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Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache)
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Rundfunkänderungsstaatsvertrag,
2. Lesung
(Top 3; Drs. 15/2961,
15/3154);
örtliche Sitzungsvertreter Amtsanwaltschaft,
2. Lesung
(Top 4; Drs. 15/2934,
15/3156);
Weihnachtsgeldzahlungen für Minister
(Top 29; Drs. 15/3155)
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Rundfunk:
Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio) müssen im
Herbst erstmals einen Bericht über Umfang und Qualität ihrer
Programme sowie geplante Schwerpunkte veröffentlichen. Das sieht
der siebte Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag vor, den der Landtag
nach Zweiter Lesung am Freitag, 23. Januar 2004, bei Enthaltung der
FDP billigte. Die
Regierungschefs der Länder hatten den Vertrag im Herbst 2003
unterzeichnet. Die Neuregelung tritt, wenn alle Länderparlamente
zustimmen, am 1. April in Kraft und konkretisiert den Auftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zudem wird klar gestellt, dass
die gebührenfinanzierten Sender keine Programme gegen Entgelt (Pay-Angebote)
ausstrahlen dürfen und Online-Angebote einen Bezug zum Programm
haben müssen. In die Pflicht genommen werden auch die privaten
Fernsehsender SAT 1 und RTL. Sie müssen weiterhin regionale
Programme ausstrahlen und damit auch die Berichterstattung aus und
über Schleswig-Holstein sicherstellen.
mehr
Informationen: "plenum-online",
Nov.2003
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Amtsanwaltschaft: Der
Landtag hat eine Vertretungsregelung im Justizbereich
abgeschafft, die nach über 35 Jahren überflüssig geworden
war. Nach Zweiter Lesung stimmte das Parlament einstimmig
der Aufhebung des "Gesetzes über die Bestellung
von örtlichen Sitzungsvertretern der Amtsanwaltschaft"
zu. Die Sonderregelung hatte es Justizbeamten ermöglicht,
als Amtsanwalt einzuspringen und so bei Strafverfahren vor
Amtsgerichten die Rolle des Anklagevertreters zu
übernehmen. Das Vertretungsgesetz war 1967 vom Landtag als
Notlösung beschlossen worden, weil damals bei 51
Amtsgerichten und nur 20 Amtsanwälten Engpässe auftraten.
Heute gibt es noch 27 Amtsgerichte, aber 48,5 Stellen für
Amtsanwälte. Die Staatsanwaltschaft darf zudem Referendare
einsetzen. Das Gesetz könne aufgehoben werden, hieß es in
der Vorlage des Justizministeriums. Der Landtag hatte den
Gesetzentwurf nach Erster Lesung im November an den Innen-
und Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss empfahl die
Annahme.
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Weihnachtsgeldzahlungen
an Minister: Der Streit um das Weihnachtsgeld für Minister ist
abgehakt. Der Landtag folgte einer Beschluss-Empfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses und nahm einen Regierungsbericht zur Kenntnis,
den Finanzminister Ralf Stegner (SPD) im November im Landtag erstattet
hatte. Stegner hatte damals klargestellt, dass Landesbeamte und Minister
seit 1961 Weihnachtsgeld erhalten und die Regelung für Minister 1997
nach Bedenken des Landesrechnungshofes präzisiert wurde. Den Streit
entfacht hatte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki. Er
hatte in einer Zeitung beklagt, dass über Jahre eine Rechtsgrundlage
für die Zahlungen gefehlt habe. SPD, Grüne und SSW wiesen den Vorwurf
zurück. SPD-Fraktionschef Lothar Hay warf Kubicki zudem
"Populismus" vor.
mehr Informationen:
"plenum-online",
Nov. 2003
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