Auf dieser Seite: Vorrats-Datenspeicherung – Überwachung Extremisten

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Top 07: 
Keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache: 16/472
-Plenarprotokoll-
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Top 15: 
Keine elektronische Fußfessel als Überwachungsinstrument für sogenannte Hassprediger
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/506
-Plenarprotokoll-
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Kontroverse um den 
"gläsernen Bürger"

Opposition will EU-Pläne zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung stoppen

Kiel (SHL/25.01.) Die FDP will den Einzug des "gläsernen Bürgers" im Bereich der Telekommunikation verhindern. Vor diesem Hintergrund forderte die Oppositionspartei die Landesregierung dazu auf, die EU-Pläne zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen im Bundesrat abzulehnen. Zustimmung erhielten die Liberalen von den Grünen und dem SSW. Die schwarz-rote Koalition hingegen hob hervor, dass der zunehmenden Bedrohung durch weltweiten Terrorismus Einhalt geboten werden müsse. Justizminister Uwe Döring (SPD) bedauerte, dass es "leider keine Zauberformel" für die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gebe. Die EU habe mit ihren Plänen jedoch einen Kompromiss gefunden, "dem man zustimmen kann", so Döring. Das Plenum leitete den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Europaausschusses zu.

Die 25 Justizminister planen, Verbindungsdaten von Gesprächen im Festnetz und über Handy wie auch SMS-Daten, E-Mail-Verkehr und Internet-Aufrufe EU-weit mindestens sechs Monate lang zu speichern. Archiviert werden soll, wer mit wem kommuniziert, nicht jedoch der Inhalt der Gespräche. Hierdurch sollen Polizei und Justiz Erkenntnisse im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität gewinnen. Das EU-Parlament hat das Vorhaben im Dezember in Erster Lesung mehrheitlich positiv aufgenommen.

Rechtsbedenken rückte Wolfgang Kubicki (FDP) in den Vordergrund: "Die Unschuldsvermutung mutiert in der EU zum Generalverdacht". Schließlich müsse der Verbraucher die Kosten dieser Maßnahmen tragen, die zudem zur Terrorismusbekämpfung ungeeignet seien. Dieser Meinung war auch Anne Lütkes (Grüne), die kritisierte, dass "nutzlose Daten auf Kosten der Industrie gespeichert werden". Die EU-Pläne seien ein "verfassungswidriges Vorhaben", das "nur ein Beispiel für die Weichenstellung zu mehr Überwachung" sei. Zudem habe eine ernsthafte Debatte in der EU nicht stattgefunden. Anke Spoorendonk (SSW) fügte hinzu, dass das "Speichern von elektronischen Fußspuren" ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Freiheit der Bürger sei.

Peter Lehnert (CDU), der der Opposition widersprach, betonte den Sicherheitsaspekt: "Die Vorratsdatenspeicherung wird auf das Maß reduziert, welches zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität wichtig ist." Die Verbindungsdaten seien häufig der einzige Ansatz, organisierte Verbrechensstrukturen zu überführen. Insgesamt stelle die Richtlinie "einen guten Rahmen für die Umsetzung auch nationalen Rechts dar". Klaus-Peter Puls (SPD) erachtete es als notwendig, angesichts der "unbestreitbaren Gefahr", international vereinbarte Richtlinien zu schaffen. Wichtig sei hierbei "nicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig in die Bürgerrechte einzugreifen".

