Auf dieser Seite: Untersuchungsausschüsse - Volksinitiativen

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Top 11: 
Abschaffung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse
Einführung von unabhängigen Richteruntersuchungen
Antrag der Abgeordneten des SSW

Drucksache: 15/3128
-Plenarprotokoll-
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Top 02: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/2154
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 69. Sitzung am 9. Oktober 2002)
Drucksache: 15/2973
-Plenarprotokoll-
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Keine Chance für Abschaffung
der U-Ausschüsse 
SSW-Antrag mit überfraktionellem
Schulterschluss abgelehnt

Kiel (SHL/lno). Vor dem Hintergrund der Konflikte um die Pröhl- und "Computer"-Affäre hat sich der schleswig-holsteinische Landtag am Freitag, 23. Januar 2004, eine scharfe Debatte über das Instrument der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) geliefert. Auslöser war ein Antrag des SSW: Danach sollten diese Ausschüsse abgeschafft und politische Affären von unabhängigen Richtern geklärt werden. Die politische Bewertung sollte weiterhin das Parlament vornehmen. Der SSW fand für seinen Vorstoß keine Unterstützung, der Antrag wurde von allen Landtagsfraktionen unisono abgelehnt.

Die "Filz-Affäre" habe gezeigt, dass die Ausschüsse immer mehr zu politischen Kampfmitteln verkämen, begründete die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk (Foto), den Antrag: "Angesichts der massiven Propaganda kann von Aufklärung kaum die Rede sein". Von politischen Abgeordneten könne eine unparteiische Ermittlung – anders als von unabhängigen Richtern – auch gar nicht erwartet werden; das sei ein Widerspruch in sich, so Spoorendonk. Im angelsächsischen Raum habe sich die Richteruntersuchung bewährt. Da das Parlament die Untersuchungen einsetze, würden auch die Kontrollrechte des Parlaments nicht beschnitten.

Grüne: PUAs "schärfstes Schwert des Parlaments"

Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls nutzte die anschließende Aussprache zu einer scharfen Polemik gegen die Opposition im "Filz-Ausschuss": Von der "selektiven Darstellung" einzelner Fakten über die "Ausforschung des Privatlebens missliebiger Auskunftspersonen" bis zu einer "Hetzkampagne gegen die Ministerpräsidentin", reichten die Aktionen der "Hobby-Anwälte", "Profilneurotiker" und "schwarzen Hilfs-Sherrifs". Gleichwohl lehne er den Vorstoß des SSW ab: "Wenn ein Instrument missbraucht wird, dann sollten wir nicht das Instrument abschaffen, sondern den Missbrauch", so Puls.

Auch sie habe Verständnis für den Ärger des SSW über die Arbeit des derzeitigen PUAs, stimmte Monika Heinold (Grüne) zu: "Wir fordern die CDU auf, das montagliche Treiben schnell zu beenden." Zugleich betonte Heinold jedoch, dass auch die Grünen den Antrag des SSW "ganz klar" ablehnen: PUAs hätten Verfassungsrang, sie seien das schärfste Schwert des Parlaments. Zugleich mahnte Heinold: "Wer ein scharfes Schwert dazu benutzt, um damit das tägliche Brot zu schneiden, macht es stumpf."

CDU: "Kampfmittel der Opposition"

Vor "antiparlamentarischen Reflexen" wie in der Weimarer Zeit, warnte der CDU-Abgeordnete Thorsten Geißler den SSW. PUAs seien ein Mittel zur Ausübung parlamentarischer Kontrolle und keine Gerichte. Insofern seien diese Ausschüsse selbstverständlich ein "Kampfmittel der Opposition". Wie erfolgreich PUAs arbeiten könnten, habe beispielsweise der Schubladenausschuss oder der PUA zur Pallas-Affäre gezeigt, so Geißler.

Der politische Meinungsstreit gehöre nun einmal dazu, betonte auch Wolfgang Kubicki (FDP). Wer Untersuchungsausschüsse durch Richterkommissionen ersetzen wolle, könne auch gleich fordern, das Parlament durch Sachverständigenkommissionen zu ersetzen. Bei seiner Forderung nach Richtergremien verwechsele der SSW zudem "unabhängig" mit "neutral", gab Kubicki unter Verweis auf das Beispiel von "Amtsrichter Ronald Schill" zu bedenken: Schon bei der Bestellung des Sonderermittlers für eine Richterkommission werde es im Landtag Streit geben.

Für eine Gesetzesänderung im Sinne des SSW wäre im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen, da dafür auch die Verfassung hätte geändert werden müssen.

