Auf dieser Seite: Friesisch-Gesetz

xxx

Top 08:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum
(Friesisch-Gesetz – FriesischG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 15/3150
-Plenarprotokoll-

Friesisch: Kulturelles Erbe 
fördern und schützen
SSW plädiert für gesetzlichen Schutz 
der Minderheitensprache

Kiel (SHL). Die friesische Sprache soll an Schleswig-Holsteins Westküste stärker in Erscheinung treten. Ein entsprechender Gesetzentwurf des SSW, den der Landtag am Donnerstag, 22. Januar 2004, in Erster Lesung beriet, stieß grundsätzlich auf ein positives Echo. Einhelliger Tenor: Dieses besondere kulturelle Erbe des Landes zwischen den Meeren muss bewahrt und gefördert werden. Die Abgeordneten schränkten aber ein: Es dürften keine hohe Kosten entstehen. Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) zeigte sich skeptisch und verwies auf bereits geltende Bestimmungen: Vieles in dem Entwurf könne bereits umgesetzt werden, wie beispielsweise die zweisprachige Beschilderung in den Kommunen.

Nach Willen des 1948 als Partei der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig und der nationalen Friesen in Nordfriesland gegründeten Südschleswigschen Wählerverbands soll das Friesische im Kreis Nordfriesland und auf der zum Kreis Pinneberg gehörigen Insel Helgoland gleichberechtigt im Umgang mit Behörden verwendet werden dürfen. Friesisch-Kenntnisse sollen in diesen Gegenden ein Kriterium für die Aufnahme in den Öffentlichen Dienst werden. Die friesischen Farben (Gold-Rot-Blau) und das Wappen (Adler, Grütztopf und Krone/Foto) sollen zum Beispiel auf Briefköpfen und an Rathäusern neben den Insignien des Landes Schleswig-Holstein verwendet werden können. Das Gesetz soll für das Land bindend sein, Kommunen sollen sich freiwillig anschließen können.

Friesisch ist eine eigene Sprache, die, wie Hoch- und Niederdeutsch, Niederländisch und Englisch, zur westgermanischen Sprachgruppe gehört. Zurzeit sprechen rund 10.000 Menschen im Nordwesten des Landes einen der sechs verschiedenen friesischen Dialekte. Etwa 1.400 Schüler nehmen im Kreis Nordfriesland freiwillig am Sprachunterricht teil. Der Landtag unterstrich den besonderen Schutz der Friesen im Land, da sie, anders als zum Beispiel die dänische Minderheit, kein "Mutterland" außerhalb der Landesgrenzen hätten.

Der Gesetzentwurf wurde an die Ausschüsse Europa, Finanzen, Bildung sowie Innen und Recht überwiesen.

Stimmen aus der zum Teil auf Friesisch
gehaltenen Debatte:

Lars Harms (SSW) verwies auf die Expertenkommission der Europäischen Sprachencharta, die besondere Regelungen für die Friesen angeregt habe. Als Vorbilder nannte er die Bestimmungen für die sorbische Minderheit in Sachsen und Brandenburg. Auch die Statuten für die dänische Minderheit aus den 50er Jahren seien ein Vorbild.

Für Rolf Fischer (SPD) ist die Minderheitenpolitik eine Erfolgsgeschichte und eine Kernkompetenz des Landes, die weiter entwickelt werden müsse. Der Wunsch einer Minderheit nach schützenden Regelungen sei verständlich. Er schränkte jedoch ein, es dürfe keine Bevorzugung einer Minderheit gegenüber den anderen Im Lande geben.

Heinz Maurus (CDU) forderte, das Gebot der Landesverfassung hinsichtlich der Minderheitenrechte müsse ständig beachtet werden. Er wies darauf hin, dass nur wenige Öffentliche Bedienstete in Nordfriesland Friesisch sprächen. Es bleibe also noch viel zu tun, beispielsweise in Kindergärten, Schulen und in der Erwachsenenbildung.

Ekkehard Klug (FDP) warf die Frage auf, ob eine gesetzliche Lösung wirklich notwendig sei. Es müsse zum Beispiel geprüft werden, in welchem Umfang das Gesetz über bisherige Bestimmungen hinausgeht. Zudem könne die Ungleichgewichtung von Dänen und Friesen Probleme bereiten.

Irene Fröhlich (Grüne) machte auf die Geschichte der Friesen und ihren besonderen Stolz aufmerksam. Die Menschen in anderen Teilen des Landes müssten auf den Reichtum des friesischen Erbes aufmerksam gemacht werden. Das komme allen Menschen in Schleswig-Holstein zugute.

Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) goss "Wasser in den Wein": Es müssten Vorgaben der Bundesebene beachtet werden, zum Beispiel die Europäische Sprachencharta, die für das Land binden sei. In dieser Sprachencharta sah sie das zentrale Instrument der Minderheitenpolitik und fragte: "Warum etwas ändern, was jetzt schon gut funktioniert?" Es seien nur wenige Anpassungen nötig, so im Wahlgesetz und im Schulgesetz.

Hintergrund:
  Der SSW will die Rolle der friesischen Sprache per Gesetz stärken. Nach Willen des Wählerverbands soll das Friesische im Kreis Nordfriesland und auf der zum Kreis Pinneberg gehörigen Insel Helgoland gleichberechtigt im Umgang mit Behörden verwendet werden dürfen. Friesisch-Kenntnisse sollen in diesen Gegenden ein Einstellungskriterium für die Aufnahme in den Öffentlichen Dienst werden. Die friesischen Farben (Gold-Rot-Blau) und das Wappen (Adler, Grütztopf und Krone) sollen neben den Insignien des Landes Schleswig-Holstein verwendet werden können.
  Friesisch ist eine eigene Sprache, die, wie Hoch- und Niederdeutsch, Niederländisch und Englisch, zur westgermanischen Sprachgruppe gehört. Zurzeit sprechen rund 10.000 Menschen im Nordwesten des Landes Friesisch. 1.700 Schüler nehmen im Kreis Nordfriesland freiwillig am Sprachunterricht teil.

  Der SSW hat seinen Gesetzentwurf zweisprachig eingebracht. Hier die Präambel in friesischer und hochdeutscher Sprache:

Präambel
  Önj önjerkåning, dåt da friiske jare spräke än deerma jare identitäät uk önj e tukamst bewååre wan, aw grün foon et waasen, dåt da friiske bütefor da gränse foon e Bundesrepubliik Tjüschlönj nån äinen stoot hääwe, wat ham ferplächtet fäilt än stip da friiske bait bewååren foon jare spräke, önjt bewustweesen, dåt dåt schöölen än dåt stipen foon e friiske spräke önjt inträse foont lönj Schlaswik-Holstiinj läit, aw grün foon jü "Rååmekonwäntsjoon foon e Eurooparädj fort schöölen foon natsjonaale manerhäide" än e "Europääisch charta for regjonaal- unti manerhäidespräke", aw grün foon artiikel 3 foont grüngesäts än artiikel 5 foon e ferfooting foont lönj Schlaswik-Holstiinj beslüt di Schlaswik-Holstiinjsche Loondäi dåtheer gesäts: (…)

Übersetzung:
 
In Anerkennung des Willens der Friesen ihre Sprache und somit ihre Identität auch in Zukunft zu erhalten, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Friesen außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland keinen Mutterstaat haben, der sich ihnen verpflichtet fühlt und Sorge für die Bewahrung ihrer Sprache trägt, im Bewusstsein, dass der Schutz und die Förderung der friesischen Sprache im Interesse des Landes Schleswig-Holstein liegen, unter Berücksichtigung der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, unter Berufung auf Artikel 3 des Grundgesetzes und auf Artikel 5 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein beschließt der Schleswig-Holsteinische Landtag das folgende Gesetz: (…)

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

Aktuelles

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - - 

Am Rand notiert:
Ein Jahr "plenum-online"

Eine runde Sache:
Ursula Kähler feiert

Gesetzentwürfe

2. Lesungen:

Volksinitiativen (Verfassung)
Rundfunkstaatsvertrag
(Kurzmeldung)
Vertreter Amtsanwaltschaft
(Kurzmeldung)

1. Lesungen:

Sparkassengesetz
Innovationsstiftung S-H
Rundfunkgesetz
Friesisch-Gesetz
Landesbeamtengesetz

Wirtschaft / Verkehr / Technik

GA Wirtschaftsstruktur
GA Truppenreduzierung
Regionalis.-Mittel SPNV
Regionalprogramm 2000
Fördermittel Motorola
Wirtschaftsförderung
(Kurzmeldung)

Finanzen

Erg. Vermittlungsausschuss
Weihnachtsgeld für Minister
(Kurzmeldung)

Arbeit/Soziales / Gesundheit

Arbeitsmarktpolitik
Gender Mainstreaming
Gleichstellungsbericht
Öffentl. Gesundheitsdienst
Hospize
Arbeitszeiten Krankenhäuser
(Kurzmeldung)
Petitionsausschuss
(Kurzmeldung)

Bildung / Kultur / Forschung

Lehrerausbildung
Eliteförderung

Inneres / Recht

Strukturreform Finanzämter
Untersuchungsausschüsse
Küstenwache

Agrar / Tourismus / Landesentwicklung

Dt-dt Grenzweg
Radverkehr

Natur / Umwelt / Energie

- - -

Europa

- - -