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Pflege-Gesetz:
Opposition fordert Ministerium zum Handeln auf
Kiel (SHL/24.02.) Bereits im
Juni 2009 hat der Landtag mit dem
"Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" die Rechte von
pflegebedürftigen und behinderten Menschen ausgebaut. Knapp zwei
Jahre später stehe aber immer noch nicht fest, wie das Regelwerk
konkret vor Ort umgesetzt werden soll, moniert nun die Opposition.
SPD, Grüne, Linke und SSW forderten Sozialminister Heiner Garg
(FDP) auf, dem Parlament „endlich" die entsprechenden
Verordnungsentwürfe vorzulegen. CDU und FDP hoben indes das Prinzip
„Gründlichkeit vor Schnelligkeit" hervor.
Das Gesetz gibt der Regierung
eine Verordnungsermächtigung zur Regelung der Personalausstattung,
der baulichen Standards in den Heimen sowie beim Gütesiegel
"Betreutes Wohnen". Auf diese Vorgaben warteten die
Einrichtungen „händeringend", monierte die SPD-Abgeordnete
Birte Pauls, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte. „Sie
lassen die Schwächsten der Gesellschaft warten. Fangen Sie endlich
mit Ihrer Arbeit an", wandte sich Pauls an Minister Garg.
Minister Garg: „Wir sind dran"
Der Sozialminister kündigte daraufhin an, noch in diesem
Jahr eine Verordnung fertig stellen zu wollen: „Wir sind
dran". Dabei will er aber „das Wünschenswerte mit dem
Machbaren kombinieren". Um die Kosten für Kommunen und
Wohlfahrtsverbände abzuschätzen, wolle sich das Ministerium
zunächst einen Überblick über die bestehenden baulichen Standards
verschaffen und sich mit allen Beteiligten an einem Runden Tisch zum
Thema Fachkräfte absprechen. „Es lohnt sich, die Zeit zu nehmen,
weil wir dann eine fundierte Grundlage für eine zukunftsgerichtete
Verordnung haben", so Garg.
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz folgt dem
Motto „so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz
wie nötig" und sieht beispielsweise vor, dass Pflegeheime
Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten sowie über
Beratungsstellen und Krisentelefone informieren müssen. Auch ein
Beschwerdemanagement ist zwingend vorgeschrieben. Anders als zuvor
sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die
Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Betroffene sollen zudem
stärker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden können. Dabei
geht es zum Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in
den Heimen.
CDU und FDP beschlossen schließlich gegen das Votum
der Opposition einen Antrag, der die Position des Ministers stützt.
Weitere Redner:
Ursula Sassen (CDU), Anita Klahn (FDP), Marret Bohn (Grüne), Ellen
Streitbörger (Linke), Flemming Meyer (SSW)
Hintergrund:
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, die in
ambulanten, teilstationären oder stationären
Einrichtungen leben, sollen mehr mitreden können, wenn es
um ihr unmittelbares Umfeld geht. Das war ein Hauptziel
des so genannten Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes, das
der Landtag im Juni 2009 einstimmig beschlossen hat.
Bislang sei allerdings zu wenig geschehen, um den
Gesetzestext mit Leben zu füllen, monieren nun die
Sozialdemokraten. Sie fordern die Landesregierung auf,
konkrete Verordnungen vorzulegen, wie das Gesetz vor Ort
angewendet werden soll. Hierbei soll das Sozialministerium
auch den Sozialausschuss des Landtages mit einbeziehen.
Das Gesetz
folgt dem Motto: „So viel Selbstbestimmung wie möglich
und so viel Schutz wie nötig" und sieht
beispielsweise vor, dass Pflegeheime Informationsmaterial
in verständlicher Sprache anbieten sowie über
Beratungsstellen und Krisentelefone informieren müssen.
Auch ein Beschwerdemanagement ist zwingend vorgeschrieben.
Anders als zuvor sind zudem einmal jährlich unangemeldete
Prüfungen geplant; die Ergebnisse müssen veröffentlicht
werden. Weiterhin sollen Bedürftige stärker über ihre
Lebensbedingungen mitentscheiden. Dabei geht es zum
Beispiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in den
Heimen.
Leicht verständliche Informationen
über das Internet gefragt
Außerdem
sollen die Heimleitungen ihre Bewohner detailliert im
Vorhinein informieren, wenn sie die Gebühren erhöhen
wollen. Anbieter aus dem Bereich Betreutes Wohnen sollen
leicht verständliche Informationen über sich im Internet
veröffentlichen. Zudem soll ein landesweites Gütesiegel
für diesen Bereich eingerichtet werden. Und: Das Personal
bekommt strenge Vorgaben für die Annahme von Geld und
Geschenken von den Bewohnern. Betroffen sind etwa 1.000
Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere
Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt rund
50.000 Bewohnern.
Mit dem Gesetz haben
Landtag und Landesregierung auch auf die hervorgehobene
Stellung der Pflege in der Landesverfassung reagiert. Den
Schutz und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen
Menschen und ihre menschenwürdige Versorgung hatte der
Landtag nach jahrelanger Diskussion im Oktober 2006 in der
Landesverfassung verankert.
Vorherige
Debatte zum Thema:
plenum-online Juni
2009 (Pflegegesetz)
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