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Von Boetticher: Amt
des Naturschutzbeauftragten bleibt
Grüne wollen das
Amt beim Landtag ansiedeln
Kiel (SHL/25.01.)
Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) möchte den Posten
des Landesnaturschutzbeauftragten weiterhin aufrecht erhalten und
sieht keine Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Beauftragten durch Gesetzesänderungen zu
bekräftigen. Im Rahmen einer Fragestunde antwortete er damit auf
eine entsprechende Frage von Karl-Martin Hentschel
(Grüne). Der Grünen-Politiker reagierte damit auf die
Vorwürfe des jüngst zurückgetretenen
Landesnaturschutzbeauftragten Roger Asmussen (Foto).
Dieser hatte der Landesregierung vorgeworfen, sie habe versucht,
ihn nach seiner Kritik an ihren Entscheidungen "mundtot"
zu machen und er habe lediglich ein "Nischendasein"
geführt.
Dies wies der Umweltminister zurück und hob die
Bedeutung der Aufgabe des Landesnaturschutzbeauftragten hervor. Er
habe "beratende und unterstützende Funktion", im
Endeffekt treffe aber "der Minister die Entscheidungen",
da ihm die politische Verantwortung" obliege. Auch
betonte von Boetticher, dass es in der Vergangenheit keine Weisungsgebundenheit gegeben
habe und es auch in Zukunft keine Weisungsgebundenheit geben
werde. Zudem kritisierte er, dass Asmussen den Dialog über die
Presse geführt habe.
Die Grünen, die die Überprüfung des
Landesnaturschutzbeauftragten durch die Landesregierung als "unzumutbar"
bezeichneten, forderten, dass das Amt in
Zukunft dem Parlament zuzuordnen sei und der Beauftragte damit dem Landtag
berichtspflichtig sein müsse. Zudem solle er vom Landtag gewählt werden. Die Grünen wollen damit verhindern, dass der
Landesnaturschutzbeauftragte "zukünftig nicht mehr am
Gängelband des Ministers" gehe.
Hintergrund:
Die Frage der Grünen-Fraktion
bezieht sich auf den Rücktritt des
Landes-Naturschutzbeauftragten Roger Asmussen, der seinen
Posten Anfang Januar nach nur einem halben Jahr Amtszeit
niedergelegt hat. Der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete,
Finanz- und Wirtschaftsminister hat als Grund für diese
Entscheidung mangelnde personelle Unterstützung durch das
zuständige Landwirtschaftsministerium angegeben.
Vor diesem Hintergrund haben die Grünen jüngst
die Forderung erhoben, der Naturschutzbeauftragte solle,
wie die Bürgerbeauftragte und der
Flüchtlingsbeauftragte, zukünftig beim Landtag
angesiedelt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll
dem Parlament im Februar vorliegen.
Stichwort:
Fragestunde
Jedes
Mitglied des Landtags ist berechtigt, für die Fragestunde
einer Sitzungswoche eine Frage zur mündlichen
Beantwortung an die Landesregierung zu richten. Zulässig
sind Einzelfragen aus dem Bereich der Landespolitik sowie
aus dem Bereich der Verwaltung, soweit die Landesregierung
mindestens mittelbar verantwortlich ist. Der Fragesteller
und andere Abgeordnete können bei der mündlichen
Beantwortung durch die Landesregierung Zusatzfragen
stellen. Fragen der Abgeordneten werden von der Regierung
in der Regel nur mündlich beantwortet.
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