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Landtag will
besseren Schutz
vor Kindesmisshandlung
Grüne fordern
gesetzlich verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für Zwei-Jährige
Kiel (SHL/26.01.) Aufgeschreckt durch
jüngste Fälle von Kindesmisshandlung hat der Landtag über
Maßnahmen zum Schutz von Kindern debattiert. Im Plenum herrschte
große Einigkeit darüber, dass schon frühzeitig einer möglichen
Vernachlässigung im Elternhaus entgegengetreten werden muss.
Über die Strategien dies zu erreichen, waren die Landtagsfraktion
allerdings uneins. Nach Ansicht der Grünen sollen Kinder zwischen
dem 21. und dem 24. Lebensmonat verpflichtend einem Kinderarzt
vorgeführt werden. Sie hatten hierzu in Erster Lesung einen
Gesetzentwurf eingebracht. Bisherige Regelungen sehen nur
freiwillige Untersuchungen von Zweijährigen vor. CDU und SPD bevorzugen eine bundeseinheitliche Regelung und wollen zunächst
einen Bericht zur Lage im Land erstellen.
Laut Familienministerin Gitta Trauernicht (SPD)
werden 75 Prozent aller Kinder in Schleswig-Holstein im Alter von
zwei Jahren einem Arzt zur vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen
vorgeführt. Damit liege Schleswig-Holstein unter dem
Bundesdurchschnitt. Das Landeskriminalamt hatte nach Angaben der
Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung 99 gemeldete Fälle von
Kindesmisshandlung in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr
gezählt. Das sei eine Steigerung um 20 Prozent gegenüber 2004.
Trauernicht betonte, angesichts des akuten
Zeitdrucks sei die Förderung von Initiativen und präventiven
Projekten in den einzelnen Ländern gefragt. Sie lobte in diesem
Zusammenhang die Einrichtung "Schutzengel". Dieses in
Flensburg laufende Programm sieht eine ganzheitliche Betreuung von
jungen Familien in Hinblick auf soziale, gesundheitliche und
pädagogische Aspekte vor. In punkto Pflichtuntersuchung forderte
die Ministerin, diese in ein Gesamtkonzept einzubinden.
Die Fraktionen waren sich einig darüber, dass der
Schutz von Kindern unbedingt Vorrang haben muss und begrüßten
den Vorstoß der Grünen. Ungeklärt blieb allerdings die Frage,
ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorsorgeuntersuchung nicht
die Elternrechte einschränkt. Der Gesetzentwurf und die Anträge
wurden an den Sozialausschuss überwiesen.
Weitere Stimmen aus der Plenum:
Monika Heinold (Grüne): Um
das Kindeswohl sicher zu stellen, muss eine nicht wahr genommene
Pflichtuntersuchung dazu führen, dass notfalls das Jugendamt
eingeschaltet wird. Nur so können alle Kinder erreicht werden.
Wir wollen verpflichtende Untersuchungen und wir wollen, dass der
Schwerpunkt bei Prävention, Früherkennung und Familienhilfe
liegt. Wir wollen nicht auf Berlin warten, sondern unsere
Landeskompetenz nutzen.
Ursula Sassen (CDU): Es
ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben, das Leid der Kinder zu
lindern und Schaden abzuwenden. Die Frage
nach der Finanzierbarkeit sowie ob und wie wir den gefährdeten
Personenkreis erreichen, bleibt offen. Der Gesetzentwurf enthält
gute Gedanken. Er ist jedoch zu sehr auf den öffentlichen
Gesundheitsdienst fixiert.
Jutta Schümann (SPD):
Es besteht mehr Handlungsbedarf denn je. Die Fallzahlen steigen,
die Schicksale von Jessica in Hamburg und Tim in Elmshorn sind
erschütternde Beispiele. Diese sollen uns alarmieren und
vorantreiben, möglichst bald zu einer Regelung zu kommen.
Heiner Garg (FDP): Ich begrüße den
Vorstoß der Grünen ausdrücklich. Aber ist es gerechtfertigt,
dass der Staat eine Überwachungsinstanz schafft? Wir müssen neue
Lösungswege entwickeln, um Problemfamilien zu erreichen.
Lars Harms (SSW): Das
deutsche Gesundheitssystem sieht nicht vor, dass Zwang zur
Gesundheit ausgeübt wird. Mit einer Untersuchungspflicht für
Zwei-Jährige wird die Freiheit für Eltern eingeschränkt. Es
geht nicht nur um Medizin, es stellt sich die Frage, ob ärztliche
Gesundheitsuntersuchungen der richtige Weg sind. Konzepte wie
"Schutzengel" haben den Vorteil, dass sie eine
niedrigere Schwelle für die Inanspruchnahme haben, als ärztliche
Dienste.
Hintergrund:
Nach Auffassung der
Grünen sollen Eltern gesetzlich verpflichtet werden, ihre
Kinder zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat gesundheitlich
untersuchen zu lassen. Dadurch sollen körperliche und
seelische Defizite früher erkannt werden. Die
Oppositionsfraktion bemängelt, dass bei dem geltenden
System der freiwilligen Vorsorge rund ein Viertel der
Kleinkinder nicht untersucht würden.
Mit diesem Vorstoß wollen die Grünen das Problem
der Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern in ihren
Familien angehen. Nach UNICEF-Angaben leiden rund 200.000
Kinder in Deutschland unter Vernachlässigung. Besondere
öffentliche Anteilnahme erregte der Tod der
sechsjährigen Jessica aus Hamburg, die im vergangen Jahr
in der elterlichen Wohnung verhungert war.
Nach dem Vorschlag der Grünen zur Änderung des
Gesundheitsdienstgesetzes sollen die Gesundheitsämter die
Eltern aller Zweijährigen anschreiben und zu einer
Untersuchung einladen. Eltern, die ihre Kinder
regelmäßig zu den freiwilligen Untersuchungen beim
Hausarzt bringen, bräuchten ihre Sprösslinge nicht noch
einmal vorstellen. Bei denjenigen aber, die sich nach
zweimaliger Aufforderung nicht melden, soll das Jugendamt
eingeschaltet werden. Die Regelung soll zum 1. August
diese Jahres in Kraft treten.
In einem nachgereichten Antrag verlangt Schwarz-Rot
zu dem Themenbereich Vermeidung gesundheitlicher Schäden
und Entwicklungsstörungen bei Kindern einen
Regierungsbericht. Dieser soll Ende Mai dem Parlament
vorgelegt werden.
mehr Informationen: plenum-online,
Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/
texte/28_23_gesundheit_hospiz.htm)
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