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Hintergrund:
  Die FDP spricht sich gegen die Pläne der EU-Justizminister zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen aus und fordert die Landesregierung auf, diese im Bundesrat abzulehnen.
  Die 25 Justizminister planen, Verbindungsdaten von Gesprächen im Festnetz und über Handy wie auch SMS-Daten, E-Mail-Verkehr und Internet-Aufrufe EU-weit mindestens sechs Monate lang zu speichern. Archiviert werden soll, wer mit wem kommuniziert, nicht jedoch der Inhalt der Gespräche. Hierdurch sollen Polizei und Justiz Erkenntnisse im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität gewinnen. Das EU-Parlament hat das Vorhaben im Dezember in Erster Lesung mehrheitlich positiv aufgenommen.
  Gegen die Pläne regt sich Widerstand: Datenschützer sehen durch die verdachtsunabhängige Speicherung die Grundrechte in Gefahr. Die Telekommunikations-Industrie verweist darauf, dass durch die Speicherung Kosten in dreifacher Millionenhöhe entstünden, die die Unternehmen an ihre Kunden weitergeben würden.
  Die FDP im Landtag bemängelt zudem, dass sich Bundes-Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bei ihrer Einwilligung in die EU-Pläne gegen einen Beschluss des Bundestages gestellt habe. Der hatte sich im Februar 2005 gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

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Fußfesseln für "Hassprediger"?

Mehrheit im Landtag lehnt eine solche Überwachungsmaßnahme ab

Kiel (SHL/26.01.) In Schleswig-Holstein sollen keine elektronischen Fußfesseln eingesetzt werden, um sogenannte "Hassprediger" besser kontrollieren zu können: Dies sei kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Extremismus, befand die Mehrheit des Landtages und schloss sich damit einer entsprechenden Forderung der FDP an. Allein die CDU stellte sich positiv hinter diese Überwachungsmaßnahme: Dies sei "ein sehr viel milderes Mittel als die vom ehemaligen Bundesinnenminister Schily vorgeschlagene Sicherungshaft", sagte Peter Lehnert.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) begrüßte hingegen das Ansinnen der Liberalen und versprach, einen entsprechenden Fußfessel-Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Schünemann (CDU) im Bundesrat abzulehnen. Im Einklang mit Thomas Rother (SPD) beschied er, dass der Vorschlag seines Amtskollegen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die EU-Menschenrechtskonvention verstoße.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki warnte davor, die Gesinnung eines Menschen zu sanktionieren: "Dieses Mittel ist nicht geeignet, um extremistische Ideen zu verhindern. Vielmehr wird es die Stigmatisierung von Muslimen weiter voran treiben." Auch Anne Lütkes (Grüne) verurteilte den Einsatz der elektronischen Überwachung scharf. Sie sagte: "Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme aufgrund einer Gesinnung, das ist mit uns nicht zu machen." Anke Spoorendonk vom SSW forderte, zunächst alle Rechtsmittel auszuschöpfen, bevor man zu rechtlich bedenklichen Mitteln greift.

Das Thema wurde dem Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet.

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Hintergrund:
  Die FDP spricht sich gegen die Überwachung so genannter Hass-Prediger durch elektronische Fußfesseln aus und fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat ebenfalls eine ablehnende Haltung in dieser Frage einzunehmen. Die Liberalen reagieren damit auf einen entsprechenden Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU). Der hatte argumentiert, durch eine elektronische Überwachung könnten gewaltbereite Islamisten in Deutschland besser kontrolliert werden. Schünemann geht von bundesweit 3.000 Moslem-Extremisten aus.

Stichwort: Elektronische Fußfessel
  Die elektronische Fußfessel ist ein Armbanduhr- bis Zigarettenschachtel großer Sender, der am Unterschenkel oder am Fußgelenk angebracht wird. Der Empfangssender wird am Telefon des Betroffenen angebracht und meldet, wann immer der Betroffene seinen Aufenthalts-Auflagen nicht nachkommt. Die Überwachung erfolgt durch einen Zentralcomputer, der automatisch die zuständigen Behörde informiert.
  Die Bundesländer haben sich 1999 auf einen Modellversuch mit der Fußfessel geeinigt. Bislang wird das System aber nur in Hessen für verurteilte Straftäter als Bewährungsauflage oder zur Vermeidung einer Untersuchungshaft angewendet.

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