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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/3602
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses (1. Lesung 121. Sitzung am 25. August 2004)
Drucksache: 15/3876
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit:
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3470
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses (1. Lesung 119. Sitzung am 17. Juni 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP –  Drs. 15/3960
Drucksache: 15/3877

Der Amts-Direktor kommt
Landtag ändert Kommunalrecht und Gemeindeordnung

Kiel (SHL). Trotz breiter Kritik der Opposition und Einwänden seitens des SSW hat die rot-grüne Koalition am Mittwoch, 26. Januar 2005, eine Reform der Kommunalverwaltung beschlossen. Danach dürfen Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnern auf freiwilliger Basis künftig einen hauptamtlichen Amts-Direktor wählen. Die Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg bei Kiel hatten das als Voraussetzung für die geplante Fusion ihrer Ämter gefordert. Rot-Grün will mit der Neuregelung auch einen Anreiz für Zusammenschlüsse weiterer Gemeindeverwaltungen schaffen. Außerdem haben SPD und Grüne ein Gesetz verabschiedet, dass kleineren Gruppierungen in den Gemeindevertretungen stärken soll. Ihnen wird künftig in allen Kommunal-Ausschüssen ein Grundmandat mit beratender Funktion garantiert.

Der Innenexperte Klaus Schlie (CDU) begrüßte die rot-grünen Bestrebungen zur Ausweitung der kommunalen Zusammenarbeit grundsätzlich, kritisierte jedoch, die "mit heißer Nadel genähte" Verwaltungsreform . So sei die rechtliche Stellung der Ämter weiter unklar: Diese übernähmen immer mehr Aufgaben von den Kommunen, seien selbst aber keine Gebietskörperschaften wie die Gemeinden und schwebten damit in einem rechtsunsicheren Raum, so Schlie. Der SSW forderte vor diesem Hintergrund einen radikalen Schnitt: Alle bestehenden Ämter sollten unverzüglich in Groß-Gemeinden umgewandelt werden, sprach sich Silke Hinrichsen für eine Gebietsreform "von oben" aus.

Grundsatz einer Gebietsreform müsse Freiwilligkeit sein, wies der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls diese Forderung zurück. Zugleich verwies Puls aber auf die Notwendigkeit weiterer Zusammenschlüsse, um effizientere Strukturen zu schaffen. Innenminister Klaus Buß (SPD) betonte, das neue Gesetz bringe die Kommunalreform weiter voran. Zugleich räumte er jedoch ein: Das werde nicht "das Ende des Weges" sein. Angesichts der zunehmenden Dynamik der Ämterstrukturreform müsse das Land auch künftig "zeitnah" die rechtlichen Voraussetzungen für weitergehende Fusionen schaffen.

Die FDP monierte vor allem ein Demokratie-Defizit bei der Kommunalreform. Da ein hauptamtlicher Amtsdirektor Vollmachten eines Bürgermeisters erhalte, müsse dieser auch von den Bürgern direkt gewählt werden, forderte der Liberale Günther Hildebrand. Laut dem neuen Gesetz sollen Amtsdirektoren nur von einer Amts-Versammlung bestimmt werden, der die Vertreter der Amts-Gemeinden angehören. Ein undemokratisches Verfahren, gestand auch Karl-Martin Hentschel (Grüne) ein. Das Gesetz sei lediglich ein erster Schritt. Bei einem Wahlsieg von Rot-Grün werde darüber in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD erneut zu reden sein.

Mehr Rechte für die "Kleinen"

Daneben wurde mit rot-grüner Mehrheit, gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von CDU und SSW eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die die Besetzung von Ausschüssen in Kreisen und Gemeinden neu regelt: Kleine Gruppierungen dürfen demnach künftig ein Mitglied mit beratender Funktion in jeden Ausschuss entsenden. Beratende Mitglieder dürfen Anträge stellen; ein Stimmrecht haben sie dagegen nicht.

Die Änderung geht auf einen Vorstoß der FDP, die iom Endeffekt  jedoch mehr wollten, zurück. Die Liberalen hatten ursprünglich verlangt, dass kleine Fraktionen in jedem Ausschuss Stimmrecht erhalten. Demgegenüber sei die rot-grüne Neuregelung "nicht einmal ein halber Schritt nach vorn", kritisierte Hildebrand. Ein Gegenantrag der FDP traf jedoch nur bei den Grünen auf grundsätzliche Sympathie. "Hätten wir alleine bestimmen können, dann wären wir weiter gegangen", sagte Hentschel, "aber dazu war unser Koalitionspartner nicht zu bewegen."

