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Auf
dieser Seite: Schiffs-Sicherheit
– Häfen
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Top 20:
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung
zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Zuweisung
eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge
sowie die dazugehörigen Verfahrensregelungen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(1. Lesung 133. Sitzung am 26. Januar 2005) - Drs. 15/3953 |
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Top 48:
Zukunft Meer: Mehr Schiffssicherheit in der
Ostsee
Landtagsbeschluss vom 27. August 2004 – Drucksache 15/3596
Bericht der Landesregierung |
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Top 11:
a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Hafenanlagensicherheitsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3838
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Hafenanlagensicherheitsgesetzes – HaSiG
Gesetzentwurf der Fraktion von CDU und FDP – Drs. 15/3858
Bericht und Beschlussempfehlung des
Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 132. Sitzung am 17. Dezember 2004) |
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Schiffssicherheit:
Cuxhaven
hat das Sagen
Klare Kompetenzen für
Rettungseinsätze auf hoher See
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Kiel (SHL). Bei Seeunfällen in den deutschen
Küstengewässern gibt es künftig klarere Kompetenzen: Der
Leiter des gemeinsamen Havariekommandos in Cuxhaven trifft die
Entscheidung über den Notliegeplatz für ein havariertes Schiff
– und kann sich dabei auch über die Meinungen von Reeder,
Kapitän oder Hafenverwaltung hinwegsetzen. Dies sieht ein
Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am
Freitag, 28. Januar 2005, nach Zweiter Lesung einstimmig
verabschiedet hat. Alle Fraktionen betonten zudem die
Notwendigkeit, die Sicherheit auf den viel befahrenen
Schifffahrtsrouten, insbesondere in der Ostsee, weiter zu
verbessern. Ein entsprechender Regierungsbericht fand ein
positives Echo.
Das Thema
Schiffssicherheit ist mit dem Untergang des italienischen
Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998 in den
Blickpunkt gerückt. Damals war auch durch langsames Handeln und
unklare Kompetenzen beträchtlicher Umweltschaden entstanden.
"Die heutige Situation ist wesentlich besser als vor fünf
Jahren", bilanzierte Ministerpräsidentin Heide Simonis
(SPD). Mit der Neuregelung könnten nun im Notfall rasche
Entscheidungen getroffen werden. Die aus einer Havarie
entstehenden, nicht durch eine Versicherung gedeckten Kosten
wollen sich der Bund sowie die Küstenländer jeweils zur
Hälfte teilen. Der schleswig-holsteinische Anteil hieran soll
15 Prozent betragen.
Russland mit im
"Sicherheits"-Boot
Ministerpräsidentin Simonis
hob zudem die neue Wegeführung in der Kadet-Rinne zwischen der
dänischen Insel Falster und dem Darß im Mecklenburg-Vorpommern
hervor und verwies auf die im Dezember in Schleswig mit Russland
abgeschlossene Vereinbarung zur Schiffssicherheit.
Redner der Koalition lobten die
Vorreiterstellung der Landesregierung auf diesem Gebiet,
insbesondere die "Kieler Vorschläge" mit 14 Punkten
zur Schiffssicherheit vom Mai 2004. Auch die Opposition
äußerte Zustimmung. Kritisch angemerkt wurde das
Ausschreibungsverfahren des Bundes für einen Notfallschlepper.
Hier müsste im Interesse der Sicherheit ein leistungsstarkes
Schiff mit einer qualifizierten deutschen Crew unterhalten
werden.
Das Thema Schiffssicherheit ist für
Schleswig-Holstein von zentraler Bedeutung: Schon heute befahren
75.000 Schiffe jährlich die Meerengen der südwestlichen Ostsee
(Kadet-Rinne, Fehmarnbelt, Großer Belt, Öresund). Darunter
sind mehr als 11.000 Tanker. Experten erwarten eine Steigerung
der Schiffstransporte um 60 Prozent bis 2010, bei den
Ölexporten Russlands über die Ostsee gar eine Verdoppelung
alle drei bis fünf Jahre.
