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Auf dieser Seite: Flächendeckende ärztliche Versorgung

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Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung
medizinischer Versorgungsstrukturen im Land

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP - Drucksache 17/2238 

Ärztemangel: Neues Landesgremium 
soll gegensteuern

Kiel (SHL/23.02.) In vielen Gegenden Schleswig-Holsteins gibt es zu wenig Haus- und Fachärzte. Der Bund hat zum Jahresbeginn ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern – nun zieht das Land nach. CDU und FDP wollen ein Landesgremium einrichten, das Lösungen vorschlägt, wenn es vor Ort zu Engpässen kommt. Beteiligte sollen sein: Gesundheitsministerium, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft sowie Ärzte und Kommunen. Ein wichtiger Lösungsansatz sei es, die Angebote von Kliniken und Arztpraxen zu verzahnen und so "die sektorenübergreifende Zusammenarbeit patientenorientiert zu optimieren", sagte Ursula Sassen (CDU) in der Ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf.

Die Opposition begrüßte das angestrebte Gremium im Grundsatz. "Jetzt wird endliche die Versorgung an die Wirklichkeit in unserem Land angepasst", merkte Bernd Heinemann (SPD) an. Es gab aber auch Nachbesserungsvorschläge für die Beratungen im Sozialausschuss. So sollten auch Patienten und Pflegekräfte an dem Gremium beteiligt werden, hieß es bei Sozialdemokraten, Grünen, Linken und SSW. Auch der Plan, eine eigene Geschäftsstelle für das Landesgremium einzurichten, stieß auf Kritik: Dies könne Kosten verursachen und Abläufe verlangsamen. Hier sollen "keine neuen Stellen geschaffen werden", entgegnete Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Aber: "Wir brauchen jemanden der koordiniert."

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ist im Norden jeder vierte der 1.900 Hausärzte über 60 Jahre alt; rund 900 werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen. Mit 320 Millionen Euro pro Jahr will Berlin die Arbeit als Landarzt attraktiver gestalten. So sollen junge Mediziner mit Zuschlägen und flexibleren Arbeitsbedingungen aufs Land gelockt werden. In überversorgten Ballungsräumen wurden finanzielle Anreize für Praxisschließungen geschaffen. Auch die so genannte Residenzpflicht wurde abgeschafft - niedergelassene Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren.

Weitere Redner: Anita Klahn (FDP), Marret Bohn (Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Angesichts des drohenden Ärztemangels im ländlichen Raum hat der Bund im vergangenen Jahr ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern. Um dies auf Landesebene umzusetzen, wollen CDU und FDP nun ein gemeinsames Landesgremium einrichten, das eine flächendeckende Bedarfsplanung entwickeln soll. Beteiligt werden sollen das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft sowie Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer und Kommunen.

Die neue Bundesregelung ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Hauptziel ist es, die Attraktivität des Arztberufs zu steigern und die ärztliche Unterversorgung zu berseitigen, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Hierfür werden insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich ausgegeben. Für die Zahnärzte sind davon 120 Millionen vorgesehen.

So sollen junge Mediziner mit Zuschlägen und flexibleren Arbeitsbedingungen aufs Land gelockt werden. Kern des Gesetzes ist, dass Ärzte, die sich für eine Niederlassung auf dem Land entscheiden, dadurch keine finanziellen Nachteile haben sollen. Kommen beispielsweise immer mehr Patienten, weil es rundum zu wenige Ärzte gibt, soll ein Landarzt nicht weniger Geld pro Patient bekommen, wie es sonst der Fall ist. Fachärzte und Kliniken sollen gleichermaßen bestimmte Patienten ambulant behandeln, damit Schwerkranke auch in dünn besiedelten Gebieten einen Arzt finden. Zudem soll die Verteilung der Ärzte innerhalb eines Landkreises flexibler gehandhabt werden.

Jeder vierte Hausarzt in Schleswig-Holstein
ist über 60 Jahre alt / 20 Arztsitze sind unbesetzt

Im Gegenzug wurden in überversorgten Gebieten wie beispielsweise in Ballungsräumen finanzielle Anreize für Praxisschließungen geschaffen. Damit soll erreicht werden, dass etwaige Nachfolger eines Arztes, der in den Ruhestand geht, sich auf dem Land niederlassen. Auch die so genannte Residenzpflicht wurde abgeschafft - niedergelassene Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren. Die bisherige Regelung besagte, dass ein Arzt in der Nähe seiner Praxis wohnen muss, um für die Patientenversorgung zur Verfügung zu stehen.

Ein weitere Punkt des Gesetzes: Die Mitsprache der Länder soll verbessert werden. Sofern sich die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zu einem Konsens zur Schließung von Versorgungslücken einigen können, sollen die Länder das Problem angehen. Sie sollen auch Anreize setzen können, dass Ärzte in strukturschwache Gebiete wechseln.

Nach Angaben der KV Schleswig-Holstein sind im Norden derzeit rund 20 Arztsitze unbesetzt, vor allem im dünn besiedelten Südwesten des Landes. Jeder vierte der 1.900 Hausärzte ist über 60 Jahre alt; rund 900 werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen.

Vorherige Debatten zum Thema:
plenum-online
Oktober 2011 (Versorgungsstrukturen), Juli 2010 (ambulante Behandlung), Juni 2010 (Hausärzte), Februar 2010 (Hausärzte)

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