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Bestattungsgesetz,
2. Lesung
(Top 6; Drs. 15/3561neu,
15/3894neu,
15/3958
);
Justizverwaltungs- Kosten, 2. Lesung
(Top 15; Drs. 15/3800,
15/3922);
Verjährungsrecht,
2.
Lesung (Top 16; Drs. 15/3801,
15/3923);
Personalausweise,
1. + 2. Lesung
(Top 22; Drs. 15/3945neu,
15/3955);
Bundeswehr-Reduzierung (Top 61; Drs. 15/3768neu,
15/3941)
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Bestattungsgesetz:
Schleswig-Holstein lockert den Sargzwang und
erlaubt Bestattungen mit einem Leichentuch. Dies ist ein wichtiges
Detail einer Gesetzesvorlage der Landesregierung zur Änderung des
Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesens, das der Landtag ohne
Gegenstimmen verabschiedet hat. Die Politik trägt damit dem
Brauchtum muslimischer Mitbürger Rechnung. Erhalten bleibt
hingegen der Friedhofszwang für Verstorbene. Eine Bestattung und
Aufbewahrung von Toten oder deren Asche beispielsweise im privaten
Bereich ist somit auch künftig untersagt. Zudem sind
Seebestattungen neuerdings ohne Ausnahmegenehmigung der
Ordnungsbehörden möglich. Neu geregelt ist auch der Umgang mit
Fehlgeburten: Sie können auf Wunsch eines Elternteils bestattet
werden. Dafür ist eine formlose ärztliche Bestätigung
vorzulegen.
Ein Änderungsantrag der CDU ging noch einen Schritt weiter und
forderte dazu auf, jede Fehlgeburt zu bestatten. "Wenn die
Eltern von diesem Recht keinen Gebrauch machen, muss der Träger
der Einrichtung, in der die Geburt erfolgt, auf eigene Kosten für
eine würdige Bestattung zu sorgen", heißt es in dem Antrag
der Union, der von der rot-grünen Mehrheit und des SSW
aber abgelehnt wurde.
mehr Infos: plenum-online,
August
2004
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Verjährungsrecht: Das
vom Bund geänderte Verjährungsrecht des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) ist vom schleswig-holsteinischen Landtag
in Landesrecht gegossen worden. Die Landtagsparteien
stimmten einem entsprechenden Gesetzentwurf der
Landesregierung einmütig zu. Somit verkürzt sich auch in
Schleswig-Holstein die Verjährungsfrist in der Regel auf
drei Jahre (bislang 30 Jahre). Mit der inhaltlichen Reform
des BGB änderte der Bund auch die Nummerierung vieler
Vorschriften. In dessen Folge wurde im Landesrecht noch auf
Bundesvorschriften verwiesen, die in dieser Form nicht mehr
existierten. Das hat der Landtag mit dem verabschiedeten
Gesetz korrigiert.
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2004
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Justizverwaltungs-Kosten: Abschriften
wichtiger Justizdokumente kommen Nutzern künftig teurer zu
stehen. Der Landtag hat am Freitag, 28. Januar, einen
Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen aller
Landtagsparteien verabschiedet. Dieser schreibt eine
Preispauschale von 12,50 Euro für ein in Anspruch
genommenes Dokument vor. Bisher mussten die Nutzer –
zumeist Verlagshäuser – 50 Cent für die ersten 50 Seiten
bezahlen sowie 15 Cent für jede weitere Seite. Das Argument
für die Gesetzesänderung ist der Kostenfaktor: Die alten
Gebührentarife hätten laut Justizministerium die Kosten
nicht decken können. Abgeschafft wird durch das Gesetz
zudem die bislang gebührenfreie Beglaubigung von
Unterschriften und Handzeichen durch die Justizbehörden in
Schleswig-Holstein. Künftig muss auch hier bezahlt werden.
Die Gebühr ist auf zwei Euro pro Dokument festgelegt.
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2004
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Personalausweise:
Der Umzug von Ort A nach Ort B soll, was
die Aktualisierung des Personalausweises anbelangt, künftig mit weniger
Aufwand verbunden sein. Der Landtag hat am Freitag, 28. Januar, in
Zweiter Lesung einen entsprechenden interfraktionellen Gesetzentwurf
einstimmig angenommen. Demnach sind neben den
örtlich zuständigen Personalausweisbehörden auch Behörden an einem
anderen Ort befugt, Adressenänderungen vorzunehmen und einen
amtlichen Aufkleber mit der neuen Adresse auf den Personalausweis
aufzubringen. Letzteres soll auch der Ausweisinhaber dürfen – soweit
die Behörden zustimmen und den entsprechenden Aufkleber zuschicken.
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Bundeswehr-Reduzierung: Angesichts
der Schließung zahlreicher Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein
soll sich die Landesregierung im Bund für ein schnelles und
unbürokratisches Konversionsprogramm einsetzen. Auf Grundlage eines von
der CDU eingereichten und vom Wirtschaftsausschuss beratenen Antrages
beschloss der Landtag einmütig, unter anderem auf
Anschlussnutzungen für die aufgegebenen Flächen zu drängen, die
betroffenen Regionen im Rahmen der GA-Förderung weiter zu unterstützen
und auch jene Kommunen, die in den Jahren zuvor von Truppenreduzierungen
betroffen waren, nicht zu vernachlässigen. Das
Bundes-Verteidigungsministerium hat Anfang November Pläne zur
Umstrukturierung der Bundeswehr veröffentlicht, die einschneidende
Folgen für eine Reihe von Standorten in Schleswig-Holstein haben: 13
Standorte werden geschlossen, darunter Albersdorf (Kreis Dithmarschen,
bisher 740 Dienststellen), Bad Segeberg (870), Kappeln-Olpenitz (Kreis
Schleswig-Flensburg, 1.950), Rendsburg (1.870) sowie Breitenburg (840)
und Kellinghusen (940, beide Kreis Steinburg). Diese Reformen sollen bis
2010 abgeschlossen sein. Insgesamt sinkt die Zahl der Standorte im Land
von 53 auf 40, anstatt 34.300 werden dann nur noch 25.700 Dienstposten
im Norden vertreten sein.
mehr Infos: plenum-online,
November
2004
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