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Hochschul-Zulassung:
Schleswig-Holsteins Universitäten dürfen ab dem Wintersemester
2005/06 mehr Studienplätze in eigener Regie vergeben als bisher.
Dies ermöglicht eine vom Landtag am Freitag, 28. Januar, auf
Beschlussfassung des Bildungsauschusses einstimmig verabschiedete
Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Das Parlament hat damit
die 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes des Bundes in
Landesrecht gegossen. Nunmehr können die Universitäten 60
Prozent, statt bislang 20 Prozent der Studenten in den
verschiedenen Studiengängen selbst auswählen. Nach welchen
Kriterien die Plätze vergeben werden, müssen die Länder regeln.
In Schleswig-Holstein soll die Qualifikation der Bewerber an
erster Stelle stehen. Der
Landtag verlangte zudem, nach drei Jahren eine Evaluierung
vorzunehmen.
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2004
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Bildungs-Bürokratie: Der
Landtag hat einen Antrag der Union nach weniger "Bildungsbürokratie"
im Konsens für erledigt erklärt. Der Antrag wollte die
Landesregierung aufgordern, sich für einen
weitgehenden Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik und
für eine Umstrukturierung der Kultusministerkonferenz der
Länder (KMK) einzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht
hatte verschiedene Teile der Hochschulrahmengesetzgebung des
Bundes für verfassungswidrig erklärt. So wiesen die
Karlsruher Richter darauf hin, dass die vom Bundestag
verabschiedeten Regelungen zur Juniorprofessur wie auch das
Verbot von Studiengebühren die Kultushoheit der Länder
verletzen. Vor diesem Hintergrund sprach sich die
CDU-Fraktion dafür aus, bundeseinheitliche Regelungen durch
einen stärkeren "Wettbewerbsföderalismus" im
Bildungsbereich zu ersetzen.
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2004
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Hochschul-Bau: Der
Landtag hat mit den Stimmen aller Parteien den
Bericht der Landesregierung zur Anmeldung zum 35. Rahmenplan
für den Hochschulbau (2006 bis 2009) zur Kenntnis genommen.
Danach muss Schleswig-Holstein vermutlich mit weniger Geld
auskommen. Der Bund hatte schon beim 33. Rahmenplan (2004
bis 2007) seinen finanzielle Unterstützung von 1,1
Milliarden Euro auf 925 Millionen Euro reduziert. Vor diesem
Hintergrund können geplante Bauvorhaben sich verschieben.
Das Land selbst plant zwischen 2006 und 2009 jährlich 61,4
Millionen Euro für den Hochschulbau ein. Angemeldet sind
zur Zeit unter anderem der Um- und Erweiterungsbau am
Institut für angewandte Bauforschung in Lübeck, der Neubau
eines Mehrzweckgebäudes für die Fachhochschule Kiel sowie
die Grundsanierung der Anatomie/Biochemie an der
Christian-Albrechts-Universität Kiel.
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Bereitschaftsdienste: Die
Landesregierung hat dem Parlament einen in Zusammenarbeit mit der AOK,
der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein sowie weiteren Verbänden
verfassten Bericht über den Bereitschaftsdienst von Ärzten in
Krankenhäusern vorgelegt. Das Gesundheitsministerium hält es für
rechtlich ungeklärt, ob der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt
oder nicht. Das Arbeitsgericht Kiel und das Landesgerichtarbeitsgericht
Hamburg hatten diese Frage mit "ja" beantwortet, dagegen waren
das Arbeitsgericht Lübeck und das Landesarbeitsgericht zum
gegenteiligen Schluss gekommen. Vor diesem Hintergrund läuft zur Zeit
ein Berufungsverfahren zur Entscheidung des Arbeitsgerichtes Kiel am
Europäischen Gerichtshof. Der Bericht der Landesregierung wurde
am Freitag, 28. Januar, einstimmig
zur Kenntnis genommen.
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