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Von der
Tagesordnung
abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag einen Entwurf zur Neufassung des
Landesplanungsgesetzes vor. Demnach sollen die fünf
regionalen Planungsräume im Lande mehr Autonomie bei der
Landesplanung erhalten. Städte, Gemeinden und Kreise
sollen in eigener Verantwortung planerische Entscheidungen
vorbereiten und mit dem Land, dem Bund oder privaten
Betroffenen absprechen. Die Landesplanungsbehörde, die
bislang ausschließlich für die Erstellung der
Regionalpläne zuständig ist, soll künftig nur noch eine
rechtliche Prüfung sowie die formelle In-Kraft-Setzung
vornehmen.
Das Innenministerium reagiert mit dem Entwurf auf
Bundes- und EU-Vorgaben und sieht darin die Konsequenz aus
der aktuellen Diskussion um eine Funktionalreform.
Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich am
Mittwoch, während der Plenartagung, mit dem Thema
befassen.
Zugleich behandeln die Abgeordneten den Entwurf
eines Landesplanungsgesetzes, den die CDU im April 2000
eingebracht hat. Auch die Union betont die
Planungsgemeinschaften der Kreise und kreisfreien Städte.
Der Innen- und Rechtsausschuss und der
Agrarausschuss werden sich am Mittwoch, während der
Plenartagung, mit dem Thema befassen.
mehr
Informationen: plenum-online, Juni
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/
texte/11_17_landesplanung_landwirte.htm)
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Landtag will Vormarsch von
Discountern auf dem Land stoppen
Befürchtung: "Klein-Staaterei" und Verödung
der Innenstädte
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Kiel (SHL). Mit einer Novelle zur
Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes möchte die
Landesregierung die Errichtung weiterer Einkaufszentren auf der
"Grünen Wiese" erschweren. Der Vormarsch von Fach-
und Discountmärkten in Gewerbegebieten außerhalb von
Ortskernen habe zu
unerfreulichen Entwicklungen geführt, erklärte Innenminister
Klaus Buß (SPD) am Donnerstag, 27. Januar, in einem von
Rot-Grün beantragten Bericht. Unmobile Bevölkerungsgruppen
hätten es zusehends schwerer, sich mit dem Lebensnotwendigem zu
versorgen; es gelte der Verödung der Innenstädte
entgegenzuwirken. Alle Landtagsparteien begrüßten die Pläne.
Maren Kruse (SPD)
bewertete die wirtschaftliche Bedeutung der Großstädte als
entscheidendes Kriterium für die Neuansiedlung von Fachmärkten
und Discountern: "Die Großen gehören in Oberzentren wie
Neumünster, Lübeck und Kiel". Sie warnte zudem vor der
weiteren Zu-Betonierung der Natur. Es gehe keineswegs darum, den
Wettbewerb auszuhebeln, betonte Uwe Eichelberg (CDU). Die
wachsende Zahl von Discountern in den Gewerbegebieten habe die
Lebensmittelläden von nebenan kaputt gemacht. Die Parteien
seien jetzt aufgefordert, interkommunal abgestimmte Pläne für
eine vernünftige Versorgung durchzusetzen. Günther Hildebrand
(FDP) kritisierte -
trotz Zustimmung seiner Partei für die Novellierung des
Landesraumordnungsplanes -
die Debatte: Die Novelle sei dem direkten Einfluss des
Parlamentes entzogen. Zudem habe der Bericht des Innenministers
nur Altbekanntes zu Tage befördert.
"Nicht jeder
hat das Recht einen
Aldi- oder Lidl-Mark anzusiedeln"
Regulierung sei bei Kommunen
nicht sonderlich beliebt, befand Karl-Martin Hentschel (Grüne).
Dennoch dürfe das Land nicht zögern, die neuen Bestimmungen
umzusetzen. Schließlich sei es ein großes Problem, wenn man in
den Ortschaften nicht mehr einkaufen könne. "Nicht jeder
hat das Recht einen Aldi- oder Lidl-Mark anzusiedeln",
betonte Lars Harms (SSW) und wandte sich gegen eine "Klein-Staaterei"
der Regionen. Statt dessen sollten die Kommunen künftig besser
zusammenarbeiten. Dies führe womöglich irgendwann zum
wünschenswerten Zusammenschluss von Gemeinden.
Bereits im April dieses Jahres hatte
Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) eine Teilfortschreibung
des Landesraumordnungsplanes und dabei vor allem die Neufassung
der Ziffer 7.5 des Planes angekündigt. Grundsatz der
Raumordnung ist es, eine ausgewogene Handels- und
Dienstleistungsstruktur zur Versorgung der Bevölkerung und
Wirtschaft im Lande zu gewährleisten. In Ziffer 7.5 geht es um
Einkaufseinrichtungen größeren Umfanges. Mit einer Neufassung
soll der Verödung von Innenstädten entgegen gewirkt werden.
Ein von der Union gestellter Antrag, der auf eine
schnellstmögliche Teilfortschreibung des Raumordnungsplans
zielte, wurde vom Parlament einstimmig für erledigt erklärt.
Hintergrund:
Bereits im
April dieses Jahres hatte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer
(SPD) eine Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes
und dabei vor allem die Neufassung der Ziffer 7.5 des
Planes angekündigt. Grundsatz der Raumordnung ist es,
eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur
Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft im Lande zu
gewährleisten. In Ziffer 7.5 geht es um
Einkaufseinrichtungen größeren Umfanges. Mit einer
Neufassung soll der Verödung von Innenstädten entgegen
gewirkt werden. Die CDU-Fraktion hatte für die
September-Sitzung des Landtages einen Antrag eingebracht,
der die Landesregierung zur schnellen Neufassung von
Ziffer 7.5 des Landesraumordnungsplanes aufforderte.
Nachdem die Ausschüsse zu diesem Thema eine Anhörung
vorgenommen hat, empfiehlt der federführende
Agrarausschuss dem Plenum, den Antrag für erledigt zu
erklären. SPD und Grüne fordern die Landesregierung auf,
in der Januar-Tagung noch einmal über dieses Thema zu
berichten.
mehr
Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/
texte/27_25_komoran_raumordnung.htm)
Stichwort: Landesraumordnung
Der
Landesraumordnungsplan wurde 1998 erarbeitet und umfasst
die Zeitspanne bis 2010. Er ist eine Leistung der
Landesplanung und bestimmt die von allen öffentlichen
Planungsträgern zu beachtenden Grundsätze und Ziele der
Raumordnung für verschiedenste Lebensbereiche: Raum und
Möglichkeiten für Sport, Freizeit und Erholung,
Siedlungsentwicklung, Verkehr, regionale Wirtschaft, und
Infrastruktur. Dabei gilt es die vielfältigen
Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auf
sozial ausgewogene sowie ökologisch und ökonomisch
funktionierende Raum- und Siedlungsstrukturen hinzuwirken.
Der Landesraumordnungsplan wird durch fünf
Regionalpläne für Schleswig-Holstein ergänzt und
konkretisiert: Regionalplan I, S-H Süd: Kreise Herzogtum
Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn; Regionalplan II,
S-H Ost: kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein;
Regionalplan III,S-H Mitte: kreisfreie Städte Kiel und
Neumünster, Kreise Rendsburg Eckernförde und Plön;
Regionalplan IV, S-H Süd/West: Kreise Dithmarschen und
Steinburg; Regionalplan V, S-H Nord: kreisfreie Stadt
Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
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