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Top 34: "Gemeinsame Servicestellen" gemäß SGB IX (Landtagsbeschluss vom 29. September 2005 – Drs. 16/263neu) Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren – Drs. 16/494 |
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Servicestellen für
Behinderte Kiel (SHL/27.01.) Landtag und Landesregierung drängen die gemeinsamen Servicestellen für Behinderte, ihr Beratungsangebot erheblich nachzubessern. Diese Einrichtungen, die behinderten Menschen Rat und Hilfe "aus einer Hand" anbieten sollen, seien weitgehend unbekannt, beklagten Vertreter aller Landtagsparteien bei der Aussprache zu einem entsprechenden Regierungsbericht. Zudem werde den Stellen seitens der Betroffenen nur geringe Kompetenz zugetraut. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) bemerkte, sie habe bereits in einem Schreiben an die federführende Rentenversicherung Nord auf die Problematik aufmerksam gemacht und unter anderem eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit gefordert. Die Servicestellen werden gemeinsam von den Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Rententrägern, Sozial- und Jugendämtern betrieben und sollen Behinderte bei Fragen der medizinischen Rehabilitation, der Behörden-Zuständigkeiten sowie der Eingliederung ins Arbeitsleben unterstützen. Im Lande gibt es 18 solcher Beratungsstellen an 17 Standorten. In der Hälfte der Stellen wurden seit 2003 nicht mehr als 13 Bürger pro Jahr betreut. Hierauf hatten auch der Behindertenbeauftragte der Landesregierung und die im Landtag ansässige Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hingewiesen. Trotz der geringen Resonanz bezeichnete Ministerin Trauernicht die Stellen als "notwendig und sinnvoll". Sie sollten „zunächst" erhalten bleiben. Dennoch stellte sie fest: "Die Beratungsstellen müssen in die Puschen kommen." Dieser Kritik schlossen sich die Abgeordneten parteiübergreifend an. Die Stellen müssten ihre Erreichbarkeit und ihre Öffnungszeiten verbessern, bauliche Mängel beseitigen, und die verschiedenen Träger müssten untereinander besser kooperieren, um das "Schattendasein" der Beratungsstellen zu beenden. Die Redner stellten aber auch fest: Die Beratung sei angesichts des "Zuständigkeitsdschungels" im Sozialrecht notwendig, und die Mitarbeiter der Stellen dürften nicht für die organisatorischen Probleme verantwortlich gemacht werden. Der Sozialausschuss berät den Bericht abschließend. Hauptredner: Monika Heinold (Grüne), Heike Franzen (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW) |
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