Auf dieser Seite: Schiffs-Sicherheit  –  Häfen

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Top 20: 
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge sowie die dazugehörigen Verfahrensregelungen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(1. Lesung 133. Sitzung am 26. Januar 2005) - Drs.
15/3953

Drucksache: 15/3898
-Plenarprotokoll-
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       Aufruf gemeinsam mit:
Top 48: 
Zukunft Meer: Mehr Schiffssicherheit in der Ostsee
Landtagsbeschluss vom 27. August 2004 – Drucksache 15/3596
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/3903


Top 11: 
a.)  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/3838
b.)
  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes – HaSiG
Gesetzentwurf der Fraktion von CDU und FDP – Drs. 15/3858
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 132. Sitzung am 17. Dezember 2004)
Drucksache: 15/3918
-Plenarprotokoll-
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Schiffssicherheit: Cuxhaven
hat das Sagen
Klare Kompetenzen für Rettungseinsätze auf hoher See

Kiel (SHL). Bei Seeunfällen in den deutschen Küstengewässern gibt es künftig klarere Kompetenzen: Der Leiter des gemeinsamen Havariekommandos in Cuxhaven trifft die Entscheidung über den Notliegeplatz für ein havariertes Schiff – und kann sich dabei auch über die Meinungen von Reeder, Kapitän oder Hafenverwaltung hinwegsetzen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am Freitag, 28. Januar 2005, nach Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet hat. Alle Fraktionen betonten zudem die Notwendigkeit, die Sicherheit auf den viel befahrenen Schifffahrtsrouten, insbesondere in der Ostsee, weiter zu verbessern. Ein entsprechender Regierungsbericht fand ein positives Echo.

Das Thema Schiffssicherheit ist mit dem Untergang des italienischen Holzfrachters "Pallas" vor Amrum 1998 in den Blickpunkt gerückt. Damals war auch durch langsames Handeln und unklare Kompetenzen beträchtlicher Umweltschaden entstanden. "Die heutige Situation ist wesentlich besser als vor fünf Jahren", bilanzierte Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD). Mit der Neuregelung könnten nun im Notfall rasche Entscheidungen getroffen werden. Die aus einer Havarie entstehenden, nicht durch eine Versicherung gedeckten Kosten wollen sich der Bund sowie die Küstenländer jeweils zur Hälfte teilen. Der schleswig-holsteinische Anteil hieran soll 15 Prozent betragen.

Russland mit im "Sicherheits"-Boot

Ministerpräsidentin Simonis hob zudem die neue Wegeführung in der Kadet-Rinne zwischen der dänischen Insel Falster und dem Darß im Mecklenburg-Vorpommern hervor und verwies auf die im Dezember in Schleswig mit Russland abgeschlossene Vereinbarung zur Schiffssicherheit.

Redner der Koalition lobten die Vorreiterstellung der Landesregierung auf diesem Gebiet, insbesondere die "Kieler Vorschläge" mit 14 Punkten zur Schiffssicherheit vom Mai 2004. Auch die Opposition äußerte Zustimmung. Kritisch angemerkt wurde das Ausschreibungsverfahren des Bundes für einen Notfallschlepper. Hier müsste im Interesse der Sicherheit ein leistungsstarkes Schiff mit einer qualifizierten deutschen Crew unterhalten werden.

Das Thema Schiffssicherheit ist für Schleswig-Holstein von zentraler Bedeutung: Schon heute befahren 75.000 Schiffe jährlich die Meerengen der südwestlichen Ostsee (Kadet-Rinne, Fehmarnbelt, Großer Belt, Öresund). Darunter sind mehr als 11.000 Tanker. Experten erwarten eine Steigerung der Schiffstransporte um 60 Prozent bis 2010, bei den Ölexporten Russlands über die Ostsee gar eine Verdoppelung alle drei bis fünf Jahre.

