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Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) |
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Kontrolle der
Wirtschaftsförderung (Top 14; Drs. 15/3146);
EuGH-Urteil/Arbeitszeiten an Krankenhäusern (Top 22; Drs. 15/2894),
15/2930;
15/2895,
15/3016
); Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Top 26;
Drs. 15/3096)
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| Wirtschaftsförderung: Die
Landesregierung soll ihre Wirtschaftsförderung auf den
Prüfstand stellen und anhand klarer Kriterien die
Folgewirkungen aller Förderprogramme beschreiben. Das
forderte die FDP in einem Berichtsantrag, den der Landtag am
Freitag, 23. Januar 2004, ohne Aussprache einmütig
verabschiedete. Die Liberalen
möchten zudem wissen, welche Folgerungen die Regierung aus
der Überprüfung der Programme für deren künftige
Gestaltung zieht. Bei Programmen, für die es keine
Bewertungsmaßstäbe gibt, soll die Regierung darlegen, wie
sie dort den Erfolg kontrolliert und einen sparsamen Einsatz
der Fördermittel gewährleistet. Der Bericht soll
schriftlich erfolgen und zur Februar-Tagung des Landtags
vorliegen.
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Arbeitszeiten an
Krankenhäusern: Die Landesregierung soll dem
Sozialausschuss Vorschläge dazu machen, wie das
Arbeitszeit-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in den
schleswig-holsteinischen Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
Unter dieser Maßgabe erklärte der Landtag einmütig einen
CDU-Antrag zum EuGH-Spruch für erledigt. Zugleich nahm das
Parlament einen ersten Regierungsbericht zu den Folgen des Urteils
zur Kenntnis. Hintergrund: Der EuGH hatte im September auf Klage
eines Kieler Klinikarztes entschieden, dass Bereitschaftsdienste
in Kliniken nicht weiter als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit zu
werten sind. Die in vielen Kliniken üblichen Dauer-Einsätze
(Tagdienst, Nachtbereitschaft, Tagdienst) sind damit unzulässig.
Unklar ist, wie die Kliniken die Lücken stopfen und den erhöhten
Personalbedarf bezahlen sollen. Allein die 100 Krankenhäuser in
Schleswig-Holstein benötigen nach Rechnung der Regierung 400 bis
600 Ärzte zusätzlich, die jährlich bis zu 36 Millionen Euro
kosten.
mehr
Informationen: "plenum-online",
Sept. 03
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Petitionsausschuss: Der
Petitionsausschuss des Landtags hat gut zu tun. Im dritten Quartal
2003 (Juli bis September) erhielten die Abgeordneten 132 neue
Eingaben und schlossen 111 ab, davon jeden dritten Fall ganz oder
teils im Sinne der Bürger. Der Landtag nahm den
Tätigkeitsbericht im Januar mit viel Beifall zur Kenntnis. Viele
Beschwerden betrafen erneut den Strafvollzug. Weitere Schwerpunkte
waren das Bau- und Steuerrecht sowie das Verkehrswesen. Helfen
konnte der Ausschuss einem Autofahrer aus dem Kreis
Schleswig-Flensburg, der seinen Wagen ohne den nötigen
Fahrzeugbrief abmelden wollte. Die Zulassungsstelle lenkte hier
ein. Keinen Erfolg hatte eine Frau aus dem Kreis Segeberg. Sie
hatte ihr Grundstück selbst nachvermessen und dennoch beim
Katasteramt die übliche Gebühr zahlen müssen. Der Ausschuss
verwies auf das Gesetz. Es lässt keine Eigenvermessungen zu, um
Fehler zu vermeiden.
Stichwort: Der
kürzlich umbenannte Eingabenausschuss (jetzt Petitionsausschuss)
ist einer der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine
vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit
Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze
mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger
offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der
Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit,
Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche
Stellen. Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich
privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn
gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind.
Ist die formale Zuständigkeit gegeben, geht der Ausschuss jeder
Sache nach. Oberster Grundsatz: Beide Seiten werden gehört. In
seinem Handeln kann sich der Petitionsausschuss auf Artikel 19 der
Landesverfassung stützen: "Die Landesregierung, die Behörden
des Landes und die Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit
sie oder ihre Behörden der Aufsicht des Landes unterstehen, sind
verpflichtet, dem Petitionsausschuss zur Wahrnehmung seiner
Aufgaben auf sein Verlangen Akten vorzulegen, ihm jederzeit
Zutritt zu den Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen
Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und Amtshilfe zu leisten." Nach Klärung der
Beschwerde wird entschieden, ob die Eingabe weiter verfolgt wird.
Besteht die Auffassung, dass das Anliegen berechtigt ist, so
empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung entsprechende Maßnahmen,
um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile von dem Einzelnen
abzuwenden.
mehr
Informationen: Der
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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