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Auf dieser
Seite: Gesundheitsreform
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Top 16:
Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbs-
stärkungsgesetz – GKV-WSG) im
Bundesrat ablehnen
Antrag der
Fraktion der FDP |
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Ablehnungsantrag
zur Gesundheitsreform erneut gescheitert
Trauernicht macht
Zustimmung von
Landes-Interessen abhängig
Kiel (SHL/ 25.01.)
Trotz der zuletzt in einigen zentralen Fragen erkennbaren
Annäherung zwischen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
(SPD) und den Bundesländern hat die Opposition die
Landesregierung erneut aufgefordert, die Gesundheitsreform im
Bundesrat abzulehnen. Die möglichen Kompromisse bei den
Krankenhaus-Budgets und bei den Rettungsdiensten änderten nichts
an der Tatsache, dass die Reform immer noch "medizinisch
unbegründet und wirtschaftlich unverantwortlich" sowie
"für Schleswig-Holstein verheerend" sei, bemängelte
der Liberale Heiner Garg, dessen Fraktion das Thema erneut auf die
Agenda gesetzt hatte. Die Rückendeckung von Grünen und SSW
reichte aber nicht aus: Mit ihrer Stimmenmehrheit lehnte die
Koalition die Ablehnungs-Forderung ab.
"Wir können uns keine
Fundamentalopposition leisten", so Gesundheitsministerin
Gitta Trauernicht (SPD). Sie versprach aber, die Landesregierung
werde weiterhin im Interesse des Landes verhandeln, den Entwurf
prüfen und ihr Abstimmungsverhalten davon abhängig machen, wie
sich die Reform auf das Land auswirkt. Medienberichten zufolge
hatte Bundes-Ministerin Schmidt den Ländern vorgeschlagen, die
geplante Budget-Absenkung für die Kliniken von 500 Millionen auf
250 bis 300 Millionen einzudampfen. Damit reagierte sie auf ein
entsprechendes Votum der Länderkammer aus dem letzten Dezember.
Auch der Landtag hatte Ende letzten Jahres diese Forderung
erhoben. Trauernicht wertete dies als großen Fortschritt für
Schleswig-Holstein. Außerdem soll dem Vernehmen nach die Regelung
gekippt werden, wonach Rettungsdienste künftig drei Prozent (etwa
100 Millionen Euro) weniger für ihre Einsätze erhalten sollten.
Auch hier hatten die Länder opponiert, ebenfalls im Einklang mit
dem Schleswig-Holsteinischen Landesparlament.
Trotz der angekündigten Verbesserungen blieb
Angelika Birk (Grüne) ablehnend. Sie prangerte die anstehenden
Beitragserhöhungen für Kassenpatienten als "ungerecht"
an. "Die Gesundheitsreform erweist sich als Attrappe",
die nur zu "völlig überflüssigen Bürokratiekosten"
führe und insbesondere Geringverdiener belaste, so Birk. Auch
Lars Harms (SSW) kritisierte insbesondere die Mehrbelastungen für
die gesetzlich Versicherten, während Besserverdiener "sich
aus der Solidargemeinschaft verabschieden". Für die
Krankenhäuser im Lande bleibe das Ergebnis "fatal".
Zwar bemängelte auch Ursula Sassen (CDU), die
Pläne der Berliner Koalition seien "schwer
nachvollziehbar". Insbesondere die "staatsmedizinischen
Tendenzen" der Reform seien für die Union ein Problem. Sie
setze aber darauf, dass die Ministerin "die Interessen des
Gesundheitslandes Schleswig-Holstein" in Berlin wirkungsvoll
vertrete. Dem schloss sich Jutta Schümann (SPD) an: Es gehe
darum, "pragmatisch an Lösungen weiter zu arbeiten".
Entscheidend sei, dass für Schleswig-Holstein keine gravierenden
Nachteile entstünden. Sie betonte, die Reform sei ein schwieriger
Kompromiss; die SPD favorisiere nach wie vor das Modell einer
Bürgerversicherung.
Der Bundestag will die Reform nun am 2. Februar
verabschieden, der Bundesrat voraussichtlich am 16. Februar. In
Kraft treten soll sie am 1. April.
Hintergrund:
Die FDP fordert die Landesregierung erneut
auf, die geplante Gesundheitsreform auf Bundesebene
abzulehnen. Bereits in der Dezember-Tagung (siehe plenum-online,
Dezember
2006) hatten alle drei Oppositionsfraktionen
vor Nachteilen für Schleswig-Holstein durch die von der
Großen Koalition in Berlin vorgesehenen Regelungen
gewarnt. Unterdessen haben die Länder mit bis zu 100
Änderungsanträgen im Bundesrat auf Nachbesserungen
gedrängt. Nach der Bundesrats-Kritik hat der schwarz-rote
Koalitionsausschuss in Berlin das Reformpaket Mitte dieses
Monats überarbeitet. Der Bundestag will die Reform nun am
2. Februar verabschieden, der Bundesrat am 16. Februar
oder am 9. März. In Kraft treten soll sie am 1. April.
