Auf dieser Seite: Verfassung  –  Integration

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Top 14: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/3752
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses  (1. Lesung 128. Sitzung am 11. November 2004)

Drucksache: 15/3921
-Plenarprotokoll-
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Top 59: 
Integration
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/973
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus-
schusses (Ausschussüberweisung 32. Sitzung, 30. Mai 2001)

       von der Tagesordnung abgesetzt
Drucksache: 15/3928
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Verfassungsänderung scheitert
an Zwei-Drittel-Mehrheit

CDU gegen Änderung im "Vorbeigehen"

Kiel (SHL). Die von den rot-grünen Regierungsfraktionen geplante Änderung der Landesverfassung ist am Donnerstag, 27. Januar, im Parlament am Votum der CDU-Fraktion gescheitert. Bei 55 Ja-Stimmen kam die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zu Stande; 60 Stimmen wären für die Verfassungsänderung notwendig gewesen.  Damit bleibt Schleswig-Holstein das einzige Bundesland ohne ein eigenes Verfassungsgericht. Vom Tisch sind durch die  Abstimmungsniederlage auch alle weiteren Änderungsvorhaben von Rot-Grün, wie etwa der Schutz von Minderheiten und die Verankerung der Pflege als Staatsziel. Auch ein vom Ausschuss zuvor mitgetragenes Ziel der FDP, den besonderen Schutz der Tiere in der Verfassung zu verankern, blieb auf der Strecke.

Der CDU-Abgeordnete Klaus Schlie begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion mit formalen Gründen. Er betonte, dass in der Kürze der Zeit der Antrag zur Verfassungsänderung war im November vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht worden keine ausführliche Ausschussberatung mit einem angemessenen parlamentarischen Anhörungsverfahren und wissenschaftlichen Stellungnahmen durchgeführt werden konnte. Schlie versprach, seine Fraktion werde das Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufnehmen.

Ein Landesverfassungsgericht arbeite orts-, sach- und zeitnäher, hatte Klaus-Peter Puls (SPD) zuvor in der Debatte für die Änderung der Verfassung geworben. Der Schutz von Sinti und Roma sei zudem vor dem Hintergrund von EU-Richtlinien rechtlich geboten. Von einer Verfassungsänderung im Vorübergehen könne keine Rede sein, stellte Irene Fröhlich (Grüne) fest: Schon 1996 hätte der Landtag darüber diskutiert.

Wolfgang Kubicki (FDP) untermauerte die Forderung seiner Partei, die Trennung von Amt und Mandat in der Verfassung festzuschreiben. Er bedauerte, dass er sich in diesem Punkt im Vorfeld nicht durchsetzen konnte. Gleichwohl sei jetzt eine Gesetzesinitiative vorgelegt worden, die die Liberalen mit den Grünen und dem SSW bereits im Frühjahr vergangenen Jahres eingebracht hatten. Besonders der Minderheitenschutz für die Sinti und Roma sei ein Anliegen ihrer Partei, befand Anke Spoorendonk (SSW). Dennoch dürften die Staatsziele kein Alibi sein: Sie könnten den Willen zur politischen Gestaltung nicht ersetzen.

Innenminister Klaus Buß (SPD) hatte die Verfassungsänderungen sinnvoll und vertretbar genannt. Er bedauerte das Scheitern des Gesetzentwurfes, da ein Landesverfassungsgericht bessere gerichtliche Kontrollmöglichkeiten eröffne.

Hintergrund:
  SPD und Grüne legen dem Landtag eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung vor. Kernpunkt ist die Einführung eines Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in Artikel 44 der Verfassung aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren soll. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt haben müssen und die vom Landtag gewählt werden (Artikel 59). Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht.
  Darüber hinaus will Rot-Grün den Schutzinteressen verschiedener Bevölkerungsgruppen Verfassungsrang einräumen. So sollen die rund 5.000 Sinti und Roma im Lande neben den Dänen und den Friesen „Schutz und Förderung" gemäß Artikel 5 genießen. In neu einzufügenden Artikeln 5a und 6a werden zudem Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie Pflegebedürftige erwähnt. Eine Initiative zur Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in der Verfassung war im Juni 2002 knapp gescheitert. Artikel 5a knüpft darüber hinaus an das weit gefasste Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundsgesetzes an. Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich am Mittwoch, während der Plenartagung, mit dem Thema befassen.
  Zur Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag notwendig.

mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/18_33_verfassung_stalking.htm)

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Integration

Von der Tagesordnung
abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
  Der Landtag greift einen CDU-Antrag aus dem Mai 2001 wieder auf, in dem die Union die Landesregierung aufgefordert hat, ein Konzept zur Integration der in Schleswig-Holstein lebenden Ausländer vorzulegen.
  Zu den Themen, die das Eckpunktepapier der CDU in den Mittelpunkt rückt, zählt das verbindliche Erlernen der deutschen Sprache. Insbesondere Kinder sollen hierbei gezielt gefördert werden. Die Union spricht sich für einen Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht aus und fordert dien gezielte Förderung junger ausländischer Arbeitsloser. Ausländischen Mitbürgern sollen der Einstieg in den Öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Polizei, erleichtert werden. Auf dem Gebiet der Sicherheit fordert der Antrag den Schutz der Zuwanderer vor fremdenfeindlichen Übergriffen. Gleichzeitig wird die rasche Abschiebung von illegal Eingereisten und von kriminellen Ausländern gefordert.
  Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich am Mittwoch, während der Plenartagung, mit dem Thema befassen.
  Laut Statistikamt Nord lebten in Schleswig-Holstein Ende 2003 rund 141.000 Ausländer. Das entspricht etwa fünf Prozent der Gesamtbevölkerung. Die größten Gruppen sind die Türken (37.000) und die Polen (10.000).

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