Auf dieser Seite: Öffentl. Gesundheitsdienst / Vorsorgeuntersuchungen 

xxx

Top 04:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/519
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit:
Top 23:
Vorfahrt für Kinder – Ausbau von Frühförderung und Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/542
Drucksache: 16/518

Landtag will besseren Schutz
vor Kindesmisshandlung

Grüne fordern gesetzlich verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für Zwei-Jährige

Kiel (SHL/26.01.) Aufgeschreckt durch jüngste Fälle von Kindesmisshandlung hat der Landtag über Maßnahmen zum Schutz von Kindern debattiert. Im Plenum herrschte große Einigkeit darüber, dass schon frühzeitig einer möglichen Vernachlässigung im Elternhaus entgegengetreten werden muss. Über die Strategien dies zu erreichen, waren die Landtagsfraktion allerdings uneins. Nach Ansicht der Grünen sollen Kinder zwischen dem 21. und dem 24. Lebensmonat verpflichtend einem Kinderarzt vorgeführt werden. Sie hatten hierzu in Erster Lesung einen Gesetzentwurf eingebracht. Bisherige Regelungen sehen nur freiwillige Untersuchungen von Zweijährigen vor. CDU und SPD bevorzugen eine bundeseinheitliche Regelung und wollen zunächst einen Bericht zur Lage im Land erstellen.

Laut Familienministerin Gitta Trauernicht (SPD) werden 75 Prozent aller Kinder in Schleswig-Holstein im Alter von zwei Jahren einem Arzt zur vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen vorgeführt. Damit liege Schleswig-Holstein unter dem Bundesdurchschnitt. Das Landeskriminalamt hatte nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung 99 gemeldete Fälle von Kindesmisshandlung in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr gezählt. Das sei eine Steigerung um 20 Prozent gegenüber 2004.

Trauernicht betonte, angesichts des akuten Zeitdrucks sei die Förderung von Initiativen und präventiven Projekten in den einzelnen Ländern gefragt. Sie lobte in diesem Zusammenhang die Einrichtung "Schutzengel". Dieses in Flensburg laufende Programm sieht eine ganzheitliche Betreuung von jungen Familien in Hinblick auf soziale, gesundheitliche und pädagogische Aspekte vor. In punkto Pflichtuntersuchung forderte die Ministerin, diese in ein Gesamtkonzept einzubinden.

Die Fraktionen waren sich einig darüber, dass der Schutz von Kindern unbedingt Vorrang haben muss und begrüßten den Vorstoß der Grünen. Ungeklärt blieb allerdings die Frage, ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorsorgeuntersuchung nicht die Elternrechte einschränkt. Der Gesetzentwurf und die Anträge wurden an den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Stimmen aus der Plenum:

Monika Heinold (Grüne): Um das Kindeswohl sicher zu stellen, muss eine nicht wahr genommene Pflichtuntersuchung dazu führen, dass notfalls das Jugendamt eingeschaltet wird. Nur so können alle Kinder erreicht werden. Wir wollen verpflichtende Untersuchungen und wir wollen, dass der Schwerpunkt bei Prävention, Früherkennung und Familienhilfe liegt. Wir wollen nicht auf Berlin warten, sondern unsere Landeskompetenz nutzen.

Ursula Sassen (CDU): Es ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben, das Leid der Kinder zu lindern und Schaden abzuwenden. Die Frage nach der Finanzierbarkeit sowie ob und wie wir den gefährdeten Personenkreis erreichen, bleibt offen. Der Gesetzentwurf enthält gute Gedanken. Er ist jedoch zu sehr auf den öffentlichen Gesundheitsdienst fixiert.

Jutta Schümann (SPD): Es besteht mehr Handlungsbedarf denn je. Die Fallzahlen steigen, die Schicksale von Jessica in Hamburg und Tim in Elmshorn sind erschütternde Beispiele. Diese sollen uns alarmieren und vorantreiben, möglichst bald zu einer Regelung zu kommen.