Hauptredner: Wilhelm
Malerius (SPD), Heinz Maurus (CDU), Joachim Behm (FDP) , Detlef
Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag eine gesetzliche Notliegeplatzregelung für
Havarien auf See vor. Zudem diskutiert das Parlament einen
von Rot-Grün beantragten Regierungsbericht zur
Schiffssicherheit in der Ostsee.
Havarierten Schiffen soll künftig schnell ein
Notliegeplatz in einem Hafen oder ein sicherer Ankerplatz
zugewiesen werden können. Hierdurch, so das zuständige
Verkehrsministerium, können Folgeschäden für Mensch und
Natur deutlich verringert werden. Um im Notfall lange
Diskussionen, etwa zwischen Kapitän, Reeder und
Hafenkapitän, zu vermeiden, soll die Letztentscheidung
beim Leiter des gemeinsamen Havarierkommandos in Cuxhaven
liegen. Die aus einer Havarie entstehenden nicht durch
eine Versicherung gedeckten Kosten wollen sich der Bund
sowie die Küstenländer jeweils zur Hälfte teilen. Der
schleswig-holsteinische Anteil hieran soll 15 Prozent
betragen. Das Havariekommando wurde 2003 als Konsequenz
aus dem Untergang des Holzfrachters „Pallas" vor
Amrum eingerichtet. Es hat rund 40 Mitarbeiter.
Laut Regierung bestehen vor den deutschen Küsten
zur Vermeidung von Unfällen ausgewiesene Schifffahrtswege
und ein effizientes Verkehrssicherungssytem. Koordiniert
wird dieses System von der Küstenwache.
Zur Bekämpfung von Schäden nach Schiffsunfällen haben
Bund und Länder ein Havariekommando in Cuxhaven
eingerichtet. Die Bundesstelle
für Seeunfalluntersuchung soll Unfallursachen klären
und Verbesserungen der Sicherheit fördern. Vor Ort sorgen
zudem die Wasser-
und Schifffahrtsdirektionen sowie die Wasserschutzpolizei
für Sicherheit auf dem Wasser. Dennoch gibt es vor allem
auf internationaler Ebene noch Verbesserungsbedarf.
Deshalb hat die Internationale
Schiffssicherheitskonferenz "Baltic 2004" am
4. Mai einen Katalog von 14 praktischen Vorschlägen und
Empfehlungen zur Verbesserung der Schiffssicherheit auf
der Ostsee verabschiedet. Unter anderem sehen diese
"Kieler Vorschläge" die Einführung einer
vorgegebenen Tanker-Route durch die Ostsee und den
verstärkten Lotseneinsatz in engen und schwierigen
Fahrwassern vor.
Das Thema Schiffssicherheit ist für
Schleswig-Holstein von zentraler Bedeutung: Schon heute
befahren 75.000 Schiffe jährlich allein die Meerengen der
südwestlichen Ostsee (Kadett-Rinne, Fehmarnbelt, Großer
Belt, Öresund). Darunter sind mehr als 11.000 Tanker.
Experten erwarten eine Steigerung der Schiffstransporte um
60 Prozent bis 2010, bei den Ölexporten Russlands über
die Ostsee gar eine Verdoppelung alle drei bis fünf
Jahre. Zwar ist die Unfallquote auf Grund der bestehenden
Sicherheitskonzepte an Nord- und Ostsee äußerst gering.
