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Keine elektronische Fußfessel als Überwachungsinstrument für sogenannte Hassprediger
Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/506


Fußfesseln für "Hassprediger"?

Mehrheit im Landtag lehnt eine solche Überwachungsmaßnahme ab

Kiel (SHL/26.01.) In Schleswig-Holstein sollen keine elektronischen Fußfesseln eingesetzt werden, um sogenannte "Hassprediger" besser kontrollieren zu können: Dies sei kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Extremismus, befand die Mehrheit des Landtages und schloss sich damit einer entsprechenden Forderung der FDP an. Allein die CDU stellte sich positiv hinter diese Überwachungsmaßnahme: Dies sei "ein sehr viel milderes Mittel als die vom ehemaligen Bundesinnenminister Schily vorgeschlagene Sicherungshaft", sagte Peter Lehnert

Innenminister Ralf Stegner (SPD) begrüßte hingegen das Ansinnen der Liberalen und versprach, einen entsprechenden Fußfessel-Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Schünemann (CDU) im Bundesrat abzulehnen. Im Einklang mit Thomas Rother (SPD) beschied er, dass der Vorschlag seines Amtskollegen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die EU-Menschenrechtskonvention verstoße.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki warnte davor, die Gesinnung eines Menschen zu sanktionieren: "Dieses Mittel ist nicht geeignet, um extremistische Ideen zu verhindern. Vielmehr wird es die Stigmatisierung von Muslimen weiter voran treiben." Auch Anne Lütkes (Grüne) verurteilte den Einsatz der elektronischen Überwachung scharf. Sie sagte: "Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme aufgrund einer Gesinnung, das ist mit uns nicht zu machen." Anke Spoorendonk vom SSW forderte, zunächst alle Rechtsmittel auszuschöpfen, bevor man zu rechtlich bedenklichen Mitteln greift.

Das Thema wurde dem Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet.


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