Heiner Garg (FDP): Ich begrüße den Vorstoß der Grünen ausdrücklich. Aber ist es gerechtfertigt, dass der Staat eine Überwachungsinstanz schafft? Wir müssen neue Lösungswege entwickeln, um Problemfamilien zu erreichen.

Lars Harms (SSW): Das deutsche Gesundheitssystem sieht nicht vor, dass Zwang zur Gesundheit ausgeübt wird. Mit einer Untersuchungspflicht für Zwei-Jährige wird die Freiheit für Eltern eingeschränkt. Es geht nicht nur um Medizin, es stellt sich die Frage, ob ärztliche Gesundheitsuntersuchungen der richtige Weg sind. Konzepte wie "Schutzengel" haben den Vorteil, dass sie eine niedrigere Schwelle für die Inanspruchnahme haben, als ärztliche Dienste.

  Druckversion

zurück zum Textanfang  

Hintergrund:
  Nach Auffassung der Grünen sollen Eltern gesetzlich verpflichtet werden, ihre Kinder zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat gesundheitlich untersuchen zu lassen. Dadurch sollen körperliche und seelische Defizite früher erkannt werden. Die Oppositionsfraktion bemängelt, dass bei dem geltenden System der freiwilligen Vorsorge rund ein Viertel der Kleinkinder nicht untersucht würden.
  Mit diesem Vorstoß wollen die Grünen das Problem der Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern in ihren Familien angehen. Nach UNICEF-Angaben leiden rund 200.000 Kinder in Deutschland unter Vernachlässigung. Besondere öffentliche Anteilnahme erregte der Tod der sechsjährigen Jessica aus Hamburg, die im vergangen Jahr in der elterlichen Wohnung verhungert war.
  Nach dem Vorschlag der Grünen zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes sollen die Gesundheitsämter die Eltern aller Zweijährigen anschreiben und zu einer Untersuchung einladen. Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu den freiwilligen Untersuchungen beim Hausarzt bringen, bräuchten ihre Sprösslinge nicht noch einmal vorstellen. Bei denjenigen aber, die sich nach zweimaliger Aufforderung nicht melden, soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Regelung soll zum 1. August diese Jahres in Kraft treten.
  In einem nachgereichten Antrag verlangt Schwarz-Rot zu dem Themenbereich Vermeidung gesundheitlicher Schäden und Entwicklungsstörungen bei Kindern einen Regierungsbericht. Dieser soll Ende Mai dem Parlament vorgelegt werden.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/
texte/28_23_gesundheit_hospiz.htm)

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Trauer um Uwe Greve

I n n e n  / R e c h t

1. Lesung:
Verfassungsänderung
(u.a. Pflege, Sinti und Roma Landesverfassungsgericht)
Anträge:
Föderalismusreform
Vorrats-Datenspeicherung
Überwachung Extremisten
Printmedien in S.-H.
(ohne Aussprache)
Bericht:
Bleiberecht

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesungen:
Öffentl. Gesundheitsdienst
Transplantationsgesetz
Anträge:
Kombilöhne
Vorsorgeuntersuchungen
Familienpolitik
Integrierte Versorgung
(ohne Aussprache)
Kindergesundheits-Bericht
(ohne Aussprache)
Berichte:
Aktionsplan Kinder u. Jugend
Beratung Frau & Beruf
Servicestellen f. Behinderte
Palliativmedizin
Verbraucherschutz
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Bildungs-/Jugendprogramme
(ohne Aussprache)
Regionale Bildungszentren
(ohne Aussprache)
Berichte:
Schulsystem
Betriebliche Ausbildung
Universitäts-Klinikum
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Flughafen Kiel-Holtenau
Flughafenbahn Kiel-Hamburg
Wirtschaftsregion Schleswig- Holsten (u. Hamburg)
Berichte:
Energiekosten
Autobahn-Privatisierung
(ohne Aussprache)
Internetversorgung DSL
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Fragestunde:
Naturschutzbeauftragter
Antrag:
Vogelschutzgebiete
Bericht:
Wattenmeer-Konferenz

F i n a n z e nt

Antrag:
Investitions-Programm Bund

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
EU-Dienstleistungsrichtlinie