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Durchführung der Heimaufsicht
Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2061
Antwort der Landesregierung
Drucksache: 15/2268
-Plenarprotokoll-

Von der Heimaufsicht 
zum "Pflege-TÜV"?
Kontroverse Standpunkte prägten Debatte
über stationäre Pflege

Kiel (SHL). Die Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen im Lande "kann sich sehen lassen". Ein Grund hierfür: die "hohe Effizienz" der staatlichen Heimaufsichtsbehörden. Dieses positive Fazit zog Sozialministerin Heide Moser (SPD) am Mittwoch, 22. Januar 2003, in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU zum Thema Heimaufsicht. Dem widersprach die Opposition: Der Pflegebereich bleibe "die Achillesferse der Ministerin", so die Unions-Abgeordnete Helga Kleiner.

Nachdem im Jahr 2001 in einer Reihe von Heimen eklatante Mängel festgestellt wurden, reagierte der Gesetzgeber mit einer Novelle des Heimgesetzes sowie einem Qualitätssicherungsgesetz. Demzufolge müssen alle 625 staatlichen Pflegeheime in Schleswig-Holstein mindestens einmal jährlich von den kommunalen Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. "Diese neuen Vorschriften greifen", bilanzierte Ministerin Moser, obwohl es in einigen Kreisen Nachholbedarf gebe.

Dem stimmten die Regierungsfraktionen zu. Andreas Beran (SPD) lobte die "Fachkompetenz des Ministeriums" und richtete den Blick in die Zukunft: Durch die Projekte "ProQua" und "Plaisir", mit denen unter anderem der Pflegebedarf ermittelt wird,  werde der "gute und erfolgreiche Weg" Schleswig-Holsteins fortgesetzt. Auch die Grünen-Abgeordnete Angelika Birk unterstrich die erfolgreiche "Federführung der Ministerin". Demgegenüber bemängelte sie, dass landesweit nur 39 kommunale Bedienstete mit der Heimaufsicht befasst seien.

Andere Töne schlug die Opposition an: Es werde zu wenig geprüft, stellte die Abgeordnete Kleiner (Foto rechts) fest. Die Heimaufsicht sei "blauäugig und vertrauensselig" und erfülle ihre Pflicht nur zu 80 bis 90 Prozent. Für die FDP forderte Veronika Kolb, dem Beispiel der freien Wirtschaft zu folgen und die Kontrollen einem unabhängigen "Pflege-TÜV" zu überlassen.

Silke Hinrichsen (SSW) wies die Einwände der Opposition zurück. Statt Pauschalkritik zu üben, solle die CDU die Mängel konkret benennen.

Der Bericht wurde einstimmig zur abschließenden Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

Hintergrund
 In Schleswig-Holstein gibt es laut Regierungsbericht 625 stationäre Pflege-Einrichtungen (Stichtag: 30.06.2002), in denen rund 22.000 Menschen leben. Ein Großteil dieser Heime, nämlich 570, sind laut Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK) Einrichtungen der Altenpflege. Der MDK, der die Kontrolle dieser Heime gemeinsam mit den kommunalen Heimaufsichts-Behörden wahrnimmt, hat in den vergangenen zwei Jahren eine Reihe von Mängeln beanstandet: In 140 der 570 Senioren-Einrichtungen wurden zum Teil gravierende Pflegemängel festgestellt, 31 Heime wurden deswegen geschlossen. 
 Neben unzureichender Pflege-Dokumentation beklagten die Prüfer vor allem fehlende Aktivierung – die Bewohner würden im Bett liegen gelassen, ihnen würde der Klogang verweigert, so der Vorwurf. Häufigste Ursache dieser Unzulänglichkeiten ist Personalmangel. So fehlen landesweit 1875 Vollzeit-Fachkräfte, was einer Stellen-Unterbesetzung von 15 Prozent entspricht. Zur Verbesserung der Situation plant das Sozialministerium, die Ausbildung für Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Eine mögliche Folge der Personal-Aufstockung: höhere finanzielle Belastungen für die Heimbewohner und ihre Angehörigen.
 Ein Pilotprojekt zur Qualitätskontrolle der 428 ambulanten Pflegedienste im Lande hat das Sozialministerium im Januar 2003 auf den Weg gebracht.

weitere Informationen: www.heimaufsicht.de, www.heimaufsicht.com

Stichwort: Grosse Anfragen...
...an die Landesregierung können von einer Fraktion oder mindestens 18 Abgeordneten schriftlich beim Landtagspräsidenten eingereicht werden. Die Regierung hat dann einen Monat Zeit, die Grosse Anfrage schriftlich zu beantworten. Geschieht dies nicht, kann auf Forderung der Fragesteller das Thema auf die nächste Plenartagung gesetzt werden.

mehr Informationen: Geschäftsordnung des Landtages S-H  (www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)

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