In Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache) 

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Kontrolle der Wirtschaftsförderung (Top 14; Drs. 15/3146); EuGH-Urteil/Arbeitszeiten an Krankenhäusern (Top 22; Drs. 15/2894), 15/2930; 15/2895, 15/3016 ); Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Top 26; Drs. 15/3096)


   Wirtschaftsförderung:  Die Landesregierung soll ihre Wirtschaftsförderung auf den Prüfstand stellen und anhand klarer Kriterien die Folgewirkungen aller Förderprogramme beschreiben. Das forderte die FDP in einem Berichtsantrag, den der Landtag am Freitag, 23. Januar 2004, ohne Aussprache einmütig verabschiedete. Die Liberalen möchten zudem wissen, welche Folgerungen die Regierung aus der Überprüfung der Programme für deren künftige Gestaltung zieht. Bei Programmen, für die es keine Bewertungsmaßstäbe gibt, soll die Regierung darlegen, wie sie dort den Erfolg kontrolliert und einen sparsamen Einsatz der Fördermittel gewährleistet. Der Bericht soll schriftlich erfolgen und zur Februar-Tagung des Landtags vorliegen.

   Arbeitszeiten an Krankenhäusern:  Die Landesregierung soll dem Sozialausschuss Vorschläge dazu machen, wie das Arbeitszeit-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern umgesetzt werden kann. Unter dieser Maßgabe erklärte der Landtag einmütig einen CDU-Antrag zum EuGH-Spruch für erledigt. Zugleich nahm das Parlament einen ersten Regierungsbericht zu den Folgen des Urteils zur Kenntnis. Hintergrund: Der EuGH hatte im September auf Klage eines Kieler Klinikarztes entschieden, dass Bereitschaftsdienste in Kliniken nicht weiter als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit zu werten sind. Die in vielen Kliniken üblichen Dauer-Einsätze (Tagdienst, Nachtbereitschaft, Tagdienst) sind damit unzulässig. Unklar ist, wie die Kliniken die Lücken stopfen und den erhöhten Personalbedarf bezahlen sollen. Allein die 100 Krankenhäuser in Schleswig-Holstein benötigen nach Rechnung der Regierung 400 bis 600 Ärzte zusätzlich, die jährlich bis zu 36 Millionen Euro kosten.

mehr Informationen: "plenum-online", Sept. 03

 

   Petitionsausschuss:  Der Petitionsausschuss des Landtags hat gut zu tun. Im dritten Quartal 2003 (Juli bis September) erhielten die Abgeordneten 132 neue Eingaben und schlossen 111 ab, davon jeden dritten Fall ganz oder teils im Sinne der Bürger. Der Landtag nahm den Tätigkeitsbericht im Januar mit viel Beifall zur Kenntnis. Viele Beschwerden betrafen erneut den Strafvollzug. Weitere Schwerpunkte waren das Bau- und Steuerrecht sowie das Verkehrswesen. Helfen konnte der Ausschuss einem Autofahrer aus dem Kreis Schleswig-Flensburg, der seinen Wagen ohne den nötigen Fahrzeugbrief abmelden wollte. Die Zulassungsstelle lenkte hier ein. Keinen Erfolg hatte eine Frau aus dem Kreis Segeberg. Sie hatte ihr Grundstück selbst nachvermessen und dennoch beim Katasteramt die übliche Gebühr zahlen müssen. Der Ausschuss verwies auf das Gesetz. Es lässt keine Eigenvermessungen zu, um Fehler zu vermeiden.

Stichwort: Der kürzlich umbenannte Eingabenausschuss (jetzt Petitionsausschuss) ist einer der neun ständigen Ausschüsse des Landtages und eine vermittelnde Schnittstelle bei Problemen von Bürgern mit Landesbehörden. Mit 13 Abgeordneten hat der Ausschuss zwei Sitze mehr als die anderen ständigen Ausschüsse und steht jedem Bürger offen - eine schriftliche Eingabe vorausgesetzt. Kurz: Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Nicht tätig werden darf der Ausschuss, wenn es sich privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt oder wenn gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Eingabe sind.
Ist die formale Zuständigkeit gegeben, geht der Ausschuss jeder Sache nach. Oberster Grundsatz: Beide Seiten werden gehört. In seinem Handeln kann sich der Petitionsausschuss auf Artikel 19 der Landesverfassung stützen: "Die Landesregierung, die Behörden des Landes und die Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit sie oder ihre Behörden der Aufsicht des Landes unterstehen, sind verpflichtet, dem Petitionsausschuss zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf sein Verlangen Akten vorzulegen, ihm jederzeit Zutritt zu den Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe zu leisten." Nach Klärung der Beschwerde wird entschieden, ob die Eingabe weiter verfolgt wird. Besteht die Auffassung, dass das Anliegen berechtigt ist, so empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung entsprechende Maßnahmen, um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile von dem Einzelnen abzuwenden.

mehr Informationen: Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

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