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Neues Gesetz
für
Schleswig-Holsteins Hochschulen
Universitätsrat
soll Entwicklung in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren /
Studiengebühren gibt es nicht

Kiel (lno/SHL/24.01.)
Der Landtag hat in Zweiter Lesung mit der Stimmenmehrheit
von CDU und SPD das neue Hochschulgesetz mit weit reichenden
strukturellen Veränderungen beschlossen. Zu den umstrittensten Neuerungen gehört ein
Universitätsrat, der die Entwicklung der drei Universitäten Kiel,
Flensburg und Lübeck koordinieren soll. FDP, Grüne und SSW stimmten
gegen das Gesetz. Die Rektorenkonferenz hatte die Abgeordneten aufgefordert, das Gesetz abzulehnen. Mit ihm würden
demokratische Mitbestimmung abgebaut und bürokratischer Aufwand stark
ausgeweitet. Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) verteidigte die neuen Regelungen: Die Hochschulen bekämen moderne
Managementstrukturen und mehr Autonomie.
Für den Universitätsrat kann der Senat der Universität Kiel
(21.000 Studenten) vier Mitglieder benennen, Flensburg (Bildung/3800)
und Lübeck (Medizin/2600) je zwei. Diese acht Mitglieder wählen ein
neuntes als Vorsitzenden des Gremiums. Die Rektoren hatten im Gesetzgebungsverfahren die vorgesehenen Kompetenzen als zu weit
reichend gerügt. Nach mehreren Änderungen darf der Uni-Rat nunmehr
über die Entwicklungsplanung der jeweiligen Hochschulen sowie über
die Grundsätze für die Verteilung der Mittel und des Personals entscheiden. Darüber hinaus hat er beratende Funktionen.
Angesichts des strikten "Nein" der SPD
wird es Studiengebühren auch weiterhin nicht
geben. "Dieser Punkt steht nicht zur Debatte", erklärte
Minister Austermann, fügte aber an: "Uns fehlen jährlich 30
Millionen für die Hochschulen." Stattdessen werden die
Hochschulen künftig Verwaltungsgebühren für die
Ersteinschreibung der Studenten erheben. Die Höhe der Abgaben
wird von den Universitäten festgelegt. Die Rückmeldung bleibt
kostenfrei. Und: Anders als bisher werden die Hochschulen künftig
nicht mehr von Rektoraten, sondern von Präsidien geleitet. Der Präsident
wird vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt. Die
erste Wahl ist im März 2008 vorgesehen. Austermann hatte
zudem ursprünglich versucht, eine Fusion der drei Hochschulen zu einer Landesuniversität durchzusetzen.
Lob für
Bildungsausschuss
Die Opposition lehnte das
Gesetzwerk ab und konnte auch eigene Anträge nicht durchbringen. Grüne und SSW
wollten die Gebührenfreiheit des Studiums im Gesetz verankern und dem
Hochschulrat nur beratende Funktion geben. FDP-Bildungsexperte Ekkehard Klug
sprach vom schlechtesten Hochschulgesetz, das Schleswig-Holstein je
hatte. Das Gesetz entmündige Hochschulen und Parlament, beklagte die
Grünen-Abgeordnete Birk. Sie vermisste schlüssige Konzepte für die Entwicklung der
Hochschullandschaft im Norden, auch in Abstimmung mit den Nachbarländern.
Das Gesetz, so Birk, lege bürokratische Fesseln an und werde den deutlich steigenden Studentenzahlen in keiner Weise gerecht.
Anke Spoorendonk vom SSW befürchtet, dass das HSG
schwer zu handhaben sein wird: "Alle Beteiligten werden unter
der Hand eigene Regeln beschließen", mutmaßte sie.
Die Hochschulpolitiker der Koalitionsfraktionen verteidigten das Gesetz.
Es stehe auf der Höhe der Zeit und setze bemerkenswerte Akzente, sagte der SPD-Abgeordnete Jürgen Weber.
Niclas Herbst (CDU) lobte – hier auch im Einklang
mit der Opposition – die im Bildungsausschuss erreichten
Veränderungen, unter anderem bei den Globalzuweisungen, der Stärkung
des Frauenanteils
sowie der Gleichstellungsbeauftragten.
Hintergrund:
In Zweiter Lesung berät der Landtag den
Entwurf der Landesregierung für ein neues
Hochschulgesetz. Hierzu liegen auch zwei
Änderungsanträge von Grünen und SSW sowie der FDP vor.
