Kiel (SHL/26.01.)
Die Landesregierung will sich weiterhin für ein allgemeines
Bleiberecht auf der Innenministerkonferenz aussprechen. Damit
soll eine Lösung des Problems der so genannten "Kettenduldung"
gefunden werden. Die Kettenduldung bedeutet für die Betroffenen, dass ihre
Aufenthaltserlaubnis lediglich sechs Monate gültig ist
und regelmäßig verlängert werden muss. Diese Personen haben aufgrund
ihres Status nur geringen Anspruch auf Sozialleistungen
und wegen des kurzfristigen Bleiberechts unsichere
Zukunftsperspektiven. In seinem von den Grünen
beantragten Bericht machte Innenminister Ralf Stegner (SPD)
deutlich, dass die Kettenduldung "eine seit Jahren bekannte
Fehlentwicklung in der Ausländerpolitik" sei. Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung in den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund der Debatte ist ein im Dezember
getroffener Beschluss der Innenministerkonferenz. Die
Innenminister der Länder hatten sich auf keine endgültige
Regelung einigen können, sondern stattdessen eine Arbeitsgruppe
ins Leben gerufen, die zunächst die Auswirkung des
Zuwanderungsgesetzes in diesem Bereich untersuchen soll. Stegner
bedauert dies und verwies darauf, dass Schleswig-Holstein
während der Konferenz einen Kompromissvorschlag der hessischen
Regierung unterstützt habe. Dieser sah vor, die Vergabe des
Bleiberechts nicht an die Bedingung zu knüpfen, das der
Bewerber einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht.
Stattdessen sollte den Betroffenen eine halbjährige Frist zur
Arbeitssuche eingeräumt werden.
Auch unter den Landtagsabgeordneten gingen
die Meinungen über den Beschluss der Innenministerkonferenz
auseinander: Die CDU hielt den Beschluss der Konferenz für
"richtig und ausgewogen". So habe auch das Anfang 2005
in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz "im ersten Jahr
seiner Anwendung die Bewährungsprobe weitgehend
bestanden". Die SPD stärkte Stegner den Rücken, in dem
sie die Forderung nach einer "großzügigen Auslegung der
Bleiberechtsregelung" unterstütze.
Die Grünen nannten es "ein
Armutszeugnis für ganz Deutschland", dass keine Lösung in
der Kettenduldung gefunden wurde und der SSW hob hervor, er
vermisse eine Lösung dieses Problems im Gesetz. Die FDP
bedauerte, dass die Landesregierung keinen eigenen
Gesetzesvorschlag für die Konferenz entwickelt habe.
Laut Angaben des Flüchtlinsbeauftragten des
Schleswig-Holsteinischen Landtags leben rund 230.000 Menschen in
Deutschland, die den rechtlichen Status der Duldung haben –
darunter 3.000 in Schleswig-Holstein.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass ihre
Aufenthaltserlaubnis lediglich sechs Monate gültig ist und
regelmäßig verlängert werden muss – die so genannte
Kettenduldung. Diese Personen haben aufgrund ihres Status nur
geringen Anspruch auf Sozialleistungen und wegen des
kurzfristigen Bleiberechts unsichere Zukunftsperspektiven.
Stimmen aus dem Plenum:
Ralf Stegner (SPD): Wir brauchen eine
unideologische Ausländerpolitik, die auch Akzeptanz in der
Bevölkerung findet.
Anne Lütkes (Grüne): Geduldete
müssen jeden Tag damit rechnen, abgeschoben zu werden, obwohl
sie schon lange Zeit in Deutschland leben.
Peter Lehnert (CDU): Der erzielte
Kompromiss beinhaltet die Steuerung und Begrenzung der
Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und
Integrationsfähigkeit.
Klaus-Peter Puls (SPD): Der Nachweis
geregelter Erwerbstätigkeit gleicht einer Verhöhnung lange in
Deutschland lebender Ausländer.
Wolfgang Kubicki (FDP): Der Vorschlag
Hessens stellt einen gangbaren Kompromiss dar.
Anke Spoorendonk (SSW): Die Zahl der
Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus muss so gering wie
möglich gehalten werden. Ohne Perspektive kann Integration
nicht gelingen.