Auf dieser Seite: Ländliche Räume  –  Wasserrahmen-Richtlinie

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Top 32: 
Perspektiven zur Förderung der ländlichen Räume in Schleswig-Holstein nach 2006
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3936
-Plenarprotokoll-
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       Aufruf gemeinsam mit:
Top 37: 
Perspektiven der Förderung des ländlichen Raumes nach 2006
Landtagsbeschluss vom 24. September 2004 – Drs. 15/3654
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/3750


Top 45: 
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 24. September 2004 – Drs. 15/3638
Bericht der Landesregierung
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/Grüne – Drs. 15/3956
Drucksache: 15/3885
-Plenarprotokoll-
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Ländlicher Raum bangt 
um EU-Fördermittel
Opposition kritisiert Konzept der Landesregierung

Kiel (SHL). Die ländlichen Räume in Schleswig-Holstein sollen auch nach 2006 durch "investive Maßnahmen" aus EU-Mitteln gefördert werden. Dies bekräftigte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Mittwoch, 26. Januar 2005, in seinem von Rot-Grün beantragten Bericht. Dabei betonte er, dass vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kürzung der EU-Mittel besonders auf die positiven Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen zurückgegriffen werden müsse. Dies betreffe vor allem langfristige Investitionsmaßnahmen sowie eine stärkere Beteiligung der ländlichen Bevölkerung an Projekten. Die Fraktionen von CDU und FDP sowie der SSW kritisierten den Bericht: Er beinhalte keinerlei konkrete Anhaltspunkte, wie die zukünftige Förderung der ländlichen Räume aussehen werde.

Lars Harms (SSW) monierte, insbesondere im Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes habe die Landesregierung angesichts sinkender Mittel keine Perspektive zu bieten, wie in Zukunft benötigte Gelder beschafft werden sollen. Der CDU-Abgeordnete Jürgen Feddersen warf Rot-Grün vor, dass Investitionsmittel der EU von den Gemeinden aufgrund fehlender Co-Finanzierungs-Möglichkeiten nicht in Anspruch genommen worden seien. Von Konzeptionslosigkeit sprach auch der Liberale Günther Hildebrand : Es fehlten Visionen, um das Ausbluten der ländlichen Räume zu verhindern.

Maren Kruse (SPD) verwies darauf, dass es schwierig sei zu planen, wenn genaue Zahlen über die zukünftige EU-Fördersumme fehlten. Konkrete Zahlen seien erst im Sommer zu erwarten. Der Abgeordnete Detlef Matthiessen (Grüne) unterstrich die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Schleswig-Holstein. Bisherige Maßnahmen hätten vor allem außerlandwirtschaftliche Projekte gefördert, die in Zukunft an Bedeutung gewinnen würden.

Die aktuelle Förderperiode für die ländlichen Räume 2000 bis 2006 läuft aus. In diesem Zeitraum fließen insgesamt über 250 Millionen Euro aus EU-Mitteln nach Schleswig-Holstein, die überwiegend im Rahmen des Programms "Zukunft auf dem Land" (ZAL) weitergeleitet werden. In der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 sind finanzielle Nachteile abzusehen, weil die Fördergelder nun mit den strukturschwachen Regionen in den Beitrittsländern geteilt werden müssen. Bisher erfolgt die Förderung des ländlichen Raumes in drei Bereichen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Landmanagement sowie Verbesserung der Lebensqualität.

Hintergrund:
  Die Landesregierung berichtet dem Landtag über die künftige EU-Förderpolitik für den ländlichen Raum. Der Berichtsantrag kam vom SSW.
  Hintergrund: Die laufende Förderperiode 2000 bis 2006 läuft aus. In diesem Zeitraum fließen insgesamt über 250 Millionen Euro aus EU-Mitteln nach Schleswig-Holstein, die überwiegend im Rahmen des Programms "Zukunft auf dem Land" (ZAL) weitergeleitet werden. Die Befürchtung: Nach der EU-Osterweiterung könnte Schleswig-Holstein in der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 finanzielle Nachteile erleiden, weil die Fördergelder nun mit den strukturschwachen Regionen in den Beitrittsländern geteilt werden müssen. Die Landesregeierung verweist darauf, dass eine genaue Abschätzung der zukünftigen Finanzströme erst ab der zweiten Jahreshälfte 2005 möglich sei. Sie geht jedoch von einem "gekürzten Gesamtbudget" aus und fordert die anderen Bundesländer und die Bundesregierung auf, sich für eine "ausreichende finanzielle Ausstattung" der Länder und für einen kompletten Erhalt der Fördermöglichkeiten einzusetzen. Im EU-Entwurf eines neuen Förderkatalogs fehlen die bisher darin enthaltenen Bereiche Hochwasser- und Küstenschutz sowie Umweltschutz in der Land- und Forstwirtschaft.
  Die Förderung des ländlichen Raumes erfolgt in drei Bereichen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel durch Infrastrukturmaßnahmen und Betriebsmodernisierung), Umwelt und Landmanagement (beispielsweise Ausgleichszahlungen für Natura 2000- Naturschutzflächen) sowie Verbesserung der Lebensqualität und Diversifikation (hierzu zählen unter anderem die Förderung des Fremdenverkehrs und anderer nicht-landwirtschaftlicher Wirtschaftszweige).

