Top 10:
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung und
Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz
GefHG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3471
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses
(1. Lesung 119. Sitzung am 17. Juni 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP |
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Aufruf gemeinsam mit: |
Top 57:
Halten und Beaufsichtigen von Hunden
Antrag der Fraktion der FDP –
Drucksache 15/456
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses
(Ausschussüberweisung 13. Sitzung am 18. Oktober 2000) |
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Top 28:
EU-Chemikalienverordnung (REACH)
muss die Interessen der mittelständischen Chemie- und
Pharmaindustrie berücksichtigen
Antrag der Fraktion der CDU |
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"Gefahrhunde":
Große Mehrheit
für Maulkorb-Zwang
Neues Gesetz löst
Kampfhunde-Verordnung ab
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Kiel (SHL). Der Landtag nimmt gefährliche Hunde
an die kurze Leine: In Zukunft gilt in Schleswig-Holstein für
vier "Kampfhunderassen" der Leinen- und Maulkorbzwang.
Auch die Halter müssen Auflagen erfüllen, wie der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung. Mit großer Mehrheit hat das
Kieler Parlament am Mittwoch, 26. Januar 2005, den
Regierungsentwurf für ein Gefahrhundegesetz nach Zweiter Lesung
verabschiedet. Lediglich die Liberalen stimmten dagegen. Sie
bemängelten unter anderem die im Gesetz vorgesehene Rasseliste.
Ihr Argument: Die Gefährlichkeit eines Vierbeiners
ausschließlich an seiner Abstammung festzumachen, sei nicht zu
rechtfertigen. Ein entsprechender Änderungsantrag fand jedoch
keine Mehrheit.
Somit müssen künftig American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier
und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt
werden sowie einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues
Halsband und einen elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet
sein. Außerdem gilt für sie ein Zuchtverbot. Auch Hunde
anderer Rassen, die als bissig aufgefallen sind, müssen an
Leine und mit Maulkorb geführt werden. Die Halter müssen zudem
eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im
Einzelfall sollen Ausnahmen von der Maulkorbpflicht eingeräumt
werden. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener
Wesenstest.
Das Gesetz löst die Kampfhundeverordnung aus
dem Sommer 2000 ab. Derartige Verordnungen waren nach dem
tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in
Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer
hatten hiergegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht hat
jedoch im März 2004 entschieden, dass Hunderassen pauschal als
gefährlich eingestuft werden dürfen.
FDP: Grundrechte werden eingeschränkt
"Nicht der Hund ist gefährlich, sondern
der Halter", begründete Heiner Garg (FDP) seine Kritik an
der Rasseliste. Das Gesetz enthalte zudem „unbestimmte
Rechtsbegriffe", etwa beim Passus über Hunde-Verhalten,
"das Menschen ängstigt". Zudem würden die
Grundrechte von Hundehaltern eingeschränkt, zum Beispiel durch
die Pflicht, den Behörden private Unterlagen vorzulegen.
Die anderen Fraktionen teilten diese Auffassung
nicht. Klaus-Peter Puls (SPD) wies darauf hin, dass nun endlich,
nach fünf Jahren, ein gesetzlicher Schutz, für den Menschen
vor Hunden und Haltern bestehe. Dies, so Irene Fröhlich
(Grüne), verbessere das subjektive Sicherheitsgefühl des
Bürgers. Eine länderübergreifende Regelung forderte Peter
Lehnert (CDU). Dem schloss sich Silke Hinrichsen (SSW) an. Da
eine solche Regelung aber nicht in Sicht sei, müsse
Schleswig-Holstein handeln. Innenminister Klaus Buß (SPD)
erinnerte an die schrecklichen Fernsehbilder von
Beiß-Vorfällen.
Einstimmig schlossen sich die Parlamentarier
einem FDP-Antrag an, der die Landesregierung auffordert, sich
auf Bundesebene für ein Heimtierzuchtgesetz einzusetzen.
Hintergrund:
Der Innen- und Rechtsausschuss
empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Entwurf der
Landesregierung für ein Gefahrhundegesetz weitgehend
unverändert anzunehmen. Künftig sollen American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an
der Leine geführt werden müssen sowie einen Maulkorb
tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen
elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Das
gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die als
bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher Hunde
sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung
abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium
Ausnahmen von der Maulkorbpflicht einräumen.
Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener
Wesenstest. Der Ausschuss spricht sich zudem für eine
Ausnahmeregelung für Wachdienste aus, die ihre Hunde nach
wie vor "scharf" erziehen können.
Die FDP legt einen Änderungsantrag vor, in dem sie
eine Reihe von Änderungen vorschlägt. So lehnen die
Liberalen die ausdrückliche Nennung bestimmter Rassen in
dem Gesetz ab. Auch sollen nicht nur Tierärzte, sondern
auch andere staatlich anerkannte Sachverständige den
Wesenstest vornehmen können.
Das Gesetz soll die Kampfhundeverordnung aus dem
Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach
dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen
Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen
worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre
Begründung: Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter
Rassen sei nicht nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht
hat jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass
aggressive Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft
werden dürfen.
