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Verfassungsänderung
nimmt Konturen an
Landtag weitgehend
einig zu Punkten wie Landesverfassungsgericht, Minderheitenschutz
von Sinti und Roma und menschenwürdige Pflege
Kiel (SHL/25.01.). Nachdem im Januar des
Vorjahres ein
ähnlich lautender Vorstoß abgelehnt
worden war, zeichnet sich jetzt endgültig eine Änderung der
schleswig-holsteinischen Landesverfassung ab. Kernpunkt der von FDP, Grünen und SSW
in Erster Lesung eingebrachten Vorschläge ist die Einführung eines
Landesverfassungsgerichts. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das nicht über eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit
verfügt. Weitere Punkte, die als Staatsziele in
der Verfassung verankert werden sollen sind das Grundrecht auf
menschenwürdige Pflege, der
besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Tierschutz.
Darüber hinaus sollen Sinti und Roma deutscher
Staatsangehörigkeit dieselben Rechte erhalten wie die
dänische und die friesische Minderheit.
Wolfgang Kubicki, Fraktionsvorsitzender der FDP,
mahnte zur Eile. Seiner Meinung nach sei bereits genug geredet worden,
die Argumente seien hinlänglich bekannt. Generell, so Kubicki,
reiche es nicht, hehre Staatsziele zu bestimmen, ohne
diese schlussendlich auch mit Leben zu füllen. Anne Lütkes (Grüne) wies in Hinblick auf die
augenblickliche Konstellation im Parlament ausdrücklich auch auf die im
Entwurf vorgesehene Klagebefugnis vor dem Verfassungsgericht für die Opposition hin:
"Eine
abstrakte Normenkontrolle muss auch einer Opposition möglich
sein, die nicht ein Drittel des Landtags stellt." Anke Spoorendonk,
Vorsitzende des SSW im Landtag, betonte besonders die
Stärkung des Minderheitenschutzes für Sinti und Roma: "Der Schutz und die
Förderung des Landes stehen ihnen genauso zu wie uns Dänen und
Friesen."
Großen
Koalition signalisiert Zustimmung
Innenminister Ralf Stegner (SPD) begrüßte den
Antrag der Opposition ausdrücklich. Nach dem Scheitern der
Verfassungsänderung vor einem
Jahr "aus verfahrenstechnischen Gründen" sei die Zeit nun
reif, um die Änderung mit einer breiten Mehrheit herbeizuführen.
Auch Thomas Stritzl (CDU) und Klaus-Peter Puls (SPD) stellten sich
hinter den Vorstoß. Stritzl merkte jedoch an, dass die meisten
Punkte bereits im Koalitionsvertrag enthalten seien und warnte
davor, aus der Landesverfassung ein "Bekenntnis-Buch" zu
machen. Puls betonte, dass niemand ein gemeinsames
Verfassungsgericht zusammen mit Hamburg plane: "Wir wollen die
Zusammenarbeit mit der Hansestadt stärken, streben aber keinen
Nordstaat an."
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Grüne, FDP und SSW legen dem
Landtag eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der
Landesverfassung vor.
Kernpunkt ist die Einführung eines
Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in
Artikel 44 aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als
höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren
soll. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern
bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt
haben müssen und die vom Landtag gewählt werden sollen.
Schleswig-Holstein ist derzeit das einzige Bundesland ohne
eigenes Verfassungsgericht.
Darüber hinaus wollen die drei Oppositionsparteien
den Schutzinteressen verschiedener Bevölkerungsgruppen
Verfassungsrang einräumen. So sollen die rund 5.000 Sinti
und Roma im Lande neben den Dänen und den Friesen
"Schutz und Förderung" gemäß Artikel 5
genießen. In neu einzufügenden Artikeln 5a und 6a werden
zudem Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche
sowie Pflegebedürftige erwähnt.
Eine Initiative zur Verankerung des Grundrechts auf
menschenwürdige Pflege in der Verfassung war in der
vergangenen Wahlperiode zweimal knapp gescheitert. Artikel
5a knüpft darüber hinaus an das weit gefasste
Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 des
Grundsgesetzes an.
In Artikel 7 soll der Tierschutz neben den
"natürlichen Grundlagen des Lebens" gesondert
aufgeführt werden. Eine entsprechende Änderung des
Grundgesetzes haben Bundestag und Bundesrat 2002
beschlossen. Hier werden in Artikel 20 a auch "die
Tiere" als Staatsziel aufgeführt.
Mit diesem Vorschlagspaket nehmen die Antragsteller
fast wortgleich eine Initiative der damaligen rot-grünen
Koalition vom Januar 2005 wieder auf.
Zur Änderung der Verfassung ist eine
Zweidrittel-Mehrheit im Landtag notwendig.
mehr Informationen: plenum-online,
Januar
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/
texte/14_59_verfassung_integration.htm)
plenum-online, November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/18_33_verfassung_stalking.htm)
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