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Auf
dieser Seite: Beratungsstellen
Frau & Beruf – Servicestellen Behinderte
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Top 38:
Beratungsstellen FRAU & BERUF
Landtagsbeschluss vom 11. November 2005 – Drs. 16/338
Federführend ist das Ministerium für Bildung und Frauen |
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Top 34:
"Gemeinsame Servicestellen" gemäß SGB IX
(Landtagsbeschluss vom 29. September 2005 – Drs. 16/263neu)
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren |
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"Frau & Beruf"
– ein
Programm mit Zukunft
Aber: Finanzierung bereitet
Sorgen
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Kiel (SHL/25.01.)
Trotz knapper Finanzmittel soll die Beratung von Frauen oder
Müttern, die nach der Baby-Pause eine Rückkehr in den Job
planen, aufrechterhalten werden. Dies versicherte Frauenministerin
Ute Erdsiek-Rave (SPD) in einem von den Grünen beantragten,
mündlichen Bericht. Trotz unsicherer EU-Unterstützung soll die
inhaltliche Arbeit nach den Worten der Ministerin sogar
gestärkt werden. Gleichwohl könne nicht jede der insgesamt
zwölf Beratungsstellen "Frau &
Beruf" im Land erhalten werden. Insbesondere die
Liberalen hatten befürchtet, dass zwei dieser Einrichtungen von
der Schließung bedroht sind. Erdsiek-Rave versicherte jedoch,
die Arbeit der betroffenen Beratungsstellen werde durch
Re-Organisation und Übertragung auf andere Träger weiter
gewährleistet.
Alle Redner waren sich einig, dass ein
Beratungsangebot für Frauen weiterhin nötig ist, weil Frauen
auch heute noch in den meisten Fällen die Betreuung ihrer
Kinder übernehmen und später Probleme mit dem Wiedereinstieg
ins Berufsleben haben. Großes Lob wurde dem Beratungsprogramm
"Frau & Beruf" ausgesprochen. Dieses Angebot wird
jährlich von 10.000 Frauen wahrgenommen. Die Grünen forderten
eine Neu-Konzeptionierung und Weiterentwicklung der
frauenspezifischen Arbeitsmarktberatung.
Seitens der FDP wurde eine stärkere Vernetzung
mit Job-Centern gefordert, während der SSW einen weiteren
Ausbau des spezifischen "Frau & Beruf"-Programms
verlangte, das teilweise von der EU gefördert wird, teilweise
vom Land Schleswig-Holstein.
Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den
Sozialausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Anne Lütkes (Grüne), Herlich Marie
Todsen-Reese (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Heiner Garg
(FDP), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen gibt die
Landesregierung einen mündlichen Bericht über ihre
Pläne für die Beratungsstellen "Frau &
Beruf" ab.
Diese Beratungsstellen unterstützen Frauen bei
berufsrelevanten Themen, etwa bei der Arbeitssuche oder
der Wiedereingliederung nach einer Kinderpause. Jede
Beratungsstelle bietet in ihrem Kreis oder ihrer Stadt mit
Terminabsprache oder in offenen Sprechstunden zu den
verschiedenen Themengebieten Einzel- und Gruppenberatungen
an und setzt dabei unterschiedliche Schwerpunkte.
In Schleswig-Holstein gibt es zwölf solcher
Stellen, die von der EU, vom Land und von den Kommunen
finanziert werden.
Die Grünen befürchten, dass aufgrund von
Haushaltskürzungen zukünftig kein flächendeckendes
Beratungsangebot mehr gewährleistet werden kann.
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Servicestellen
für Behinderte
sollen "in die Puschen kommen"
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Kiel (SHL/27.01.) Landtag und
Landesregierung drängen die gemeinsamen Servicestellen für
Behinderte, ihr Beratungsangebot erheblich nachzubessern. Diese
Einrichtungen, die behinderten Menschen Rat und Hilfe "aus
einer Hand" anbieten sollen, seien weitgehend unbekannt,
beklagten Vertreter aller Landtagsparteien bei der Aussprache zu
einem entsprechenden Regierungsbericht. Zudem werde den Stellen
seitens der Betroffenen nur geringe Kompetenz zugetraut.
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) bemerkte, sie habe
bereits in einem Schreiben an die federführende
Rentenversicherung Nord auf die Problematik aufmerksam gemacht
und unter anderem eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit
gefordert.
Die Servicestellen werden gemeinsam von den
Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Rententrägern, Sozial- und
Jugendämtern betrieben und sollen Behinderte bei Fragen der
medizinischen Rehabilitation, der Behörden-Zuständigkeiten
sowie der Eingliederung ins Arbeitsleben unterstützen. Im Lande
gibt es 18 solcher Beratungsstellen an 17 Standorten. In der
Hälfte der Stellen wurden seit 2003 nicht mehr als 13 Bürger
pro Jahr betreut. Hierauf hatten auch der Behindertenbeauftragte
der Landesregierung und die im Landtag ansässige
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hingewiesen.
Trotz der geringen Resonanz bezeichnete Ministerin Trauernicht
die Stellen als "notwendig und sinnvoll". Sie sollten
„zunächst" erhalten bleiben. Dennoch stellte sie fest:
"Die Beratungsstellen müssen in die Puschen kommen."
Dieser Kritik schlossen sich die Abgeordneten
parteiübergreifend an. Die Stellen müssten ihre Erreichbarkeit
und ihre Öffnungszeiten verbessern, bauliche Mängel
beseitigen, und die verschiedenen Träger müssten untereinander
besser kooperieren, um das "Schattendasein" der
Beratungsstellen zu beenden. Die Redner stellten aber auch fest:
Die Beratung sei angesichts des "Zuständigkeitsdschungels"
im Sozialrecht notwendig, und die Mitarbeiter der Stellen
dürften nicht für die organisatorischen Probleme verantwortlich
gemacht werden.
Der Sozialausschuss berät den Bericht
abschließend.
Hauptredner:
Monika Heinold (Grüne), Heike Franzen
(CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms
(SSW)
Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen berichtet die
Landesregierung über die Arbeit der "Gemeinsamen
Servicestellen" für Menschen mit Behinderungen im
Lande. Diese Servicestellen sind im Zuge des
Sozialgesetzbuches IX – gültig seit Juli 2001 –
aufgebaut worden. Sie werden von den
Rehabilitationsträgern (Krankenkassen, Arbeitsagentur,
Rententräger, Jugendhilfe, Sozialhilfe) gemeinsam
betrieben und sollen Behinderte bei Fragen der
medizinischen Rehabilitation, der
Behörden-Zuständigkeiten sowie der Eingliederung ins
gesellschaftliche Leben und ins Arbeitsleben
unterstützen.
Laut Bericht des Sozialministeriums gibt es in
Schleswig-Holstein 18 Beratungsstellen an 17 Standorten,
die unter der Federführung der Deutschen
Rentenversicherung Nord stehen.
Der Bericht stellt fest, dass die Servicestellen im
Untersuchungszeitraum Januar 2003 bis September 2005 kaum
in Anspruch genommen wurden. Insgesamt wurden in diesen 33
Monaten landesweit 927 Ratsuchende verzeichnet. In der
Hälfte der Stellen wurden nicht mehr als 13 Bürger pro
Jahr betreut. Dies liegt dem Bericht zufolge daran, dass
diese Anlaufpunkte "nicht hinreichend bekannt"
seien. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten
kritisiert in ihrem Jahresbericht zudem, dass die
Betreuung sich häufig zu kompliziert und zu bürokratisch
gestalte.
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