Doch bereits eine einzige Havarie eines beladenen großen
Öltankers könnte schlimme Folgen haben und die Akzeptanz
der gesamten Schifffahrt in der Region auf Jahre hinaus
massiv beeinträchtigen. Um ähnliche Fälle wie den der
"Prestige" zu verhindern - sie verlor 2002 vor
der spanischen Küste fast 80.000 Tonnen Schweröl -
sollen unter anderem von 2015 an auf allen Meeren nur noch
die als sicher geltenden Doppelhüllentanker fahren.
mehr
Informationen: plenum-online, August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/16_32_schiffssicherheit_verkehr.htm)
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Hafensicherheit:
Neue Regeln,
höhere Gebühren
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Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Häfen sollen
besser gegen mögliche Terroranschläge durch regelmäßige Überprüfungen des
Sicherheitspersonals gewappnet werden . Das sieht ein rot-grüner
Änderungsentwurf zum Hafenanlagen-Sicherheitsgesetz (HaSiG)
vor, den der Landtag am Donnerstag, 27. Januar 2005, nach
Zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition im
Landtag verabschiedet hat. CDU und FDP unterstützten das Vorhaben
im Grundsatz, kritisierten aber Teile der rot-grünen Vorlage.
Die Oppositionsfraktionen warben vergeblich um Unterstützung
für eine eigene Novelle zu diesem Thema. Sie wollten die
Zuständigkeit für die Hafensicherheit aus Datenschutz-Gründen
vom Innen- in das Wirtschaftsministerium verlagern sowie die
Hafenbetreiber von Gebühren entlasten. Der SSW versagte beiden
Entwürfen die Unterstützung.
Das HaSiG gilt seit Juni 2004 und legt fest, wie
die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen
Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt
werden. Die IMO hat die entsprechenden Vorschriften nach den
Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen
sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe
sowie Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500
abfertigen. Damit fallen 61 der 98 Hafenanlagen im Lande unter
diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen
dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe eines Jahres
insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe anlegen.
Datenschutz kontra Gefahrenabwehr
Hier setzte die Oppositionskritik an: Die
Konkurrenzfähigkeit der heimischen Hafenanlagen beim Wettbewerb
um Liegezeiten müsse gewährleistet werden. Deshalb müssten
die Betreiber von den Genehmigungsgebühren für die Prüfung der Gefahrenabwehrpläne befreit werden.
Dies sei insbesondere notwendig, da solche Gebühren in anderen
Ländern nicht erhoben würden. Angesichts der Finanzlage des
Landes sei dies nicht möglich, hieß es bei der Koalition.
Zudem forderten Christ- und Freidemokraten, die
Zuständigkeit für die Hafensicherheit ins
Wirtschaftsministerium zu verlegen, da andere Bereiche der
Seewirtschaft auch hier angesiedelt seien. Die Befürchtung: Ein
zu tiefer Einblick der nun zuständigen Wasserschutzpolizei in
die Unterlagen der Hafenwirtschaft sei datenschutzrechtlich
bedenklich. Hier verwies die Koalitionsseite auf den Vorrang der
Gefahrenabwehr, der die Hauptkompetenz der Innenbehörden
erforderlich mache.
Hauptredner:
Wilhelm Malerius (SPD) ,
Heinz Maurus (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin
Hentschel (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus
Buß (SPD)
Hintergrund:
Das Sicherheitspersonal in den
Häfen soll regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit
überprüft werden. Das sehen Gesetzentwürfe von SPD und
Grünen sowie CDU und FDP vor. Einig sind sich die
Antragsteller darin, dass in den Häfen insbesondere die
Beauftragten für Gefahrenabwehr und ihr Personal
überprüft werden sollen - etwa durch Anfragen beim
Landeskriminalamt. CDU und FDP möchten zudem die
Zuständigkeit für die Hafensicherheit vom Innen- in das
Wirtschaftsministerium verlagern und die Hafenbetreiber
von Gebühren entlasten. Das HaSig gilt seit Juni 2004 und
legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der
Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in
Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die IMO hat die
entsprechenden Vorschriften nach den Terror-Anschlägen
vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen sind alle
Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie
Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500
abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande
unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und
Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im
Laufe dieses Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe
erwartet werden.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem
Landtag, den rot-grünen Entwurf unverändert anzunehmen.
mehr
Informationen: plenum-online, Dezember
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/texte/meldungen1.htm)
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