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Auf
dieser Seite: Ländliche
Räume – Wasserrahmen-Richtlinie
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Top 32:
Perspektiven zur Förderung
der ländlichen Räume in Schleswig-Holstein nach 2006
Antrag der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf gemeinsam mit: |
Top 37:
Perspektiven der Förderung
des ländlichen Raumes nach 2006
Landtagsbeschluss vom 24. September
2004 – Drs. 15/3654
Bericht der
Landesregierung |
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Top 45:
Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 24.
September 2004 – Drs. 15/3638
Bericht der
Landesregierung
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/Grüne – Drs. 15/3956 |
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Ländlicher
Raum bangt
um EU-Fördermittel
Opposition kritisiert
Konzept der Landesregierung
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Kiel (SHL). Die ländlichen Räume in
Schleswig-Holstein sollen auch nach 2006 durch "investive
Maßnahmen" aus EU-Mitteln gefördert werden. Dies
bekräftigte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Mittwoch, 26.
Januar 2005, in seinem von Rot-Grün beantragten Bericht. Dabei
betonte er, dass vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kürzung
der EU-Mittel besonders auf die positiven Erfahrungen bisher
durchgeführter Maßnahmen zurückgegriffen werden müsse. Dies
betreffe vor allem langfristige Investitionsmaßnahmen sowie
eine stärkere Beteiligung der ländlichen Bevölkerung an
Projekten. Die Fraktionen von CDU und FDP sowie der SSW
kritisierten den Bericht: Er beinhalte keinerlei konkrete
Anhaltspunkte, wie die zukünftige Förderung der ländlichen
Räume aussehen werde.
Lars Harms (SSW) monierte, insbesondere im
Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes habe die
Landesregierung angesichts sinkender Mittel keine Perspektive zu
bieten, wie in Zukunft benötigte Gelder beschafft werden
sollen. Der CDU-Abgeordnete Jürgen Feddersen warf Rot-Grün vor,
dass Investitionsmittel der EU von den Gemeinden aufgrund
fehlender Co-Finanzierungs-Möglichkeiten nicht in Anspruch
genommen worden seien. Von Konzeptionslosigkeit sprach auch der
Liberale Günther Hildebrand : Es fehlten Visionen, um das
Ausbluten der ländlichen Räume zu verhindern.
Maren Kruse (SPD) verwies darauf, dass es
schwierig sei zu planen, wenn genaue Zahlen über die
zukünftige EU-Fördersumme fehlten. Konkrete Zahlen seien erst
im Sommer zu erwarten. Der Abgeordnete Detlef Matthiessen
(Grüne) unterstrich die Zukunftsfähigkeit der ländlichen
Räume in Schleswig-Holstein. Bisherige Maßnahmen hätten vor
allem außerlandwirtschaftliche Projekte gefördert, die in
Zukunft an Bedeutung gewinnen würden.
Die aktuelle Förderperiode für die ländlichen
Räume 2000 bis 2006 läuft aus. In diesem Zeitraum fließen
insgesamt über 250 Millionen Euro aus EU-Mitteln nach
Schleswig-Holstein, die überwiegend im Rahmen des Programms
"Zukunft auf dem Land" (ZAL) weitergeleitet werden. In
der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 sind finanzielle
Nachteile abzusehen, weil die Fördergelder nun mit den
strukturschwachen Regionen in den Beitrittsländern geteilt
werden müssen. Bisher erfolgt die Förderung des ländlichen
Raumes in drei Bereichen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Landmanagement sowie
Verbesserung der Lebensqualität.
Hintergrund:
Die Landesregierung berichtet dem
Landtag über die künftige EU-Förderpolitik für den
ländlichen Raum. Der Berichtsantrag kam vom SSW.
Hintergrund: Die laufende Förderperiode 2000 bis
2006 läuft aus. In diesem Zeitraum fließen insgesamt
über 250 Millionen Euro aus EU-Mitteln nach
Schleswig-Holstein, die überwiegend im Rahmen des
Programms "Zukunft auf dem Land" (ZAL)
weitergeleitet werden. Die Befürchtung: Nach der
EU-Osterweiterung könnte Schleswig-Holstein in der
kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 finanzielle
Nachteile erleiden, weil die Fördergelder nun mit den
strukturschwachen Regionen in den Beitrittsländern
geteilt werden müssen. Die Landesregeierung verweist
darauf, dass eine genaue Abschätzung der zukünftigen
Finanzströme erst ab der zweiten Jahreshälfte 2005
möglich sei. Sie geht jedoch von einem "gekürzten
Gesamtbudget" aus und fordert die anderen
Bundesländer und die Bundesregierung auf, sich für eine
"ausreichende finanzielle Ausstattung" der
Länder und für einen kompletten Erhalt der
Fördermöglichkeiten einzusetzen. Im EU-Entwurf eines
neuen Förderkatalogs fehlen die bisher darin enthaltenen
Bereiche Hochwasser- und Küstenschutz sowie Umweltschutz
in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Förderung des ländlichen Raumes erfolgt in
drei Bereichen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel durch
Infrastrukturmaßnahmen und Betriebsmodernisierung),
Umwelt und Landmanagement (beispielsweise
Ausgleichszahlungen für Natura 2000- Naturschutzflächen)
sowie Verbesserung der Lebensqualität und Diversifikation
(hierzu zählen unter anderem die Förderung des
Fremdenverkehrs und anderer nicht-landwirtschaftlicher
Wirtschaftszweige).
