Auf dieser Seite: Gender Mainstreaming - Gleichstellungsbericht

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Top 24: 
Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips in der Landesverwaltung
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/3045(neu)
-Plenarprotokoll-
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Top 25: 
Zweiter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst - Gleichstellungsbericht (1999 - 2002) -
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3046
-Plenarprotokoll-
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"Frauen sind besser, Männer auch"
Gender Mainstreaming bringt alle Ausschüsse auf Trab

Kiel (SHL). Die Gleichstellungspolitik wird sämtliche Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages beschäftigen: Einzig gegen die Stimmen der CDU - bei Enthaltung ihres Abgeordneten Klaus Schlie - hat das Parlament am Mittwoch, 21. Januar 2004, den ersten Zwischenbericht der Landesregierung zum Gender Mainstreaming-Prinzip an alle neun Fachgremien zur weiteren Beratung - und intensiven Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Thema - überwiesen. Grund: Die Gleichberechtigung der Geschlechter soll auch weiterhin aktiv gefördert werden, waren sich die Abgeordneten überfraktionell in der Debatte weitgehend einig. Unterschiedliche Auffassung bestand aber über den richtigen Ansatz der Gleichstellungspolitik. Während Politiker der Koalition die Notwendigkeit weiterer frauenpolitischer Maßnahmen betonten, forderten Mitglieder der Opposition die Berücksichtigung beider Geschlechter und eine Abkehr von zu starker Frauenpolitik bei der Umsetzung des Modells. 

"Gender Mainstreaming" bezeichnet einen Politikansatz, der sich um die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Männern bemüht. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung das Rahmenkonzept "Gender Mainstreaming - Modernes Steuerungsinstrument" beschlossen und sich verpflichtet, Gender Mainstreaming grundsätzlich bei allen politischen, normgebenden und administrativen Vorhaben zu berücksichtigen. Seit 2002 besteht als zentraler Ansprechpartner das Gender-Informationszentrum (GIZ), das vom Justizministerium geschaffen wurde.

Stimmen aus der Debatte: 

Frauenministerin Anne Lütkes (B`90/Grüne) betonte, es sei "viel erreicht, viel getan" worden. Es gebe keinen Anlass, die Hände in den Schoß zu legen. Die Unterdrückung der Frauen nehme wegen der Deregulierung des Arbeitsrechts und der Sozialsysteme zu.

Caroline Schwarz (CDU) sah das Prinzip des Gender Mainstream unzureichend umgesetzt. Es fehle an Frauen in Männerberufen und an Männern in Frauenberufen, wie zum Beispiel in Grundschulen und Kindergärten. Reine Frauenpolitik solle überflüssig werden.

Jutta Schümann (SPD) sagte, Frauenpolitik sei weiter notwendig, um auch kurzfristig bestehende Benachteiligungen weiter abzubauen. Sie bezeichnete die bisherige Umsetzung als gelungen und als zusätzliche Strategie zur Qualitätsentwicklung.

Veronika Kolb (FDP) forderte, "nicht immer aufs Geschlecht zu schielen". Gender Mainstreaming sei Gleichstellungs- und nicht Frauenpolitik.

Irene Fröhlich (B´90/Grüne) verwies auf bestehende Erfolge. Es habe sich gelohnt, Vorgaben für die Landesverwaltung im Rahmen des Gender Mainstream Konzeptes zu machen: "Schleswig-Holstein ist Spitze".

Sike Hinrichsen (SSW) betonte, es gebe noch eine Menge zu tun. Es gehe um Ziele, die langfristig erreicht werden können, da es sich um schwierige Mechanismen handle, die Frauen an der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen.

Hintergrund:
  "Gender Mainstreaming" bezeichnet einen Politikansatz, der sich um die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Männern bemüht. Dieser Ansatz geht davon aus, dass politisches Handeln im Vorwege auf seine Konsequenzen für beide Geschlechter geprüft werden muss und dass etwaige Ungleichheiten vermieden und, wo es notwendig ist, ausgeglichen werden sollen.
  Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung das Rahmenkonzept "Gender Mainstreaming - Modernes Steuerungsinstrument" beschlossen und sich verpflichtet, Gender-Mainstreaming grundsätzlich bei allen politischen, normgebenden und administrativen Vorhaben zu berücksichtigen. So werden seit 2001 in verschiedenen Ministerien und mit fachlicher Unterstützung des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie verschiedene Modellprojekte umgesetzt. Hier zieht der Regierungsbericht das Fazit, dass Frauen oft wegen der Anforderungen, die an Führungskräfte gestellt werden und die sich mit familiären Verpflichtungen nur schwer in Übereinstimmung bringen lassen, benachteiligt werden. Gender-Mainstreaming soll qualifizierte Frauen für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben motivieren.
  Seit 2002 besteht als zentraler Ansprechpartner das Gender-Informationszentrum (GIZ), das von der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie geschaffen wurde. Die Modellprojekte werden bis zu einer Erfolgsprüfung fortgeführt.

