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Auf
dieser Seite: Kombilöhne
– EU-Dienstleistungsrichtlinie
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Top 11:
Keine flächendeckenden Kombilöhne – Lohnnebenkosten
senken und Arbeitslose qualifizieren
Antrag der Abgeordneten des SSW
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen – Drs. 16/527
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/540 |
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Top 12:
Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im
Binnenmarkt
Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von CDU,
SPD, FDP und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
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Votum für einen
Kombilohn-Testlauf im Norden
FDP und Grüne plädieren
für grundlegende Umgestaltung der Sozial-Systeme
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Kiel (SHL/25.01.) Schleswig-Holstein
könnte eine Modellregion für Kombilohn-Projekte werden. Sowohl
Schwarz-Rot als auch der SSW sprachen sich im Landtag dafür
aus, die staatliche Bezuschussung von Jobs im Niedriglohn-Sektor
im Norden für einen Test-Zeitraum anzubieten. Dies hatte
Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) bereits Anfang des Jahres
angeregt und damit eine Initiative der neuen Berliner Koalition
aufgegriffen. Allerdings: Durch Kombilöhne dürften keine
regulären Arbeitsplätze in öffentlich subventionierte
Billig-Jobs umgewandelt werden, hieß es bei den Befürwortern.
Auf Gegenkurs gingen FDP und Grüne: Kombilöhne seien zu teuer.
Stattdessen sei eine grundlegende Umgestaltung der
Sozial-Systeme nötig, um den Faktor Arbeit billiger zu
gestalten.
Einig waren sich die Unterstützer des
Kombilohns aber auch darin, dass diese Maßnahme kein
Allheilmittel für den Arbeitsmarkt sei und nicht mehr als eine
Ergänzung zu den traditionellen Vermittlungsangeboten
darstelle. Genauso wichtig sei es, Langzeitarbeitslosen
Qualifizierungsangebote zu machen.
Die gegnerischen Lager im
Plenum zu dem Thema legten unterschiedliche Vorschläge auf den
Tisch: Die FDP schlug vor, Lohn-Zuschüsse direkt an
Niedriglohn-Jobber auszuzahlen, nicht jedoch an die Arbeitgeber.
So würden „Mitnahme-Effekte" vermieden. Die Grünen
sprachen sich demgegenüber für eine Senkung der
Lohn-Nebenkosten aus. Der Debatte lagen drei Anträge von SSW,
Grünen und Schwarz-Rot zugrunde. Der CDU/SPD–Antrag wurde
schließlich mit der Koalitionsmehrheit angenommen.
Hauptredner:
Lars Harms (SSW), Torsten Geerdts
(CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Klaus Müller
(Grüne), Arbeitsminister Uwe Döring (SPD)
Hintergrund:
SSW und Grüne legen dem Landtag
zwei unterschiedliche Anträge zum Thema Kombilöhne vor.
Während der SSW sich dafür ausspricht,
Schleswig-Holstein als Musterregion für zeitlich
begrenzte Kombilohn-Modelle auszuweisen, lehnen die
Grünen diesen Vorschlag als ineffizient und bürokratisch
ab. Einig sind sich die beiden Oppositionsparteien jedoch
darin, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden sollten,
weil dies Arbeitsplätze schaffe und die Kaufkraft
stärke, und dass jedem Arbeitslosen innerhalb eines
Jahres ein Arbeits- oder Qualifizierungsangebot gemacht
werden solle.
In einem nachgereichten Antrag sprechen sich CDU
und SPD ebenfalls für eine zeitlich begrenzte
Kombilohn-Modellregion Schleswig-Holstein aus. Eine
flächendeckende Einführung von Kombilöhnen wird
abgelehnt.
Die neue große Koalition in Berlin hat die
Diskussion über Kombilöhne zur Schaffung von
Arbeitsplätzen im Niedriglohn-Sektor in jüngster Zeit
wieder angeheizt: Arbeitslose könnten so einen Job mit
geringer Bezahlung annehmen und würden dafür einen
zusätzlichen Zuschuss vom Staat erhalten. Befürworter
gehen davon aus, dass dem Staat auf diese Weise geringere
Kosten entstünden, weil der Lohnzuschuss unter dem
ansonsten zu zahlenden Arbeitslosengeld liege. Kritiker
befürchten, dass durch Kombilöhne reguläre
Arbeitsplätze in staatlich mitfinanzierte Billig-Jobs
umgewandelt werden könnten.
