Top 26:
Abbau der statistischen Erhebungen in der
Landwirtschaft
Antrag der Fraktion der CDU |
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Top 31:
Gentechnik in der Landwirtschaft
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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CDU
scheitert mit Vorstoß zu Bürokratieabbau
Rot-Grün: "Wahlkampfschnellschuss"
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Kiel (SHL). Ertrag pro Hektar, Milchleistung
der Kühe, Anzahl der Fremdenzimmer, Anfall von Gülle . . .
dies und vieles mehr müssen Landwirte in Deutschland
erfassen und melden. Vor diesem Hintergrund hat die CDU einen
Antrag zum Abbau der bürokratischen Vorgaben eingebracht. Kern
der Forderung: Die Datenerhebung solle effizienter betreiben
werden, um die Bauern zu entlasten. Für die Landwirte sei das
Sammeln der Daten lästig und zunehmend arbeitsaufwändiger, so
der Abgeordnete der Union Claus Ehlers am Freitag, 28. Januar
2005, im Kieler Landtag. Trotz Einigkeit in der Sache lehnte
Rot-Grün den Antrag als "Wahlkampfschnellschuss" ab.
Derzeit würden zudem Angaben oft mehrfach
erhoben, weil Bund und Europäische Union nicht auf vorhandenen
Datenbanken zurückgreifen könnten, wie beispielsweise die des
Tierseuchenfonds oder der Berufsgenossenschaften, führte Ehlers
aus. Deshalb sei es an der Zeit, den Zugang zu solchen Daten zu
öffnen, um Doppel- und Mehrfacherhebungen zu vermeiden. Ein
"Übermaß an bürokratischen Aufwand in Deutschland"
führe zunehmend zu Wettbewerbsverzerrungen, beklagte auch
Günther Hildebrand (FDP). Es "könne nicht angehen",
dass Bauern einen Großteil ihrer Arbeitszeit inzwischen im
Büro verbringen, pflichtete Lars Harms (SSW) bei.
Rot-Grün signalisierte Einigkeit in der Sache,
verweigerte dem Antrag aber angesichts der anstehenden
Landtagswahl die Zustimmung: Die Komplexität des Themas
erfordere eine weitergehende Diskussion im Ausschuss; das sei
aber wegen der Wahl nicht mehr möglich, begründete
Friedrich-Carl Wodarz (SPD). Maßnahmen zum Bürokratieabbau
seien darüber hinaus bereits eingeleitet, so Detlef Matthiessen
(Grüne): "Die Verwaltung ist bereits am Ball."
Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Grüne) betonte: Der
Abbau unnötiger Erhebungen sei auch Ziel seines Ministeriums.
Die Frage, welche Daten künftig überhaupt erhoben werden
sollten, müsse aber in intensiven Gesprächen mit den
Landwirten geklärt werden.
Hintergrund:
In Deutschland werden
entsprechend dem Agrarstatistikgesetz des Bundes
Landwirtschaftszählungen vorgenommen. Sie stellen die
umfangreichste und wichtigste Informationsquelle über die
Produktionsgrundlagen, über die Struktur und über die
sozialökonomischen Verhältnisse der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe dar. Die Zahlen bilden,
gemeinsam mit den Erhebungen aus den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Grundlage
für die EU-Agrarpolitik. Gegenstand der Untersuchung sind
unter anderem Bodennutzung, Viehbestände, Rechtsform,
Eigentums- und Pachtverhältnisse , Arbeitskräfte,
Sozialökonomik (Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb),
Weiterführung der Betriebe (Hofnachfolge), Vermietung von
Zimmern an Feriengäste, Gewinnermittlung und
Umsatzbesteuerung. Auch außerbetriebliche
Einkommensquellen, Berufsbildung und den Anfall von Gülle
sind Gegenstand der Untersuchung. Befragt werden in der
Regel alle rund 500.000 Betriebe in Deutschland. Bei
einigen Fragestellungen weren Stichproben erhoben. Das in
Deutschland für die Datenermittlung zuständige
Statistische Bundesamt verweist darauf, dass ohne die
amtliche Landwirtschaftsstatistik eine zuverlässige
Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung von Reformen
der Agrar-, Regional- und Wirtschaftspolitik. fehle.