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/meldungen2.htm)

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Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine "enorme Herausforderung"
Opposition mahnt sparsame Verwendung
von Steuermitteln an

Kiel (SHL). Mit rot-grüner Mehrheit und den Stimmen des SSW hat sich der Kieler Landtag am Mittwoch, 26. Januar 2005, für die konsequente Fortführung der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgesprochen und die bisherige Arbeit des Umweltministeriums gelobt. Ein reiner "Claqueur-Antrag", konterte die Opposition. Sie nahm den Bericht von Umweltminister Klaus Müller (Grüne) erneut zum Anlass die Aufhebung der Zweckbindung bei der Grundwasser-Entnahme-Abgabe zu kritisieren (siehe auch plenum-online Dezember 2004).

Laut Wasserrahmenrichtlinie soll bis 2015 ein Großteil der Flüsse, Bäche, Seen und Küstengewässer der Europäischen Union in einem guten ökologischen Zustand sein. Die Umsetzung der WRRL liege im Norden vor dem Plan, bilanzierte Umweltminister Klaus Müller, weil Schleswig-Holstein die geforderte Bestandsaufnahme der Gewässer als erstes Bundesland abgeschlossen habe. Danach entsprechen derzeit nur zwei Prozent der Flüsse und fünf Prozent der Seen und Küstengewässern den Kriterien der WRRL. Deswegen sei die weitere Umsetzung der Richtlinie eine "enorme Herausforderung", sagte Müller weiter. Die Kosten für die Renaturierung von Flüssen, Bächen und Seen betragen laut Umweltministerium rund 550 Millionen Euro. Finanziert werden die Maßnahmen mit den Einnahmen aus der Oberflächen- und der Grundwasser-Entnahmeabgabe (GruWAG).

Opposition: Nicht alles was wünschenswert
ist, ist auch finanzierbar

In diesem Zusammenhang kritisierten CDU und FDP erneut, dass ein Teil der GruWAG nicht mehr für die Umsetzung der WRRL zur Verfügung steht, sondern auf Beschluss von Rot-Grün vom Dezember 2004 in der Schatulle des Finanzministers verschwinde. Zudem mahnte die Opposition einen sparsamen Umgang mit den Abgaben der Bürger an: Nicht alles was wünschenswert sei, sei auch finanzierbar. Nicht jedes Gewässer müsse um jeden Preis in den Urzustand zurück versetzt werden.

Demgegenüber betonten SPD, Grüne und SSW: die Umsetzung der WRRL verlaufe vorbildhaft. Vor allem die Einbindung der Bürger sei zu loben. Positiv hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Wasser- und Bodenverbänden, deren Aufgabe die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zur Renaturierung vor Ort ist. Der Bericht bestätige zudem, dass die Erhöhung der GruWAG ein richtiger Schritt gewesen sei.

Hauptredner: Helmut Jacobs (SPD); Ursula Sassen (CDU); Günther Hildebrand (FDP); Detlef Matthiessen (Grüne); Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Die Regierung legt dem Landtag einen Bericht über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Schleswig-Holstein vor. Der Berichtsantrag kam von SPD und Grünen.
  Die WRRL schafft einen neuen europaweiten Ordnungsrahmen für den Schutz der Oberflächengewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Die Richtlinie sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen und ihnen ausreichend Entfaltungsraum zu bieten. Schleswig-Holstein hat hier Nachholbedarf. Von den Flüssen und Bächen schaffen derzeit nur etwa ein Prozent die EU-Vorgaben. In den nächsten Jahren sollen deshalb landesweit einige hundert Millionen Euro in den Gewässerschutz fließen. Unter anderem ist vorgesehen, dass Flüsse von der Quelle bis zur Mündung geschützt und bewirtschaftet werden. Die Gemeinden, Gemeindeverbände oder die Wasser- und Bodenverbände sollen dies im Rahmen der Selbstverwaltung gewährleisten.
  In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von 20.000 Kilometern sowie etwa 300 Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.
  Kurz vor der Tagung hat Rot-Grün einen Antrag vorgelegt, der die Aktivitäten der Landesregierung befürwortet.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/meldungen2.htm)
mehr Informationen: plenum-online, Juni 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2003/texte/04_wassergesetz.htm)

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