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Verfassungsänderung
scheitert
an Zwei-Drittel-Mehrheit
CDU gegen Änderung im "Vorbeigehen"
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Kiel (SHL). Die
von den rot-grünen Regierungsfraktionen geplante Änderung der
Landesverfassung ist am Donnerstag, 27. Januar, im Parlament am
Votum der CDU-Fraktion gescheitert. Bei 55 Ja-Stimmen kam die
notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zu Stande; 60 Stimmen
wären für die Verfassungsänderung notwendig gewesen.
Damit bleibt Schleswig-Holstein das einzige Bundesland ohne ein
eigenes Verfassungsgericht. Vom Tisch sind durch die
Abstimmungsniederlage auch alle weiteren Änderungsvorhaben von
Rot-Grün, wie etwa der Schutz von Minderheiten und die
Verankerung der Pflege als Staatsziel. Auch ein vom Ausschuss
zuvor mitgetragenes Ziel der FDP, den besonderen Schutz der
Tiere in der Verfassung zu verankern, blieb auf der Strecke.
Der CDU-Abgeordnete Klaus
Schlie begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion mit
formalen Gründen. Er betonte, dass in der Kürze der Zeit
– der Antrag zur
Verfassungsänderung war im November vergangenen Jahres in den
Landtag eingebracht worden
– keine ausführliche
Ausschussberatung mit einem angemessenen parlamentarischen
Anhörungsverfahren und wissenschaftlichen Stellungnahmen
durchgeführt werden konnte. Schlie versprach, seine Fraktion werde das
Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufnehmen.
Ein
Landesverfassungsgericht arbeite orts-, sach- und zeitnäher,
hatte Klaus-Peter Puls (SPD) zuvor in der Debatte für die
Änderung der Verfassung geworben. Der Schutz von Sinti und Roma
sei zudem vor dem Hintergrund von EU-Richtlinien rechtlich
geboten. Von einer
Verfassungsänderung im Vorübergehen könne keine Rede sein,
stellte Irene Fröhlich (Grüne) fest: Schon 1996 hätte der
Landtag darüber diskutiert.
Wolfgang Kubicki
(FDP) untermauerte die Forderung seiner Partei, die Trennung von
Amt und Mandat in der Verfassung festzuschreiben. Er bedauerte,
dass er sich in diesem Punkt im Vorfeld nicht durchsetzen
konnte. Gleichwohl sei jetzt eine Gesetzesinitiative vorgelegt
worden, die die Liberalen mit den Grünen und dem SSW bereits im
Frühjahr vergangenen Jahres eingebracht hatten. Besonders
der Minderheitenschutz für die Sinti und Roma sei ein Anliegen
ihrer Partei, befand Anke Spoorendonk (SSW). Dennoch dürften
die Staatsziele kein Alibi sein: Sie könnten den Willen zur
politischen Gestaltung nicht ersetzen.
Innenminister Klaus
Buß (SPD) hatte die Verfassungsänderungen sinnvoll und
vertretbar genannt. Er bedauerte das Scheitern des
Gesetzentwurfes, da ein Landesverfassungsgericht bessere
gerichtliche Kontrollmöglichkeiten eröffne.
Hintergrund:
SPD und Grüne legen dem Landtag
eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der
Landesverfassung vor. Kernpunkt ist die Einführung eines
Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in
Artikel 44 der Verfassung aufgeführten
Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz
des Landesrechts fungieren soll. Das Gericht soll aus
sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, von denen vier
die Befähigung zum Richteramt haben müssen und die vom
Landtag gewählt werden (Artikel 59). Schleswig-Holstein
ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes
Verfassungsgericht.
Darüber hinaus will Rot-Grün den Schutzinteressen
verschiedener Bevölkerungsgruppen Verfassungsrang
einräumen. So sollen die rund 5.000 Sinti und Roma im
Lande neben den Dänen und den Friesen „Schutz und
Förderung" gemäß Artikel 5 genießen. In neu
einzufügenden Artikeln 5a und 6a werden zudem Menschen
mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie
Pflegebedürftige erwähnt. Eine Initiative zur
Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in
der Verfassung war im Juni 2002 knapp gescheitert. Artikel
5a knüpft darüber hinaus an das weit gefasste
Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 des
Grundsgesetzes an. Der Innen- und Rechtsausschuss wird
sich am Mittwoch, während der Plenartagung, mit dem Thema
befassen.
Zur Änderung der Verfassung ist eine
Zweidrittel-Mehrheit im Landtag notwendig.
mehr
Informationen: plenum-online, November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/18_33_verfassung_stalking.htm)
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Von der
Tagesordnung
abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Der Landtag greift einen
CDU-Antrag aus dem Mai 2001 wieder auf, in dem die Union
die Landesregierung aufgefordert hat, ein Konzept zur
Integration der in Schleswig-Holstein lebenden Ausländer
vorzulegen.
Zu den Themen, die das Eckpunktepapier der CDU in
den Mittelpunkt rückt, zählt das verbindliche Erlernen
der deutschen Sprache. Insbesondere Kinder sollen hierbei
gezielt gefördert werden. Die Union spricht sich für
einen Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht aus und
fordert dien gezielte Förderung junger ausländischer
Arbeitsloser. Ausländischen Mitbürgern sollen der
Einstieg in den Öffentlichen Dienst, insbesondere bei der
Polizei, erleichtert werden. Auf dem Gebiet der Sicherheit
fordert der Antrag den Schutz der Zuwanderer vor
fremdenfeindlichen Übergriffen. Gleichzeitig wird die
rasche Abschiebung von illegal Eingereisten und von
kriminellen Ausländern gefordert.
Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich am
Mittwoch, während der Plenartagung, mit dem Thema
befassen.
Laut Statistikamt Nord lebten in Schleswig-Holstein
Ende 2003 rund 141.000 Ausländer. Das entspricht etwa
fünf Prozent der Gesamtbevölkerung. Die größten
Gruppen sind die Türken (37.000) und die Polen (10.000).
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