Auf dieser Seite: Öffentlicher Gesundheitsdienst - Hospizeinrichtungen

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Top 28: 
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Landtagsbeschluss vom 14. Dezember 2001 – Drs. 15/1457
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/3142
-Plenarprotokoll-
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Top 23: 
Bericht über die Förderung der Hospizbewegung und Hospizeinrichtungen in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 26. September 2003 - Drs. 15/2867
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3019
-Plenarprotokoll-
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Leere Kassen erschweren
Gesundheits-Aufgaben
Gesundheitsdienst-Gesetz: Landtag zieht Bilanz

Kiel (SHL). Die Übertragung der Kompetenzen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom Land an die Kreise und kreisfreien Städte hat sich im Wesentlichen bewährt. Diese Bilanz zog Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) am Donnerstag, 22. Januar 2004, in einem vom SSW angeforderten Zwischenbericht zu den Auswirkungen des entsprechenden, Anfang 2002 in Kraft getretenen Gesetzes. In Einklang mit der SPD-Fraktion betonte sie, dass dieser Prozess aber noch nicht abgeschlossen sei. 

Die anderen Landtags-Fraktionen relativierten das positive Fazit. Aufgrund ihrer neuen Freiheiten in diesem Bereich und der klammen kommunalen Kassen seien unterschiedliche Standards im Lande entstanden, beklagten SSW, FDP und Grüne. Hier müsse sich das Land, falls nötig, stärker engagieren. Demgegenüber sprachen sich die Christdemokraten für eine weitere Aufgaben-Übertragung an die Kommunen und eine Aufgaben-Reduzierung des Gesundheitsdienstes aus. Lediglich in Kernbereichen wie der Abwehr von Bioterror und der Qualitätssicherung des Trinkwassers solle das Land weiter bestimmen dürfen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Kreise und kreisfreien Städte soll in der Bevölkerung auf eine gesundheitsbewusste Lebensweise hinwirken, gleiche Gesundheits-Chancen für alle Bürger sicherstellen, die gesundheitliche Eigenverantwortung stärken und die Allgemeinheit vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise schulärztliche Untersuchungen, die Jugendzahnpflege, die Überwachung der öffentlichen Schwimmbäder sowie Impfungen. Diese Aufgaben werden in der Regel durch die Kreis-Gesundheitsämter wahrgenommen.

Der Bericht wurde zur weiteren Beratung einstimmig an den Sozialausschuss überwiesen.

Hauptredner: Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Heide Moser (beide SPD), Silke Hinrichsen (SSW), Arno Jahner (SPD), Werner Kalinka (CDU), Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk (Grüne)

Hintergrund:
  Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Kreise und kreisfreien Städte soll in der Bevölkerung auf eine gesundheitsbewusste Lebensweise hinwirken, gleiche Gesundheits-Chancen für alle sicherstellen, die gesundheitliche Eigenverantwortung stärken und die Allgemeinheit vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise schulärztliche Untersuchungen, die Jugendzahnpflege, die Überwachung der Trinkwasser-Hygiene und der öffentlichen Schwimmbäder sowie Impfungen. Diese Aufgaben werden in der Regel durch die Kreis-Gesundheitsämter wahrgenommen.

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"Sterben ist kein Tabu mehr"
Landtag würdigt Verdienst der Hospizbewegung 

Kiel (SHL). Das Land wird die Hospizbewegung in Schleswig-Holstein auch weiter ideell und finanziell unterstützen. Das hat Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) in Vertretung für die erkrankte Sozialministerin Heide Moser (SPD) bei der Vorstellung eines Berichts zur "Förderung der Hospizbewegung und Hospizeinrichtungen in Schleswig-Holstein" versichert. Den überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern der Hospizbewegung sprach Erdsiek-Rave am Donnerstag, 22. Januar 2004, ihren ausdrücklichen Dank aus: "Es ist ein Verdienst der Hospizbewegung, dass das Sterben kein Tabu mehr ist", so die Ministerin.

In der Debatte betonten alle Fraktionen die wachsende Bedeutung des Hopiz-Gedankens und würdigten den selbstlosen Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter in stationärer und ambulanter Sterbebegleitung. Nachdem die Hospizbewegung den Boden bereitet habe, müsse die Palliativmedizin – der medizinische Zweig, der sich auf die Behandlung Sterbender spezialisiert hat – künftig auch in Krankenhäusern und Heimen einen breiteren Raum einnehmen, so die allgemeine Forderung. Der Landtag sah zudem einen wachsenden Bedarf an Hospizplätzen; einige Redner sprachen sich ausdrücklich für die Einrichtung eines Kinderhospizes in Schleswig-Holstein aus.

In Schleswig-Holstein gibt es landesweit 33 Hospizgruppen, die in der ambulanten Betreuung tätig sind, 3 stationäre Hospize in Rendsburg, Lübeck und Geesthacht, sowie 4 Palliativstationen in Kiel, Neumünster, Eutin und Flensburg. Neben der Förderung durch das Land werden Hospizbewegung und Palliativstationen vor allem durch die Krankenkassen finanziert. 2003 standen dafür rund 475.000 Euro zur Verfügung, 2004 rund 590.000 Euro.

Der Antrag wurde zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss überwiesen.

Hauptredner: Ministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), Helga Kleiner (CDU), Peter Eichstädt (CDU), Veronika Kolb (FDP), Angelika Birk (B’90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Hospizeinrichtungen haben das Ziel, unheilbar Kranken ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Sterbende, für die ein Aufenthalt in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, werden in stationären Hospizen betreut. Ambulante Einrichtungen kümmern sich um Patienten in deren häuslicher Umgebung.
  Laut Regierungsbericht gibt es in Schleswig-Holstein derzeit drei stationäre Hospize mit insgesamt 33 Plätzen: das Haus Porsefeld in Rendsburg, das Rickers-Kock-Haus in Lübeck und das FONTIVA-Zentrum in Geesthacht. Hinzu kommen 33 Hospizgruppen, die in der ambulanten Arbeit tätig sind. Drei weitere solche Gruppen befinden sich im Aufbau. Die Stadt Kiel appelliert an den Landtag, eine Landesimmobilie im Martius-Park der Landeshauptstadt an eine Hospiz-Einrichtung zu veräußern.
  Die Arbeit in den Hospizeinrichtungen ist in der Regel ehrenamtlich. Die Gruppen finanzieren sich größtenteils durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördervereine. Zudem wurden die Hospize im Lande 2003 mit rund 291.000 Euro durch die Krankenkassen sowie mit knapp 19.000 Euro durch das Land gefördert.

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