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Top 09:
Durchführung der
Heimaufsicht
Große Anfrage der
Fraktion der CDU - Drucksache 15/2061
Antwort der Landesregierung |
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Von der Heimaufsicht
zum "Pflege-TÜV"?
Kontroverse Standpunkte prägten Debatte
über stationäre Pflege
Kiel (SHL). Die Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen
im Lande "kann sich sehen lassen". Ein Grund hierfür: die
"hohe Effizienz" der staatlichen Heimaufsichtsbehörden.
Dieses positive Fazit zog Sozialministerin Heide Moser (SPD) am
Mittwoch, 22. Januar 2003, in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage
der CDU zum Thema Heimaufsicht. Dem widersprach die Opposition: Der
Pflegebereich bleibe "die Achillesferse der Ministerin",
so die Unions-Abgeordnete Helga Kleiner.
Nachdem
im Jahr 2001 in einer Reihe von Heimen eklatante Mängel
festgestellt wurden, reagierte der Gesetzgeber mit einer Novelle des
Heimgesetzes sowie einem Qualitätssicherungsgesetz. Demzufolge
müssen alle 625 staatlichen Pflegeheime in Schleswig-Holstein
mindestens einmal jährlich von den kommunalen Aufsichtsbehörden
kontrolliert werden. "Diese neuen Vorschriften greifen",
bilanzierte Ministerin Moser, obwohl es in einigen Kreisen
Nachholbedarf gebe.
Dem stimmten die Regierungsfraktionen zu. Andreas Beran (SPD)
lobte die "Fachkompetenz des Ministeriums" und richtete
den Blick in die Zukunft: Durch die Projekte "ProQua" und
"Plaisir", mit denen unter anderem der Pflegebedarf
ermittelt wird, werde der "gute und erfolgreiche
Weg" Schleswig-Holsteins fortgesetzt. Auch die
Grünen-Abgeordnete Angelika Birk unterstrich die erfolgreiche
"Federführung der Ministerin". Demgegenüber bemängelte
sie, dass landesweit nur 39 kommunale Bedienstete mit der
Heimaufsicht befasst seien.
Andere Töne schlug die Opposition an: Es werde zu wenig
geprüft, stellte die Abgeordnete Kleiner (Foto rechts) fest. Die Heimaufsicht sei
"blauäugig und vertrauensselig" und erfülle ihre Pflicht
nur zu 80 bis 90 Prozent. Für die FDP forderte Veronika Kolb, dem
Beispiel der freien Wirtschaft zu folgen und die Kontrollen einem
unabhängigen "Pflege-TÜV" zu überlassen.
Silke Hinrichsen (SSW) wies die Einwände der Opposition zurück.
Statt Pauschalkritik zu üben, solle die CDU die Mängel konkret
benennen.
Der Bericht wurde einstimmig zur abschließenden Beratung an den
Sozialausschuss überwiesen.
Hintergrund
In
Schleswig-Holstein gibt es laut Regierungsbericht 625
stationäre Pflege-Einrichtungen (Stichtag: 30.06.2002),
in denen rund 22.000 Menschen leben. Ein Großteil dieser
Heime, nämlich 570, sind laut Medizinischem Dienst der
Krankenversicherung (MDK) Einrichtungen der Altenpflege.
Der MDK, der die Kontrolle dieser Heime gemeinsam mit den
kommunalen Heimaufsichts-Behörden wahrnimmt, hat in den
vergangenen zwei Jahren eine Reihe von Mängeln
beanstandet: In 140 der 570 Senioren-Einrichtungen wurden
zum Teil gravierende Pflegemängel festgestellt, 31 Heime
wurden deswegen geschlossen.
Neben unzureichender
Pflege-Dokumentation beklagten die Prüfer vor allem
fehlende Aktivierung – die Bewohner würden im Bett
liegen gelassen, ihnen würde der Klogang verweigert, so
der Vorwurf. Häufigste Ursache dieser Unzulänglichkeiten
ist Personalmangel. So fehlen landesweit 1875
Vollzeit-Fachkräfte, was einer Stellen-Unterbesetzung von
15 Prozent entspricht. Zur Verbesserung der Situation
plant das Sozialministerium, die Ausbildung für
Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Eine mögliche
Folge der Personal-Aufstockung: höhere finanzielle
Belastungen für die Heimbewohner und ihre Angehörigen.
Ein Pilotprojekt zur Qualitätskontrolle der 428
ambulanten Pflegedienste im Lande hat das
Sozialministerium im Januar 2003 auf den Weg gebracht.
weitere
Informationen: www.heimaufsicht.de,
www.heimaufsicht.com
Stichwort: Grosse
Anfragen...
...an die Landesregierung können
von einer Fraktion oder mindestens 18 Abgeordneten
schriftlich beim Landtagspräsidenten eingereicht werden.
Die Regierung hat dann einen Monat Zeit, die Grosse Anfrage
schriftlich zu beantworten. Geschieht dies nicht, kann auf
Forderung der Fragesteller das Thema auf die nächste
Plenartagung gesetzt werden.
mehr
Informationen: Geschäftsordnung
des Landtages S-H (www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)
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