Auf dieser Seite: Föderalismusreform

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Top 08:
Reform des Föderalismus
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/484
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit:
Top 14:
Föderalismusreform
Antrag der Fraktion der FDP
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen – Drs. 16/536
Drucksache: 16/505

Föderalismus-Reform: Carstensen bekräftigt Kritik an Einzelpunkten

Opposition wirft Regierung "Eiertanz" vor 

Kiel (SHL/25.01.) Schleswig-Holstein wird sich in der Debatte um die Reform des Föderalismus für die Beibehaltung der einheitlichen Besoldung von Beamten einsetzen. Dies hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in einem von CDU, SPD und FDP beantragten Bericht zur anvisierten Reform des Föderalismus deutlich gemacht. Schleswig-Holstein wolle im Bundesrat über die Bereiche des Reformpaketes einzeln abstimmen lassen, betonte der Regierungschef mit Blick auf die Verhandlungen in der Länderkammer. Unbeantwortet ließ die schwarz-rote Koalition die Kernfrage der Opposition von FDP und Grünen: Wird die Landesregierung der Föderalismus-Reform zustimmen, wenn es keine Änderungen am Gesamtpaket mehr gibt?

Die beiden Oppositionsparteien warfen dem Ministerpräsidenten vor, an diesem Punkt einen "Eiertanz" aufzuführen, so Wolfgang Kibicki (FDP). Die Regierung müsse sich entscheiden, ob sie bereit sei, die Reform in der Beamten-Frage scheitern zu lassen. Unisono fürchten Regierung und Parlamentarier durch die unterschiedliche Bezahlung von Staatsdienern einen ruinösen Wettbewerb, in dessen Folge die Länder untereinander Beamte über den Geldbeutel abwerben könnten. 

Carstensen: Interessen der Länder haben Vorrang

Im Hinblick auf die Abstimmung im Bundesrat meinte Carstensen, absoluten Vorrang hätten die Interessen des Landes. Jeder konkrete Vorschlag werde daraufhin sorgfältig geprüft, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland dürfe nicht gefährdet werden. Der Regierungschef kündigte gemeinsame Änderungsvorschläge der norddeutschen Länder an, insbesondere auch zum Strafvollzug. Kritisch äußerte er sich auch zu einer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz über die Kernenergie für den Bund. Die von ihm genannten Punkte drohten erhebliche Nachteile für Schleswig-Holstein zu bringen, so Carstensen.

Im Grundsatz bekannte sich Carstensen klar zur Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern: "Wir brauchen diese Reform, damit Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kommunen, der Länder, des Bundes und Europas für die Bürgerinnen und Bürger wieder durchschaubarer werden", sagte er. "Aufgaben, die die Kommune lösen kann, soll die Kommune lösen. Aufgaben, die ein Land schaffen kann, muss das Land lösen." Erst dann seien Bund und EU gefragt.

 Stegner: Reform darf kein Selbstzweck sein

"Wir reden nicht mehr über das Ob, sondern über das Wie", stellte CDU-Fraktionschef Wadephul die Chancen der Reform in den Mittelpunkt seiner Rede. Die für das Land schwierigen Aspekte dürften nicht dazu führen, dass die Föderalismus-Reform insgesamt in Frage gestellt wird, betonte er, ohne Innenminister Ralf Stegner zu erwähnen. Der SPD-Politiker hatte vor der Tagung eine Zustimmung des Landes zum Föderalismus-Paket in Frage gestellt. Bund und Länder wollen handlungsfähiger werden, unterstrich Stegner in der Debatte: Die Reform sei aber kein Selbstzweck. Ziel müsse die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik sein. Deshalb gelte es auch auf Details wie etwa beim Beamten-Besoldungsrecht zu achten, damit kein aggressiver Wettbewerb entstehe. Die reichen Länder könnten nicht so tun, als ginge es "nur so und anders überhaupt nicht", so Stegner. Und: "Wettbewerb: ja, aber aggressiver Wettbewerbsföderalismus, bei dem wir auf der Strecke bleiben: nein."

Im Grundsatz sei die große Koalition in Berlin auf dem richtigen Weg, meinte der SPD-Fraktionsvorsitzende Lothar Hay. Zugleich monierte er: Die Bundestagsabgeordneten der Geberländer haben nur die Interessen ihrer Länder im Blick, Diese Politiker, so Hay, wollten Wettbewerbsvorteile erreichen. Aber das dürfe nicht Maßstab der Reform sein. Ein Start für die kleinen Länder aus völlig ungleicher Konkurrenzsituation käme nicht in Frage, stellte er klar.

