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Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten

Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/2254 
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP - Drs. 17/2319 

Pferdekennzeichnung: Mehrheit hält das Brandeisen für eine "Alternative" zum Chip

Kiel (SHL/24.02.) Die Mehrheit im Landtag sieht in der Pferdekennzeichnung mit dem Brandeisen keine unverantwortbare Tierquälerei und hält das Verfahren für eine geeignete Alternative zur Implantierung eines Chips. Union, FDP und einige Abgeordnete der SPD reagierten damit auf einen Vorstoß der Grünen, die ein Verbot dieser Methode gefordert hatten und dafür warben, dass sich der Landtag einer entsprechenden Beschlussvorlage des Bundesrates anschließen soll. Die SPD hatte die Abstimmung zu einer freien Gewissensentscheidung gemacht und die Fraktionsdiziplin aufgehoben.

Wissenschaftliche Untersuchungen an der Pferdehaut hätten deutliche Vorteile der Brandeisen-Kennzeichnung gegenüber der Implantierung eines Chips ergeben, begründete Landwirtschaftsministerin Juliane Rumpf (CDU) die Haltung von Schwarz-Gelb in der Debatte. Detlef Matthiessen (Grüne) warf ihr darauf hin vor, "Klientelpolitik" zugunsten der Züchtverbände zu betreiben. In dieselbe Richtung argumentierten Linke und SSW. Aus den Reihen der SPD wurde betont, dass es keine ideale Kennzeichen-Methode gäbe.

In einem von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag, der mit einigen SPD-Vertretern verabschiedet wurde, wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die EU zwar die Chip-Kennzeichnungsmethode vorschreibe, aber unter bestimmten Voraussetzungen alternative Methoden zulasse. Den "Schenkelbrand in Verbindung mit einer DNA-Typisierung" bezeichnen CDU und FDP als "ein geeignetes Verfahren, auf das die Zuchtverbände angewiesen sind".

Weitere Hauptredner: Heiner Rickers (CDU), Marion Sellier (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Ulrich Schippels (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Ist es Tierquälerei, Pferde mit einem Brandzeichen zu markieren? Grüne und Landesregierung sind hier geteilter Meinung. Während die Grünen unnötige Schmerzen für das Tier beklagen, hält das Landwirtschaftsministerium am sogenannten Schenkelbrand fest. Die Landesregierung macht sich im Bundesrat dafür stark, dass Züchter neben der ohnehin vorgeschrieben Kennzeichnung per Transponder-Chip auch das Brandeisen einsetzen dürfen. Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Änderung der Vieh-Verkehrsverordnung in den Bundesrat eingebracht. Damit stellt sich der Norden auch gegen das CSU-geführte Bundes-Landwirtschaftsministerium.

Das Kieler Agrarministerium verweist auf ein vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenes Gutachten. Dies besage, dass sowohl der Schenkelbrand als auch die Einsetzung des Chips zu Belastungen wie Angst, Erschrecken oder einem kurzen Schmerzreiz beim Pferd führen. Untersuchungen an der Pferdehaut hätten allerdings ergeben, dass beim Vergleich der beiden Kennzeichnungsmethoden die Schäden durch den Heißbrand gering seien, während die Haut durch das Transponder-Implantat erheblich belastet werde. Laut Landesregierung kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass der Heißbrand der Transponder-Implantation überlegen sei. Auch viele Pferdezüchter im Lande beharren auf dem Schenkelbrand, zumal das Brandzeichen die Herkunft des Tieres auch äußerlich sichtbar mache.

Grüne verweisen auf Entschließung des Bundesrates

Demgegenüber stellen die Grünen heraus: "Der Schenkelbrand verursacht bei den Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden, die nicht erforderlich sind." Sie fordern die Landesregierung auf, ihre Pro-Brandeisen-Initiatve zurückzuziehen und verweisen auf eine Entschließung des Bundesrates aus dem Jahr 2010. Damals hatte sich die Länderkammer mehrheitlich gegen den Schenkelbrand ausgesprochen.

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat Mitte Februar über den schleswig-holsteinischen Vorstoß debattiert. Eine Entscheidung in der Länderkammer wird für den März erwartet. Unterdessen ist eine Änderung des Tierschutz-Gesetzes aus dem Bundes-Landwirtschaftsministerium auf dem Weg, die auch ein Verbot des Schenkelbrandes vorsieht.

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