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Top 4:
Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschul-
gesetz – HSG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs.16/1007
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung am 12. Oktober 2006) – Drs.16/1174
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1192
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/1195
 
        Aufruf gemeinsam mit:
Top 29 :
Erhalt der eigenständigen Universitäten in Schleswig-Holstein
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/350
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005) – 
Drucksdache 16/1179 

Neues Gesetz für
Schleswig-Holsteins Hochschulen

Universitätsrat soll Entwicklung in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren / Studiengebühren gibt es nicht

Kiel (lno/SHL/24.01.) Der Landtag hat in Zweiter Lesung mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD das neue Hochschulgesetz mit weit reichenden strukturellen Veränderungen beschlossen. Zu den umstrittensten Neuerungen gehört ein Universitätsrat, der die Entwicklung der drei Universitäten Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. FDP, Grüne und SSW stimmten gegen das Gesetz. Die Rektorenkonferenz hatte die Abgeordneten aufgefordert, das Gesetz abzulehnen. Mit ihm würden demokratische Mitbestimmung abgebaut und bürokratischer Aufwand stark ausgeweitet. Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) verteidigte die neuen Regelungen: Die Hochschulen bekämen moderne Managementstrukturen und mehr Autonomie.

Für den Universitätsrat kann der Senat der Universität Kiel (21.000 Studenten) vier Mitglieder benennen, Flensburg (Bildung/3800) und Lübeck (Medizin/2600) je zwei. Diese acht Mitglieder wählen ein neuntes als Vorsitzenden des Gremiums. Die Rektoren hatten im Gesetzgebungsverfahren die vorgesehenen Kompetenzen als zu weit reichend gerügt. Nach mehreren Änderungen darf der Uni-Rat nunmehr über die Entwicklungsplanung der jeweiligen Hochschulen sowie über die Grundsätze für die Verteilung der Mittel und des Personals entscheiden. Darüber hinaus hat er beratende Funktionen.

Angesichts des strikten "Nein" der SPD wird es Studiengebühren auch weiterhin nicht geben. "Dieser Punkt steht nicht zur Debatte", erklärte Minister Austermann, fügte aber an: "Uns fehlen jährlich 30 Millionen für die Hochschulen." Stattdessen werden die Hochschulen künftig Verwaltungsgebühren für die Ersteinschreibung der Studenten erheben. Die Höhe der Abgaben wird von den Universitäten festgelegt. Die Rückmeldung bleibt kostenfrei. Und: Anders als bisher werden die Hochschulen künftig nicht mehr von Rektoraten, sondern von Präsidien geleitet. Der Präsident wird vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt. Die erste Wahl ist im März 2008 vorgesehen. Austermann hatte zudem ursprünglich versucht, eine Fusion der drei Hochschulen zu einer Landesuniversität durchzusetzen.

Lob für Bildungsausschuss

Die Opposition lehnte das Gesetzwerk ab und konnte auch eigene Anträge nicht durchbringen. Grüne und SSW wollten die Gebührenfreiheit des Studiums im Gesetz verankern und dem Hochschulrat nur beratende Funktion geben. FDP-Bildungsexperte Ekkehard Klug sprach vom schlechtesten Hochschulgesetz, das Schleswig-Holstein je hatte. Das Gesetz entmündige Hochschulen und Parlament, beklagte die Grünen-Abgeordnete Birk. Sie vermisste schlüssige Konzepte für die Entwicklung der Hochschullandschaft im Norden, auch in Abstimmung mit den Nachbarländern.  Das Gesetz, so Birk, lege bürokratische Fesseln an und werde den deutlich steigenden Studentenzahlen in keiner Weise gerecht. Anke Spoorendonk vom SSW befürchtet, dass das HSG schwer zu handhaben sein wird: "Alle Beteiligten werden unter der Hand eigene Regeln beschließen", mutmaßte sie. 

Die Hochschulpolitiker der Koalitionsfraktionen verteidigten das Gesetz. Es stehe auf der Höhe der Zeit und setze bemerkenswerte Akzente, sagte der SPD-Abgeordnete Jürgen Weber. Niclas Herbst (CDU) lobte – hier auch im Einklang mit der Opposition – die im Bildungsausschuss erreichten Veränderungen, unter anderem bei den Globalzuweisungen, der Stärkung des Frauenanteils sowie der Gleichstellungsbeauftragten.


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