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Landes-Rundfunkgesetz:
Große Privatsender wie RTL und Sat 1 müssen auch künftig
werktags im Vorabendprogramm 30 Minuten lang Neuigkeiten aus dem
Land zwischen Nord- und Ostsee ausstrahlen: Dies schreibt der
Entwurf zur Änderung des Rundfunkgesetzes für das Land
Schleswig-Holstein vor, den der Landtag am Freitag, 28. Januar
2005, mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW gebilligt hat. Die FDP
lehnte den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ab. Die Fraktion
der CDU enthielt sich. Die Privatsender müssen zudem die
redaktionelle Unabhängigkeit bei der Produktion der
Regionalfensterprogramme garantieren.
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2004
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Übertragungskapazität
Rundfunk: Die
Ausstrahlung der Rundfunkprogramme des NDR über die
UKW-Frequenzen 105,8 und 89,2 sowie 90,1 und 107,0 MHz für
den nordfriesischen Standort Garding hat der Landtag
genehmigt. Die Parteien stimmten einem entsprechenden Antrag
der Landesregierung zu. Darüber hinaus wird der Standort
Lauenburg künftig "DeutschlandRadio" (DLR) über
die UKW-Frequenz 95,8 MHz empfangen können.
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NDR-Staatsvertrag: Nach Niedersachsen hat auch Schleswig-Holstein
eine Fristverlängerung für den Staatsvertrag über den Norddeutschen
Rundfunk (NDR) beschlossen. Der Landtag billigte am Freitag einstimmig die Vereinbarung der Ministerpräsidenten der vier
NDR-Länder, die Kündigungsfrist von Ende Februar bis zum 31. Juli
2005 zu verlängern. Dadurch wollen die Landesregierungen Zeit
gewinnen, um über Wünsche Niedersachsens nach Änderungen zu
verhandeln. Andernfalls wäre die Kündigungsfrist Ende Februar
abgelaufen, der Vertrag hätte sich automatisch bis 2012 verlängert.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) verspricht
sich mehr NDR-Berichte aus seinem Bundesland. Die Regierungschefs von
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Heide Simonis und
Harald Ringstorff (beide SPD), vermuten hingegen, dass es Wulff vor
allem um politische Einflussnahme auf den Sender geht. Dem Vernehmen
nach will Niedersachsen unter anderem durchsetzen, dass die Hälfte des zwölfköpfigen Verwaltungsrates nicht mehr vom Rundfunkrat
gewählt, sondern von den Landesregierungen berufen wird.
Das SPD-PDS-Kabinett Mecklenburg-Vorpommerns hat ebenfalls bereits
grünes Licht für eine Verlängerung der Kündigungsfrist gegeben, der
Schweriner Landtag muss jedoch noch zustimmen. Vierter im Bunde ist
die Hansestadt Hamburg.
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Digitalradio: Der
Landtag hat sich einmütig auf Antrag von Rot-Grün gegen eine finanzielle
Unterstützung des digitalen Radios (DAB/Digital Audio Broadcasting)
ausgesprochen und von der Landesregierung ein
Moratorium bei Investitionen aus Gebührenmitteln verlangt. Erst müsse die
Akzeptanz und die Wirtschaftlichkeit der neuen Technik sichergestellt
werden. Bislang
waren bis zum Sommer des vergangenen Jahres bundesweit rund 80.000
DAB-Geräte verkauft worden. Das sind 0,03 Prozent aller
Radioempfänger. ARD und öffentliche Haushalte haben gegenwärtig 270
Millionen Euro in die neue Technik investiert.
mehr Infos: plenum-online,
August
2004
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