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Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete
Landtagsbeschluss vom 14. Dezember 2005 – Drs. 16/440
Federführend ist das Innenministerium – Drs. 16/497

Bleiberecht: Stegner lehnt Kettenduldung ab

Beschluss der Innenministerkonferenz stößt
im Plenum auf geteiltes Echo

Kiel (SHL/26.01.) Die Landesregierung will sich weiterhin für ein allgemeines Bleiberecht auf der Innenministerkonferenz aussprechen. Damit soll eine Lösung des Problems der so genannten "Kettenduldung" gefunden werden. Die Kettenduldung bedeutet für die Betroffenen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis lediglich sechs Monate gültig ist und regelmäßig verlängert werden muss. Diese Personen haben aufgrund ihres Status nur geringen Anspruch auf Sozialleistungen und wegen des kurzfristigen Bleiberechts unsichere Zukunftsperspektiven. In seinem von den Grünen beantragten Bericht machte Innenminister Ralf Stegner (SPD) deutlich, dass die Kettenduldung "eine seit Jahren bekannte Fehlentwicklung in der Ausländerpolitik" sei. Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund der Debatte ist ein im Dezember getroffener Beschluss der Innenministerkonferenz. Die Innenminister der Länder hatten sich auf keine endgültige Regelung einigen können, sondern stattdessen eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die zunächst die Auswirkung des Zuwanderungsgesetzes in diesem Bereich untersuchen soll. Stegner bedauert dies und verwies darauf, dass Schleswig-Holstein während der Konferenz einen Kompromissvorschlag der hessischen Regierung unterstützt habe. Dieser sah vor, die Vergabe des Bleiberechts nicht an die Bedingung zu knüpfen, das der Bewerber einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht. Stattdessen sollte den Betroffenen eine halbjährige Frist zur Arbeitssuche eingeräumt werden.

Auch unter den Landtagsabgeordneten gingen die Meinungen über den Beschluss der Innenministerkonferenz auseinander: Die CDU hielt den Beschluss der Konferenz für "richtig und ausgewogen". So habe auch das Anfang 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz "im ersten Jahr seiner Anwendung die Bewährungsprobe weitgehend bestanden". Die SPD stärkte Stegner den Rücken, in dem sie die Forderung nach einer "großzügigen Auslegung der Bleiberechtsregelung" unterstütze. 

Die Grünen nannten es "ein Armutszeugnis für ganz Deutschland", dass keine Lösung in der Kettenduldung gefunden wurde und der SSW hob hervor, er vermisse eine Lösung dieses Problems im Gesetz. Die FDP bedauerte, dass die Landesregierung keinen eigenen Gesetzesvorschlag für die Konferenz entwickelt habe.

Laut Angaben des Flüchtlinsbeauftragten des Schleswig-Holsteinischen Landtags leben rund 230.000 Menschen in Deutschland, die den rechtlichen Status der Duldung haben – darunter 3.000 in Schleswig-Holstein.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass ihre Aufenthaltserlaubnis lediglich sechs Monate gültig ist und regelmäßig verlängert werden muss – die so genannte Kettenduldung. Diese Personen haben aufgrund ihres Status nur geringen Anspruch auf Sozialleistungen und wegen des kurzfristigen Bleiberechts unsichere Zukunftsperspektiven.

Stimmen aus dem Plenum:

Ralf Stegner (SPD): Wir brauchen eine unideologische Ausländerpolitik, die auch Akzeptanz in der Bevölkerung findet.

Anne Lütkes (Grüne): Geduldete müssen jeden Tag damit rechnen, abgeschoben zu werden, obwohl sie schon lange Zeit in Deutschland leben.

Peter Lehnert (CDU): Der erzielte Kompromiss beinhaltet die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit.

Klaus-Peter Puls (SPD): Der Nachweis geregelter Erwerbstätigkeit gleicht einer Verhöhnung lange in Deutschland lebender Ausländer.

Wolfgang Kubicki (FDP): Der Vorschlag Hessens stellt einen gangbaren Kompromiss dar.

Anke Spoorendonk (SSW): Die Zahl der Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus muss so gering wie möglich gehalten werden. Ohne Perspektive kann Integration nicht gelingen.


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