Probleme bei der Umsetzung sprach Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) an. Die Föderalismus-Reform wolle die konkurrierende Gesetzgebung abbauen. Gleichzeitig sehe das Reformpaket in der Rahmengesetzgebung eine abweichende Gesetzgebung vor. Danach könnte der Bundesumweltminister ein Umweltgesetzbuch verabschieden, dem die 17 Länder nicht Folge leisten müssten. Das wäre den Bürgern nicht zu vermitteln.

Grüne plädieren für Beibehaltung bei der Fürsorge

Anne Lütkes (Grüne) nahm einen Änderungsantrag ihrer Fraktion zum Anlass, um für die Beibehaltung der Bundesgesetzgebung bei der Fürsorge zu werben. Kinder- und Jugendhilfe bräuchte verlässliche Rahmenbedingungen, so Lütkes. Sie sprach sich zudem für Umweltstandards im Bund aus. Eigenständige Regelungen der Länder im Naturschutz und in der Landschaftspflege – wie im Zuge der Föderalismusreform vorgesehen – sollten dann lediglich über diese Standards hinausgehen dürfen. Auch in der Bildung müsste über bundesweite Standards nachgedacht werden.

In dieselbe Richtung zielte Anke Spoorendonk (SSW): Der Staat solle im Bereich Bildung seiner Verantwortung nachkommen. Es müsse deshalb möglich sein, Hochschulen und Schulen mit Bundesmitteln zu unterstützen. Spoorendonk kritisierte die anvisierte vollständige Verlagerung des Strafvollzuges – einschließlich des Vollzugs der Untersuchungshaft – auf die Länderebene. Dies schaffe unter Umständen einen Strafvollzug je nach Finanzlage eines Landes.

Der Bericht wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Europaausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Schwarz-Rot und FDP im Landtag fordern von der Landesregierung einen Bericht über ihre Haltung zur geplanten Föderalismus-Reform.
  Die neue schwarz-rote Koalition in Berlin unternimmt in ihrem Koalitionsvertrag einen erneuten Anlauf zur Entflechtung der bundesstaatlichen Ordnung. Ein erster Versuch war im vergangenen Frühjahr gescheitert. Geplant ist, insgesamt 14 so genannte "Materien" aus dem Bereich der Rahmengesetzgebung des Bundes (Artikel 75 Grundgesetz) herauszulösen und an die Länder zu übergeben. Hierzu zählen:
  • die Bildungs- und Hochschulpolitik. Die Länder sollen Hochschulzugang und Abschlüsse in eigener Regie gestalten können. Der Bund würde sich aber weiterhin an Hochschulbau, Forschungsförderung und Hochschulplanung beteiligen.
  • die Umweltpolitik. Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege sollen die Länder eigenständige Regeln treffen können.
  • der Öffentliche Dienst. Die Länder sollen künftig allein für die Besoldung und Altersversorgung ihrer Beamten zuständig sein.

Hierdurch erhofft sich die Bundes-Koalition größere Spielräume, weil der Anteil der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von 60 auf 35 bis 40 Prozent reduziert würde. Im Gegenzug könnte auch der Bund einen Kompetenzzuwachs verbuchen, etwa im Bereich der Kernenergie oder bei länderübergreifenden Aktionen des Bundeskriminalamtes (BKA).
  Gegen die Reform-Pläne regt sich Protest. So befürchten Umweltschützer einen Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards und dadurch eine Aushöhlung des Naturschutzes in Deutschland. Beamten-Vertreter warnen vor ungleicher Besoldung in reichen und armen Ländern und die dadurch entstehende Abwanderung von Spitzenkräften.
  Die schleswig-holsteinische Landesregierung hält sich bislang in Bezug auf ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat bedeckt. Insbesondere die Übertragung des Beamtenrechts ist im Norden umstritten. In diesem Zuge verlangen die Grünen im Landtag per Änderungsantrag, dass der Bericht der Landesregierung auch auf die Entwicklung des Berufsbeamtentums eingeht.

mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/07_42_frisk_foederalismus.htm)

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