Auf dieser Seite: Gefahrhunde  –  EU-Chemikalien-Verordnung

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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz GefHG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3471
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses (1. Lesung 119. Sitzung am 17. Juni 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 15/3917, 15/3947
-Plenarprotokoll-
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       Aufruf gemeinsam mit:
Top 57: 
Halten und Beaufsichtigen von Hunden
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/456
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses
(Ausschussüberweisung 13. Sitzung am 18. Oktober 2000)

Drucksache: 15/3926


Top 28: 
EU-Chemikalienverordnung (REACH) muss die Interessen der mittelständischen Chemie- und Pharmaindustrie berücksichtigen
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3930
-Plenarprotokoll-
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"Gefahrhunde": Große Mehrheit
für Maulkorb-Zwang
Neues Gesetz löst Kampfhunde-Verordnung ab

Kiel (SHL). Der Landtag nimmt gefährliche Hunde an die kurze Leine: In Zukunft gilt in Schleswig-Holstein für vier "Kampfhunderassen" der Leinen- und Maulkorbzwang. Auch die Halter müssen Auflagen erfüllen, wie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Mit großer Mehrheit hat das Kieler Parlament am Mittwoch, 26. Januar 2005, den Regierungsentwurf für ein Gefahrhundegesetz nach Zweiter Lesung verabschiedet. Lediglich die Liberalen stimmten dagegen. Sie bemängelten unter anderem die im Gesetz vorgesehene Rasseliste. Ihr Argument: Die Gefährlichkeit eines Vierbeiners ausschließlich an seiner Abstammung festzumachen, sei nicht zu rechtfertigen. Ein entsprechender Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Somit müssen künftig American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Außerdem gilt für sie ein Zuchtverbot. Auch Hunde anderer Rassen, die als bissig aufgefallen sind, müssen an Leine und mit Maulkorb geführt werden. Die Halter müssen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall sollen Ausnahmen von der Maulkorbpflicht eingeräumt werden. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener Wesenstest.

Das Gesetz löst die Kampfhundeverordnung aus dem Sommer 2000 ab. Derartige Verordnungen waren nach dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März 2004 entschieden, dass Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden dürfen.

FDP: Grundrechte werden eingeschränkt

"Nicht der Hund ist gefährlich, sondern der Halter", begründete Heiner Garg (FDP) seine Kritik an der Rasseliste. Das Gesetz enthalte zudem „unbestimmte Rechtsbegriffe", etwa beim Passus über Hunde-Verhalten, "das Menschen ängstigt". Zudem würden die Grundrechte von Hundehaltern eingeschränkt, zum Beispiel durch die Pflicht, den Behörden private Unterlagen vorzulegen.

Die anderen Fraktionen teilten diese Auffassung nicht. Klaus-Peter Puls (SPD) wies darauf hin, dass nun endlich, nach fünf Jahren, ein gesetzlicher Schutz, für den Menschen vor Hunden und Haltern bestehe. Dies, so Irene Fröhlich (Grüne), verbessere das subjektive Sicherheitsgefühl des Bürgers. Eine länderübergreifende Regelung forderte Peter Lehnert (CDU). Dem schloss sich Silke Hinrichsen (SSW) an. Da eine solche Regelung aber nicht in Sicht sei, müsse Schleswig-Holstein handeln. Innenminister Klaus Buß (SPD) erinnerte an die schrecklichen Fernsehbilder von Beiß-Vorfällen.

Einstimmig schlossen sich die Parlamentarier einem FDP-Antrag an, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für ein Heimtierzuchtgesetz einzusetzen.

Hintergrund:
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Entwurf der Landesregierung für ein Gefahrhundegesetz weitgehend unverändert anzunehmen. Künftig sollen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen sowie einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Das gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die als bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher Hunde sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium Ausnahmen von der Maulkorbpflicht einräumen. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener Wesenstest. Der Ausschuss spricht sich zudem für eine Ausnahmeregelung für Wachdienste aus, die ihre Hunde nach wie vor "scharf" erziehen können.
  Die FDP legt einen Änderungsantrag vor, in dem sie eine Reihe von Änderungen vorschlägt. So lehnen die Liberalen die ausdrückliche Nennung bestimmter Rassen in dem Gesetz ab. Auch sollen nicht nur Tierärzte, sondern auch andere staatlich anerkannte Sachverständige den Wesenstest vornehmen können.
  Das Gesetz soll die Kampfhundeverordnung aus dem Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre Begründung: Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter Rassen sei nicht nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass aggressive Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden dürfen.
 