Folgende
Punkte werden besonders heiß diskutiert:
- Gesundheitsfonds: Ab 2009
sollen die Beiträge von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern in einen Fonds fließen. Außerdem soll
der Staat Steuergelder in Milliardenhöhe beisteuern.
Die Kassen erhalten dann für jeden Versicherten einen
einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb
zwischen den Kassen anheizen und das Geld gerechter
verteilen. So sollen Kassen mit vielen Kranken Geld
von Kassen mit weniger Kranken erhalten. Hiergegen
regt sich Widerstand bei den Ländern: Sie wollen bei
der Höhe des Kassenbeitrags mitreden. Für
Schleswig-Holstein werden durch diese
Zentral-Verteilung Beitragserhöhungen befürchtet,
weil im Lande überdurchschnittlich viele Versicherte
einer günstigen Ersatzkasse angehören.
- Gesetzliche Krankenkassen: Vorgesehen
ist eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge für
gesetzlich Versicherte um insgesamt 0,5 Prozent.
Dadurch soll ein weiteres Finanzloch bei den Kassen
verhindert werden. Bereits zum Jahresbeginn haben
einer Umfrage des Nachrichtenmagazins
"Focus" zufolge 160 der 233 Kassen ihre
Beiträge erhöht. Ein weiterer Punkt: Schwarz-Rot
will die Fusionen von Kassen erleichtern.
- Zusatzbeiträge: Kommt eine
gesetzliche Krankenkasse mit dem Geld aus dem Fonds
nicht aus, kann sie einen Zusatz-Beitrag von ihren
Mitgliedern erheben. Er darf maximal ein Prozent des
Einkommens des jeweiligen Mitglieds betragen.
Versicherte sollen die Versicherung sofort wechseln
können, wenn diese Zusatzbeiträge erhebt.
- Privatkassen: Ab 2009
sollen alle Privatversicherten die für sie angesparte
Altersrückstellung mitnehmen und zwischen den
Privatkassen wechseln können, allerdings nur binnen
einer halbjährigen Übergangsfrist. Hiergegen regen
sich verfassungsrechtliche Bedenken. Die privaten
Krankenkassen sollen zudem verpflichtet werden, jeden
Bewerber zum Basistarif ohne Prüfung von
Vorerkrankungen aufzunehmen.
- Kinder: Die Ausgaben
für bislang beitragsfrei mitversicherte Kinder sollen
künftig aus Steuermitteln aufgebracht werden.
Hierfür sollen bis 2009 rund 4,5 Milliarden Euro
aufgewendet werden.
- Eigenverantwortung: Wer
Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer
krank wird, muss höhere Zuzahlungen leisten.
Komplikationen nach Tätowierungen oder Piercings
sollen nicht mehr auf Kassenkosten behandelt werden.
An anderer Stelle werden die Leistungen der Kassen
ausgeweitet: bei empfohlenen Impfungen,
Eltern-Kind-Kuren sowie der Betreuung Schwerstkranker
und Sterbender in den eigenen vier Wänden.
- Krankenhäuser: Eine
Ländermehrheit lehnt die geplante Budget-Absenkung um
bis zu ein Prozent ab: Hierdurch seien insbesondere
die schleswig-holsteinischen Kliniken, die momentan
bereits unter niedrigen Basisfallwerten leiden,
zusätzlich bedroht, kritisiert die Landespolitik
unisono. Bundesweit sollen die Kliniken einen
Sparbetrag von 500 Millionen Euro erwirtschaften.
Nachdem der Bundesrat diese Regel im Dezember
angeprangert hat, will Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt (SPD) nach Medienberichten nun gemeinsam
mit den Ländern nach einer Lösung suchen. Auch die
pauschale Absenkung der Honorare für gesetzlich
Versicherte um 0,7 Prozent und die Halbierung des so
genannten Mindererlösausgleichs ist bei den Ländern
durchgefallen. Um die Krankenhauskosten zu senken soll
es zudem mehr ambulante Operationen geben.
- Rettungsdienst: Eine
Mehrheit in der Länderkammer lehnt auch eine
Bestimmung ab, wonach die Rettungsdienste künftig
drei Prozent weniger für ihre Einsätze erhalten
sollen. Unterdessen hat das Gesundheitsministerium in
Berlin dementiert, dass die hierdurch entstehenden
Zusatzkosten auf die Patienten abgewälzt werden
sollen.
- Arzneimittel: Medikamente
und Hilfsmittel sollen einer strengeren
Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen werden. Apotheker
sollen niedrigere Preise vereinbaren können und so
500 Millionen Euro sparen.
Anlass der
Reform sind die seit Jahren steigenden Kosten im
Gesundheitswesen. Betrugen die Ausgaben für Gesundheit in
Deutschland im Jahr 1995 noch 186,5 Milliarden Euro, so
waren es im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen
Bundesamts bereits 234 Milliarden.
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