertig stellen zu wollen: „Wir sind dran". Dabei will er aber „das Wünschenswerte mit dem Machbaren kombinieren". Um die Kosten für Kommunen und Wohlfahrtsverbände abzuschätzen, wolle sich das Ministerium zunächst einen Überblick über die bestehenden baulichen Standards verschaffen und sich mit allen Beteiligten an einem Runden Tisch zum Thema Fachkräfte absprechen. „Es lohnt sich, die Zeit zu nehmen, weil wir dann eine fundierte Grundlage für eine zukunftsgerichtete Verordnung haben", so Garg.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz folgt dem Motto „so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig" und sieht beispielsweise vor, dass Pflegeheime Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren müssen. Auch ein Beschwerdemanagement ist zwingend vorgeschrieben. Anders als zuvor sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Betroffene sollen zudem stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden können. Dabei geht es zum Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in den Heimen.

CDU und FDP beschlossen schließlich gegen das Votum der Opposition einen Antrag, der die Position des Ministers stützt.

Weitere Redner: Ursula Sassen (CDU), Anita Klahn (FDP), Marret Bohn (Grüne), Ellen Streitbörger (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, die in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen leben, sollen mehr mitreden können, wenn es um ihr unmittelbares Umfeld geht. Das war ein Hauptziel des so genannten Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes, das der Landtag im Juni 2009 einstimmig beschlossen hat. Bislang sei allerdings zu wenig geschehen, um den Gesetzestext mit Leben zu füllen, monieren nun die Sozialdemokraten. Sie fordern die Landesregierung auf, konkrete Verordnungen vorzulegen, wie das Gesetz vor Ort angewendet werden soll. Hierbei soll das Sozialministerium auch den Sozialausschuss des Landtages mit einbeziehen.

Das Gesetz folgt dem Motto: „So viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig" und sieht beispielsweise vor, dass Pflegeheime Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren müssen. Auch ein Beschwerdemanagement ist zwingend vorgeschrieben. Anders als zuvor sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Weiterhin sollen Bedürftige stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden. Dabei geht es zum Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in den Heimen.

   Leicht verständliche Informationen 
   über das Internet gefragt

Außerdem sollen die Heimleitungen ihre Bewohner detailliert im Vorhinein informieren, wenn sie die Gebühren erhöhen wollen. Anbieter aus dem Bereich Betreutes Wohnen sollen leicht verständliche Informationen über sich im Internet veröffentlichen. Zudem soll ein landesweites Gütesiegel für diesen Bereich eingerichtet werden. Und: Das Personal bekommt strenge Vorgaben für die Annahme von Geld und Geschenken von den Bewohnern. Betroffen sind etwa 1.000 Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt rund 50.000 Bewohnern.

Mit dem Gesetz haben Landtag und Landesregierung auch auf die hervorgehobene Stellung der Pflege in der Landesverfassung reagiert. Den Schutz und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und ihre menschenwürdige Versorgung hatte der Landtag nach jahrelanger Diskussion im Oktober 2006 in der Landesverfassung verankert.

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
Juni 2009 (Pflegegesetz)

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Themen-Übersicht

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Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert um Heinz-Werner Arens

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Bericht:

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Regierungsbericht:

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W i r t s c h a f t  /
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