Auf dieser Seite: Elternrechte in Kitas  –  Elementarpädagogik/OECD

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Top 07: 
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten

Gesetzentwurf der Fraktion FDP – Drucksache 15/3852
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(1. Lesung 132. Sitzung am 17. Dezember 2004)

Drucksache: 15/3895
-Plenarprotokoll-
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Top 43: 
Hochschulstudium im Bereich Elementarpädagogik
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3429
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 116. Sitzung am 27. Mai 2004)
Drucksache: 15/3867
-Plenarprotokoll-
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       Aufruf gemeinsam mit:
Top 66: 
OECD-Länderbericht zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung

Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2004 – Drs. 15/3856
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 
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Mitwirkungsrechte von Eltern in Kitas: Am Anhörungsverfahren schieden sich die Geister
Gesetzliche Verankerung passiert 
noch nicht den Landtag

Kiel (SHL). Ein Gesetz zur stärkeren Mitwirkung der Eltern in Kindertagesstätten wird es in Schleswig-Holstein vorerst nicht geben. Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition lehnte der Landtag am Mittwoch, 26. Januar 2005, einen entsprechenden Gesetzesentwurf der FDP in Zweiter Lesung ab. Allerdings sagten alle Fraktionen zu, nach einem Anhörungsverfahren zügig erneut darüber zu beraten. Auch Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) betonte, grundsätzlich stimme sie der Absicht zu, den Stellenwert der Elternvertretungen an Kitas über ein gesetzlich festgelegtes Mitspracherecht zu erweitern. Allerdings müssten noch Fragen, wie etwa Kosten-Aspekte, in einer Anhörung geklärt werden, was auch bei der jetzigen Elternvertretung auf Verständnis gestoßen sei. Die FDP vermutete in der Ablehnung eine indes reine "Verzögerungstaktik". Eine Anhörung hätte auch in einem kurzen Zeitraum stattfinden können.

Ziel der Liberalen war eine stärkere Position der Eltern. Gemäß dem vorliegenden Entwurf sollte es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Eltern-Vertretung geben, in Anlehnung an die Eltern-Beiräte der Schulen. Zudem sollte im Gesetz eine Landes-Elternvertretung verankert werden, die vom Familien-Ministerium gehört und informiert werden muss. 

Für die Ablehnung des Gesetzes gebe es keine inhaltlichen Gründe, sagte Ekkehard Klug (FDP). Der Erfolg dieses Gesetzes passe Rot-Grün angesichts der Wahl nicht ins Konzept. Auch Silke Hinrichsen vom SSW meinte, durch die Aufschiebung des Gesetzes sei nichts gewonnen. Die Landesregierung habe angekündigte Änderungen des Entwurfs bisher noch nicht vorgelegt. 

Der Zeitrahmen insbesondere für die Anhörung sei zu eng gewesen, beharrte Astrid Höfs (SPD. Das Gesetz betreffe nicht nur Zuständigkeiten des Landes, sondern auch die der Kommunen und der Träger von Kitas; diese Betroffenen müssten sorgfältig gehört werden. Auch Angelika Birk (Grüne) verwies auf Fragen, die noch im Detail geklärt werden müssten. Als Beispiel nannte sie die Stimmabgabe in den Vertretungen: Es sei noch offen, ob beide Elternteile ein Stimmrecht bekommen sollten. Dies würde Alleinerziehende benachteiligen. Zur Geduld rief Werner Kalinka (CDU) auf: Die Ablehnung sei kein Beinbruch, die Gesetzesinitiative sei gut und richtig, sie werde sich durchsetzen.

Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion legt dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vor, den das Parlament in Erster Lesung berät. Ziel der Liberalen ist eine stärkere Position der Eltern.
  Künftig soll es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Eltern-Vertretung geben, in Anlehnung an die Eltern-Beiräte der Schulen. Zudem soll im Gesetz eine Landes-Elternvertretung verankert werden, die von den Kreis- beziehungsweise Stadtgremien gewählt wird und die vom Familien-Ministerium gehört und informiert werden muss. Auch sollen die Eltern-Vertreter die Möglichkeit erhalten, an den Sitzungen des örtlichen Jugendhilfe-Ausschusses teilzunehmen.
  Trotz überfraktioneller Einigkeit zu der Stossrichtung des Entwurfs empfiehlt der Sozialausschuss dem Plenum, basierend auf dem Votum von Rot-Grün, den Gesetzentwurf noch nicht umzusetzen. Begründung: In der auslaufenden 15. Legislaturperiode sei "ein ernsthaftes Anhörungsverfahren" nicht mehr möglich — "dieses sei jedoch unerlässlich, da im Bereich der Kindertagesstätten Zuständigkeiten des Landes, der Kommunen und privater Träger aufeinander treffen und Fragen der Finanzierung der Elternvertretungen geklärt werden müssen.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/
texte/36_23_rauchschule_kitas.htm)

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Erzieher an die Fachhochschulen
Landtag will fundiertere frühkindliche
Bildungsangebote in Kitas

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein sollen die Erzieher in Kindertagesstätten mittelfristig auch an Hochschulen ausgebildet werden und die Standards an den Fachschulen (FH), wo die Ausbildung bisher stattfindet, verbessert werden. Dies beschloss der Landtag mit großer Mehrheit der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und SSW am Donnerstag, 27. Januar 2005. Die Union lehnte den von der FDP eingebrachten Antrag ab: Die bestehende FH-Ausbildung könne effektiv – und kostenneutraler verbessert werden. Die Debatte stützte sich auch auf die Ergebnisse des OECD-Berichtes zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung ("Baby-Pisa"). Hierzu lieferte die Landesregierung auf Antrag von Rot-Grün einen Bericht.

Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hob in ihrem Bericht die positiven Merkmale der Kitas in Deutschland hervor. Dazu gehöre beispielsweise die gute Ausstattung der Kindergärten. Speziell in Schleswig-Holstein sei die Sprachförderung im Vorschulalter vorbildlich, so Erdsiek-Rave. Über eine bessere Ausbildung der Erzieher sei man sich dagegen einig, zumal sich neue Herausforderungen etwa bei einer besseren naturwissenschaftlichen Grundförderung im Vorschulalter ergäben. Hier sei eine bessere Zusammenarbeit mit den Hochschulen nötig.

Von ihrem Vorstoß erhoffen sich die Liberalen eine kindgerechte Vorbereitung auf die Schule. Ekkehard Klug (FDP) betonte, Bildung beginne bereits im Kindergartenalter. Daher müsse auf ein kostenloses Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter hingearbeitet werden. Unerlässlich für eine anspruchsvolle Bildungsarbeit sei ein Hochschulstudium für Erzieher.

Lernverhalten in pädagogische Modelle integrieren

Auch Astrid Höfs (SPD) betonte die Stärken der frühkindlichen Betreuung und Erziehung im Land. Allerdings müsse das Angebot qualitativ und vor allem quantitativ verbessert werden, um die Chancengleichheit besonders für Frauen im Berufsleben zu erhöhen.

Für die CDU erteilte Jost de Jager einer Ausbildung von Erziehern an Hochschulen eine Absage. Verbesserungen in der Qualität der Betreuung könnten auch durch die Fachschulen erreicht werden. Andernfalls kämen höhere Personalkosten auf die Träger von Kindergärten zu. Eine qualifizierte Betreuung für unter Sechs-Jährige gebe es nicht zum Nulltarif, beschied auch Anke Spoorendonk (SSW). Generell unterstützte sie aber neben weiteren berufsbegleitenden Weiterbildungs-Maßnahmen für Erzieher das Hochschulstudium Elementarpädagogik. Angelika Birk (Grüne) sah in einer Hochschulausbildung neue Chancen, wichtige Erkenntnisse über das Lernverhalten von Kindern in pädagogische Modelle einfließen zu lassen.

Hintergrund der Debatte war das schlechte Abschneiden sowohl deutscher Schüler als auch deutscher Kitas im internationalen Vergleich. Die OECD hatte angemahnt, in Deutschland mehr in die Qualität der Betreuung und Bildung von Kindern im Vorschulalter zu investieren. Die Kritik betraf vor allem die westdeutschen Bundesländer. Dort gäbe es beispielsweise nur für 2,7 Prozent der unter Drei-Jährigen Krippenplätze. Zudem sei das Niveau der Ausbildung im gesamten Erziehungswesen zu niedrig. Neben der FDP unterstützt auch der schleswig-holsteinische Verband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein Studium für Kindergärtner. Als Standorte kämen die Universität Flensburg oder die FH Kiel in Frage. Bisher ist Bremen das einzige Bundesland, in dem Erzieher eine akademische Ausbildung an der Uni erhalten können.

Hintergrund:
  Nach Willen der FDP-Fraktion sollen Erzieher in schleswig-holsteinischen Kindertagesstätten (Kita) an einer Hochschule ausgebildet werden. Die Liberalen reagieren mit diesem Vorstoß auf das schlechte Abschneiden deutscher Schüler bei der internationalen Schul-Vergleichsstudie PISA und erhoffen sich eine kindgerechte Vermittlung von Bildungsinhalten in den Kita als Vorbereitung auf die Schule. Nach Vorstellung der FDP soll der neue Studiengang an der Universität Flensburg angesiedelt und mit den dortigen Angeboten im Bereich der Grundschulpädagogik verzahnt werden. Einen ähnlichen Studiengang gibt es bereits an der Uni Bremen. Auch in vielen anderen EU-Ländern ist die Ausbildung von Erziehern an Hochschulen üblich.
  Der federführende Sozialausschuss übergibt dem Landtag eine leicht veränderte Fassung des FDP-Papiers: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, neben der herkömmlichen Erzieher-Ausbildung "mittelfristig" die Möglichkeit für ein Hochschulstudium in diesem Bereich zu schaffen. Dies soll in Abstimmung mit den anderen norddeutschen Bundesländern geschehen.
  Außerdem berichtet die Landesregierung dem Landtag über die Ergebnisse des OECD-Länderberichts zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung. Die OECD hatte im November die so genannte "Baby-PISA-Studie" vorgelegt und mit Blick auf die Ergebnisse in Deutschland mehr Investitionen in frühkindliche Bildung und mehr Qualität bei der Ausbildung von Kindergarten-Erziehern angemahnt. Die Studie, die sich auf Kinder von der Geburt bis zum Grundschulalter bezieht, basiert auf Daten aus fünf Bundesländern. Schleswig-Holstein ist nicht dabei. Landesweit gibt es 1.635 Kindertageseinrichtungen mit fast 94.000 Plätzen.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/
texte/21_31_elemtarpaedagogik_suchthilfe.htm)

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