Zudem greift das Parlament einen FDP-Antrag aus dem Jahr 2000 wieder auf. Hierin wird eine bundeseinheitliche Regelung für ein Heimtierzuchtgesetz verlangt.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/
texte/04_10_feiertage_kampfhunde.htm)

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30.000 Chemikalien sollen 
geprüft werden: Testen ja, aber zu welchem Preis?

Kiel (SHL). Der Landtag unterstützt die geplante Chemikalien-Richtlinie der EU. Rot-Grün und SSW betonten die Notwendigkeit, die vielfach noch nicht getesteten chemischen Stoffe auf ihre Wirkung auf Mensch und Natur zu prüfen. Die CDU, die das Thema am Freitag, 28. Januar 2005, auf die Tagesordnung gesetzt hatte, und die FDP mahnten demgegenüber den Schutz der Wirtschaft vor zu hohen bürokratischen Hürden durch feste Auflagen aus Brüssel an.

Die EU-Kommission will in diesem Jahr die Chemikalien-Richtlinie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) in Kraft setzen: Unternehmen die Chemikalien verwenden, müssen diese Stoffe innerhalb der nächsten elf Jahre auf eigene Kosten registrieren und testen lassen. Die Daten sollen bei einer neu zu gründenden Chemie-Agentur gesammelt werden. Auf die Chemie-Industrie kommen nach EU-Schätzungen durch die Richtlinie Zusatzkosten von 2,3 Milliarden Euro zu.

Die Kommission unterschätze die negativen Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft, hieß es bei der Opposition. Der Verlust von Arbeitsplätzen drohe auch in Schleswig-Holstein. Deswegen müssten das Test-Verfahren entbürokratisiert werden. Rot-Grün, SSW und Landesregierung hingegen betonten, die notwendigen Daten lägen bereits vor. Große Kosten entstünden beispielsweise durch die Durchsetzung von Gebäuden durch unbekannte und potenziell gefährliche Stoffe.

Der Unions-Antrag, der die Landesregierung zu einem entsprechenden, unbürokratischen Engagement auf Bundes- und Europa-Ebene aufforderte, scheiterte an den Stimmen von Rot-Grün. Der SPD-Abgeordnete Hermann Benker enthielt sich der Stimme.

In Europa werden derzeit etwa 100.000 Chemikalien industriell genutzt. Die Verordnung betrifft rund 30.000 Altstoffe, die vor der Verschärfung der Bestimmungen 1981 auf den Markt gebracht wurden und die seither nicht mehr getestet worden sind. Die EU-Kommission schätzt fünf Prozent der Substanzen als hochgefährlich und krebserregend ein. Dazu gehören zum Beispiel Phtalate in Parfüms, PVC oder Flammenschutz-Chemikalien in Computern und Möbeln

Hauptredner: Uwe Eichelberg (CDU), Hermann Benker (SPD), Christel Aschmoneit-Lücke (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW), Umweltminister Klaus Müller (Grüne)

Hintergrund:
  Die EU-Kommission will in diesem Jahr die Chemikalien-Richtlinie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) in Kraft setzen: Unternehmen die Chemikalien verwenden, müssen diese Stoffe innerhalb der nächsten elf Jahre auf eigene Kosten registrieren und testen lassen. Die Daten sollen bei einer neu zu gründenden Chemie-Agentur gesammelt werden.
  Die Wirtschaft befürchtet hierdurch erhebliche Zusatzkosten und den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt sowie Entlassungen. Der Industriekreis Unterelbe sieht bis zu 2,35 Millionen Jobs in Deutschland in Gefahr, darunter 3.200 in Schleswig-Holstein. Die Wirtschaftsvertreter weisen darauf hin, dass nicht nur die chemische Industrie, sondern auch Landwirtschaft, Elektro-Industrie sowie Zement- und Automobilindustrie von REACH betroffen sind. Auf die Chemie-Industrie kommen nach EU-Schätzungen durch die Richtlinie Zusatzkosten von 2,3 Milliarden Euro zu. Die CDU im Landtag teilt die Kritik und fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung der Regelung einzusetzen.
  In Europa werden derzeit etwa 100.000 Chemikalien industriell genutzt. Die Verordnung betrifft rund 30.000 Altstoffe, die vor der Verschärfung der Bestimmungen 1981 auf den Markt gebracht wurden und die seither nicht mehr getestet worden sind. Die EU-Kommission schätzt fünf Prozent der Substanzen als hochgefährlich und krebserregend ein. Dazu gehören zum Beispiel Phtalate in Parfüms, PVC oder Flammenschutz-Chemikalien in Computern und Möbeln.

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