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Auf dieser
Seite: Flächendeckende
ärztliche Versorgung
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Top 11
Entwurf
eines Gesetzes zur Entwicklung
medizinischer Versorgungsstrukturen im Land
Gesetzentwurf
der Fraktionen von CDU und FDP - Drucksache 17/2238
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Ärztemangel: Neues
Landesgremium
soll gegensteuern
Kiel (SHL/23.02.) In vielen
Gegenden Schleswig-Holsteins gibt es zu wenig Haus- und Fachärzte.
Der Bund hat zum Jahresbeginn ein Maßnahmenpaket beschlossen, um
die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern – nun
zieht das Land nach. CDU und FDP wollen ein Landesgremium
einrichten, das Lösungen vorschlägt, wenn es vor Ort zu Engpässen
kommt. Beteiligte sollen sein: Gesundheitsministerium,
Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft sowie Ärzte und Kommunen.
Ein wichtiger Lösungsansatz sei es, die Angebote von Kliniken und
Arztpraxen zu verzahnen und so "die sektorenübergreifende
Zusammenarbeit patientenorientiert zu optimieren", sagte Ursula
Sassen (CDU) in der Ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf.
Die Opposition begrüßte das angestrebte Gremium im
Grundsatz. "Jetzt wird endliche die Versorgung an die
Wirklichkeit in unserem Land angepasst", merkte Bernd Heinemann
(SPD) an. Es gab aber auch Nachbesserungsvorschläge für die
Beratungen im Sozialausschuss. So sollten auch Patienten und
Pflegekräfte an dem Gremium beteiligt werden, hieß es bei
Sozialdemokraten, Grünen, Linken und SSW. Auch der Plan, eine
eigene Geschäftsstelle für das Landesgremium einzurichten, stieß
auf Kritik: Dies könne Kosten verursachen und Abläufe
verlangsamen. Hier sollen "keine neuen Stellen geschaffen
werden", entgegnete Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
Aber: "Wir brauchen jemanden der koordiniert."
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ist
im Norden jeder vierte der 1.900 Hausärzte über 60 Jahre alt; rund
900 werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen. Mit
320 Millionen Euro pro Jahr will Berlin die Arbeit als Landarzt
attraktiver gestalten. So sollen junge Mediziner mit Zuschlägen und
flexibleren Arbeitsbedingungen aufs Land gelockt werden. In
überversorgten Ballungsräumen wurden finanzielle Anreize für
Praxisschließungen geschaffen. Auch die so genannte Residenzpflicht
wurde abgeschafft - niedergelassene Ärzte müssen nicht mehr dort
wohnen, wo sie praktizieren.
Weitere Redner: Anita Klahn (FDP), Marret Bohn
(Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)
Hintergrund:
Angesichts des drohenden Ärztemangels im ländlichen
Raum hat der Bund im vergangenen Jahr ein Maßnahmenpaket
auf den Weg gebracht, um die flächendeckende medizinische
Versorgung zu sichern. Um dies auf Landesebene umzusetzen,
wollen CDU und FDP nun ein gemeinsames Landesgremium
einrichten, das eine flächendeckende Bedarfsplanung
entwickeln soll. Beteiligt werden sollen das
Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung
(KV), die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft sowie
Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer und Kommunen.
Die neue
Bundesregelung ist Anfang des Jahres in Kraft getreten.
Hauptziel ist es, die Attraktivität des Arztberufs zu
steigern und die ärztliche Unterversorgung zu berseitigen,
heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Hierfür
werden insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich
ausgegeben. Für die Zahnärzte sind davon 120 Millionen
vorgesehen.
So sollen
junge Mediziner mit Zuschlägen und flexibleren
Arbeitsbedingungen aufs Land gelockt werden. Kern des
Gesetzes ist, dass Ärzte, die sich für eine
Niederlassung auf dem Land entscheiden, dadurch keine
finanziellen Nachteile haben sollen. Kommen beispielsweise
immer mehr Patienten, weil es rundum zu wenige Ärzte
gibt, soll ein Landarzt nicht weniger Geld pro Patient
bekommen, wie es sonst der Fall ist. Fachärzte und
Kliniken sollen gleichermaßen bestimmte Patienten
ambulant behandeln, damit Schwerkranke auch in dünn
besiedelten Gebieten einen Arzt finden. Zudem soll die
Verteilung der Ärzte innerhalb eines Landkreises
flexibler gehandhabt werden.
Jeder
vierte Hausarzt in Schleswig-Holstein
ist über 60 Jahre alt / 20 Arztsitze sind unbesetzt
Im Gegenzug
wurden in überversorgten Gebieten wie beispielsweise in
Ballungsräumen finanzielle Anreize für
Praxisschließungen geschaffen. Damit soll erreicht
werden, dass etwaige Nachfolger eines Arztes, der in den
Ruhestand geht, sich auf dem Land niederlassen. Auch die
so genannte Residenzpflicht wurde abgeschafft -
niedergelassene Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo
sie praktizieren. Die bisherige Regelung besagte, dass ein
Arzt in der Nähe seiner Praxis wohnen muss, um für die
Patientenversorgung zur Verfügung zu stehen.
Ein weitere
Punkt des Gesetzes: Die Mitsprache der Länder soll
verbessert werden. Sofern sich die Krankenkassen und die
Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zu einem Konsens zur
Schließung von Versorgungslücken einigen können, sollen
die Länder das Problem angehen. Sie sollen auch Anreize
setzen können, dass Ärzte in strukturschwache Gebiete
wechseln.
Nach
Angaben der KV Schleswig-Holstein sind im Norden derzeit
rund 20 Arztsitze unbesetzt, vor allem im dünn
besiedelten Südwesten des Landes. Jeder vierte der 1.900
Hausärzte ist über 60 Jahre alt; rund 900 werden in den
nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen.
Vorherige
Debatten zum Thema:
plenum-online Oktober 2011
(Versorgungsstrukturen), Juli
2010 (ambulante Behandlung), Juni
2010 (Hausärzte), Februar
2010 (Hausärzte)
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