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Auf dieser Seite: Gesundheitsreform 

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Top 16:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbs-
stärkungsgesetz – GKV-WSG) im Bundesrat ablehnen
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1183
-Plenarprotokoll-

Ablehnungsantrag zur Gesundheitsreform erneut gescheitert 

Trauernicht macht Zustimmung von
Landes-Interessen abhängig

Kiel (SHL/ 25.01.) Trotz der zuletzt in einigen zentralen Fragen erkennbaren Annäherung zwischen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und den Bundesländern hat die Opposition die Landesregierung erneut aufgefordert, die Gesundheitsreform im Bundesrat abzulehnen. Die möglichen Kompromisse bei den Krankenhaus-Budgets und bei den Rettungsdiensten änderten nichts an der Tatsache, dass die Reform immer noch "medizinisch unbegründet und wirtschaftlich unverantwortlich" sowie "für Schleswig-Holstein verheerend" sei, bemängelte der Liberale Heiner Garg, dessen Fraktion das Thema erneut auf die Agenda gesetzt hatte. Die Rückendeckung von Grünen und SSW reichte aber nicht aus: Mit ihrer Stimmenmehrheit lehnte die Koalition die Ablehnungs-Forderung ab.

"Wir können uns keine Fundamentalopposition leisten", so Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD). Sie versprach aber, die Landesregierung werde weiterhin im Interesse des Landes verhandeln, den Entwurf prüfen und ihr Abstimmungsverhalten davon abhängig machen, wie sich die Reform auf das Land auswirkt. Medienberichten zufolge hatte Bundes-Ministerin Schmidt den Ländern vorgeschlagen, die geplante Budget-Absenkung für die Kliniken von 500 Millionen auf 250 bis 300 Millionen einzudampfen. Damit reagierte sie auf ein entsprechendes Votum der Länderkammer aus dem letzten Dezember. Auch der Landtag hatte Ende letzten Jahres diese Forderung erhoben. Trauernicht wertete dies als großen Fortschritt für Schleswig-Holstein. Außerdem soll dem Vernehmen nach die Regelung gekippt werden, wonach Rettungsdienste künftig drei Prozent (etwa 100 Millionen Euro) weniger für ihre Einsätze erhalten sollten. Auch hier hatten die Länder opponiert, ebenfalls im Einklang mit dem Schleswig-Holsteinischen Landesparlament.

Trotz der angekündigten Verbesserungen blieb Angelika Birk (Grüne) ablehnend. Sie prangerte die anstehenden Beitragserhöhungen für Kassenpatienten als "ungerecht" an. "Die Gesundheitsreform erweist sich als Attrappe", die nur zu "völlig überflüssigen Bürokratiekosten" führe und insbesondere Geringverdiener belaste, so Birk. Auch Lars Harms (SSW) kritisierte insbesondere die Mehrbelastungen für die gesetzlich Versicherten, während Besserverdiener "sich aus der Solidargemeinschaft verabschieden". Für die Krankenhäuser im Lande bleibe das Ergebnis "fatal".

Zwar bemängelte auch Ursula Sassen (CDU), die Pläne der Berliner Koalition seien "schwer nachvollziehbar". Insbesondere die "staatsmedizinischen Tendenzen" der Reform seien für die Union ein Problem. Sie setze aber darauf, dass die Ministerin "die Interessen des Gesundheitslandes Schleswig-Holstein" in Berlin wirkungsvoll vertrete. Dem schloss sich Jutta Schümann (SPD) an: Es gehe darum, "pragmatisch an Lösungen weiter zu arbeiten". Entscheidend sei, dass für Schleswig-Holstein keine gravierenden Nachteile entstünden. Sie betonte, die Reform sei ein schwieriger Kompromiss; die SPD favorisiere nach wie vor das Modell einer Bürgerversicherung.

Der Bundestag will die Reform nun am 2. Februar verabschieden, der Bundesrat voraussichtlich am 16. Februar. In Kraft treten soll sie am 1. April.

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Hintergrund:
   Die FDP fordert die Landesregierung erneut auf, die geplante Gesundheitsreform auf Bundesebene abzulehnen. Bereits in der Dezember-Tagung (siehe plenum-online, Dezember 2006) hatten alle drei Oppositionsfraktionen vor Nachteilen für Schleswig-Holstein durch die von der Großen Koalition in Berlin vorgesehenen Regelungen gewarnt. Unterdessen haben die Länder mit bis zu 100 Änderungsanträgen im Bundesrat auf Nachbesserungen gedrängt. Nach der Bundesrats-Kritik hat der schwarz-rote Koalitionsausschuss in Berlin das Reformpaket Mitte dieses Monats überarbeitet. Der Bundestag will die Reform nun am 2. Februar verabschieden, der Bundesrat am 16. Februar oder am 9. März. In Kraft treten soll sie am 1. April.

