Kiel (SHL). Trotz breiter Kritik der Opposition
und Einwänden seitens des SSW hat die rot-grüne Koalition am
Mittwoch, 26. Januar 2005, eine Reform der Kommunalverwaltung
beschlossen. Danach dürfen Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnern
auf freiwilliger Basis künftig einen hauptamtlichen Amts-Direktor
wählen. Die Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg
bei Kiel hatten das als Voraussetzung für die geplante Fusion
ihrer Ämter gefordert. Rot-Grün will mit der Neuregelung auch
einen Anreiz für Zusammenschlüsse weiterer Gemeindeverwaltungen
schaffen. Außerdem haben SPD und Grüne ein Gesetz verabschiedet,
dass kleineren Gruppierungen in den Gemeindevertretungen stärken
soll. Ihnen wird künftig in allen Kommunal-Ausschüssen ein
Grundmandat mit beratender Funktion garantiert.
Der Innenexperte Klaus Schlie (CDU) begrüßte die
rot-grünen Bestrebungen zur Ausweitung der kommunalen
Zusammenarbeit grundsätzlich, kritisierte jedoch, die "mit
heißer Nadel genähte" Verwaltungsreform . So sei die
rechtliche Stellung der Ämter weiter unklar: Diese übernähmen
immer mehr Aufgaben von den Kommunen, seien selbst aber keine
Gebietskörperschaften wie die Gemeinden und schwebten damit in
einem rechtsunsicheren Raum, so Schlie. Der SSW forderte vor
diesem Hintergrund einen radikalen Schnitt: Alle bestehenden
Ämter sollten unverzüglich in Groß-Gemeinden umgewandelt
werden, sprach sich Silke Hinrichsen für eine Gebietsreform
"von oben" aus.
Grundsatz einer Gebietsreform müsse
Freiwilligkeit sein, wies der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls diese
Forderung zurück. Zugleich verwies Puls aber auf die
Notwendigkeit weiterer Zusammenschlüsse, um effizientere
Strukturen zu schaffen. Innenminister Klaus Buß (SPD) betonte,
das neue Gesetz bringe die Kommunalreform weiter voran. Zugleich
räumte er jedoch ein: Das werde nicht "das Ende des
Weges" sein. Angesichts der zunehmenden Dynamik der
Ämterstrukturreform müsse das Land auch künftig "zeitnah"
die rechtlichen Voraussetzungen für weitergehende Fusionen
schaffen.
Die FDP monierte vor allem ein Demokratie-Defizit
bei der Kommunalreform. Da ein hauptamtlicher Amtsdirektor
Vollmachten eines Bürgermeisters erhalte, müsse dieser auch von
den Bürgern direkt gewählt werden, forderte der Liberale
Günther Hildebrand. Laut dem neuen Gesetz sollen Amtsdirektoren
nur von einer Amts-Versammlung bestimmt werden, der die Vertreter
der Amts-Gemeinden angehören. Ein undemokratisches Verfahren,
gestand auch Karl-Martin Hentschel (Grüne) ein. Das Gesetz sei
lediglich ein erster Schritt. Bei einem Wahlsieg von Rot-Grün
werde darüber in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD erneut
zu reden sein.
Mehr Rechte für die "Kleinen"
Daneben wurde mit rot-grüner Mehrheit, gegen die
Stimmen der FDP und bei Enthaltung von CDU und SSW eine
Gesetzesnovelle verabschiedet, die die Besetzung von Ausschüssen
in Kreisen und Gemeinden neu regelt: Kleine Gruppierungen dürfen
demnach künftig ein Mitglied mit beratender Funktion in jeden
Ausschuss entsenden. Beratende Mitglieder dürfen Anträge
stellen; ein Stimmrecht haben sie dagegen nicht.
Die Änderung geht auf einen Vorstoß der FDP, die
iom Endeffekt jedoch mehr wollten, zurück. Die Liberalen
hatten ursprünglich verlangt, dass kleine Fraktionen in jedem
Ausschuss Stimmrecht erhalten. Demgegenüber sei die rot-grüne
Neuregelung "nicht einmal ein halber Schritt nach vorn",
kritisierte Hildebrand. Ein Gegenantrag der FDP traf jedoch nur
bei den Grünen auf grundsätzliche Sympathie. "Hätten wir
alleine bestimmen können, dann wären wir weiter gegangen",
sagte Hentschel, "aber dazu war unser Koalitionspartner nicht
zu bewegen."
Rundum zufrieden zeigte sich lediglich die SPD:
Die Neuregelung sorge für eine spiegelbildliche Abbildung der
Kommunal-Versammlungen in den Ausschüssen, so Puls. Keinen
Handlungsbedarf sah hingegen die CDU: Die bestehenden Regelungen
hätten sich bewährt, sagte Schlie. Auch der SSW lehnte sowohl
den Entwurf von Rot-Grün als auch den Änderungsantrag der
Liberalen zum Thema ab. Der FDP-Entwurf sei demokratisch aber
unpraktikabel, kritisierte Hinrichsen. Der von Rot-Grün hingegen
drehe das Rad zurück, weil künftig nicht mehr jeder
Gemeindevertreter in jedem Ausschuss ein Rederecht habe.
Bundesverwaltungsgericht gab Anstoß
Hintergrund der Neuregelung: Um die nötige
Stimmenanzahl zur Wahl in die Ausschüsse zu bekommen, hatten die
kleineren Parteien früher oft Zählgemeinschaften gebildet. Das
ist aber laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht
rechtmäßig. Nach dem Urteil wurden zahlreiche Ausschüsse zu
Ungunsten der "Kleinen" neu besetzt. Die Gesetzesnovelle
sorgt jetzt für die Rückkehr der kleineren Fraktion ebenso wie
fraktionsloser Bürgervertreter in die Gremien. Anders als auf
Landesebene haben Ausschüsse von Kreisen, Städten und Gemeinden
nicht nur beratende Funktion: Sie treffen häufig wichtige
Entscheidungen, ohne dass Rats- oder Kreisversammlung dazu gehört
werden.