In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Bestattungsgesetz, 2. Lesung (Top 6; Drs. 15/3561neu, 15/3894neu, 15/3958 );  Justizverwaltungs- Kosten, 2. Lesung (Top 15; Drs. 15/3800, 15/3922); Verjährungsrecht, 2. Lesung (Top 16; Drs. 15/3801, 15/3923); Personalausweise, 1. + 2. Lesung (Top 22; Drs. 15/3945neu, 15/3955); Bundeswehr-Reduzierung (Top 61;  Drs. 15/3768neu, 15/3941)


  Bestattungsgesetz:  Schleswig-Holstein lockert den Sargzwang und erlaubt Bestattungen mit einem Leichentuch. Dies ist ein wichtiges Detail einer Gesetzesvorlage der Landesregierung zur Änderung des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesens, das der Landtag ohne Gegenstimmen verabschiedet hat. Die Politik trägt damit dem Brauchtum muslimischer Mitbürger Rechnung. Erhalten bleibt hingegen der Friedhofszwang für Verstorbene. Eine Bestattung und Aufbewahrung von Toten oder deren Asche beispielsweise im privaten Bereich ist somit auch künftig untersagt. Zudem sind Seebestattungen neuerdings ohne Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörden möglich. Neu geregelt ist auch der Umgang mit Fehlgeburten: Sie können auf Wunsch eines Elternteils bestattet werden. Dafür ist eine formlose ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Ein Änderungsantrag der CDU ging noch einen Schritt weiter und forderte dazu auf, jede Fehlgeburt zu bestatten. "Wenn die Eltern von diesem Recht keinen Gebrauch machen, muss der Träger der Einrichtung, in der die Geburt erfolgt, auf eigene Kosten für eine würdige Bestattung zu sorgen", heißt es in dem Antrag der Union, der von der rot-grünen Mehrheit und des SSW aber abgelehnt wurde.

mehr Infos: plenum-online, August 2004

  Verjährungsrecht: Das vom Bund geänderte Verjährungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist vom schleswig-holsteinischen Landtag in Landesrecht gegossen worden. Die Landtagsparteien stimmten einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung einmütig zu. Somit verkürzt sich auch in Schleswig-Holstein die Verjährungsfrist in der Regel auf drei Jahre (bislang 30 Jahre). Mit der inhaltlichen Reform des BGB änderte der Bund auch die Nummerierung vieler Vorschriften. In dessen Folge wurde im Landesrecht noch auf Bundesvorschriften verwiesen, die in dieser Form nicht mehr existierten. Das hat der Landtag mit dem verabschiedeten Gesetz korrigiert.

mehr Infos: plenum-online, Dezember 2004

  Justizverwaltungs-Kosten: Abschriften wichtiger Justizdokumente kommen Nutzern künftig teurer zu stehen. Der Landtag hat am Freitag, 28. Januar, einen Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen aller Landtagsparteien verabschiedet. Dieser schreibt eine Preispauschale von 12,50 Euro für ein in Anspruch genommenes Dokument vor. Bisher mussten die Nutzer – zumeist Verlagshäuser – 50 Cent für die ersten 50 Seiten bezahlen sowie 15 Cent für jede weitere Seite. Das Argument für die Gesetzesänderung ist der Kostenfaktor: Die alten Gebührentarife hätten laut Justizministerium die Kosten nicht decken können. Abgeschafft wird durch das Gesetz zudem die bislang gebührenfreie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen durch die Justizbehörden in Schleswig-Holstein. Künftig muss auch hier bezahlt werden. Die Gebühr ist auf zwei Euro pro Dokument festgelegt.

mehr Infos: plenum-online, Dezember 2004

  Personalausweise: Der Umzug von Ort A nach Ort B soll, was die Aktualisierung des Personalausweises anbelangt, künftig mit weniger Aufwand verbunden sein. Der Landtag hat am Freitag, 28. Januar, in Zweiter Lesung einen entsprechenden interfraktionellen Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Demnach sind neben den örtlich zuständigen Personalausweisbehörden auch Behörden an einem anderen Ort befugt, Adressenänderungen vorzunehmen und einen amtlichen Aufkleber mit der neuen Adresse auf den Personalausweis aufzubringen. Letzteres soll auch der Ausweisinhaber dürfen – soweit die Behörden zustimmen und den entsprechenden Aufkleber zuschicken.

  Bundeswehr-Reduzierung: Angesichts der Schließung zahlreicher Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein soll sich die Landesregierung im Bund für ein schnelles und unbürokratisches Konversionsprogramm einsetzen. Auf Grundlage eines von der CDU eingereichten und vom Wirtschaftsausschuss beratenen Antrages beschloss der Landtag einmütig, unter anderem auf Anschlussnutzungen für die aufgegebenen Flächen zu drängen, die betroffenen Regionen im Rahmen der GA-Förderung weiter zu unterstützen und auch jene Kommunen, die in den Jahren zuvor von Truppenreduzierungen betroffen waren, nicht zu vernachlässigen. Das Bundes-Verteidigungsministerium hat Anfang November Pläne zur Umstrukturierung der Bundeswehr veröffentlicht, die einschneidende Folgen für eine Reihe von Standorten in Schleswig-Holstein haben: 13 Standorte werden geschlossen, darunter Albersdorf (Kreis Dithmarschen, bisher 740 Dienststellen), Bad Segeberg (870), Kappeln-Olpenitz (Kreis Schleswig-Flensburg, 1.950), Rendsburg (1.870) sowie Breitenburg (840) und Kellinghusen (940, beide Kreis Steinburg). Diese Reformen sollen bis 2010 abgeschlossen sein. Insgesamt sinkt die Zahl der Standorte im Land von 53 auf 40, anstatt 34.300 werden dann nur noch 25.700 Dienstposten im Norden vertreten sein.

mehr Infos: plenum-online, November 2004


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