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Auf dieser Seite: Glücksspiel-Gesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des 
Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1956
(Ausschussüberweisung am 16. November 2011)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 17/2267 

Glücksspiel-Gesetz: Koalition lässt 
sich nicht vom Alleingang abbringen

Kiel (SHL/23.02.) Union und FDP haben es erwartungsgemäß abgelehnt, ihr im September beschlossenes Glücksspiel-Gesetz wieder zurückzunehmen. Dies hatte die SPD gefordert. Die Koalitionäre wiederholten ihre Argumente für den Sonderweg Schleswig-Holsteins. Ein Kernpunkt: Das Landesgesetz orientiere sich an den Vorgaben der EU-Kommission zur Liberalisierung des Wettanbieter-Marktes. Innenminister Klaus Schlie (CDU) wies darauf hin, dass Brüssel mittlerweile bestätigt habe, dass das schleswig-holsteinische Gesetz mit den Vorgaben Brüssels vereinbar und somit rechtskonform sei. Derzeit arbeite sein Ministerium daran, die Bedingungen für die Genehmigungen der Lizenzen festzulegen.

Die Oppositionsfraktionen warfen Schwarz-Gelb vor, vollendete Tatsachen zu schaffen, da ab dem 1. März die ersten Wettlizenzen für sechs Jahre vergeben werden können. Danach sei eine Rückkehr zu einer gemeinsamen, solidarischen Position mit den anderen 15 Bundesländern, die sich auf einen einheitlichen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt haben, nicht mehr möglich. Es sei bedauerlich, so Kai Dolgner (SPD), dass CDU und FDP die letzte Chance vom Sonderweg abzukommen, zugunsten einer "kurzfristigen Optimierung des Landeshaushaltes" verstreichen lasse.

Minister Schlie drehte dieses Argument um: Das schleswig-holsteinische Glücksspiel-Gesetz könne den anderen als Schablone dienen. Schließlich sei der im Dezember von den anderen Bundesländern auf den Weg gebrachte Staatsvertrag noch nicht von Brüssel notifiziert worden. Schlie hegte große Zweifel, dass dies überhaupt geschehe, da es sachlich nicht zu begründen sei, warum dort beispielsweise die Anzahl der Lizenzen auf 20 begrenzt worden sei.

Dem Innenministerium liegen derzeit sechs Anträge von Sportwettenanbietern und ein Antrag eines Anbieters von Casino-Spielen im Netz vor, weitere sollen in der kommenden Woche folgen. Es gibt den Angaben zufolge mehr als 80 Interessenbekundungen.

Weitere Hauptredner: Hans-Jörn Arp (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (Grüne), Uli Schippels (Linke), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
Mit ihrem Glücksspiel-Alleingang hat die schwarz-gelbe Koalition für bundesweites Aufsehen gesorgt: Wett- und Spieleanbieter aus dem In- und Ausland liebäugeln seitdem mit einem Umzug nach Schleswig-Holstein. Die 15 anderen Bundesländer haben sich jedoch auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verständigt und so Schleswig-Holstein zur Glücksspiel-Insel innerhalb Deutschlands gemacht. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD, das erst im September beschlossene Glücksspielgesetz des Landes wieder außer Kraft zu setzen. Vermutlich vergeblich: CDU und FDP lehnten dies im Innen- und Rechtsausschuss ab.

Christdemokraten und Liberale haben den Lotto-Vertrieb für private Anbieter geöffnet, etwa an der Tankstelle oder per Internet. Zudem kann das Land unbegrenzt viele Konzessionen für Sportwetten oder Online-Poker vergeben. Firmen, die zurzeit aus Großbritannien oder Österreich den deutschen Markt bedienen, können sich ab 1. März in Schleswig-Holstein niederlassen. Da sie eine Abgabe entrichten müssen, erhofft sich die Koalition Mehreinnahmen für den Landeshaushalt. Von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ist die Rede. Berichten zufolge sind über 80 Unternehmen an einer Übersiedlung nach Schleswig-Holstein interessiert. Bislang fließt ein großer Teil der Wett-Erlöse am Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom Ausland aus das deutsche Staatsmonopol umschiffen.

Hat die EU das letzte Wort?

Der schleswig-holsteinische Solo-Kurs stößt in den übrigen Bundesländern jedoch auf Ablehnung. Alle anderen Landeschefs haben im Dezember einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag unterzeichnet, der - im Gegensatz zum vorherigen - nach Überzeugung der Ministerpräsidenten EU-konform ist. Kernpunkte: Das staatliche Lotto-Monopol bleibt erhalten, aber der Sportwetten-Markt wird begrenzt geöffnet. Es sollen bundesweit maximal 20 Lizenzen an Glücksspiel-Unternehmen vergeben werden. Für die Firmen wird eine Steuer auf jeden Wetteinsatz in Höhe von fünf Prozent fällig. Online-Poker und Casino-Spiele bleiben verboten.

Damit bleibt der Entwurf hinter dem Kieler Gesetz zurück, das die Zahl der Lizenzen nicht begrenzt, Online-Poker erlaubt und eine niedrigere Abgabe verlangt. Die Landesregierung hat jedoch angekündigt, sich dem Kurs der anderen Länder anzuschließen, wenn die EU den neuen Staatsvertrag notifiziert.

Vorherige Debatte zum Thema - mehr Info:
plenum-online
September 2011 (Verabschiedung des Gesetzes)
plenum-online November 2011 (1. Lesung)

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