Die CDU im Landtag setzt sich dafür ein, die Daten
effizienter zu nutzen und dadurch die zeitliche Belastung
der Landwirte beim Bearbeiten der Formulare zu reduzieren.
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Rot-Grün Skepsis
gegenüber
grüner Gentechnik
Strenge Auflagen bei Anbau und Aussaat gefordert /
Opposition wirft Regierungsparteien Technologie-Feindlichkeit
vor
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Kiel (SHL). Gentechnik – Fluch oder Segen?
Sozialdemokraten, Grüne und der SSW haben sich für strenge
Auflagen für die Aussaat gentechnischer Pflanzen ausgesprochen.
Christdemokraten und Liberalen lehnten den Antrag der
Regierungsparteien ab und warfen den politischen Gegnern Technologie-Feindlichkeit
vor.
Hintergrund der Debatte sind gesetzliche
Bestimmungen des Bundes: Der Bundestag hatte Ende vergangenen
Jahres ein Gentechnikgesetz beschlossen, das den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft regelt.
Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden, die so
genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte das Feld
eines traditionell wirtschaftenden Landwirts durch Pollenflug
mit dem genetisch veränderten Material verunreinigt werden, so
haften die angrenzenden Gen-Betriebe – auch wenn der
Herkunftsort der Gen-Saat nicht genau nachvollzogen werden kann.
Stimmen aus dem Plenum:
Henning Höppner (SPD): "Es stellt
sich die Frage, ist das Prinzip der Koexistenz (von
gentechnischem und herkömmlichen Anbau) für
Schleswig-Holstein geeignet? Nach unserer Auffassung wegen der
westlichen Windlagen eher nicht."
Claus Hopp (CDU): "Die Sicherheit
der Verbraucher hat oberste Priorität. Es geht aber nicht
darum, wie die Maschinenstürmer im 19. Jahrhundert die
Gentechnik zu verteufeln, sondern verantwortungsbewusst damit
umzugehen."
Günther Hildebrand (FDP): "Die
Grünen befinden sich auf einem Kreuzzug: Sie zielen auf das
Ende der Gentechnik in der Landwirtschaft. Das Bundesgesetz
raubt dieser zukunftsträchtigen Branche jede Chance. Es
bedeutet das Aus für Landwirtschaft und Biotechnik."
Detlef Matthiessen (Grüne): "Wenn
eine Zwei-Drittelmehrheit der Verbraucher Beschlusskraft hätte,
wäre der Markt schon lange frei – frei von genetisch
veränderten Lebensmitteln. Bei den Landwirten sieht es nicht
anders aus."
Lars Harms (SSW): "Es kann nicht
darum gehen, der Gentechnik in der Landwirtschaft aus
ökonomischen und innovativen Gründen Tür und Tor öffnen,
ohne die gentechnikfreie Landwirtschaft zu
berücksichtigen."
Umweltminister Klaus Müller (Grüne):
"Die EU erlaubt den Einsatz von grüner Gentechnik. Der
Bundestag hat rechtzeitig strenge Regelungen geschaffen, mit
denen sich Gen-Pflanzen nicht ungehindert ausbreiten können. Italien
und Österreich sind noch rigider als Deutschland."
Hintergrund:
Der Bundestag hat Ende vergangenen Jahres ein
Gentechnikgesetz beschlossen, das den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft regelt.
Demnach besteht für Landwirte, die Gen-Saat verwenden,
die so genannte verschuldungsunabhängige Haftung: Sollte
das Feld eines traditionell wirtschaftenden Landwirts
durch Pollenflug mit dem genetisch veränderten Material
verunreinigt werden, so haften die angrenzenden
Gen-Betriebe – auch wenn der Herkunftsort der Gen-Saat
nicht genau nachvollzogen werden kann. Weitere Regelungen
des Gesetzes betreffen die Eingriffsmöglichkeiten für
Naturschutzbehörden und ein Standortregister für die
offene Ausweisung von Gen-Flächen. SPD und Grüne im
Landtag unterstützen diese Bestimmungen.
In einer Volksinitiative will sich das "Aktionsbündnis
für eine gentechnikfreie Landwirtschaft" für die
Ausweisung gentechnikfreier Regionen einsetzen. Dem
Bündnis gehört unter anderem der Bund für Umwelt- und
Naturschutz Deutschland (BUND) an.
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