Hauptredner: Wilhelm Malerius (SPD), Heinz Maurus (CDU), Joachim Behm (FDP) , Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag eine gesetzliche Notliegeplatzregelung für Havarien auf See vor. Zudem diskutiert das Parlament einen von Rot-Grün beantragten Regierungsbericht zur Schiffssicherheit in der Ostsee.
  Havarierten Schiffen soll künftig schnell ein Notliegeplatz in einem Hafen oder ein sicherer Ankerplatz zugewiesen werden können. Hierdurch, so das zuständige Verkehrsministerium, können Folgeschäden für Mensch und Natur deutlich verringert werden. Um im Notfall lange Diskussionen, etwa zwischen Kapitän, Reeder und Hafenkapitän, zu vermeiden, soll die Letztentscheidung beim Leiter des gemeinsamen Havarierkommandos in Cuxhaven liegen. Die aus einer Havarie entstehenden nicht durch eine Versicherung gedeckten Kosten wollen sich der Bund sowie die Küstenländer jeweils zur Hälfte teilen. Der schleswig-holsteinische Anteil hieran soll 15 Prozent betragen. Das Havariekommando wurde 2003 als Konsequenz aus dem Untergang des Holzfrachters „Pallas" vor Amrum eingerichtet. Es hat rund 40 Mitarbeiter.
  Laut Regierung bestehen vor den deutschen Küsten zur Vermeidung von Unfällen ausgewiesene Schifffahrtswege und ein effizientes Verkehrssicherungssytem. Koordiniert wird dieses System von der Küstenwache. Zur Bekämpfung von Schäden nach Schiffsunfällen haben Bund und Länder ein Havariekommando in Cuxhaven eingerichtet. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung soll Unfallursachen klären und Verbesserungen der Sicherheit fördern. Vor Ort sorgen zudem die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Wasserschutzpolizei für Sicherheit auf dem Wasser. Dennoch gibt es vor allem auf internationaler Ebene noch Verbesserungsbedarf.
  Deshalb hat die Internationale Schiffssicherheitskonferenz "Baltic 2004" am 4. Mai einen Katalog von 14 praktischen Vorschlägen und Empfehlungen zur Verbesserung der Schiffssicherheit auf der Ostsee verabschiedet. Unter anderem sehen diese "Kieler Vorschläge" die Einführung einer vorgegebenen Tanker-Route durch die Ostsee und den verstärkten Lotseneinsatz in engen und schwierigen Fahrwassern vor.
  Das Thema Schiffssicherheit ist für Schleswig-Holstein von zentraler Bedeutung: Schon heute befahren 75.000 Schiffe jährlich allein die Meerengen der südwestlichen Ostsee (Kadett-Rinne, Fehmarnbelt, Großer Belt, Öresund). Darunter sind mehr als 11.000 Tanker. Experten erwarten eine Steigerung der Schiffstransporte um 60 Prozent bis 2010, bei den Ölexporten Russlands über die Ostsee gar eine Verdoppelung alle drei bis fünf Jahre. Zwar ist die Unfallquote auf Grund der bestehenden Sicherheitskonzepte an Nord- und Ostsee äußerst gering. Doch bereits eine einzige Havarie eines beladenen großen Öltankers könnte schlimme Folgen haben und die Akzeptanz der gesamten Schifffahrt in der Region auf Jahre hinaus massiv beeinträchtigen. Um ähnliche Fälle wie den der "Prestige" zu verhindern - sie verlor 2002 vor der spanischen Küste fast 80.000 Tonnen Schweröl - sollen unter anderem von 2015 an auf allen Meeren nur noch die als sicher geltenden Doppelhüllentanker fahren.

mehr Informationen: plenum-online, August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/16_32_schiffssicherheit_verkehr.htm)

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Hafensicherheit: Neue Regeln,
höhere Gebühren

Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Häfen sollen besser gegen mögliche Terroranschläge durch regelmäßige Überprüfungen des Sicherheitspersonals gewappnet werden . Das sieht ein rot-grüner Änderungsentwurf zum Hafenanlagen-Sicherheitsgesetz (HaSiG) vor, den der Landtag am Donnerstag, 27. Januar 2005, nach Zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition im Landtag verabschiedet hat. CDU und FDP unterstützten das Vorhaben im Grundsatz, kritisierten aber Teile der rot-grünen Vorlage. Die Oppositionsfraktionen warben vergeblich um Unterstützung für eine eigene Novelle zu diesem Thema. Sie wollten die Zuständigkeit für die Hafensicherheit aus Datenschutz-Gründen vom Innen- in das Wirtschaftsministerium verlagern sowie die Hafenbetreiber von Gebühren entlasten. Der SSW versagte beiden Entwürfen die Unterstützung.

Das HaSiG gilt seit Juni 2004 und legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die IMO hat die entsprechenden Vorschriften nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit fallen 61 der 98 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe eines Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe anlegen.

Datenschutz kontra Gefahrenabwehr

Hier setzte die Oppositionskritik an: Die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Hafenanlagen beim Wettbewerb um Liegezeiten müsse gewährleistet werden. Deshalb müssten die Betreiber von den Genehmigungsgebühren für die Prüfung der Gefahrenabwehrpläne befreit werden. Dies sei insbesondere notwendig, da solche Gebühren in anderen Ländern nicht erhoben würden. Angesichts der Finanzlage des Landes sei dies nicht möglich, hieß es bei der Koalition.

Zudem forderten Christ- und Freidemokraten, die Zuständigkeit für die Hafensicherheit ins Wirtschaftsministerium zu verlegen, da andere Bereiche der Seewirtschaft auch hier angesiedelt seien. Die Befürchtung: Ein zu tiefer Einblick der nun zuständigen Wasserschutzpolizei in die Unterlagen der Hafenwirtschaft sei datenschutzrechtlich bedenklich. Hier verwies die Koalitionsseite auf den Vorrang der Gefahrenabwehr, der die Hauptkompetenz der Innenbehörden erforderlich mache.

Hauptredner: Wilhelm Malerius (SPD) , Heinz Maurus (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
  Das Sicherheitspersonal in den Häfen soll regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Das sehen Gesetzentwürfe von SPD und Grünen sowie CDU und FDP vor. Einig sind sich die Antragsteller darin, dass in den Häfen insbesondere die Beauftragten für Gefahrenabwehr und ihr Personal überprüft werden sollen - etwa durch Anfragen beim Landeskriminalamt. CDU und FDP möchten zudem die Zuständigkeit für die Hafensicherheit vom Innen- in das Wirtschaftsministerium verlagern und die Hafenbetreiber von Gebühren entlasten. Das HaSig gilt seit Juni 2004 und legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die IMO hat die entsprechenden Vorschriften nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe dieses Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe erwartet werden.
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag, den rot-grünen Entwurf unverändert anzunehmen.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/texte/meldungen1.htm)

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Aktuelles

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Aktuelle Stunde:
DNA-Analyse

Gedenkminuten für die Opfer der Flutkatastrophe und zur Befreiung von Auschwitz

Am Rand notiert:  Abgeordnete sagen "Adieu"

Herzlichen Glückwunsch


Landtagspräsident nimmt Abschied

Gesetzentwürfe

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Personalausweise 
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NDR-Staatsvertrag
 
1+2 Lesung  (Kurzmeldung)

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