Auf dieser Seite: Landesbeamtengesetz - Küstenwache

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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze
Gesetzentwurf der Landesregierung
neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3122
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 21: 
Einheitliche Deutsche Küstenwache
Antrag der Fraktion der CDU
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU FDP, B´ 90/Grüne sowie der Abgeordneten des SSW - Drs.
15/3175neu
Drucksache: 15/3161
-Plenarprotokoll-
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Kurz und bündig: Erste Lesung 
zum Beamtengesetz

Kiel (SHL). Aufgrund zeitlicher Probleme hat der Landtag am Freitag, 23. Januar 2004, kurzerhand einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umgestaltung des Landesbeamtentums ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Ziel das Beamtenrecht flexibler und kostengünstiger zu gestalten, macht die Landesregierung unter anderem den Vorschlag, dass die 2001 ausgelaufene Altersteilzeit-Regelung wieder in Kraft treten soll. Beamte ab 55 Jahren sollen bis zum 65. Lebensjahr nur noch die Hälfte ihrer Arbeit verrichten können und dafür 83 Prozent des Nettolohns erhalten. Außerdem sollen die Benachteiligungen für Stellen-Bewerber, die nicht aus dem Öffentlichen Dienst stammen, abgeschafft werden. Strengere Regeln sind für die Annahme von Geschenken vorgesehen.

Hintergrund:

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Landtag für einheitliche Küstenwache
Interfraktioneller Beschluss für mehr Sicherheit auf See

Kiel (SHL). Einmütig hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, den Aufbau einer zentralen Küstenwache voranzutreiben. Die neue Behörde soll die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen. Hierdurch erhofften sich alle Landtagsparteien am Freitag, 23. Januar 2004, mehr Effizienz und weniger bürokratische Hemmnisse, beispielsweise beim Umgang mit Schiffsunfällen und Umweltkatastrophen. "Dabei dürfen notwendige Verfassungsänderungen kein Hindernis sein", heißt es in dem Beschluss. Innenminister Klaus Buß (SPD) signalisierte Zustimmung zu dem interfraktionellen Antrag.

 Die Abgeordneten verwiesen zur Begründung auf die Havarie des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998. Auch die Kriminalitätsabwehr im Ostseeraum verlange eine Konzentration der Kräfte, hieß es. Das im Januar 2003 eingerichtete zentrale Havariekommando in Cuxhaven sei bereits ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, der nun konsequent fortgesetzt werden müsse.

Zur Umsetzung des vom Parlament gefassten Vorschlages müsste ein Teil der verfassungsmäßigen Rechte der Bundesländer an den Bund abgetreten werden. Auch Absprachen zwischen den Küstenländern in Form von Staatsverträgen könnten unter Umständen erforderlich sein. Über Details soll die Regierung während der Februar-Tagung berichten. Die verschiedenen Küstenschutzbehörden verfügen derzeit über 30 Schiffe, sieben Hubschrauber und zwei Flugzeuge.

Hauptredner: Heinz Maurus (CDU), Wilhelm Malerius (SPD), Joachim Behm (FDP), Detlef Matthiessen (B`90/Grüne), Lars Harms (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  Die CDU-Fraktion will eine einheitliche deutsche Küstenwache aufbauen und fordert die Landesregierung auf, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Die neue Behörde soll die Aufgaben des Bundesgrenzschutz, des Zoll, der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen. Hierdurch erhofft sich die Union mehr Effizienz und weniger bürokratische Hemmnisse, beispielsweise beim Umgang mit Schiffsunfällen und Umweltkatastrophen. Die Christdemokraten verweisen auf die Havarie des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum im Jahr 1998.
  Zur Umsetzung des Vorschlages ist eine Grundgesetzänderung nötig, denn die Bundesländer müssten einen Teil ihrer verfassungsmäßigen Rechte an den Bund abtreten. Vor diesem Hintergrund plädiert die Landesregierung für eine Klärung der Zuständigkeiten durch Verträge zwischen den Ländern ein.
  Die verschiednen Küstenschutzbehörden verfügen derzeit über 30 Schiffe, sieben Hubschrauber und zwei Flugzeuge.

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