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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/354neu
-Plenarprotokoll-

Verfassungsänderung nimmt Konturen an

Landtag weitgehend einig zu Punkten wie Landesverfassungsgericht, Minderheitenschutz von Sinti und Roma und menschenwürdige Pflege

Kiel (SHL/25.01.). Nachdem im Januar des Vorjahres ein ähnlich lautender Vorstoß abgelehnt worden war, zeichnet sich jetzt endgültig eine Änderung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ab. Kernpunkt der von FDP, Grünen und SSW in Erster Lesung eingebrachten Vorschläge ist die Einführung eines Landesverfassungsgerichts. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das nicht über eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit verfügt. Weitere Punkte, die als Staatsziele in der Verfassung verankert werden sollen sind das Grundrecht auf menschenwürdige Pflege, der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Tierschutz. Darüber hinaus sollen Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit dieselben Rechte erhalten wie die dänische und die friesische Minderheit. 

Wolfgang Kubicki, Fraktionsvorsitzender der FDP, mahnte zur Eile. Seiner Meinung nach sei bereits genug geredet worden, die Argumente seien hinlänglich bekannt. Generell, so Kubicki, reiche es nicht, hehre Staatsziele zu bestimmen, ohne diese schlussendlich auch mit Leben zu füllen. Anne Lütkes (Grüne) wies in Hinblick auf die augenblickliche Konstellation im Parlament ausdrücklich auch auf die im Entwurf vorgesehene Klagebefugnis vor dem Verfassungsgericht für die Opposition hin: "Eine abstrakte Normenkontrolle muss auch einer Opposition möglich sein, die nicht ein Drittel des Landtags stellt."  Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, betonte besonders die Stärkung des Minderheitenschutzes für Sinti und Roma: "Der Schutz und die Förderung des Landes stehen ihnen genauso zu wie uns Dänen und Friesen."

Großen Koalition signalisiert Zustimmung

Innenminister Ralf Stegner (SPD) begrüßte den Antrag der Opposition ausdrücklich. Nach dem Scheitern der Verfassungsänderung vor einem Jahr "aus verfahrenstechnischen Gründen" sei die Zeit nun reif, um die Änderung mit einer breiten Mehrheit herbeizuführen. Auch Thomas Stritzl (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD) stellten sich hinter den Vorstoß. Stritzl merkte jedoch an, dass die meisten Punkte bereits im Koalitionsvertrag enthalten seien und warnte davor, aus der Landesverfassung ein "Bekenntnis-Buch" zu machen. Puls betonte, dass niemand ein gemeinsames Verfassungsgericht zusammen mit Hamburg plane: "Wir wollen die Zusammenarbeit mit der Hansestadt stärken, streben aber keinen Nordstaat an."

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Grüne, FDP und SSW legen dem Landtag eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung vor.
  Kernpunkt ist die Einführung eines Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in Artikel 44 aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren soll. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt haben müssen und die vom Landtag gewählt werden sollen. Schleswig-Holstein ist derzeit das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht.
  Darüber hinaus wollen die drei Oppositionsparteien den Schutzinteressen verschiedener Bevölkerungsgruppen Verfassungsrang einräumen. So sollen die rund 5.000 Sinti und Roma im Lande neben den Dänen und den Friesen "Schutz und Förderung" gemäß Artikel 5 genießen. In neu einzufügenden Artikeln 5a und 6a werden zudem Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie Pflegebedürftige erwähnt.
  Eine Initiative zur Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in der Verfassung war in der vergangenen Wahlperiode zweimal knapp gescheitert. Artikel 5a knüpft darüber hinaus an das weit gefasste Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundsgesetzes an.
  In Artikel 7 soll der Tierschutz neben den "natürlichen Grundlagen des Lebens" gesondert aufgeführt werden. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes haben Bundestag und Bundesrat 2002 beschlossen. Hier werden in Artikel 20 a auch "die Tiere" als Staatsziel aufgeführt.
  Mit diesem Vorschlagspaket nehmen die Antragsteller fast wortgleich eine Initiative der damaligen rot-grünen Koalition vom Januar 2005 wieder auf.
  Zur Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag notwendig.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/
texte/14_59_verfassung_integration.htm)

plenum-online,
November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/18_33_verfassung_stalking.htm)

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