Auf dieser Seite: Aktuelle Stunde - " DNA-Analyse"

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Aktuelle Stunde: Antrag der Fraktion der CDU 
 
"Ausweitung der DNA-Analyse"
Drucksache: 
-Plenarprotokoll-

Schnelle Ausweitung der DNA-
Analyse: CDU allein auf weiter Flur
Mehrheit warnt vor Schnellschuss und hält 
bisheriges Anwendungsverfahren für effizient 

Kiel (SHL). Eine Ausweitung der DNA-Analyse im Kampf gegen Kriminalität bleibt im Landtag umstritten. In einer von ihr beantragten Aktuellen Stunde setzte sich die CDU am Mittwoch, 26. Januar 2005, massiv dafür ein, den so genannten genetischen Fingerabdruck routinemäßig bei der erkennungsdienstlichen Behandlung Tatverdächtiger zu nutzen und nicht mehr nur wie bisher bei besonders schweren Verbrechen. Anlass für die Aktuelle Stunde war der schnellen Aufklärung des Mordfalles Moshammer mit Hilfe der DNA-Analyse. Dieser schnelle Ermittlungserfolg unterstreicht nach Auffassung der Christdemokraten die besondere Bedeutung der Gen-Analyse und spricht für deren Ausweitung. Die Redner der anderen Landtagsparteien sahen dies anders: Gerade dieser Fall habe gezeigt, dass die geltenden Gesetze ausreichten.

Der Münchner Modeunternehmer Moshammer war vor zwei Wochen erwürgt worden. Die Polizei verhaftete bereits nach zwei Tagen einen 25-jährigen als dringend tatverdächtig. Die Ermittler waren dem Mann, der das Verbrechen inzwischen gestanden hat, durch eine DNA-Analyse auf die Spur gekommen. Über die große Bedeutung der DNA-Analyse für die Aufklärung von Straftaten bestand denn im Plenum auch Einigkeit. 

Die Chancen und Erfolge müssten genutzt werden, "um Kriminellen auf die Spuren zu kommen", erklärte der CDU-Abgeordnete Klaus Schlie. Die Erfassung der DNA müsse daher zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung Tatverdächtiger werden. Insbesondere sei es nicht nötig, dass, wie bisher, DNA-Spuren nur auf richterliche Anordnung ausgewertet und gespeichert werden dürften, so Schlie. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung werde durch die Erweiterung der DNA-Analyse indes nicht eingeschränkt.

SPD: Fall Moshammer kein Argument

"Bei der Aufklärung des Mordes an Rudolph Moshammer sind die nach geltendem Recht gegebenen Möglichkeiten konsequent genutzt worden", betonte dagegen Klaus Puls (SPD). Daher spreche dieser Fall nicht für eine Ausweitung der DNA-Analyse. Einer erweiterten Anwendung werde die SPD  nur dann zustimmen, wenn die Missbrauchvorsorge hinreichend geregelt sei und eine Untersuchung weiterhin nur nach einer richterlichen Anordnung erfolgen dürfe. Dem schloss sich der Liberale Wolfgang Kubicki an: Die DNA-Analyse werde als Allheilmittel dargestellt, sie stehe aber bisher auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage. Es sei daher keine Ausweitung nötig, zumal die Speicherung der Daten keine präventive Wirkung habe. Und: "Aufgabe des Rechtsstaates ist es nicht nur, die Bürger vor Straftaten zu schützen, sondern auch vor ungerechtfertigten Eingriffen der Strafverfolgungsbehörden."