Kombilöhne sind in der Vergangenheit in
verschiedenen Kommunen ausprobiert worden, etwa in Mainz,
Magdeburg oder Elmshorn.
mehr
Informationen: plenum-online,
Dezember
2005
(www..sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/17_16_mehrwersteuer_staatsvertragfoerderfonds.htm)
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Landtagsparteien
machen mobil gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie
"Herkunftslandprinzip"
soll vom Tisch
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Kiel (SHL/26.01.). Schleswig-Holstein
macht mobil gegen Brüssel: Parteiübergreifenden hat sich der
Landtag für Korrekturen an der geplanten
EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen. Die anvisierte
Einführung des so genannten „Herkunftslandprinzips",
wonach Arbeitskräfte ihre Dienste zu den Niedriglöhnen ihres
Heimatlandes anbieten könnten, müsse unter allen Umständen
verhindert werden, hieß es unisono aus dem Plenum.
Europaminister Uwe Döring (SPD) begrüßte den
Vorstoß des Parlaments und versprach im Namen der
Landesregierung, sich in Brüssel für eine Änderung der
vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie einsetzen. Der
Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich dürfe nicht zur
Abwärtsspirale sozialer Errungenschaften führen. Allerdings
dämpfte er die Hoffnungen auf eine grundsätzliche Änderung
des EU-Vorhabens: Die "lupenreine" Abschaffung des
Herkunftslandsprinzips werde nicht durchsetzbar sein, so
Döring.
Die Landtagsabgeordneten waren sich einig, dass
durch das Prinzip, demnach befristete Dienstleistungen zu den
Bedingungen angeboten werden können, die im Heimatland der
Firma des Arbeitnehmers gelten und somit hiesige Tarife
umschiffen, ganze Branchen durch ausländische Billig-Anbieter
dominiert werden könnten. Dies sei umso kritischer, wenn die
betroffenen Arbeitskräfte ohne Gesundheits- und Sozialstandards
und ohne ausreichende fachliche Ausbildung tätig sind. Trotz
der Kritik an den Brüsseler Plänen hoben Vertreter der
Regierungsfraktionen und der Opposition die Bedeutung eines
EU-Binnenmarktes auf dem Dienstleistungssektor hervor. Ein
solcher Markt könne gerade in Deutschland die Wirtschaft weiter
ankurbeln.
Stimmen aus dem Plenum:
Lars Harms (SSW): Die Richtlinie in der
derzeitigen Form würde vor allem kleinen und mittelständischen
Unternehmen massiv schaden, also dem Rückgrat der
schleswig-holsteinischen Wirtschaft.
Hans-Jörn Arp (CDU): Ein gemeinsamer
europäischer Binnenmarkt ist zu begrüßen. Das gilt auch
für die Dienstleistungen. Allerdings müssen überall die
gleichen Bedingungen und gleichen Standards gelten. Nur so kann
es einen fairen Wettbewerb geben.
Olaf Schulze (SPD): Beim
Herkunftslandprinzip geht es nicht um Harmonisierung der
bestehenden Gesetze der einzelnen Länder. Es bedeutet, dass die
Unternehmen sich künftig aussuchen können, welchem der 25
verschiedenen Rechtssysteme der Mitgliederstaaten sie sich
offiziell unterwerfen wollen.
Heiner Garg (FDP): Der Umfang des
Herkunftslandprinzips ist zu groß und der Genehmigungsvorbehalt
der EU für nationales Recht ist falsch.
Klaus Müller (Grüne): Beim Binnenmarkt
im Dienstleistungsbereich muss zwischen Zugang und Ausübung auf
dem Markt unterschieden werden. Bei der Ausübung sollten die
Regeln des Zielmarktes gelten. Lohn- und Sozial-Dumping muss
unter allen Umständen vermieden werden.
Hintergrund:
Der SSW fordert den Landtag und
die Landesregierung auf, sich erneut gegen die geplante
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union
einzusetzen. Diese Position hatte das Parlament bereits im
Januar 2005 unterstützt. Und auch in dieser Tagung
schlossen sich die anderen Fraktionen dem Ursprungsantrag
des SSW mit der neuen Drucksache (15/503neu) an.
Die umstrittene Richtlinie sieht die Freizügigkeit
für Dienstleistungen in Europa vor. Kritiker befürchten
Lohndumping und den Verlust heimischer Arbeitsplätze.
Gestritten wird in erster Linie darum, ob – vor allem
osteuropäische – Arbeitskräfte ihre Dienste zu den
Niedriglöhnen ihres Herkunftslandes anbieten dürfen (das
so genannte Herkunftslandprinzip) oder ob sie sich den
Tarifen des Ziellandes unterwerfen müssen. Zu den
betroffenen Branchen zählen insbesondere der pflegerische
Bereich oder der Bau-Sektor.
Am 14. Februar will das EU-Parlament in Straßburg
erneut übe die Richtlinie beraten.
mehr
Informationen: plenum-online,
Dezember
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/
texte/30_64_35_sparkassen_provinzial_dienstleistung.htm)
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