Mit der Mehrheit von CDU und SPD gegen die
Stimmen der Opposition empfiehlt der Bildungsausschuss,
den Entwurf der Landesregierung mit einer
Reihe von Änderungen anzunehmen. Durch das um 50
Paragrafen verkürzte Regelwerk sollen die Hochschulen im
Lande nach Aussage des Wissenschaftsministeriums mehr
Autonomie und mehr Eigenverantwortung erhalten.
Vorgesehen ist die Einrichtung eines
Universitätsrates, der die Entwicklung der drei Unis in
Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. Hier wird
der Senat der Universität Kiel (CAU) vier Mitglieder
benennen können, die beiden anderen Unis je zwei. Ein
neuntes Mitglied – der Vorsitzende – wird von den
genannten acht Mitgliedern gewählt. Damit wird gegenüber
dem Ursprungsentwurf vom Juli der Standort Kiel
aufgewertet, nachdem die CAU auf ihre Stellung als
größte Uni des Landes mit 21.000 Studenten verwiesen
hat. Flensburg hat 3.800 und Lübeck 2.600 Studenten. Die
Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre.
Angesichts dieser Regelung hat der SSW im
Ausschuss zugestimmt, einen eigenen Antrag zu diesem Thema
aus dem Oktober 2005 für erledigt zu klären. Darin wurde
der Erhalt eigenständiger Unis an den drei Standorten
gefordert. Über diese Frage hat der Landtag auch im
Rahmen einer Aktuellen Stunde im März 2006 debattiert (siehe
plenum-online März
2006). Ursprünglich hatte Wissenschaftsminister
Dietrich Austermann (CDU) noch weiter reichende Pläne: Er
wollte die drei Standorte Kiel, Flensburg und Lübeck zu
einer Landes-Uni zusammenführen (siehe plenum-online
November
2005).
Die Hochschulen werden zukünftig
Verwaltungsgebühren für die Ersteinsschreibung der
Studierenden, nicht dagegen für die Rückmeldung erheben.
Die Höhe der Gebühren werden die Hochschulen festlegen.
Außerdem soll ein Medizinausschusses die Angelegenheiten
der beiden medizinischen Fakultäten von Kiel und Lübeck
koordiniert. Insbesondere wird hier über die Verwendung
der Mittel für Forschung und Lehre (etwa 70 Millionen
Euro) entschieden werden.
Ein weiterer Punkt: Die Hochschulen sollen
künftig von Präsidien geleitet werden, wobei der
Präsident vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt
wird. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Bisher
werden die Unis von Rektoraten geleitet, deren Mitglieder
von einem Konsistorium gewählt werden.
Der Bildungsausschuss hat den
Regierungsentwurf an einigen Stellen abgeändert. So ist
die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt
worden. Sie sollen nun von den Organen der Hochschulen so
frühzeitig beteiligt werden, "dass deren
Initiativen., Anregungen, Bedenken oder sonstige
Stellungnahmen berücksichtigt werden können". Zudem
werden die Hochschulen aufgerufen, "auf die Erhöhung
des Frauenanteils in der Wissenschaft" hinzuwirken.
Und: Die Landeszuschüsse an die Unis sollen künftig in
Form von Globalzuweisungen erfolgen. Dadurch erhalten die
Hochschulen eine höhere Flexibilität bei der Verwendung
dieser Mittel.
Grüne und SSW legen einen
Gegenentwurf zu den schwarz-roten Plänen vor. So soll die
Gebührenfreiheit des Studiums im Gesetz verankert werden.
Um die Autonomie der Hochschulen zu stärken, soll der
Hochschulrat nur beratende Funktion haben. Stattdessen
soll eine "Experimentierklausel" eingeführt
werden, die Unis sollen mehr Freiheit bei der Einrichtung
neuer Studiengänge erhalten, und auch die Fachhochschulen
sollen das Promotionsrecht bekommen.
Die FDP lehnt den Hochschulrat
insgesamt ab und dringt auf den Erhalt der bisherigen
Struktur mit Konsistorium, Senat und Rektorat. Zudem
wollen die Liberalen bei der Finanzierung der Unis die
Einwerbung von Drittmitteln als Einnahmequelle ins Gesetz
aufnehmen. Die Höhe der staatlichen Zuwendungen soll sich
auch nach den "Leistungen der Hochschulen"
berechnen.
mehr Informationen: plenum-online,
1. Lesung: Oktober
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/12_hochschulgesetz.htm)
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