|
Glücksspiel-Gesetz:
Koalition lässt
sich nicht vom Alleingang abbringen
Kiel (SHL/23.02.) Union und
FDP haben es erwartungsgemäß abgelehnt, ihr im September
beschlossenes Glücksspiel-Gesetz wieder zurückzunehmen. Dies hatte
die SPD gefordert. Die Koalitionäre wiederholten ihre Argumente
für den Sonderweg Schleswig-Holsteins. Ein Kernpunkt: Das Landesgesetz
orientiere sich an den Vorgaben der EU-Kommission zur
Liberalisierung des Wettanbieter-Marktes. Innenminister Klaus Schlie
(CDU) wies darauf hin, dass Brüssel mittlerweile bestätigt habe,
dass das schleswig-holsteinische Gesetz mit den Vorgaben Brüssels
vereinbar und somit rechtskonform sei. Derzeit arbeite sein
Ministerium daran, die Bedingungen für die Genehmigungen der
Lizenzen festzulegen.
Die Oppositionsfraktionen warfen Schwarz-Gelb vor,
vollendete Tatsachen zu schaffen, da ab dem 1. März die ersten
Wettlizenzen für sechs Jahre vergeben werden können. Danach sei
eine Rückkehr zu einer gemeinsamen, solidarischen Position mit den
anderen 15 Bundesländern, die sich auf einen einheitlichen
Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt haben, nicht mehr möglich. Es
sei bedauerlich, so Kai Dolgner (SPD), dass CDU und FDP die letzte
Chance vom Sonderweg abzukommen, zugunsten einer "kurzfristigen
Optimierung des Landeshaushaltes" verstreichen lasse.
Minister Schlie drehte dieses Argument um: Das
schleswig-holsteinische Glücksspiel-Gesetz könne den anderen als
Schablone dienen. Schließlich sei der im Dezember von den anderen
Bundesländern auf den Weg gebrachte Staatsvertrag noch nicht von
Brüssel notifiziert worden. Schlie hegte große Zweifel, dass dies
überhaupt geschehe, da es sachlich nicht zu begründen sei, warum
dort beispielsweise die Anzahl der Lizenzen auf 20 begrenzt worden
sei.
Dem Innenministerium liegen
derzeit sechs Anträge von Sportwettenanbietern und ein Antrag eines
Anbieters von Casino-Spielen im Netz vor, weitere sollen in der
kommenden Woche folgen. Es gibt den Angaben zufolge mehr als 80
Interessenbekundungen.
Weitere Hauptredner:
Hans-Jörn Arp (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold
(Grüne), Uli Schippels (Linke), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Mit ihrem Glücksspiel-Alleingang hat die schwarz-gelbe
Koalition für bundesweites Aufsehen gesorgt: Wett- und
Spieleanbieter aus dem In- und Ausland liebäugeln seitdem
mit einem Umzug nach Schleswig-Holstein. Die 15 anderen
Bundesländer haben sich jedoch auf einen neuen
Glücksspiel-Staatsvertrag verständigt und so
Schleswig-Holstein zur Glücksspiel-Insel innerhalb
Deutschlands gemacht. Vor diesem Hintergrund fordert die
SPD, das erst im September beschlossene Glücksspielgesetz
des Landes wieder außer Kraft zu setzen. Vermutlich
vergeblich: CDU und FDP lehnten dies im Innen- und
Rechtsausschuss ab.
Christdemokraten
und Liberale haben den Lotto-Vertrieb für private
Anbieter geöffnet, etwa an der Tankstelle oder per
Internet. Zudem kann das Land unbegrenzt viele
Konzessionen für Sportwetten oder Online-Poker vergeben.
Firmen, die zurzeit aus Großbritannien oder Österreich
den deutschen Markt bedienen, können sich ab 1. März in
Schleswig-Holstein niederlassen. Da sie eine Abgabe
entrichten müssen, erhofft sich die Koalition
Mehreinnahmen für den Landeshaushalt. Von einem zwei- bis
dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ist die Rede.
Berichten zufolge sind über 80 Unternehmen an einer
Übersiedlung nach Schleswig-Holstein interessiert.
Bislang fließt ein großer Teil der Wett-Erlöse am
Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom Ausland aus das
deutsche Staatsmonopol umschiffen.
Hat die EU
das letzte Wort?
Der
schleswig-holsteinische Solo-Kurs stößt in den übrigen
Bundesländern jedoch auf Ablehnung. Alle anderen
Landeschefs haben im Dezember einen neuen
Glücksspiel-Staatsvertrag unterzeichnet, der - im
Gegensatz zum vorherigen - nach Überzeugung der
Ministerpräsidenten EU-konform ist. Kernpunkte: Das
staatliche Lotto-Monopol bleibt erhalten, aber der
Sportwetten-Markt wird begrenzt geöffnet. Es sollen
bundesweit maximal 20 Lizenzen an Glücksspiel-Unternehmen
vergeben werden. Für die Firmen wird eine Steuer auf
jeden Wetteinsatz in Höhe von fünf Prozent fällig.
Online-Poker und Casino-Spiele bleiben verboten.
Damit bleibt der Entwurf
hinter dem Kieler Gesetz zurück, das die Zahl der
Lizenzen nicht begrenzt, Online-Poker erlaubt und eine
niedrigere Abgabe verlangt. Die Landesregierung hat jedoch
angekündigt, sich dem Kurs der anderen Länder
anzuschließen, wenn die EU den neuen Staatsvertrag
notifiziert.
Vorherige
Debatte zum Thema - mehr Info:
plenum-online September 2011
(Verabschiedung des Gesetzes)
plenum-online November 2011
(1. Lesung)
|
|