Zudem greift das
Parlament einen FDP-Antrag aus dem Jahr 2000 wieder auf.
Hierin wird eine bundeseinheitliche Regelung für ein
Heimtierzuchtgesetz verlangt.
mehr
Informationen: plenum-online, Juni
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/
texte/04_10_feiertage_kampfhunde.htm)
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30.000
Chemikalien sollen
geprüft werden: Testen ja, aber zu welchem Preis?
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Kiel (SHL). Der Landtag unterstützt die
geplante Chemikalien-Richtlinie der EU. Rot-Grün und SSW
betonten die Notwendigkeit, die vielfach noch nicht getesteten
chemischen Stoffe auf ihre Wirkung auf Mensch und Natur zu
prüfen. Die CDU, die das Thema am Freitag, 28. Januar 2005, auf
die Tagesordnung gesetzt hatte, und die FDP mahnten
demgegenüber den Schutz der Wirtschaft vor zu hohen
bürokratischen Hürden durch feste Auflagen aus Brüssel an.
Die EU-Kommission will in diesem Jahr die
Chemikalien-Richtlinie REACH (Registration, Evaluation,
Authorisation of Chemicals) in Kraft setzen: Unternehmen die
Chemikalien verwenden, müssen diese Stoffe innerhalb der
nächsten elf Jahre auf eigene Kosten registrieren und testen
lassen. Die Daten sollen bei einer neu zu gründenden
Chemie-Agentur gesammelt werden. Auf die Chemie-Industrie kommen
nach EU-Schätzungen durch die Richtlinie Zusatzkosten von 2,3
Milliarden Euro zu.
Die Kommission unterschätze die negativen
Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft, hieß es bei der
Opposition. Der Verlust von Arbeitsplätzen drohe auch in
Schleswig-Holstein. Deswegen müssten das Test-Verfahren
entbürokratisiert werden. Rot-Grün, SSW und Landesregierung
hingegen betonten, die notwendigen Daten lägen bereits vor.
Große Kosten entstünden beispielsweise durch die Durchsetzung
von Gebäuden durch unbekannte und potenziell gefährliche
Stoffe.
Der Unions-Antrag, der die Landesregierung zu
einem entsprechenden, unbürokratischen Engagement auf Bundes-
und Europa-Ebene aufforderte, scheiterte an den Stimmen von
Rot-Grün. Der SPD-Abgeordnete Hermann Benker enthielt sich der
Stimme.
In Europa werden derzeit etwa 100.000
Chemikalien industriell genutzt. Die Verordnung betrifft rund
30.000 Altstoffe, die vor der Verschärfung der Bestimmungen
1981 auf den Markt gebracht wurden und die seither nicht mehr
getestet worden sind. Die EU-Kommission schätzt fünf Prozent
der Substanzen als hochgefährlich und krebserregend ein. Dazu
gehören zum Beispiel Phtalate in Parfüms, PVC oder
Flammenschutz-Chemikalien in Computern und Möbeln
Hauptredner:
Uwe Eichelberg (CDU),
Hermann Benker (SPD), Christel Aschmoneit-Lücke (FDP), Detlef
Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW), Umweltminister Klaus
Müller (Grüne)
Hintergrund:
Die EU-Kommission will in diesem
Jahr die Chemikalien-Richtlinie REACH (Registration,
Evaluation, Authorisation of Chemicals) in Kraft setzen:
Unternehmen die Chemikalien verwenden, müssen diese
Stoffe innerhalb der nächsten elf Jahre auf eigene Kosten
registrieren und testen lassen. Die Daten sollen bei einer
neu zu gründenden Chemie-Agentur gesammelt werden.
Die Wirtschaft befürchtet hierdurch erhebliche
Zusatzkosten und den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit auf
dem Weltmarkt sowie Entlassungen. Der Industriekreis
Unterelbe sieht bis zu 2,35 Millionen Jobs in Deutschland
in Gefahr, darunter 3.200 in Schleswig-Holstein. Die
Wirtschaftsvertreter weisen darauf hin, dass nicht nur die
chemische Industrie, sondern auch Landwirtschaft,
Elektro-Industrie sowie Zement- und Automobilindustrie von
REACH betroffen sind. Auf die Chemie-Industrie kommen nach
EU-Schätzungen durch die Richtlinie Zusatzkosten von 2,3
Milliarden Euro zu. Die CDU im Landtag teilt die Kritik
und fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene
für eine Änderung der Regelung einzusetzen.
In Europa werden derzeit etwa 100.000 Chemikalien
industriell genutzt. Die Verordnung betrifft rund 30.000
Altstoffe, die vor der Verschärfung der Bestimmungen 1981
auf den Markt gebracht wurden und die seither nicht mehr
getestet worden sind. Die EU-Kommission schätzt fünf
Prozent der Substanzen als hochgefährlich und
krebserregend ein. Dazu gehören zum Beispiel Phtalate in
Parfüms, PVC oder Flammenschutz-Chemikalien in Computern
und Möbeln.
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