Auf dieser Seite: Transplantationsgesetz  – Palliativmedizin 

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Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG-TPG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache: 16/501
-Plenarprotokoll-
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Top 36: 
Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der Palliativmedizin und Hospizversorgung werden
Landtagsbeschluss vom 10. November 2005 – Teil B der Drucksache 16/357
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
       Von der Tagesordnung abgesetzt

Drucksache: 16/496
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Mehr Rechte für Transplantationsbeauftragte?

Liberale wollen gesetzliche Absicherung

Kiel (SHL/25.01) In Schleswig-Holstein soll sich die Bereitschaft zur Organspende erhöhen. Darüber herrschte parteiübergreifende Einigkeit im Plenarsaal. Weniger Einigkeit bestand in der Frage, ob eine zusätzliche rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten nötig sei. Die FDP will mit einem Gesetzentwurf, der in Erster Lesung verhandelt wurde, vor allem die Stellung der meist ehrenamtlichen Beauftragten in den Kliniken stärken. So soll ihnen, den Vermittlern zwischen Spendern, deren Angehörigen und Organempfängern, eine eigenständigere Position einräumt werden. Heiner Garg (FDP) hob hervor, dass die Zahl der Organspenden in anderen Bundesländern durch eine entsprechende gesetzliche Absicherung gestiegen sei. 

Dem hielt Jutta Schümann (SPD) entgegen, dass "zusätzliche Bürokratie und Kosten der Rechtsüberarbeitung unnötig" seien. Ziel müsse vielmehr sein, "möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren". Ähnlich argumentierte Lars Harms (SSW), der die Bedeutung einer breiten Aufklärung betonte. Zudem erklärte er, dass der SSW Lebendspenden außerhalb des Verwandtenkreises ablehne, da sie ein hohes Risiko bergen und "Manipulationsversuchen Tür und Tor geöffnet" werde.

Torsten Geerdts (CDU) sprach die "langen Wartelisten" von Patienten, die dringend ein Spenderorgan benötigen an. Deshalb sei es wichtig, etwas zu unternehmen und Fachleute in die Diskussion mit einzubeziehen. Monika Heinold (Grüne) mahnte an, dass Schleswig-Holstein im Bundesvergleich am unteren Ende der Spendenbereitschaft liege. Insofern würde sie eine Gesetzesänderung unterstützen, wenn diese "etwas bringt".

Der Antrag wurde an den Sozialausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Die Liberalen legen dem Landtag den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1997 vor. Er soll an die Stelle der entsprechenden Landesverordnung aus dem Jahr 1999 treten und enthält zwei wesentliche Änderungen gegenüber der aktuellen Verfahrensweise mit Organspenden:
  • Nach Willen der Liberalen soll für jedes Transplantationszentrum, das Lebendspenden betreut, eine Prüfkommission eingerichtet werden. Bislang gibt es lediglich eine einzige Gutachterkommission bei der Landesärztekammer. Aufgabe der Kommission ist es, zu prüfen, ob der Spender fähig und geeignet ist und sich der Organspende freiwillig unterzieht.
  • Zudem regt die FDP die Einsetzung eines Arztes als Transplantationsbeauftragten in jeder Klinik mit Intensivbetten an. Er soll als Ansprechpartner für die Deutsche Stiftung Organtransplantation fungieren, die in diesem Fällen als Koordinierungsstelle arbeitet, sowie Personal und Angehörige über das Thema informieren.

  Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist die Zahl der Menschen in Deutschland, die nach ihrem Tod ein Organ gespendet haben, im ersten Halbjahr 2005 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15 Prozent auf 610 gestiegen. Zusammen mit den Lebendspenden hat sich die Zahl der gespendeten Organe in diesem Zeitraum insgesamt von 1.699 auf 1.882 erhöht. Die häufigsten Spender-Organe waren die Niere (697), die Leber (225) und das Herz (118, Zahlen aus dem Jahr 2004). Dennoch ist der Bedarf nach Ersatz-Organen unverändert hoch: In Deutschland haben nach Angaben der Stiftung Eurotransplant am Stichtag 1. Mai 2004 insgesamt 9.337 Menschen auf eine neue Niere, 1.340 auf eine neue Leber und 547 auf ein neues Herz gewartet.

mehr Informationen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung/Organspende
(www.organspende-kampagne.de/

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Palliativmedizin

Von der Tagesordnung
abgesetzt.
Aufruf in der Februar-Tagung

Hauptredner:

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Hintergrund:
  Auf Initiative aller Landtagsparteien berichtet die Landesregierung über die Palliativmedizin und die Hospiz-Versorgung im Lande.
  Palliativmedizin ist Sterbe-Begleitung – die Schmerz-Linderung bei Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer geringen Lebenserwartung. Nach Angaben der Landesergierung gibt es in Schleswig-Holstein vier Palliativstationen (im Kieler Uni-Klinikum, im Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, im St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin sowie im Katharinen-Hospiz in Flensburg) mit insgesamt 37 Betten. Zudem kümmern sich fünf stationäre Hospiz-Einrichtungen in Rendsburg, Lübeck, Elmshorn, Geesthacht und Kiel mit insgesamt 65 Plätzen um Sterbenskranke. Daneben gibt es 38 ambulante Hospiz-Gruppen.
  Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Palliativmedizin bei der Ärzte-Ausbildung an den Unis in Kiel und Lübeck sowie bei der Forschung am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein berücksichtigt wird. Zudem ist der Sterbebegleitung im Rahmen der Pfleger-Ausbildung 2004 ein größerer Raum gegeben worden. Das Ansinnen, im Lande eine eigene Professur mit diesem Schwerepunkt einzurichten, hält die Landesregierung jedoch aus finanziellen Gründen für "wenig Erfolg versprechend".
  Der Forderung nach einer schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen erteilt die Landesregierung eine Absage. Hier seien viele Grundsatzfragen noch umstritten, so dass ein solches Papier nach Ansicht der Regierung wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
  Das Thema "Sterbehilfe" ist im letzten Jahr auch durch die Aktivitäten der Schweizer Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" in Deutschland verstärkt ins öffentliche Interesse gerückt.

mehr Informationen: plenum-online, November 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/26_27_palliativmedizim_arzneimittel.htm)

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F i n a n z e nt

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EU-Dienstleistungsrichtlinie