   Folgende Punkte werden besonders heiß diskutiert:

  • Gesundheitsfonds: Ab 2009 sollen die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einen Fonds fließen. Außerdem soll der Staat Steuergelder in Milliardenhöhe beisteuern. Die Kassen erhalten dann für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen den Kassen anheizen und das Geld gerechter verteilen. So sollen Kassen mit vielen Kranken Geld von Kassen mit weniger Kranken erhalten. Hiergegen regt sich Widerstand bei den Ländern: Sie wollen bei der Höhe des Kassenbeitrags mitreden. Für Schleswig-Holstein werden durch diese Zentral-Verteilung Beitragserhöhungen befürchtet, weil im Lande überdurchschnittlich viele Versicherte einer günstigen Ersatzkasse angehören.
  • Gesetzliche Krankenkassen: Vorgesehen ist eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte um insgesamt 0,5 Prozent. Dadurch soll ein weiteres Finanzloch bei den Kassen verhindert werden. Bereits zum Jahresbeginn haben einer Umfrage des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge 160 der 233 Kassen ihre Beiträge erhöht. Ein weiterer Punkt: Schwarz-Rot will die Fusionen von Kassen erleichtern.
  • Zusatzbeiträge: Kommt eine gesetzliche Krankenkasse mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, kann sie einen Zusatz-Beitrag von ihren Mitgliedern erheben. Er darf maximal ein Prozent des Einkommens des jeweiligen Mitglieds betragen. Versicherte sollen die Versicherung sofort wechseln können, wenn diese Zusatzbeiträge erhebt.
  • Privatkassen: Ab 2009 sollen alle Privatversicherten die für sie angesparte Altersrückstellung mitnehmen und zwischen den Privatkassen wechseln können, allerdings nur binnen einer halbjährigen Übergangsfrist. Hiergegen regen sich verfassungsrechtliche Bedenken. Die privaten Krankenkassen sollen zudem verpflichtet werden, jeden Bewerber zum Basistarif ohne Prüfung von Vorerkrankungen aufzunehmen.
  • Kinder: Die Ausgaben für bislang beitragsfrei mitversicherte Kinder sollen künftig aus Steuermitteln aufgebracht werden. Hierfür sollen bis 2009 rund 4,5 Milliarden Euro aufgewendet werden.
  • Eigenverantwortung: Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss höhere Zuzahlungen leisten. Komplikationen nach Tätowierungen oder Piercings sollen nicht mehr auf Kassenkosten behandelt werden. An anderer Stelle werden die Leistungen der Kassen ausgeweitet: bei empfohlenen Impfungen, Eltern-Kind-Kuren sowie der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden.
  • Krankenhäuser: Eine Ländermehrheit lehnt die geplante Budget-Absenkung um bis zu ein Prozent ab: Hierdurch seien insbesondere die schleswig-holsteinischen Kliniken, die momentan bereits unter niedrigen Basisfallwerten leiden, zusätzlich bedroht, kritisiert die Landespolitik unisono. Bundesweit sollen die Kliniken einen Sparbetrag von 500 Millionen Euro erwirtschaften. Nachdem der Bundesrat diese Regel im Dezember angeprangert hat, will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach Medienberichten nun gemeinsam mit den Ländern nach einer Lösung suchen. Auch die pauschale Absenkung der Honorare für gesetzlich Versicherte um 0,7 Prozent und die Halbierung des so genannten Mindererlösausgleichs ist bei den Ländern durchgefallen. Um die Krankenhauskosten zu senken soll es zudem mehr ambulante Operationen geben.
  • Rettungsdienst: Eine Mehrheit in der Länderkammer lehnt auch eine Bestimmung ab, wonach die Rettungsdienste künftig drei Prozent weniger für ihre Einsätze erhalten sollen. Unterdessen hat das Gesundheitsministerium in Berlin dementiert, dass die hierdurch entstehenden Zusatzkosten auf die Patienten abgewälzt werden sollen.
  • Arzneimittel: Medikamente und Hilfsmittel sollen einer strengeren Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen werden. Apotheker sollen niedrigere Preise vereinbaren können und so 500 Millionen Euro sparen.

Anlass der Reform sind die seit Jahren steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Betrugen die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland im Jahr 1995 noch 186,5 Milliarden Euro, so waren es im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen Bundesamts bereits 234 Milliarden.

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