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Top 12 : Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Fraktion B´90/Grüne – Drs. 16/503neu |
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Landtagsparteien machen mobil gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie "Herkunftslandprinzip" soll vom Tisch Kiel (SHL/26.01.). Schleswig-Holstein macht mobil gegen Brüssel: Parteiübergreifenden hat sich der Landtag für Korrekturen an der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen. Die anvisierte Einführung des so genannten „Herkunftslandprinzips", wonach Arbeitskräfte ihre Dienste zu den Niedriglöhnen ihres Heimatlandes anbieten könnten, müsse unter allen Umständen verhindert werden, hieß es unisono aus dem Plenum. Europaminister Uwe Döring (SPD) begrüßte den Vorstoß des Parlaments und versprach im Namen der Landesregierung, sich in Brüssel für eine Änderung der vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie einsetzen. Der Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich dürfe nicht zur Abwärtsspirale sozialer Errungenschaften führen. Allerdings dämpfte er die Hoffnungen auf eine grundsätzliche Änderung des EU-Vorhabens: Die "lupenreine" Abschaffung des Herkunftslandsprinzips werde nicht durchsetzbar sein, so Döring. Die Landtagsabgeordneten waren sich einig, dass durch das Prinzip, demnach befristete Dienstleistungen zu den Bedingungen angeboten werden können, die im Heimatland der Firma des Arbeitnehmers gelten und somit hiesige Tarife umschiffen, ganze Branchen durch ausländische Billig-Anbieter dominiert werden könnten. Dies sei umso kritischer, wenn die betroffenen Arbeitskräfte ohne Gesundheits- und Sozialstandards und ohne ausreichende fachliche Ausbildung tätig sind. Trotz der Kritik an den Brüsseler Plänen hoben Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition die Bedeutung eines EU-Binnenmarktes auf dem Dienstleistungssektor hervor. Ein solcher Markt könne gerade in Deutschland die Wirtschaft weiter ankurbeln. Stimmen aus dem Plenum: Lars Harms (SSW): Die Richtlinie in der derzeitigen Form würde vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen massiv schaden, also dem Rückgrat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Hans-Jörn Arp (CDU): Ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt ist zu begrüßen. Das gilt auch für die Dienstleistungen. Allerdings müssen überall die gleichen Bedingungen und gleichen Standards gelten. Nur so kann es einen fairen Wettbewerb geben. Olaf Schulze (SPD): Beim Herkunftslandprinzip geht es nicht um Harmonisierung der bestehenden Gesetze der einzelnen Länder. Es bedeutet, dass die Unternehmen sich künftig aussuchen können, welchem der 25 verschiedenen Rechtssysteme der Mitgliederstaaten sie sich offiziell unterwerfen wollen. Heiner Garg (FDP): Der Umfang des Herkunftslandprinzips ist zu groß und der Genehmigungsvorbehalt der EU für nationales Recht ist falsch. Klaus Müller (Grüne): Beim Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich muss zwischen Zugang und Ausübung auf dem Markt unterschieden werden. Bei der Ausübung sollten die Regeln des Zielmarktes gelten. Lohn- und Sozial-Dumping muss unter allen Umständen vermieden werden. |
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