|
plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
|
|
Auf dieser
Seite: Landesverfassungsgericht
|
xxx
|
Top 15:
Sitz des
Landesverfassungsgerichts
Antrag der
Fraktion der FDP, der Fraktion der Grünen und der Abgeordneten des SSW |
|
|
Opposition will Verfassungsgericht
in Schleswig ansiedeln
– Koalition zurückhaltend
Kiel (SHL/25.01.)
Geht es nach der Opposition im Landtag, dann wird Schleswig Standort
des neuen Landesverfassungsgerichtes. "Der Sitz des
Verfassungsgerichts sollte die Stadt sein, in der ohnehin schon
die Oberen Landesgerichte ansässig sind", begründete
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki den gemeinsamen Antrag von
Liberalen, Grünen und SSW. Die Große Koalition wollte sich indes
noch nicht festlegen und betonte, auch Lübeck als zweitgrößte
Stadt des Landes habe ein berechtigtes Interesse. Einigkeit
herrschte immerhin in einem Punkt: Eine Entscheidung soll zügig
fallen, denn "wir brauchen ein funktionierendes Gericht bis
zum 1. Januar 2008", wie Justizminister Uwe Döring (SPD)
betonte.
Nach einem Landtagsbeschluss vom letzten Oktober
erhält Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes
Verfassungsgericht. Es soll anstelle des bislang zuständigen
Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des
Landesrechts fungieren. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen
Richtern bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt
haben müssen und die vom Landtag gewählt werden sollen. Die
Richter sollen sechs beziehungsweise neun Jahre amtieren. Das
Gericht soll nur dann zusammentreten, wenn es von der
Landespolitik angerufen wird.
Justizminister: "Gründlichkeit geht vor
Eile"
Anke Spoorendonk (SSW), in Schleswig aufgewachsen,
unterstrich die historische Rolle der Schlei-Stadt als "Justizhauptstadt"
des Landes seit 1946. Ein Großteil der ehrenamtliche Richter
werde ohnehin bereits in Schleswig sitzen, merkte Karl-Martin
Hentschel (Grüne) an. Er forderte eine "kurze und
schnelle" Entscheidung, weil seine Fraktion verschiedene
Klagen gegen die Politik der Großen Koalition plane.
Die Koalition will das Thema aber zunächst im
Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss eingehend
beraten. "Gründlichkeit geht vor Eile", so Minister
Döring. In der Sache gaben sich Thomas Stritzl (CDU) und
Klaus-Peter Puls (SPD) zurückhaltend: Beide Städte seien „gewachsene
Gerichtsstandorte", so Stritzl. Er kündigte eine "offene
Diskussion" an. Und Puls mahnte, es sei vor allem wichtig,
bereits vorhandene Infrastruktur kostengünstig zu nutzen.
Neben Lübeck und Schleswig haben auch
Neumünster, Bad Schwartau und Lauenburg Interesse am
Verfassungsgericht bekundet. Ihnen werden jedoch nur
Außenseiter-Chancen eingeräumt.
Hintergrund:
Die Liberalen und der SSW wollen, dass das
geplante Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht
seinen Sitz in Schleswig erhält. Die Schleistadt mit
ihrem Obergerichten sei die Justizstadt in
Schleswig-Holstein, heißt es zur Begründung. Dort sei
vor allem die direkte Anbindung ans Oberverwaltungsgericht
gegeben, die das Landesverfassungsgericht organisatorisch
wie inhaltlich dringend brauche. Die Grünen schlossen
sich dieser Forderung von FDP und SSW nachträglich an.
Demgegenüber haben Lübecker Politiker die
Travestadt als Gerichtsstandort ins Spiel gebracht.
Lübeck habe eine lange Justiztradition, zudem seien auch
hier die nötigen Räumlichkeiten und qualifiziertes
Personal bereits vorhanden.
Nach einem Landtagsbeschluss vom letzten
Oktober erhält Schleswig-Holstein als letztes Bundesland
ein eigenes Verfassungsgericht. Es soll anstelle des
bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts als
höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren.
Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern
bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt
haben müssen und die vom Landtag gewählt werden sollen.
Die Richter sollen sechs beziehungsweise neun Jahre
amtieren. Das Gericht soll nur dann zusammentreten, wenn
es von der Landespolitik angerufen wird.
mehr Informationen: plenum-online,
Aufnahme in Verfassung: Oktober
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/03_04_34_parlainfo_verfassung.htm)
|
|
|
* * * * *
| |
|