Hintergrund:
  Der SSW will die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) in ihrer bisherigen Form abschaffen. Stattdessen sollen politische Affären durch unabhängige Richter untersucht werden. Der Wählerverband verspricht sich durch diese in Großbritannien gängige Regelung eine schnellere und politisch unabhängigere Aufarbeitung der Fälle. Die abschließende politische Bewertung der Untersuchungsergebnisse soll aber dem Parlament vorbehalten bleiben. Die PUA seien, so der SSW-Vorwurf, zu "politischen Kampfinstrumenten" geworden.
  Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat seit 1946 insgesamt 21 PUA eingerichtet, davon zwei in der laufenden 15. Wahlperiode. Insbesondere die Untersuchung der Nebentätigkeiten des ehemaligen Expo-Beauftragten der Landesregierung Karl Pröhl im Rahmen des zurzeit amtierenden 2. PUA hat für heftige Kontroversen zwischen Koalition und Opposition gesorgt.

Stichwort: Parlamentarischer U-Ausschuss
  Laut Artikel 18 der Landesverfassung hat der Landtag "das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen". Der Ausschuss lädt Zeugen vor und sammelt in öffentlicher Sitzung Beweise, die dann in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. Am Ende seiner Tätigkeit legt der Untersuchungsausschuss einen Abschlussbericht vor.
  Die Fraktionen des Landtags sind mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse des Landtags spiegeln sich in der Zusammensetzung des Ausschusses wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen Untersuchungsausschuss unter den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke.
  Zur Beweisaufnahme kann der Ausschuss die Landesregierung verpflichten, Akten vorzulegen und ihren Mitarbeitern Aussagegenehmigungen zu erteilen. Gerichte und Behörden müssen Amtshilfe leisten.

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Keine Bestandsgarantie
für Volksentscheide
Opposition lässt Verfassungsänderung platzen

Kiel (SHL). Der Landtag hat am Freitag, 23. Januar, einer zeitlich befristeten Bestandsgarantie von Volksentscheiden eine Absage erteilt. CDU und FDP wandten sich in der Aussprache gegen eine von Rot-Grün und SSW gewollte Neuregelung. Damit hätte einem vorgelegten Entwurf der Regierungskoalition die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit gefehlt. Nach einer Sitzungsunterbrechung stimmten SPD und Grüne schließlich zu, die strittige Änderung der Fristgarantie aus der Abstimmung zu nehmen. Unterm Strich wurden schließlich einige Änderungen für das "direkte" demokratische Beschlussverfahren abgenickt, wie kostenlose Beratungshilfe bei Volksinitiativen oder die öffentliche Auslegung von Unterschriftenlisten.

Der Gesetzentwurf hätte eine zweijährige Bestandsklausel für Volksentscheide festgeschrieben. Rot-Grün hatte mit dieser Regelung eine Konsequenz aus der Abstimmung über die Rechtschreibreform aus dem Jahr 1998 ziehen wollen. Nach dem Erfolg der Initiative "Wir gegen die Rechtschreibreform" hatte der Landtag binnen eines Jahres die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Bürger rückgängig gemacht.

Johann Wadephul (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP) begründeten ihre Ablehnung der Bestandsgarantie mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Irene Fröhlich (Grüne), Klaus-Peter Puls (SPD) und  Silke Hinrichsen (SSW) sahen in der Bestandsgarantie hingegen die rechtliche Absicherung und vor allem die Glaubwürdigkeit der Politik verbessert.

Hintergrund:
  Der Innen- und Rechtsausschuss schlägt dem Landtag mehrheitlich eine Reihe von Verfahrensänderungen bei Volksabstimmungen vor. So soll ein durch einen Volksentscheid beschlossenes Gesetz in den ersten zwei Jahren nur durch eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag oder einem weiteren Volksentscheid verändert werden können. Außerdem sollen die Unterschriftenlisten, auf denen die für das Zustandekommen eines Volksentscheids nötigen Stimmen gesammelt werden, künftig nicht nur in Amtsstuben, sondern beispielsweise auch in Geschäften ausliegen. Initiatoren eines Volksbegehrens sollen zudem ein Anrecht auf rechtliche Beratung durch das Innenministerium erhalten. Ihnen werden auch längere Fristen eingeräumt.
  Am grundsätzlichen Verfahren soll sich nichts ändern: Zunächst benötigt eine Volksinitiative 20.000 Unterschriften, um ein Anliegen auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen. Stimmt das Parlament diesem Anliegen nicht zu, haben die Antragsteller im Rahmen eines Volksbegehrens sechs Monate Zeit, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Dazu sind die Stimmen von fünf Prozent der Wahlberechtigten (rund 100.000 Unterschriften) nötig.

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