Auf dieser Seite: Kombilöhne  – EU-Dienstleistungsrichtlinie 

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Top 11: 
Keine flächendeckenden Kombilöhne – Lohnnebenkosten senken und Arbeitslose qualifizieren
Antrag der Abgeordneten des SSW
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen – Drs. 16/527
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/540

Drucksache: 16/502 
-Plenarprotokoll-
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Top 12: 
Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt
Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache: 16/503neu
-Plenarprotokoll-
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Votum für einen
Kombilohn-Testlauf im Norden

FDP und Grüne plädieren für grundlegende Umgestaltung der Sozial-Systeme 

Kiel (SHL/25.01.) Schleswig-Holstein könnte eine Modellregion für Kombilohn-Projekte werden. Sowohl Schwarz-Rot als auch der SSW sprachen sich im Landtag dafür aus, die staatliche Bezuschussung von Jobs im Niedriglohn-Sektor im Norden für einen Test-Zeitraum anzubieten. Dies hatte Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) bereits Anfang des Jahres angeregt und damit eine Initiative der neuen Berliner Koalition aufgegriffen. Allerdings: Durch Kombilöhne dürften keine regulären Arbeitsplätze in öffentlich subventionierte Billig-Jobs umgewandelt werden, hieß es bei den Befürwortern. Auf Gegenkurs gingen FDP und Grüne: Kombilöhne seien zu teuer. Stattdessen sei eine grundlegende Umgestaltung der Sozial-Systeme nötig, um den Faktor Arbeit billiger zu gestalten.

Einig waren sich die Unterstützer des Kombilohns aber auch darin, dass diese Maßnahme kein Allheilmittel für den Arbeitsmarkt sei und nicht mehr als eine Ergänzung zu den traditionellen Vermittlungsangeboten darstelle. Genauso wichtig sei es, Langzeitarbeitslosen Qualifizierungsangebote zu machen.

Die gegnerischen Lager im Plenum zu dem Thema legten unterschiedliche Vorschläge auf den Tisch: Die FDP schlug vor, Lohn-Zuschüsse direkt an Niedriglohn-Jobber auszuzahlen, nicht jedoch an die Arbeitgeber. So würden „Mitnahme-Effekte" vermieden. Die Grünen sprachen sich demgegenüber für eine Senkung der Lohn-Nebenkosten aus. Der Debatte lagen drei Anträge von SSW, Grünen und Schwarz-Rot zugrunde. Der CDU/SPD–Antrag wurde schließlich mit der Koalitionsmehrheit angenommen.

Hauptredner: Lars Harms (SSW), Torsten Geerdts (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Klaus Müller (Grüne), Arbeitsminister Uwe Döring (SPD)

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Hintergrund:
  SSW und Grüne legen dem Landtag zwei unterschiedliche Anträge zum Thema Kombilöhne vor. Während der SSW sich dafür ausspricht, Schleswig-Holstein als Musterregion für zeitlich begrenzte Kombilohn-Modelle auszuweisen, lehnen die Grünen diesen Vorschlag als ineffizient und bürokratisch ab. Einig sind sich die beiden Oppositionsparteien jedoch darin, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden sollten, weil dies Arbeitsplätze schaffe und die Kaufkraft stärke, und dass jedem Arbeitslosen innerhalb eines Jahres ein Arbeits- oder Qualifizierungsangebot gemacht werden solle.
  In einem nachgereichten Antrag sprechen sich CDU und SPD ebenfalls für eine zeitlich begrenzte Kombilohn-Modellregion Schleswig-Holstein aus. Eine flächendeckende Einführung von Kombilöhnen wird abgelehnt.
  Die neue große Koalition in Berlin hat die Diskussion über Kombilöhne zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Niedriglohn-Sektor in jüngster Zeit wieder angeheizt: Arbeitslose könnten so einen Job mit geringer Bezahlung annehmen und würden dafür einen zusätzlichen Zuschuss vom Staat erhalten. Befürworter gehen davon aus, dass dem Staat auf diese Weise geringere Kosten entstünden, weil der Lohnzuschuss unter dem ansonsten zu zahlenden Arbeitslosengeld liege. Kritiker befürchten, dass durch Kombilöhne reguläre Arbeitsplätze in staatlich mitfinanzierte Billig-Jobs umgewandelt werden könnten.
  Kombilöhne sind in der Vergangenheit in verschiedenen Kommunen ausprobiert worden, etwa in Mainz, Magdeburg oder Elmshorn.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2005
(www..sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/17_16_mehrwersteuer_staatsvertragfoerderfonds.htm)

