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Schnelle Ausweitung der DNA-
Analyse: CDU allein auf weiter Flur
Mehrheit warnt vor Schnellschuss und
hält
bisheriges Anwendungsverfahren für effizient
Kiel (SHL). Eine
Ausweitung der DNA-Analyse im Kampf gegen Kriminalität bleibt im
Landtag umstritten. In einer von ihr beantragten Aktuellen Stunde
setzte sich die CDU am Mittwoch, 26. Januar 2005, massiv dafür
ein, den so genannten genetischen Fingerabdruck routinemäßig bei
der erkennungsdienstlichen Behandlung Tatverdächtiger zu nutzen
und nicht mehr nur wie bisher bei besonders schweren Verbrechen.
Anlass für die Aktuelle Stunde war der schnellen Aufklärung des
Mordfalles Moshammer mit Hilfe der DNA-Analyse. Dieser schnelle
Ermittlungserfolg unterstreicht nach Auffassung der
Christdemokraten die besondere Bedeutung der Gen-Analyse und
spricht für deren Ausweitung. Die Redner der anderen Landtagsparteien
sahen dies anders: Gerade dieser Fall habe gezeigt, dass die
geltenden Gesetze ausreichten.
Der Münchner Modeunternehmer
Moshammer war vor zwei Wochen erwürgt worden. Die Polizei
verhaftete bereits nach zwei Tagen einen 25-jährigen als dringend
tatverdächtig. Die Ermittler waren dem Mann, der das Verbrechen
inzwischen gestanden hat, durch eine DNA-Analyse auf die Spur
gekommen. Über die große Bedeutung der DNA-Analyse für die
Aufklärung von Straftaten bestand denn im Plenum auch Einigkeit.
Die Chancen und
Erfolge müssten genutzt werden, "um Kriminellen auf die
Spuren zu kommen", erklärte der CDU-Abgeordnete Klaus Schlie.
Die Erfassung der DNA müsse daher zum Standard bei der
erkennungsdienstlichen Behandlung Tatverdächtiger werden.
Insbesondere sei es nicht nötig, dass, wie bisher, DNA-Spuren nur
auf richterliche Anordnung ausgewertet und gespeichert werden
dürften, so Schlie. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung
werde durch die Erweiterung der DNA-Analyse indes nicht
eingeschränkt.
SPD: Fall
Moshammer kein Argument
"Bei
der Aufklärung des Mordes an Rudolph Moshammer sind die nach
geltendem Recht gegebenen Möglichkeiten konsequent genutzt
worden", betonte dagegen Klaus Puls (SPD). Daher spreche
dieser Fall nicht für eine Ausweitung der DNA-Analyse. Einer
erweiterten Anwendung werde die SPD nur dann zustimmen, wenn
die Missbrauchvorsorge hinreichend geregelt sei und eine
Untersuchung weiterhin nur nach einer richterlichen Anordnung
erfolgen dürfe. Dem schloss sich der Liberale Wolfgang Kubicki an:
Die DNA-Analyse werde als Allheilmittel dargestellt, sie stehe
aber bisher auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage. Es sei
daher keine Ausweitung nötig, zumal die Speicherung der Daten
keine präventive Wirkung habe. Und: "Aufgabe des
Rechtsstaates ist es nicht nur, die Bürger vor Straftaten zu
schützen, sondern auch vor ungerechtfertigten Eingriffen der
Strafverfolgungsbehörden."
"Die
Aktualität des Themas ist an den Haaren herbeigezogen"
verwies Irene Fröhlich (Grüne) auf die zahlreichen
vorausgegangenen Beratungen des Landtages. Es gebe keinen Grund,
die derzeitigen Voraussetzung für die Speicherung von DNA-Proben
auszuweiten. Die Sensibilität der in den Körperzellen
gespeicherten Daten mache es zudem unbedingt erforderlich, die
Daten gegen Missbrauch zu sichern. Besonders Augenmerk richtete
Fröhlich darauf, dass das Landeskriminalamt teilweise
Laboruntersuchungen von privaten Labors machen lasse und somit
geklärt werden müsse, wer diese kontrolliere. Silke Hinrichsen
vom SSW verwies darauf, dass es nach aufsehenerregenden Verbrechen
- gerade wenn Kinder die Opfer seien - immer wieder zu starken
emotionalen Reaktionen komme. Doch: "Bei allem Verständnis
für Wut und Trauer dürfen diese Gefühle nicht Leitfaden der
Rechtspolitik werden." Insbesondere sei die DNA-Analyse nicht
geeignet, Verbrechen zu verhindern, da sie ein reines
Aufklärungsinstrument sei.
