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Auf dieser Seite: Hochschulgesetz 

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Top 4:
Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein 
(Hochschulgesetz – HSG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache16/1007
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung am 12. Oktober 2006) 
Änderungsantrag der Fraktion der FDP 16/1192
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW 16/1195
Drucksache: 16/1174
-Plenarprotokoll-
Aufruf gemeinsam mit TOP 29
Top 29:
Erhalt der eigenständigen Universitäten in Schleswig-Holstein
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/350
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005) 
Drucksache: 16/1179 

Neues Gesetz für
Schleswig-Holsteins Hochschulen

Universitätsrat soll Entwicklung in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren / Studiengebühren gibt es nicht

Kiel (lno/SHL/24.01.) Der Landtag hat in Zweiter Lesung mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD das neue Hochschulgesetz mit weit reichenden strukturellen Veränderungen beschlossen. Zu den umstrittensten Neuerungen gehört ein Universitätsrat, der die Entwicklung der drei Universitäten Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. FDP, Grüne und SSW stimmten gegen das Gesetz. Die Rektorenkonferenz hatte die Abgeordneten aufgefordert, das Gesetz abzulehnen. Mit ihm würden demokratische Mitbestimmung abgebaut und bürokratischer Aufwand stark ausgeweitet. Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) verteidigte die neuen Regelungen: Die Hochschulen bekämen moderne Managementstrukturen und mehr Autonomie.

Für den Universitätsrat kann der Senat der Universität Kiel (21.000 Studenten) vier Mitglieder benennen, Flensburg (Bildung/3800) und Lübeck (Medizin/2600) je zwei. Diese acht Mitglieder wählen ein neuntes als Vorsitzenden des Gremiums. Die Rektoren hatten im Gesetzgebungsverfahren die vorgesehenen Kompetenzen als zu weit reichend gerügt. Nach mehreren Änderungen darf der Uni-Rat nunmehr über die Entwicklungsplanung der jeweiligen Hochschulen sowie über die Grundsätze für die Verteilung der Mittel und des Personals entscheiden. Darüber hinaus hat er beratende Funktionen.

Angesichts des strikten "Nein" der SPD wird es Studiengebühren auch weiterhin nicht geben. "Dieser Punkt steht nicht zur Debatte", erklärte Minister Austermann, fügte aber an: "Uns fehlen jährlich 30 Millionen für die Hochschulen." Stattdessen werden die Hochschulen künftig Verwaltungsgebühren für die Ersteinschreibung der Studenten erheben. Die Höhe der Abgaben wird von den Universitäten festgelegt. Die Rückmeldung bleibt kostenfrei. Und: Anders als bisher werden die Hochschulen künftig nicht mehr von Rektoraten, sondern von Präsidien geleitet. Der Präsident wird vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt. Die erste Wahl ist im März 2008 vorgesehen. Austermann hatte zudem ursprünglich versucht, eine Fusion der drei Hochschulen zu einer Landesuniversität durchzusetzen.

Lob für Bildungsausschuss

Die Opposition lehnte das Gesetzwerk ab und konnte auch eigene Anträge nicht durchbringen. Grüne und SSW wollten die Gebührenfreiheit des Studiums im Gesetz verankern und dem Hochschulrat nur beratende Funktion geben. FDP-Bildungsexperte Ekkehard Klug sprach vom schlechtesten Hochschulgesetz, das Schleswig-Holstein je hatte. Das Gesetz entmündige Hochschulen und Parlament, beklagte die Grünen-Abgeordnete Birk. Sie vermisste schlüssige Konzepte für die Entwicklung der Hochschullandschaft im Norden, auch in Abstimmung mit den Nachbarländern.  Das Gesetz, so Birk, lege bürokratische Fesseln an und werde den deutlich steigenden Studentenzahlen in keiner Weise gerecht. Anke Spoorendonk vom SSW befürchtet, dass das HSG schwer zu handhaben sein wird: "Alle Beteiligten werden unter der Hand eigene Regeln beschließen", mutmaßte sie. 

Die Hochschulpolitiker der Koalitionsfraktionen verteidigten das Gesetz. Es stehe auf der Höhe der Zeit und setze bemerkenswerte Akzente, sagte der SPD-Abgeordnete Jürgen Weber. Niclas Herbst (CDU) lobte – hier auch im Einklang mit der Opposition – die im Bildungsausschuss erreichten Veränderungen, unter anderem bei den Globalzuweisungen, der Stärkung des Frauenanteils sowie der Gleichstellungsbeauftragten.

