Top 19: Entwurf eines Gesetzes
über den Zugang zu Umweltinfor-
mationen für das Land Schleswig-Holstein (Umweltinfor-
mationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein - UIG-SH) Gesetzentwurf der
Landesregierung
von der Tagesordnung abgesetzt
Top 46: Landesnachhaltigkeitsstrategie
Schleswig-Holstein erfolgreich weiterentwickeln Landtagsbeschluss vom 9.
Oktober 2002 – Drucksache 15/1941
Bericht der Landesregierung
von der Tagesordnung abgesetzt
Hintergrund: Die Landesregierung legt dem
Landtag den Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes vor.
Künftig sollen öffentliche Verwaltungen auf
Anfrage umweltrelevante Informationen herausgeben,
unabhängig davon, ob die Behörde Aufgaben im
Umweltschutz wahrnimmt oder nicht. So können
beispielsweise beim Gesundheitsministerium Daten über
Umweltbelastungen bei Trinkwasser abgefragt werden oder
das Wirtschaftsministerium kann um die Herausgabe von
Gutachten zur Fluglärmentwicklung gebeten werden. Diese
Regelung gilt auch für Private, wenn sie unter Kontrolle
einer Stelle der öffentlichen Verwaltung stehen. Damit
kann der Bürger beispielsweise bei den Stadtwerken einer
Kommune vorhandene Umweltinformationen verlangen. Die
Fristen für die Beantwortung solcher Anfragen sollen auf
in der Regel einen Monat halbiert werden. Zudem sollen
Gebühren für die Datenerhebung wegfallen. Und: Bei der
Verbreitung der Informationen soll das Internet eine
wichtige Rolle spielen. Hintergrund ist eine
Änderung der entsprechenden EU-Vorschriften. Im November
hat bereits der Bundestag eine solche Regelung für die
Bundesverwaltung erlassen. Zudem nimmt das Gesetz
Bestimmungen der so genannten Aarhus-Konvention auf, die
Deutschland 1998 unterzeichnet hat.
Das Gesetz wird allerdings in dieser
Legislaturperiode, d.h. in dieser Tagung, wohl nicht mehr
verabschiedet. Dem Vernehmen nach, sehen die
Landtagsparteien keine Gelegenheit, noch während dieser
Tagung die notwendige Ausschussberatung umfassend
durchzuführen.
Hintergrund: Die auf der UN-Umwelt-Konferenz
von Rio 1992 verabschiedete Agenda 21 verpflichtet die
Unterzeichnerländer zu einer nachhaltigen Politik. Das
bedeutet: Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt sollen
unter Berücksichtigung ökologischer Verträglichkeit
erfolgen. Zur Erfüllung dieser Vorgaben hat ein
interministerieller Arbeitskreis der Landesregierung im
Jahr 2001 ein Programm erarbeitet. Es nennt elf
Schwerpunkte, zum Beispiel "familiengerechte
Arbeitsstrukturen" und "ressourcensparende
Energiebedarfsdeckung". Diese
Landesnachhaltigkeitsstrategie sieht drei Phasen vor:
Strukturierung des Prozesses, Dialog- und
Kommunikationsphase, Umsetzung.
In ihrem von Rot-Grün beantragten Bericht
informiert die Landesregierung über den aktuellen
Sachstand.
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Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/32_agenda_klimaschutz.htm