mehr
Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/meldungen2.htm)
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Umsetzung
der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine "enorme
Herausforderung"
Opposition mahnt
sparsame Verwendung
von Steuermitteln an
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Kiel (SHL). Mit rot-grüner Mehrheit und den
Stimmen des SSW hat sich der Kieler Landtag am Mittwoch, 26.
Januar 2005, für die konsequente Fortführung der Umsetzung der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgesprochen und
die bisherige Arbeit des Umweltministeriums gelobt. Ein reiner
"Claqueur-Antrag", konterte die Opposition. Sie nahm
den Bericht von Umweltminister Klaus Müller (Grüne) erneut zum
Anlass die Aufhebung der Zweckbindung bei der
Grundwasser-Entnahme-Abgabe zu kritisieren (siehe
auch plenum-online
Dezember 2004).
Laut Wasserrahmenrichtlinie soll bis 2015 ein
Großteil der Flüsse, Bäche, Seen und Küstengewässer der
Europäischen Union in einem guten ökologischen Zustand sein.
Die Umsetzung der WRRL liege im Norden vor dem Plan, bilanzierte
Umweltminister Klaus Müller, weil Schleswig-Holstein die
geforderte Bestandsaufnahme der Gewässer als erstes Bundesland
abgeschlossen habe. Danach entsprechen derzeit nur zwei Prozent
der Flüsse und fünf Prozent der Seen und Küstengewässern den
Kriterien der WRRL. Deswegen sei die weitere Umsetzung der
Richtlinie eine "enorme Herausforderung", sagte
Müller weiter. Die Kosten für die Renaturierung von Flüssen,
Bächen und Seen betragen laut Umweltministerium rund 550
Millionen Euro. Finanziert werden die Maßnahmen mit den
Einnahmen aus der Oberflächen- und der
Grundwasser-Entnahmeabgabe (GruWAG).
Opposition: Nicht alles was wünschenswert
ist, ist auch finanzierbar
In diesem Zusammenhang kritisierten CDU und FDP
erneut, dass ein Teil der GruWAG nicht mehr für die Umsetzung
der WRRL zur Verfügung steht, sondern auf Beschluss von
Rot-Grün vom Dezember 2004 in der Schatulle des Finanzministers
verschwinde. Zudem mahnte die Opposition einen sparsamen Umgang
mit den Abgaben der Bürger an: Nicht alles was wünschenswert
sei, sei auch finanzierbar. Nicht jedes Gewässer müsse um
jeden Preis in den Urzustand zurück versetzt werden.
Demgegenüber betonten SPD, Grüne und SSW: die
Umsetzung der WRRL verlaufe vorbildhaft. Vor allem die
Einbindung der Bürger sei zu loben. Positiv hervorgehoben wurde
in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit des Ministeriums
mit den Wasser- und Bodenverbänden, deren Aufgabe die konkrete
Umsetzung von Maßnahmen zur Renaturierung vor Ort ist. Der
Bericht bestätige zudem, dass die Erhöhung der GruWAG ein
richtiger Schritt gewesen sei.
Hauptredner:
Helmut Jacobs
(SPD); Ursula Sassen (CDU); Günther Hildebrand (FDP); Detlef
Matthiessen (Grüne); Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Regierung legt dem Landtag
einen Bericht über die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Schleswig-Holstein
vor. Der Berichtsantrag kam von SPD und Grünen.
Die WRRL schafft einen neuen europaweiten
Ordnungsrahmen für den Schutz der Oberflächengewässer,
der Küstengewässer und des Grundwassers. Die Richtlinie
sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in
einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu
versetzen und ihnen ausreichend Entfaltungsraum zu bieten.
Schleswig-Holstein hat hier Nachholbedarf. Von den
Flüssen und Bächen schaffen derzeit nur etwa ein Prozent
die EU-Vorgaben. In den nächsten Jahren sollen deshalb
landesweit einige hundert Millionen Euro in den
Gewässerschutz fließen. Unter anderem ist vorgesehen,
dass Flüsse von der Quelle bis zur Mündung geschützt
und bewirtschaftet werden. Die Gemeinden,
Gemeindeverbände oder die Wasser- und Bodenverbände
sollen dies im Rahmen der Selbstverwaltung gewährleisten.
In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit
einer Gesamtlänge von 20.000 Kilometern sowie etwa 300
Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.
Kurz vor der Tagung hat Rot-Grün einen Antrag
vorgelegt, der die Aktivitäten der Landesregierung
befürwortet.
mehr
Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/meldungen2.htm)
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Informationen: plenum-online, Juni
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2003/texte/04_wassergesetz.htm)
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