Top 12:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für
das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 15/3653
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (1. Lesung 126. Sitzung am 24. September 2004)
vom Antragsteller zurückgezogen |
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Top 13:
a.) Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des
Landtags durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz -
PIG)
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3187(neu)
b.) Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über
die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3188
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses
(Ausschussüberweisung 107. Sitzung am 18. Februar 2004)
von der Tagesordnung abgesetzt |
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Informationsfreiheits-Gesetz
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vom
Antragsteller zurückgezogen
Hauptredner:
Hintergrund:
Im Zuge zunehmender
Privatisierungen ist nach Ansicht des SSW das
schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
vom 9. Februar 2000, das den Informationszugang zu
Behörden öffnet, nicht mehr auf dem neuesten Stand der
Geschehnisse. Dies betreffe besonders die
"Flucht" ins Privatrecht. Deshalb sollen durch
einen entsprechenden Gesetzesentwurf vermehrt Regelungen
getroffen werden, die auch private Unternehmen zur
Freigabe von Informationen verpflichtet, wenn sie
öffentliche Aufgaben erledigen. Bürger sollen auch dann
in Akten Einsicht nehmen dürfen, wenn die Behörde
privatwirtschaftlich handelt, beispielsweise beim
Abschluss von Verträgen. Die Änderung betrifft unter
anderem Eisenbahnen, Flughafengesellschaften, kommunale
Projektgesellschaften oder Stadtwerke. Zugleich soll eine
EU-Richtlinie in das Landesgesetz integriert werden, die
Privatpersonen den Zugang zu umweltrelevanten
Informationen erleichtert.
Der Innen- und
Rechtsausschuss wird sich am Mittwoch, während der
Plenartagung, mit dem Thema befassen.
mehr
Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/09_infogesetz.htm)
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Parlamentsinformations-Gesetz
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von der
Tagesordnung
abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion will die
Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem
Parlament genau definieren –
sie soll per Gesetz festgeschrieben werden, eine
Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung soll die
Details regeln.
Unter anderem soll das Parlament vom zuständigen
Ministerium zeitgleich mit den betroffenen Verbänden
über Gesetzentwürfe in Kenntnis gesetzt werden. Im
Gegenzug sichert der Landtag zu, das jeweilige Thema nicht
zum Gegenstand von Initiativen oder Beratungen zu machen.
Zudem soll das Parlament mindestens vier Wochen vor
Unterzeichnung eines Staatsvertrags über dessen Inhalt
unterrichtet werden. Bundesratsinitiativen sollen
gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Länderkammer
dem Landtag zugeleitet werden. Ähnliches soll für andere
Absprachen mit anderen Ländern, dem Bund oder der EU
gelten. Ausnahmen sollen nur bei
geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten möglich sein.
Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich am
Mittwoch, während der Plenartagung, mit dem Thema
befassen.
mehr
Informationen: plenum-online, Februar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/04_06_parlamentsinformatiun.htm)
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