"Die Aktualität des Themas ist an den Haaren herbeigezogen" verwies Irene Fröhlich (Grüne) auf die zahlreichen vorausgegangenen Beratungen des Landtages. Es gebe keinen Grund, die derzeitigen Voraussetzung für die Speicherung von DNA-Proben auszuweiten. Die Sensibilität der in den Körperzellen gespeicherten Daten mache es zudem unbedingt erforderlich, die Daten gegen Missbrauch zu sichern. Besonders Augenmerk richtete Fröhlich darauf, dass das Landeskriminalamt teilweise Laboruntersuchungen von privaten Labors machen lasse und somit geklärt werden müsse, wer diese kontrolliere. Silke Hinrichsen vom SSW verwies darauf, dass es nach aufsehenerregenden Verbrechen - gerade wenn Kinder die Opfer seien - immer wieder zu starken emotionalen Reaktionen komme. Doch: "Bei allem Verständnis für Wut und Trauer dürfen diese Gefühle nicht Leitfaden der Rechtspolitik werden." Insbesondere sei die DNA-Analyse nicht geeignet, Verbrechen zu verhindern, da sie ein reines Aufklärungsinstrument sei.

Minister warnen vor Schnellschuss

"Angesichts der Sensibilität des Themas ist die Debatte mit Augenmaß zu führen", betonte Justizministerin Anne Lütkes (Grüne). Die Gesetzeslage sei ausreichend. Man könne über eine Beschleunigung der Verfahren sprechen, dies dürfe aber nicht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit gehen. Wer das richterliche Anordnungsverfahren vor der Auswertung von DNA-Proben für zu schwerfällig halte, müsse ein anderes effektives Verfahren vorschlagen, das Rechtsschutz gewährt. "Die saubere Ausweitung der DNA-Analyse ist viel zu wichtig, um sie Schnellschüssen zu opfern" erklärte auch Innenminister Klaus Buß (SPD). Es hätten sich durch den Fall Moshammer keine neuen Gesichtspunkte gegeben. Zudem habe die Innenministerkonferenz bereits im letzten Jahr beschlossen, zu prüfen, wie die Entnahme von DNA-Proben bei der erkennungsdienstlichen Behandlung angewandt werden könne.

Hintergrund: 
  Nach der raschen Verhaftung im Mordfall Rudolph Moshammer will die CDU-Fraktion gesetzliche Beschränkungen bei der DNA-Analyse streichen. Aus diesem Grund hat die Union eine Aktuelle Stunde des Landtags beantragt.
  Der Münchner Modeunternehmer Moshammer war vor zwei Wochen erwürgt worden. Die Polizei konnte bereits nach zwei Tagen einen 25-jährigen als dringend tatverdächtig verhaften. Die Ermittler waren dem Mann, der das Verbrechen inzwischen gestanden hat, durch eine DNA-Analyse auf die Spur gekommen.
  Die DNA-Information des Verdächtigen waren aufgrund eines anderen Verfahrens in der Gendatenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert. Mit Hilfe dieser Datenbank sind nach BKA-Angaben seit deren Aufbau vor sechs Jahren bereits 18.000 Straftaten aufgeklärt worden.
  Unionsvertreter in Bund und Ländern wollen den bislang gültigen Richtervorbehalt bei der Sicherung des anonymen genetischen Materials streichen. Sie kündigten zudem einen Gesetzesentwurf an, um den genetischen mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichzustellen: Gentests sollen ebenso wie Fingerabdruck und Foto zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen werden.
  Während die Polizeigewerkschaften das Vorhaben unterstützen, lehnen Grüne, FDP, Teile der SPD sowie Datenschützer eine Ausweitung der DNA-Analyse ab. Sie verweisen auf das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

mehr Informationen: plenum-online, März 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/texte/23_06_dna_heilberufe.htm)
plenum-online, August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/04_14_gerichtspraes_sicherheit.htm)

Stichwort: 
 
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Die Redebeiträge einzelner Abgeordneter dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern und zusammengenommen sechzig Minuten nicht überschreiten. Die von Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit bleibt dabei unberücksichtigt, sollte aber dreißig Minuten nicht überschreiten.
 Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn während einer Fragestunde ein Fragesteller die Beantwortung durch die Landesregierung für unzureichend hält. Die Aussprache muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde verlangt und durchgeführt werden.

mehr Informationen: Geschäftsordnung des Landtages S-H
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)

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