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Top 03 : Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG-TPG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drs. 16/501 |
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Mehr Rechte für Transplantationsbeauftragte? Liberale wollen gesetzliche Absicherung Kiel (SHL/25.01) In Schleswig-Holstein soll sich die Bereitschaft zur Organspende erhöhen. Darüber herrschte parteiübergreifende Einigkeit im Plenarsaal. Weniger Einigkeit bestand in der Frage, ob eine zusätzliche rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten nötig sei. Die FDP will mit einem Gesetzentwurf, der in Erster Lesung verhandelt wurde, vor allem die Stellung der meist ehrenamtlichen Beauftragten in den Kliniken stärken. So soll ihnen, den Vermittlern zwischen Spendern, deren Angehörigen und Organempfängern, eine eigenständigere Position einräumt werden. Heiner Garg (FDP) hob hervor, dass die Zahl der Organspenden in anderen Bundesländern durch eine entsprechende gesetzliche Absicherung gestiegen sei. Dem hielt Jutta Schümann (SPD) entgegen, dass "zusätzliche Bürokratie und Kosten der Rechtsüberarbeitung unnötig" seien. Ziel müsse vielmehr sein, "möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren". Ähnlich argumentierte Lars Harms (SSW), der die Bedeutung einer breiten Aufklärung betonte. Zudem erklärte er, dass der SSW Lebendspenden außerhalb des Verwandtenkreises ablehne, da sie ein hohes Risiko bergen und "Manipulationsversuchen Tür und Tor geöffnet" werde. Torsten Geerdts (CDU) sprach die "langen Wartelisten" von Patienten, die dringend ein Spenderorgan benötigen an. Deshalb sei es wichtig, etwas zu unternehmen und Fachleute in die Diskussion mit einzubeziehen. Monika Heinold (Grüne) mahnte an, dass Schleswig-Holstein im Bundesvergleich am unteren Ende der Spendenbereitschaft liege. Insofern würde sie eine Gesetzesänderung unterstützen, wenn diese "etwas bringt". Der Antrag wurde an den Sozialausschuss überwiesen. |
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