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dieser Seite: Öffentlicher
Gesundheitsdienst - Hospizeinrichtungen
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Top 28:
Gesetz über den Öffentlichen
Gesundheitsdienst
Landtagsbeschluss vom 14. Dezember 2001 – Drs. 15/1457
Bericht der Landesregierung |
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Top 23:
Bericht über die Förderung
der Hospizbewegung und Hospizeinrichtungen in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 26. September 2003 - Drs. 15/2867
Bericht der Landesregierung |
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Leere
Kassen erschweren
Gesundheits-Aufgaben
Gesundheitsdienst-Gesetz:
Landtag zieht Bilanz
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Kiel (SHL). Die Übertragung der Kompetenzen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom Land an die Kreise und
kreisfreien Städte hat sich im Wesentlichen bewährt. Diese
Bilanz zog Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) am Donnerstag, 22.
Januar 2004, in einem vom SSW angeforderten Zwischenbericht zu
den Auswirkungen des entsprechenden, Anfang 2002 in Kraft
getretenen Gesetzes. In Einklang mit der SPD-Fraktion betonte
sie, dass dieser Prozess aber noch nicht abgeschlossen sei.
Die anderen Landtags-Fraktionen relativierten das positive
Fazit. Aufgrund ihrer neuen Freiheiten in diesem Bereich und der
klammen kommunalen Kassen seien unterschiedliche Standards im
Lande entstanden, beklagten SSW, FDP und Grüne. Hier müsse
sich das Land, falls nötig, stärker engagieren. Demgegenüber
sprachen sich die Christdemokraten für eine weitere
Aufgaben-Übertragung an die Kommunen und eine
Aufgaben-Reduzierung des Gesundheitsdienstes aus. Lediglich in
Kernbereichen wie der Abwehr von Bioterror und der
Qualitätssicherung des Trinkwassers solle das Land weiter
bestimmen dürfen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Kreise und kreisfreien
Städte soll in der Bevölkerung auf eine gesundheitsbewusste
Lebensweise hinwirken, gleiche Gesundheits-Chancen für alle
Bürger sicherstellen, die gesundheitliche Eigenverantwortung
stärken und die Allgemeinheit vor gesundheitlichen Gefahren
schützen. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören
beispielsweise schulärztliche Untersuchungen, die
Jugendzahnpflege, die Überwachung der öffentlichen
Schwimmbäder sowie Impfungen. Diese Aufgaben werden in der
Regel durch die Kreis-Gesundheitsämter wahrgenommen.
Der Bericht wurde zur weiteren Beratung einstimmig an den
Sozialausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Bildungsministerin Ute
Erdsiek-Rave in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Heide
Moser (beide SPD), Silke Hinrichsen (SSW), Arno Jahner (SPD),
Werner Kalinka (CDU), Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk
(Grüne)
Hintergrund:
Der Öffentliche
Gesundheitsdienst der Kreise und kreisfreien Städte soll
in der Bevölkerung auf eine gesundheitsbewusste
Lebensweise hinwirken, gleiche Gesundheits-Chancen für
alle sicherstellen, die gesundheitliche Eigenverantwortung
stärken und die Allgemeinheit vor gesundheitlichen
Gefahren schützen. Zu den entsprechenden Maßnahmen
gehören beispielsweise schulärztliche Untersuchungen,
die Jugendzahnpflege, die Überwachung der
Trinkwasser-Hygiene und der öffentlichen Schwimmbäder
sowie Impfungen. Diese Aufgaben werden in der Regel durch
die Kreis-Gesundheitsämter wahrgenommen.
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"Sterben ist kein
Tabu mehr"
Landtag würdigt Verdienst der
Hospizbewegung
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Kiel (SHL). Das Land wird die Hospizbewegung in
Schleswig-Holstein auch weiter ideell und finanziell
unterstützen. Das hat Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) in
Vertretung für die erkrankte Sozialministerin Heide Moser (SPD)
bei der Vorstellung eines Berichts zur "Förderung
der Hospizbewegung und Hospizeinrichtungen in Schleswig-Holstein"
versichert. Den überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern der
Hospizbewegung sprach Erdsiek-Rave am
Donnerstag, 22. Januar 2004, ihren ausdrücklichen Dank aus:
"Es ist ein Verdienst der Hospizbewegung, dass das Sterben
kein Tabu mehr ist", so die Ministerin.
In der Debatte betonten alle Fraktionen die wachsende
Bedeutung des Hopiz-Gedankens und würdigten den selbstlosen
Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter in stationärer und
ambulanter Sterbebegleitung. Nachdem die Hospizbewegung den
Boden bereitet habe, müsse die Palliativmedizin – der
medizinische Zweig, der sich auf die Behandlung Sterbender
spezialisiert hat – künftig auch in Krankenhäusern und
Heimen einen breiteren Raum einnehmen, so die allgemeine
Forderung. Der Landtag sah zudem einen wachsenden Bedarf an
Hospizplätzen; einige Redner sprachen sich ausdrücklich für
die Einrichtung eines Kinderhospizes in Schleswig-Holstein aus.
In Schleswig-Holstein gibt es landesweit 33 Hospizgruppen,
die in der ambulanten Betreuung tätig sind, 3 stationäre
Hospize in Rendsburg, Lübeck und Geesthacht, sowie 4
Palliativstationen in Kiel, Neumünster, Eutin und Flensburg.
Neben der Förderung durch das Land werden Hospizbewegung und
Palliativstationen vor allem durch die Krankenkassen finanziert.
2003 standen dafür rund 475.000 Euro zur Verfügung, 2004 rund
590.000 Euro.
Der Antrag wurde zur abschließenden Beratung in den
Sozialausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Ministerin Ute
Erdsiek-Rave (SPD), Helga Kleiner (CDU), Peter Eichstädt (CDU),
Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk (B’90/Grüne), Silke
Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Hospizeinrichtungen
haben das Ziel, unheilbar Kranken ein würdiges Sterben zu
ermöglichen. Sterbende, für die ein Aufenthalt in den
eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, werden in
stationären Hospizen betreut. Ambulante Einrichtungen
kümmern sich um Patienten in deren häuslicher Umgebung.
Laut Regierungsbericht gibt es in
Schleswig-Holstein derzeit drei stationäre Hospize mit
insgesamt 33 Plätzen: das Haus Porsefeld in Rendsburg,
das Rickers-Kock-Haus in Lübeck und das FONTIVA-Zentrum
in Geesthacht. Hinzu kommen 33 Hospizgruppen, die in der
ambulanten Arbeit tätig sind. Drei weitere solche Gruppen
befinden sich im Aufbau. Die Stadt Kiel appelliert an den
Landtag, eine Landesimmobilie im Martius-Park der
Landeshauptstadt an eine Hospiz-Einrichtung zu
veräußern.
Die Arbeit in den Hospizeinrichtungen ist in der
Regel ehrenamtlich. Die Gruppen finanzieren sich
größtenteils durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und
Fördervereine. Zudem wurden die Hospize im Lande 2003 mit
rund 291.000 Euro durch die Krankenkassen sowie mit knapp
19.000 Euro durch das Land gefördert.
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