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Auszug aus der
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Abschnitt III, Artikel 26,
Abs. 2: Die Ministerpräsidentin (...) beruft und entlässt die
Landesministerinnen und Landesminister (...).
Landtag kontrolliert
neu zusammengesetzte "Vollziehende Gewalt"
Simonis gibt Kabinettsumbildung
bekannt
Kiel
(SHL). Lange war spekuliert worden, einen Tag vor der ersten
Landtagssitzung in diesem Jahr lüftete Ministerpräsidentin Heide
Simonis (SPD) das Geheimnis: Zum einen will sie bei der kommenden
Landtagswahl 2005 erneut als Spitzenkandidatin ihrer Partei
antreten, zum anderen gab sie am Dienstag, 21. Januar 2003, den
neuen Zuschnitt ihres Kabinetts bekannt. Demnach rückt
Kultus-Staatssekretär Ralf Stegner auf die Ministerbank, wo er ab
dem 01. März 2003 den
seit zehn Jahren amtierenden Finanzminister Claus Möller (beide
SPD) ablöst. Agrarministerin Ingrid Franzen (SPD) hingegen kann
sich wieder voll auf die Arbeit im Landtag konzentrieren: Ihr
Landwirtschaftsministerium wird aufgelöst.
Weitere
Konsequenzen des Neuzuschnitts in der Organisation der
Landesregierung: Bernd Rohwer (SPD) wird Schleswig-Holsteins
"Superminister". Der bisherige Wirtschafts- und
Verkehrsminister wird künftig auch für die Bereiche
Arbeitsmarkt, Tourismus, Energie und Ernährungswirtschaft die
Verantwortung übernehmen. Umweltminister Klaus Müller (B´90/Grüne)
übernimmt aus dem aufgelösten Agrarministerium die Bereiche
Landwirtschaft und Fischerei, während Innenminister Klaus Buß
(SPD) zusätzlich mit den Aufgaben für Landesplanung,
EU-Strukturpolitik, Dorfentwicklung und Küstenschutz betraut wurde.
Auch die bisherige
Arbeits-, Sozial-, Gesundheits-, und Verbraucherministerin Heide
Moser (SPD) muss sich umorientieren. Sie verliert die Hoheit über
die Arbeitsmarktpolitik, erhält dafür die
Verantwortung für die Veterinärämter, die
Lebensmittelüberwachung, die Reaktorsicherheit und Landeslabore.
Laut Simonis leitet sie jetzt ein "echtes
Verbraucherministerium".
Und: Die
Landtagsabgeordnete Sandra Redmann (SPD) verliert ihren Posten
als Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes in der Staatskanzlei. Diese Aufgaben werden künftig die zuständigen
Ministerien erledigen.
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