Minister warnen vor
Schnellschuss
"Angesichts
der Sensibilität des Themas ist die Debatte mit Augenmaß zu
führen", betonte Justizministerin Anne Lütkes (Grüne). Die
Gesetzeslage sei ausreichend. Man könne über eine Beschleunigung
der Verfahren sprechen, dies dürfe aber nicht zu Lasten der
Rechtsstaatlichkeit gehen. Wer das richterliche
Anordnungsverfahren vor der Auswertung von DNA-Proben für zu
schwerfällig halte, müsse ein anderes effektives Verfahren
vorschlagen, das Rechtsschutz gewährt. "Die saubere
Ausweitung der DNA-Analyse ist viel zu wichtig, um sie
Schnellschüssen zu opfern" erklärte auch Innenminister
Klaus Buß (SPD). Es hätten sich durch den Fall Moshammer keine
neuen Gesichtspunkte gegeben. Zudem habe die
Innenministerkonferenz bereits im letzten Jahr beschlossen, zu
prüfen, wie die Entnahme von DNA-Proben bei der
erkennungsdienstlichen Behandlung angewandt werden könne.
Hintergrund:
Nach der raschen Verhaftung im Mordfall Rudolph
Moshammer will die CDU-Fraktion gesetzliche
Beschränkungen bei der DNA-Analyse streichen. Aus diesem
Grund hat die Union eine Aktuelle Stunde des Landtags
beantragt.
Der Münchner
Modeunternehmer Moshammer war vor zwei Wochen erwürgt
worden. Die Polizei konnte bereits nach zwei Tagen einen
25-jährigen als dringend tatverdächtig verhaften. Die
Ermittler waren dem Mann, der das Verbrechen inzwischen
gestanden hat, durch eine DNA-Analyse auf die Spur
gekommen.
Die DNA-Information
des Verdächtigen waren aufgrund eines anderen Verfahrens
in der Gendatenbank beim Bundeskriminalamt (BKA)
gespeichert. Mit Hilfe dieser Datenbank sind nach
BKA-Angaben seit deren Aufbau vor sechs Jahren bereits
18.000 Straftaten aufgeklärt worden.
Unionsvertreter in
Bund und Ländern wollen den bislang gültigen
Richtervorbehalt bei der Sicherung des anonymen
genetischen Materials streichen. Sie kündigten zudem
einen Gesetzesentwurf an, um den genetischen mit dem
herkömmlichen Fingerabdruck gleichzustellen: Gentests
sollen ebenso wie Fingerabdruck und Foto zum Standard der
erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen
werden.
Während die
Polizeigewerkschaften das Vorhaben unterstützen, lehnen
Grüne, FDP, Teile der SPD sowie Datenschützer eine
Ausweitung der DNA-Analyse ab. Sie verweisen auf das
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
mehr
Informationen: plenum-online, März
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/23_06_dna_heilberufe.htm)
plenum-online, August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/04_14_gerichtspraes_sicherheit.htm)
Stichwort:
Über eine bestimmte Frage von
allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer
Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt
werden. Die Redebeiträge einzelner Abgeordneter dürfen
nicht länger als fünf Minuten dauern und
zusammengenommen sechzig Minuten nicht überschreiten. Die
von Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene
Redezeit bleibt dabei unberücksichtigt, sollte aber dreißig
Minuten nicht überschreiten.
Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn während
einer Fragestunde ein Fragesteller die Beantwortung durch
die Landesregierung für unzureichend hält. Die
Aussprache muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde
verlangt und durchgeführt werden.
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Informationen: Geschäftsordnung
des Landtages S-H
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)
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