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Landtagsparteien machen mobil gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie

"Herkunftslandprinzip" soll vom Tisch

Kiel (SHL/26.01.). Schleswig-Holstein macht mobil gegen Brüssel: Parteiübergreifenden hat sich der Landtag für Korrekturen an der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen. Die anvisierte Einführung des so genannten „Herkunftslandprinzips", wonach Arbeitskräfte ihre Dienste zu den Niedriglöhnen ihres Heimatlandes anbieten könnten, müsse unter allen Umständen verhindert werden, hieß es unisono aus dem Plenum. 

Europaminister Uwe Döring (SPD) begrüßte den Vorstoß des Parlaments und versprach im Namen der Landesregierung, sich in Brüssel für eine Änderung der vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie einsetzen. Der Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich dürfe nicht zur Abwärtsspirale sozialer Errungenschaften führen. Allerdings dämpfte er die Hoffnungen auf eine grundsätzliche Änderung des EU-Vorhabens: Die "lupenreine" Abschaffung des Herkunftslandsprinzips werde nicht durchsetzbar sein, so Döring.

Die Landtagsabgeordneten waren sich einig, dass durch das Prinzip, demnach befristete Dienstleistungen zu den Bedingungen angeboten werden können, die im Heimatland der Firma des Arbeitnehmers gelten und somit hiesige Tarife umschiffen, ganze Branchen durch ausländische Billig-Anbieter dominiert werden könnten. Dies sei umso kritischer, wenn die betroffenen Arbeitskräfte ohne Gesundheits- und Sozialstandards und ohne ausreichende fachliche Ausbildung tätig sind. Trotz der Kritik an den Brüsseler Plänen hoben Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition die Bedeutung eines EU-Binnenmarktes auf dem Dienstleistungssektor hervor. Ein solcher Markt könne gerade in Deutschland die Wirtschaft weiter ankurbeln. 

Stimmen aus dem Plenum:

Lars Harms (SSW): Die Richtlinie in der derzeitigen Form würde vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen massiv schaden, also dem Rückgrat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft.

Hans-Jörn Arp (CDU): Ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt ist zu begrüßen. Das gilt auch für die Dienstleistungen. Allerdings müssen überall die gleichen Bedingungen und gleichen Standards gelten. Nur so kann es einen fairen Wettbewerb geben.

Olaf Schulze (SPD): Beim Herkunftslandprinzip geht es nicht um Harmonisierung der bestehenden Gesetze der einzelnen Länder. Es bedeutet, dass die Unternehmen sich künftig aussuchen können, welchem der 25 verschiedenen Rechtssysteme der Mitgliederstaaten sie sich offiziell unterwerfen wollen.

Heiner Garg (FDP): Der Umfang des Herkunftslandprinzips ist zu groß und der Genehmigungsvorbehalt der EU für nationales Recht ist falsch.

Klaus Müller (Grüne): Beim Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich muss zwischen Zugang und Ausübung auf dem Markt unterschieden werden. Bei der Ausübung sollten die Regeln des Zielmarktes gelten. Lohn- und Sozial-Dumping muss unter allen Umständen vermieden werden.

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Hintergrund:
  Der SSW fordert den Landtag und die Landesregierung auf, sich erneut gegen die geplante Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen. Diese Position hatte das Parlament bereits im Januar 2005 unterstützt. Und auch in dieser Tagung schlossen sich die anderen Fraktionen dem Ursprungsantrag des SSW mit der neuen Drucksache (15/503neu) an. 
  Die umstrittene Richtlinie sieht die Freizügigkeit für Dienstleistungen in Europa vor. Kritiker befürchten Lohndumping und den Verlust heimischer Arbeitsplätze. Gestritten wird in erster Linie darum, ob – vor allem osteuropäische – Arbeitskräfte ihre Dienste zu den Niedriglöhnen ihres Herkunftslandes anbieten dürfen (das so genannte Herkunftslandprinzip) oder ob sie sich den Tarifen des Ziellandes unterwerfen müssen. Zu den betroffenen Branchen zählen insbesondere der pflegerische Bereich oder der Bau-Sektor.
  Am 14. Februar will das EU-Parlament in Straßburg erneut übe die Richtlinie beraten.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/
texte/30_64_35_sparkassen_provinzial_dienstleistung.htm)

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Vorsorgeuntersuchungen
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