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Gleichstellung: Licht und Schatten
Immer mehr Frauen im Öffentlich Dienst / 
Anteil in Spitzenjobs gering

Kiel (SHL). Der Anteil der Frauen im Öffentlichen Dienst ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Das belegt der neue Gleichstellungsbericht, den Frauenministerin Anne Lütkes (Grüne) am Mittwoch, 21. Januar 2004, dem Landtag vorgestellt hat. Inzwischen seien annähernd 50 Prozent aller Beschäftigten im Landesdienst weiblichen Geschlechts. Allerdings: In gut bezahlten Führungspositionen sind Frauen immer noch eine Ausnahmeerscheinung, während sie überdurchschnittlich in den unteren Lohngruppen bei einer Quote von rund 80 Prozent vertreten sind. Trotz aller Erfolge sei das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch längst nicht erreicht,  fasste Lütkes vor diesem Hintergrund zusammen. Verbesserungen verspreche sie sich von einer besseren familiengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen.

Bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung gebe es Licht und Schatten; alles in allem aber sei die Entwicklung erfreulich, waren sich die Rednerinnen aller Landtagsparteien einig. Kritik übte Rot-Grün an der Politik der mit CDU-Mehrheit regierten Kreise und Gemeinden: Dort seien die Stellen der Gleichstellungsbeauftragten zum Teil erheblich zusammen gestrichen worden - das erschwere die Arbeit vor Ort deutlich.  CDU und FDP warnten insbesondere vor einer Überregulierung: Gleichberechtigung könne nicht per Gesetz oder Quote verordnet werden, viel wichtiger sei eine familienfreundliche Politik, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Der Bericht wurde einstimmig zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Stimmen aus den Fraktionen:

Anne Lütkes (B´90/Grüne): Es reicht nicht aus, Gleichstellung in Sonntagsreden und Parteitagsbeschlüssen zu fordern. Es muss auch was dafür getan werden.

Caroline Schwarz (CDU): Verlässliche Halbtagsgrundschulen und Betreuungsangebote am Nachmittag leisten einen viel wichtigeren Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau als irgendwelche Gesetze.

Anna Schlosser-Keichel (SPD): Die Gleichstellung (...) wird noch für viele Jahre eine der großen Aufgaben der Gesellschaft sein. Die Instrumente, die wir hierfür entwickelt haben, zeigen Wirkung.

Veronika Kolb (FDP): Die andauernde Betonung der Notwendigkeit der Frauenförderung hat in vielen Bereichen der Gesellschaft dazu geführt, dass durch die Einführung von entsprechenden Quoten Frauen nicht die Anerkennung für ihre Leistungen und Befähigungen bekommen, wie sie sie verdient haben.

Irene Fröhlich (B`90/Grüne): Natürlich wird man die Gleichberechtigung nicht nur über Gesetze schaffen. Aber die Gesetze, die wir hier in Schleswig-Holstein verabschiedet haben, haben etwas verändert.

Silke Hinrichsen (SSW): Allein die Tatsache, dass Frauen in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert sind, ist ein Zeichen dafür, dass es keinen Grund gibt, sich zurückzulehnen.

Hintergrund:
  Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung, auf die Gleichstellung von Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst hinzuwirken. Sie soll unter anderem Arbeitsbedingungen schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, und für eine gleichmäßige Beteiligung von Frauen an allen Vergütungsgruppen sorgen. Über ihre Aktivitäten in diesem Bereich legt das Frauenministerium dem Landtag alle vier Jahre einen Bericht vor.
  Im Berichtszeitraum 1999 bis 2002 hat sich der Gesamtanteil der Frauen im Öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteins von 46,8 auf 49,1 Prozent erhöht. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten ist besonders hoch. Er lag im Vorjahr bei 82,4 Prozent. Allgemein stellt die Landesregierung einen Trend zur Teilzeitarbeit fest, die auch Männer verstärkt in Anspruch nehmen.
  Auffällige Unterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen bei den Vergütungsgruppen. So liegt der Frauenanteil bei der Beamten-Besoldung A16 im Landesdienst und bei den Oberen Landesbehörden nur bei rund 9 Prozent und In der Besoldungsgruppe B 10 nur bei 16,7 Prozent. Demgegenüber befinden sich in den BAT-Gruppen VI b und VII jeweils gut 80 Prozent Frauen.

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