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Auf
dieser Seite: Transplantationsgesetz
– Palliativmedizin
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Top 03:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des
Transplantationsgesetzes (AG-TPG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP |
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Top 36:
Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der Palliativmedizin und
Hospizversorgung werden
Landtagsbeschluss vom 10. November 2005 – Teil B der
Drucksache 16/357
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren
Von der Tagesordnung abgesetzt
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Mehr Rechte
für Transplantationsbeauftragte? Liberale
wollen gesetzliche Absicherung
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Kiel (SHL/25.01)
In Schleswig-Holstein soll sich die Bereitschaft zur Organspende
erhöhen. Darüber herrschte parteiübergreifende Einigkeit im
Plenarsaal. Weniger Einigkeit bestand in der Frage, ob eine
zusätzliche rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten
nötig sei. Die FDP will mit einem Gesetzentwurf, der in Erster
Lesung verhandelt wurde, vor allem die Stellung der meist
ehrenamtlichen Beauftragten in den Kliniken stärken. So soll
ihnen, den Vermittlern zwischen Spendern, deren Angehörigen und
Organempfängern, eine eigenständigere Position einräumt
werden. Heiner Garg (FDP) hob hervor, dass die Zahl der
Organspenden in anderen Bundesländern durch eine entsprechende
gesetzliche Absicherung gestiegen sei.
Dem hielt Jutta Schümann (SPD) entgegen,
dass "zusätzliche Bürokratie und Kosten der
Rechtsüberarbeitung unnötig" seien. Ziel müsse vielmehr
sein, "möglichst viele Menschen für das Thema zu
sensibilisieren". Ähnlich argumentierte Lars Harms (SSW),
der die Bedeutung einer breiten Aufklärung betonte. Zudem
erklärte er, dass der SSW Lebendspenden außerhalb des
Verwandtenkreises ablehne, da sie ein hohes Risiko bergen und
"Manipulationsversuchen Tür und Tor geöffnet" werde.
Torsten Geerdts (CDU)
sprach die "langen Wartelisten" von Patienten, die
dringend ein Spenderorgan benötigen an. Deshalb sei es wichtig,
etwas zu unternehmen und Fachleute in die Diskussion mit
einzubeziehen. Monika Heinold (Grüne) mahnte an, dass
Schleswig-Holstein im Bundesvergleich am unteren Ende der
Spendenbereitschaft liege. Insofern würde sie eine
Gesetzesänderung unterstützen, wenn diese "etwas
bringt".
Der Antrag wurde an den Sozialausschuss
überwiesen.
Hintergrund:
Die Liberalen legen dem Landtag den Entwurf
eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz des
Bundes aus dem Jahr 1997 vor. Er soll an die Stelle der
entsprechenden Landesverordnung aus dem Jahr 1999 treten
und enthält zwei wesentliche Änderungen gegenüber der
aktuellen Verfahrensweise mit Organspenden:
- Nach Willen der
Liberalen soll für jedes Transplantationszentrum, das
Lebendspenden betreut, eine Prüfkommission
eingerichtet werden. Bislang gibt es lediglich eine
einzige Gutachterkommission bei der
Landesärztekammer. Aufgabe der Kommission ist es, zu
prüfen, ob der Spender fähig und geeignet ist und
sich der Organspende freiwillig unterzieht.
- Zudem regt die FDP
die Einsetzung eines Arztes als
Transplantationsbeauftragten in jeder Klinik mit
Intensivbetten an. Er soll als Ansprechpartner für
die Deutsche Stiftung Organtransplantation fungieren,
die in diesem Fällen als Koordinierungsstelle
arbeitet, sowie Personal und Angehörige über das
Thema informieren.
Nach
Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist
die Zahl der Menschen in Deutschland, die nach ihrem Tod
ein Organ gespendet haben, im ersten Halbjahr 2005
gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15 Prozent auf 610
gestiegen. Zusammen mit den Lebendspenden hat sich die
Zahl der gespendeten Organe in diesem Zeitraum insgesamt
von 1.699 auf 1.882 erhöht. Die häufigsten
Spender-Organe waren die Niere (697), die Leber (225) und
das Herz (118, Zahlen aus dem Jahr 2004). Dennoch ist der
Bedarf nach Ersatz-Organen unverändert hoch: In
Deutschland haben nach Angaben der Stiftung Eurotransplant
am Stichtag 1. Mai 2004 insgesamt 9.337 Menschen auf eine
neue Niere, 1.340 auf eine neue Leber und 547 auf ein
neues Herz gewartet.
mehr
Informationen: Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung/Organspende
(www.organspende-kampagne.de/
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Von
der Tagesordnung
abgesetzt.
Aufruf in der Februar-Tagung
Hauptredner:
Hintergrund:
Auf Initiative aller Landtagsparteien berichtet
die Landesregierung über die Palliativmedizin und die
Hospiz-Versorgung im Lande.
Palliativmedizin ist Sterbe-Begleitung – die
Schmerz-Linderung bei Patienten mit einer nicht heilbaren,
weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer geringen
Lebenserwartung. Nach Angaben der Landesergierung gibt es
in Schleswig-Holstein vier Palliativstationen (im Kieler
Uni-Klinikum, im Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster,
im St. Elisabeth-Krankenhaus Eutin sowie im
Katharinen-Hospiz in Flensburg) mit insgesamt 37 Betten.
Zudem kümmern sich fünf stationäre Hospiz-Einrichtungen
in Rendsburg, Lübeck, Elmshorn, Geesthacht und Kiel mit
insgesamt 65 Plätzen um Sterbenskranke. Daneben gibt es
38 ambulante Hospiz-Gruppen.
Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die
Palliativmedizin bei der Ärzte-Ausbildung an den Unis in
Kiel und Lübeck sowie bei der Forschung am
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein berücksichtigt
wird. Zudem ist der Sterbebegleitung im Rahmen der
Pfleger-Ausbildung 2004 ein größerer Raum gegeben
worden. Das Ansinnen, im Lande eine eigene Professur mit
diesem Schwerepunkt einzurichten, hält die
Landesregierung jedoch aus finanziellen Gründen für
"wenig Erfolg versprechend".
Der Forderung nach einer schleswig-holsteinischen
Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung von
Patientenverfügungen erteilt die Landesregierung eine
Absage. Hier seien viele Grundsatzfragen noch umstritten,
so dass ein solches Papier nach Ansicht der Regierung
wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
Das Thema "Sterbehilfe" ist im letzten
Jahr auch durch die Aktivitäten der Schweizer
Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" in
Deutschland verstärkt ins öffentliche Interesse
gerückt.
mehr
Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/26_27_palliativmedizim_arzneimittel.htm)
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