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Auf
dieser Seite: Landesbeamtengesetz
- Küstenwache
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Top 06:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze
Gesetzentwurf der
Landesregierung
neu:
ohne Aussprache |
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Top 21:
Einheitliche
Deutsche Küstenwache
Antrag der Fraktion der CDU
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU FDP, B´ 90/Grüne sowie der
Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3175neu |
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Kurz und bündig: Erste
Lesung
zum Beamtengesetz
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Kiel (SHL). Aufgrund
zeitlicher Probleme hat der Landtag am Freitag, 23. Januar 2004,
kurzerhand einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur
Umgestaltung des Landesbeamtentums ohne Aussprache an den Innen-
und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Ziel
das Beamtenrecht flexibler und kostengünstiger zu
gestalten, macht die Landesregierung unter anderem den
Vorschlag, dass die 2001
ausgelaufene Altersteilzeit-Regelung wieder in Kraft treten
soll. Beamte ab 55 Jahren sollen bis zum 65. Lebensjahr
nur noch die Hälfte ihrer Arbeit verrichten können und
dafür 83 Prozent des Nettolohns erhalten. Außerdem
sollen die Benachteiligungen für Stellen-Bewerber, die
nicht aus dem Öffentlichen Dienst stammen, abgeschafft
werden. Strengere Regeln sind für die Annahme von
Geschenken vorgesehen.
Hintergrund:
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Landtag für einheitliche
Küstenwache
Interfraktioneller
Beschluss für mehr Sicherheit auf See
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Kiel (SHL). Einmütig hat der Landtag die Landesregierung
aufgefordert, den Aufbau einer zentralen Küstenwache
voranzutreiben. Die neue Behörde soll die Aufgaben des
Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Fischereiaufsicht und der
Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen. Hierdurch
erhofften sich alle Landtagsparteien am Freitag, 23. Januar
2004, mehr Effizienz und weniger bürokratische Hemmnisse,
beispielsweise beim Umgang mit Schiffsunfällen und
Umweltkatastrophen. "Dabei dürfen notwendige Verfassungsänderungen kein Hindernis sein", heißt es in dem
Beschluss. Innenminister Klaus Buß (SPD) signalisierte
Zustimmung zu dem interfraktionellen Antrag.
Die Abgeordneten verwiesen zur Begründung auf die
Havarie des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998.
Auch die Kriminalitätsabwehr im Ostseeraum verlange eine
Konzentration der Kräfte, hieß es. Das im Januar 2003
eingerichtete zentrale Havariekommando in Cuxhaven sei bereits
ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, der nun konsequent
fortgesetzt werden müsse.
Zur Umsetzung des vom Parlament gefassten Vorschlages müsste
ein Teil der verfassungsmäßigen Rechte der Bundesländer an
den Bund abgetreten werden. Auch Absprachen zwischen den
Küstenländern in Form von Staatsverträgen könnten unter
Umständen erforderlich sein. Über Details soll die Regierung
während der Februar-Tagung berichten. Die verschiedenen
Küstenschutzbehörden verfügen derzeit über 30 Schiffe,
sieben Hubschrauber und zwei Flugzeuge.
Hauptredner:
Heinz Maurus (CDU), Wilhelm Malerius (SPD), Joachim
Behm (FDP), Detlef Matthiessen (B`90/Grüne), Lars Harms (SSW),
Innenminister Klaus Buß (SPD)
Hintergrund:
Die
CDU-Fraktion will eine einheitliche deutsche Küstenwache
aufbauen und fordert die Landesregierung auf, eine
entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.
Die neue Behörde soll die Aufgaben des Bundesgrenzschutz,
des Zoll, der Fischereiaufsicht und der
Wasserschutzpolizei in weiten Teilen übernehmen.
Hierdurch erhofft sich die Union mehr Effizienz und
weniger bürokratische Hemmnisse, beispielsweise beim
Umgang mit Schiffsunfällen und Umweltkatastrophen. Die
Christdemokraten verweisen auf die Havarie des
Holzfrachters "Pallas" vor Amrum im Jahr 1998.
Zur Umsetzung des Vorschlages ist eine
Grundgesetzänderung nötig, denn die Bundesländer
müssten einen Teil ihrer verfassungsmäßigen Rechte an
den Bund abtreten. Vor diesem Hintergrund plädiert die
Landesregierung für eine Klärung der Zuständigkeiten
durch Verträge zwischen den Ländern ein.
Die verschiednen Küstenschutzbehörden verfügen
derzeit über 30 Schiffe, sieben Hubschrauber und zwei
Flugzeuge.
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