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Mel1
Wahlrecht
– Drucksache 16/1154
Die Landesregierung möchte
mit der Änderung einiger wahlrechtlicher Vorschriften ihre Einspar- und
Entbürokratisierungsbestrebungen auf die Wahlgesetzgebung ausdehnen. So
sollen bei kommenden Landtags- und Kommunalwahlen Briefwähler im Inland
das Porto künftig selbst tragen. Allein durch diesen Posten hofft die
Landesregierung pro Wahl mindestens 100.000 Euro einzusparen. Außerdem
sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor, auf eine repräsentative
Wahlstatistik zur Landtagswahl zu verzichten (Einsparung: rund 18.000
Euro). Wahlbeteiligung und Wählerverhalten sollen künftig aus den
Statistiken zur Bundestags- beziehungsweise zur Europawahl entnommen
werden.
Weitere Änderungen: Wurden in einem Wahlkreis versehentlich
Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen ausgegeben, so soll nur noch die
Erststimmen als ungültig gewertet werden, Zweitstimmen sollen gezählt
werden. Ferner soll auf die förmliche Mandatsannahme verzichtet werden.
Geplant ist, diese Prozedur eine Woche nach dem amtlichen Endergebnis
vom Wahlleiter durchführen zu lassen. Daraus ergäbe sich laut dem
Gesetzentwurf, den der Landtag in Erster Lesung an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen hat, eine weitere Einsparung in Höhe von
50.000 Euro zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode.
Mel2
Spielbanken
– Drucksache 16/1156
Die so genannte Spielbankabgabe, die sich aus dem
Bruttospielertrages errechnet, soll gesenkt werden. Bislang gingen so 80
Prozent an das Land, künftig sollen es nur noch 50 Prozent sein.
Zugleich plant die Landesregierung die Einführung einer 30-prozentigen
Zusatzabgabe, die allerdings je nach Ertragslage der Spielbanken gesenkt
oder erhöht werden kann. Die Spielbanken würden damit wie andere
Unternehmen besteuert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der
Landtag an die Ausschüsse für Innen und Recht sowie Finanzen überwiesen.
Mit dem Entwurf zieht die Landesregierung auch
Konsequenzen aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Bundes zur
Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen: Danach wären die
Spielbanken seit dem 6. Mai 2006 umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer
soll künftig auf die Spielbankabgabe angerechnet werden und damit
praktisch entfallen. Auf diese Weise würden die Spielbanken entlastet.
Mit der Senkung der so genannten Spielbankabgabe auf 50
Prozent würde sich Schleswig-Holstein an das Niveau der anderen
Bundesländer anpassen. Während die Abgabe weiterhin im
Länderfinanzausgleich als Steuereinnahme des Landes zählt, gilt dies
nicht für die Zusatzabgabe.
mehr Infos: plenum-online,
November
2003
Mel3
Krebsregister
– Drucksache 16/1159neu
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des
schleswig-holsteinischen Krebsregisters soll die Landesregierung
zur September-Tagung einen schriftlichen Bericht zu dem Thema vorlegen. Der Berichtsantrag stammt von den Grünen.
Die Oppositionspartei fragt unter anderem nach Erkenntnissen über
die Ursachen und spezifische Arten von Krebserkrankungen sowie
über die regionale Verteilung. Der Regierungsbericht soll
überdies die Themen Datenschutz und Patientenrecht beinhalten.
Nach dem Krebsregistergesetz des Landes sind
Ärzte in Schleswig-Holstein verpflichtet, neu aufgetretene
Tumorerkrankungen zu melden. Der jeweilige Patient kann dabei
selbst entscheiden, ob die Meldung namentlich oder anonym erfolgen
soll. Im Jahr 2005 ist jeder vierte Todesfall in
Schleswig-Holstein (23,6 Prozent) auf ein Krebsleiden
zurückzuführen. Damit
rangierte die Krankheit in der Rangliste der häufigsten
Todesursachen auf Platz 2. Die meisten Menschen starben an
Kreislauferkrankungen (45,1 Prozent).
mehr Infos: plenum-online,
Dezember
2005
Mel4
Europäische
Umgebungs-Lärmrichtlinie – Drucksache 16/1184
Der Landtag wird sich in der Februar-Sitzung mit
dem Stand der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie befassen.
Die Abgeordneten votierten für einen entsprechenden
Berichtsantrag von CDU und SPD. Darin wird die Landesregierung
aufgefordert, unter anderem die aktuelle Lärmschutzproblematik in
Schleswig-Holstein darzulegen und die inhaltlichen und
finanziellen Auswirkungen der europäischen Vorgaben zu benennen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass
die Lärmbelastung an hochfrequentierten Verkehrswegen und in
Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern bis Mitte 2007 in
so genannten Strategischen Lärmkarten erfasst werden muss. Bis
Mitte 2008 müssen dafür – unter Beteiligung der
Öffentlichkeit – Aktionspläne erarbeitet sein, die auch
Lärmminderungsmaßnahmen enthalten. Für Ballungsräume von
100.000 bis zu 250.000 Einwohnern sowie für weniger belastete
Verkehrswege räumt die Richtlinie jeweils fünf Jahre mehr Zeit
für die Erstellung ein. Anders als das europäische
Luftreinhalterecht schreibt die Umgebungslärmrichtlinie keine
EU-weit einheitlichen Grenzwerte vor. Auch die zu ergreifenden
Lärmminderungsmaßnahmen stellt sie in das Ermessen der
Mitgliedstaaten.
Kritiker der EU-Umgebungslärmrichtline, wie etwa
Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (CDU), warnen
vor einer finanziellen Überforderung der Kommunen bei der
Kartierung. Wiegard forderte deshalb, das Gesetzesvorhaben der EU
zu überprüfen.
Mel 5
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