Auf dieser Seite: Statistik in Landwirtschaft  –  Gentechnik in Landwirtschaft

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Top 26: 
Abbau der statistischen Erhebungen in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3915
-Plenarprotokoll-
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Top 31: 
Gentechnik in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 15/3935
-Plenarprotokoll-
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CDU scheitert mit Vorstoß zu Bürokratieabbau
Rot-Grün: "Wahlkampfschnellschuss"

Kiel (SHL). Ertrag pro Hektar, Milchleistung der Kühe, Anzahl der Fremdenzimmer, Anfall von Gülle . . . dies und vieles mehr müssen Landwirte in Deutschland erfassen und melden. Vor diesem Hintergrund hat die CDU einen Antrag zum Abbau der bürokratischen Vorgaben eingebracht. Kern der Forderung: Die Datenerhebung solle effizienter betreiben werden, um die Bauern zu entlasten. Für die Landwirte sei das Sammeln der Daten lästig und zunehmend arbeitsaufwändiger, so der Abgeordnete der Union Claus Ehlers am Freitag, 28. Januar 2005, im Kieler Landtag. Trotz Einigkeit in der Sache lehnte Rot-Grün den Antrag als "Wahlkampfschnellschuss" ab.

Derzeit würden zudem Angaben oft mehrfach erhoben, weil Bund und Europäische Union nicht auf vorhandenen Datenbanken zurückgreifen könnten, wie beispielsweise die des Tierseuchenfonds oder der Berufsgenossenschaften, führte Ehlers aus. Deshalb sei es an der Zeit, den Zugang zu solchen Daten zu öffnen, um Doppel- und Mehrfacherhebungen zu vermeiden. Ein "Übermaß an bürokratischen Aufwand in Deutschland" führe zunehmend zu Wettbewerbsverzerrungen, beklagte auch Günther Hildebrand (FDP). Es "könne nicht angehen", dass Bauern einen Großteil ihrer Arbeitszeit inzwischen im Büro verbringen, pflichtete Lars Harms (SSW) bei.

Rot-Grün signalisierte Einigkeit in der Sache, verweigerte dem Antrag aber angesichts der anstehenden Landtagswahl die Zustimmung: Die Komplexität des Themas erfordere eine weitergehende Diskussion im Ausschuss; das sei aber wegen der Wahl nicht mehr möglich, begründete Friedrich-Carl Wodarz (SPD). Maßnahmen zum Bürokratieabbau seien darüber hinaus bereits eingeleitet, so Detlef Matthiessen (Grüne): "Die Verwaltung ist bereits am Ball." Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Grüne) betonte: Der Abbau unnötiger Erhebungen sei auch Ziel seines Ministeriums. Die Frage, welche Daten künftig überhaupt erhoben werden sollten, müsse aber in intensiven Gesprächen mit den Landwirten geklärt werden.

Hintergrund:
  In Deutschland werden entsprechend dem Agrarstatistikgesetz des Bundes Landwirtschaftszählungen vorgenommen. Sie stellen die umfangreichste und wichtigste Informationsquelle über die Produktionsgrundlagen, über die Struktur und über die sozialökonomischen Verhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe dar. Die Zahlen bilden, gemeinsam mit den Erhebungen aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Grundlage für die EU-Agrarpolitik. Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem Bodennutzung, Viehbestände, Rechtsform, Eigentums- und Pachtverhältnisse , Arbeitskräfte, Sozialökonomik (Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb), Weiterführung der Betriebe (Hofnachfolge), Vermietung von Zimmern an Feriengäste, Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung. Auch außerbetriebliche Einkommensquellen, Berufsbildung und den Anfall von Gülle sind Gegenstand der Untersuchung. Befragt werden in der Regel alle rund 500.000 Betriebe in Deutschland. Bei einigen Fragestellungen weren Stichproben erhoben. Das in Deutschland für die Datenermittlung zuständige Statistische Bundesamt verweist darauf, dass ohne die amtliche Landwirtschaftsstatistik eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung von Reformen der Agrar-, Regional- und Wirtschaftspolitik. fehle.
  Die CDU im Landtag setzt sich dafür ein, die Daten effizienter zu nutzen und dadurch die zeitliche Belastung der Landwirte beim Bearbeiten der Formulare zu reduzieren.

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Rot-Grün Skepsis gegenüber
grüner Gentechnik

Strenge Auflagen bei Anbau und Aussaat gefordert / Opposition wirft Regierungsparteien Technologie-Feindlichkeit vor

Kiel (SHL). Gentechnik – Fluch oder Segen? Sozialdemokraten, Grüne und der SSW haben sich für strenge Auflagen für die Aussaat gentechnischer Pflanzen ausgesprochen. Christdemokraten und Liberalen lehnten den Antrag der Regierungsparteien ab und warfen den politischen Gegnern Technologie-Feindlichkeit vor.

Hintergrund der Debatte sind gesetzliche Bestimmungen des Bundes: Der Bundestag hatte Ende vergangenen Jahres ein Gentechnikgesetz beschlossen, das den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft regelt. Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann.

Stimmen aus dem Plenum:

Henning Höppner (SPD): "Es stellt sich die Frage, ist das Prinzip der Koexistenz (von gentechnischem und herkömmlichen Anbau) für Schleswig-Holstein geeignet? Nach unserer Auffassung wegen der westlichen Windlagen eher nicht."

Claus Hopp (CDU): "Die Sicherheit der Verbraucher hat oberste Priorität. Es geht aber nicht darum, wie die Maschinenstürmer im 19. Jahrhundert die Gentechnik zu verteufeln, sondern verantwortungsbewusst damit umzugehen."

Günther Hildebrand (FDP): "Die Grünen befinden sich auf einem Kreuzzug: Sie zielen auf das Ende der Gentechnik in der Landwirtschaft. Das Bundesgesetz raubt dieser zukunftsträchtigen Branche jede Chance. Es bedeutet das Aus für Landwirtschaft und Biotechnik."

Detlef Matthiessen (Grüne): "Wenn eine Zwei-Drittelmehrheit der Verbraucher Beschlusskraft hätte, wäre der Markt schon lange frei – frei von genetisch veränderten Lebensmitteln. Bei den Landwirten sieht es nicht anders aus."

Lars Harms (SSW): "Es kann nicht darum gehen, der Gentechnik in der Landwirtschaft aus ökonomischen und innovativen Gründen Tür und Tor öffnen, ohne die gentechnikfreie Landwirtschaft zu berücksichtigen."

Umweltminister Klaus Müller (Grüne): "Die EU erlaubt den Einsatz von grüner Gentechnik. Der Bundestag hat rechtzeitig strenge Regelungen geschaffen, mit denen sich Gen-Pflanzen nicht ungehindert ausbreiten können. Italien und Österreich sind noch rigider als Deutschland."

Hintergrund:
  Der Bundestag hat Ende vergangenen Jahres ein Gentechnikgesetz beschlossen, das den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft regelt. Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann. Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen die Eingriffsmöglichkeiten für Naturschutzbehörden und ein Standortregister für die offene Ausweisung von Gen-Flächen. SPD und Grüne im Landtag unterstützen diese Bestimmungen.
  In einer Volksinitiative will sich das "Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft" für die Ausweisung gentechnikfreier Regionen einsetzen. Dem Bündnis gehört unter anderem der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) an.

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