Rundum zufrieden zeigte sich lediglich die SPD: Die Neuregelung sorge für eine spiegelbildliche Abbildung der Kommunal-Versammlungen in den Ausschüssen, so Puls. Keinen Handlungsbedarf sah hingegen die CDU: Die bestehenden Regelungen hätten sich bewährt, sagte Schlie. Auch der SSW lehnte sowohl den Entwurf von Rot-Grün als auch den Änderungsantrag der Liberalen zum Thema ab. Der FDP-Entwurf sei demokratisch aber unpraktikabel, kritisierte Hinrichsen. Der von Rot-Grün hingegen drehe das Rad zurück, weil künftig nicht mehr jeder Gemeindevertreter in jedem Ausschuss ein Rederecht habe.

Bundesverwaltungsgericht gab Anstoß

Hintergrund der Neuregelung: Um die nötige Stimmenanzahl zur Wahl in die Ausschüsse zu bekommen, hatten die kleineren Parteien früher oft Zählgemeinschaften gebildet. Das ist aber laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht rechtmäßig. Nach dem Urteil wurden zahlreiche Ausschüsse zu Ungunsten der "Kleinen" neu besetzt. Die Gesetzesnovelle sorgt jetzt für die Rückkehr der kleineren Fraktion ebenso wie fraktionsloser Bürgervertreter in die Gremien. Anders als auf Landesebene haben Ausschüsse von Kreisen, Städten und Gemeinden nicht nur beratende Funktion: Sie treffen häufig wichtige Entscheidungen, ohne dass Rats- oder Kreisversammlung dazu gehört werden.

Hintergrund:
  Der Landtag behandelt in Zweiter Lesung zwei Gesetze zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften:
  • Einer im Ausschuss abgeänderten rot-grünen Vorlage zufolge sollen künftig alle 54 Ämter in Schleswig-Holstein mit mehr als 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Amtsdirektor wählen können. Der Entwurf sieht vor, dass die Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende Amts-Versammlung bestimmt werden, der die Gemeindevertreter aller Gemeinden des Amtes angehören sollen. Eine Direktwahl durch die Bürger ist also nicht vorgesehen. Der Amtsdirektor soll für sechs bis acht Jahre gewählt werden. Ein Beispiel für einen solchen Zusammenschluss mit gemeinsamem Verwaltungschef ist die angestrebte Fusion der drei Kieler Umlandgemeinden Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg.
  • Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum eine Reihe von Änderungen der Kreis- und der Gemeindeordnung zur Annahme, die die rot-grüne Koalition während der Ausschussberatungen eingebracht hat. Die ursprüngliche Initiative stammte von der FDP. Künftig soll nach der Vorstellung von Rot-Grün bei der Besetzung von Ausschussposten auf kommunaler Ebene auf Antrag die Verhältniswahl gelten. Kleine Fraktionen, die in den Gremien nicht vertreten sind, können ein zusätzliches beratendes Mitglied entsenden. Fraktionslose können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl als beratendes Mitglied einzutreten. Dort sollen sie auch Anträge formulieren dürfen. Die Liberalen hatten im Juni 2004 gefordert, bei der Berechnung der Ausschusssitze pro Partei die Anwendung der Rechenmethode nach Hare-Niemeyer anstelle der bislang verwendeten Methode nach d’Hondt einzuführen. Zudem sprachen sie sich für eine Grundmandatsklausel aus, um auch kleinen Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu sichern. Hintergrund des Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass die von kleinen Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen häufig angewendete Methode der Zählgemeinschaft für nicht rechtmäßig erklärt hat. Hierbei sind kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschusssitzen gemeinsam angetreten, um die erforderliche Zahl der Mandate zusammenzubringen. Nach dem Urteil wurden zahlreiche Kommunal-Ausschüsse zuungunsten der "Kleinen" neu besetzt. Die Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen Fraktionen in die Gremien sichern. Ausschüsse haben auf kommunaler Ebene eine wichtige Stellung. Sie besitzen nicht nur eine beratende Funktion, sondern können auch Entscheidungen treffen.

mehr Informationen: plenum-online, August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/07_22_kommunaleverwaltung.htm)
plenum-online, Juni 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/
texte/08_09_hafen_kommunalvorschriften.htm)

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