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Landtag diskutiert
Bleiberecht
Stegner verteidigt Kompromiss
der Innenministerminister
Kiel (SHL/26.01.)
Schleswig-Holsteins Innenminister hat vor einer Aufweichung des von
der Bundesinnenministerkonferenz beschlossenen Kompromisses zum
Bleiberecht für geduldete Ausländer gewarnt. "Es geht hier um
die Zukunft von Menschen – und die eignen sich nicht für die
politische Profilierung", warnte Ralf Stegner (SPD) in einer
Antwort auf eine von den Grünen initiierten Großen Anfrage im
Landtag. Nach der grundsätzlichen Verständigung in der
Bundeskoalition sollen Flüchtlinge künftig nach acht Jahren –
wenn sie Alleinstehende sind – beziehungsweise sechs Jahren –
wenn es um Familien mit Kinder geht – ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Voraussetzungen sind, dass
sie die deutsche Sprache beherrschen und für ihren Lebensunterhalt
selbst sorgen. Deshalb sollen sie auch Zugang
zum regulären Arbeitsmarkt erhalten. Laut dem Kompromiss der Innenminister
müssen sie bis Ende September 2007 eine feste Beschäftigung
nachweisen.
Insbesondere die Opposition
äußerte in der Aussprache die Befürchtung, dass nur wenige
Geduldete von der Regelung profitieren würden. "Diese Menschen
haben genau neun Monate Zeit das nachzuholen, was bisher verhindert
wurde", stellte Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel fest.
"Parallel laufen dazu Abschiebungen in den Kreisen. Experten
befürchten, dass höchstens 10 bis 20 Prozent die Hürde
überwinden werden. Die Anderen werden scheitern", so Hentschel.
Dem widersprach Innenminister Stegner: Schleswig-Holstein werde auf
ein bundesweites Bleiberecht hinarbeiten und humanitäre Spielräume
so weit wie möglich ausnutzen.
Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) nannte die
Ausführungen des Ministers „dürftig". Denn: "Wir
wollten nicht wissen, wie viele durch ihren Antrag diese Chance
nutzen wollen, sondern wem sie sich überhaupt bietet." Dann,
so Kubicki, "wird man sehen, dass dieser
Bleiberechts-Kompromiss den Wenigsten zugute kommen wird." Anke
Spoorendonk (SSW) verlangte „klare Verhältnisse". Es gehe
nicht darum, „dass sich Ausländer über Umwege einen Platz in
unserer Mitte erschleichen, sondern darum, dass Menschenrechte für
alle gelten."
Rund 3.100 Menschen im Land betroffen
"Der Aufenthalt von Ausländern, die nach
dieser Bleiberechts-Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten
können, muss konsequent beendet werden", betonte Peter Lehnert
(CDU). Die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern solle
durch geeignete Maßnahmen verbessert werden; praktische Hindernisse
der Abschiebung seien soweit wie möglich zu beseitigen.
Klaus Peter-Puls (SPD) verlangte grundsätzlich,
bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für Geduldete zu schaffen.
Hier grenze die jetzige Situation an "Verhöhnung". Es sei
nicht „inzusehen, so Puls, "dass Menschen, die Jahre lang
hier leben, kein Bleiberecht bekommen."
Grundlage der Debatte war ein schriftlicher Bericht
der Landesregierung: Danach leben in Schleswig-Holstein derzeit
3.106 geduldete Personen. 1.880 davon leben in Familien. Insgesamt
gibt es im Lande 457 betroffene Familien. Als überwiegende Mehrzahl
der Duldungsgründe bezeichnet die Landesregierung unterbrochene
Reisewege, mangelnde Mitwirkung der Betroffenen im Falle von "Passlosigkeit"
sowie Kooperationsprobleme mit den Vertretungen anderer Staaten.
Gegenwärtig sind 82 Arbeitsgenehmigungen an geduldete Ausländer
erteilt.
Das Thema wurde an den Innen- und Rechtsausschuss
sowie mitberatend an den Sozialausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Auf Basis eines
Berichtsantrags und einer Großen Anfrage der Grünen
berichtet die Landesregierung über die Situation der
Familien, die mit dem Status der Duldung in
Schleswig-Holstein leben. Aktueller Hintergrund ist der
Beschluss der Innenministerkonferenz zum Thema Bleiberecht
vom Dezember letzten Jahres und die darauf neu entfachte
bundespolitische Debatte.
Die Diskussion über langjährig geduldete
Ausländer ist ein Dauerbrenner in der deutschen
Innenpolitik. Es geht hierbei um abgelehnte Asyl-Bewerber,
die aufgrund von Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat aus
humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. Für die
betroffenen Menschen bedeutet dies bislang, dass ihre
Aufenthaltserlaubnis lediglich sechs Monate gültig ist
und regelmäßig verlängert werden muss – die so
genannte Kettenduldung. Diese Personen haben aufgrund
ihres Status nur geringen Anspruch auf Sozialleistungen
und wegen des kurzfristigen Bleiberechts unsichere
Zukunftsperspektiven. Die Flüchtlinge müssen Deutschland
grundsätzlich dann wieder verlassen, wenn sich die
Situation in ihren Heimatländern gebessert hat. Dies gilt
etwa für Flüchtlinge aus Afghanistan, Bosnien oder dem
Irak.
Nach der grundsätzlichen Verständigung in
der Bundes-Koalition sollen geduldete Flüchtlinge
künftig nach acht Jahren (Alleinstehende) und sechs
Jahren (Familien mit Kindern) ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten, wenn sie die
deutsche Sprache beherrschen und für ihren
Lebensunterhalt selbst sorgen. Das bedeutet, dass sie
nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Deshalb sollen sie auch Zugang zum regulären Arbeitsmarkt
erhalten. Sie sollen aber jede angebotene Arbeit annehmen
müssen. Das schleswig-holsteinische Innenministerium
betont jedoch, diese Regelung sei nur eine
"Übergangslösung" bis zu einer endgültigen
Klärung im Aufenthaltsgesetz.
In Schleswig-Holstein leben nach Berichtsangaben
des Innenministeriums derzeit 3.106 geduldete Personen.
1.880 davon leben in Familien. Insgesamt gibt es im Lande
457 betroffene Familien. Als überwiegende Mehrzahl der
Duldungsgründe bezeichnet die Landesregierung
unterbrochene Reisewege, mangelnde Mitwirkung der
Betroffenen im Falle von "Passlosigkeit" sowie
Kooperationsprobleme mit den Vertretungen anderer Staaten.
Gegenwärtig sind 82 Arbeitsgenehmigungen an geduldete
Ausländer erteilt.
mehr Informationen: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/37_16_bleiberecht_investitionsprogramm.htm)
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