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Hintergrund:
   In Zweiter Lesung berät der Landtag den Entwurf der Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz. Hierzu liegen auch zwei Änderungsanträge von Grünen und SSW sowie der FDP vor.
   Mit der Mehrheit von CDU und SPD gegen die Stimmen der Opposition empfiehlt der Bildungsausschuss, den Entwurf der Landesregierung mit einer Reihe von Änderungen anzunehmen. Durch das um 50 Paragrafen verkürzte Regelwerk sollen die Hochschulen im Lande nach Aussage des Wissenschaftsministeriums mehr Autonomie und mehr Eigenverantwortung erhalten.
   Vorgesehen ist die Einrichtung eines Universitätsrates, der die Entwicklung der drei Unis in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. Hier wird der Senat der Universität Kiel (CAU) vier Mitglieder benennen können, die beiden anderen Unis je zwei. Ein neuntes Mitglied – der Vorsitzende – wird von den genannten acht Mitgliedern gewählt. Damit wird gegenüber dem Ursprungsentwurf vom Juli der Standort Kiel aufgewertet, nachdem die CAU auf ihre Stellung als größte Uni des Landes mit 21.000 Studenten verwiesen hat. Flensburg hat 3.800 und Lübeck 2.600 Studenten. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre.
   Angesichts dieser Regelung hat der SSW im Ausschuss zugestimmt, einen eigenen Antrag zu diesem Thema aus dem Oktober 2005 für erledigt zu klären. Darin wurde der Erhalt eigenständiger Unis an den drei Standorten gefordert. Über diese Frage hat der Landtag auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde im März 2006 debattiert (siehe plenum-online März 2006). Ursprünglich hatte Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) noch weiter reichende Pläne: Er wollte die drei Standorte Kiel, Flensburg und Lübeck zu einer Landes-Uni zusammenführen (siehe plenum-online
November 2005).
   Die Hochschulen werden zukünftig Verwaltungsgebühren für die Ersteinsschreibung der Studierenden, nicht dagegen für die Rückmeldung erheben. Die Höhe der Gebühren werden die Hochschulen festlegen. Außerdem soll ein Medizinausschusses die Angelegenheiten der beiden medizinischen Fakultäten von Kiel und Lübeck koordiniert. Insbesondere wird hier über die Verwendung der Mittel für Forschung und Lehre (etwa 70 Millionen Euro) entschieden werden.
   Ein weiterer Punkt: Die Hochschulen sollen künftig von Präsidien geleitet werden, wobei der Präsident vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt wird. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Bisher werden die Unis von Rektoraten geleitet, deren Mitglieder von einem Konsistorium gewählt werden.
   Der Bildungsausschuss hat den Regierungsentwurf an einigen Stellen abgeändert. So ist die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt worden. Sie sollen nun von den Organen der Hochschulen so frühzeitig beteiligt werden, "dass deren Initiativen., Anregungen, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können". Zudem werden die Hochschulen aufgerufen, "auf die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft" hinzuwirken. Und: Die Landeszuschüsse an die Unis sollen künftig in Form von Globalzuweisungen erfolgen. Dadurch erhalten die Hochschulen eine höhere Flexibilität bei der Verwendung dieser Mittel.
   Grüne und SSW legen einen Gegenentwurf zu den schwarz-roten Plänen vor. So soll die Gebührenfreiheit des Studiums im Gesetz verankert werden. Um die Autonomie der Hochschulen zu stärken, soll der Hochschulrat nur beratende Funktion haben. Stattdessen soll eine "Experimentierklausel" eingeführt werden, die Unis sollen mehr Freiheit bei der Einrichtung neuer Studiengänge erhalten, und auch die Fachhochschulen sollen das Promotionsrecht bekommen.
   Die FDP lehnt den Hochschulrat insgesamt ab und dringt auf den Erhalt der bisherigen Struktur mit Konsistorium, Senat und Rektorat. Zudem wollen die Liberalen bei der Finanzierung der Unis die Einwerbung von Drittmitteln als Einnahmequelle ins Gesetz aufnehmen. Die Höhe der staatlichen Zuwendungen soll sich auch nach den "Leistungen der Hochschulen" berechnen.

mehr Informationen: plenum-online, 1. Lesung: Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/12_hochschulgesetz.htm)

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