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Wärmedämmung:
Forderungskatalog der Grünen droht zu scheitern
Übrige
Landtagsparteien wollen
Bundesgesetzgebung abwarten
Kiel
(SHL/30.1.).
Ein Zwang zum Einbau von Solaranlagen in Neubauten und eine
gesetzlich verordnete Verbesserung der Wärmedämmung in
Wohnhäusern kommt für die Koalition zum jetzigen Zeitpunkt
nicht in Frage. CDU und SPD wollen den vom Bund für 2009 geplanten
Gesetzesänderungen nicht vorgreifen. Sie reagierten damit auf einen
von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf, der einige konkrete
Sofort-Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Wohnhäusern
vorsieht. Kritik an der Grünen-Vorlage kam auch von FDP und SSW:
Sie warnten vor einer finanziellen Überforderung von Mietern,
Hausbesitzern und Bauherren. Die
vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen würden zu einer drastischen
Senkung des Verbrauchs führen und somit mittelfristig Geld sparen,
konterten die Grünen.
Schon heute sei es technisch möglich, aus
erneuerbaren Energien 90 Prozent des Wärmebedarfs zu decken, heißt
es zur Begründung. Tatsächlich seien es derzeit aber nur sechs
Prozent. Die Pläne der Grünen sehen vor, dass Solaranlagen oder
die Nutzung von Biomasse 40 Prozent des Wärmebedarfs bei Neubauten abdecken sollen
und nach Heizungserneuerungen in schon stehenden Häusern 20
Prozent. Der Neueinbau von „besonders klimaschädlichen und
unwirtschaftlichen" Elektroheizungen soll grundsätzlich
verboten werden, alte Heizungen dieser Art sollen bis 2015 außer
Betrieb genommen werden (nähere Einzelheiten:
siehe Hintergrund). Mit
dem Gesetzentwurf wolle seine Partei „Schleswig-Holsteins Häuser
wärmer anziehen", fasste Detlef Matthiessen (Grüne) zusammen.
CDU/SPD: Einheitliches Vorgehen ist sinnvoller
Das Gesetz der Grünen trage lediglich das „Etikett
umweltfreundlich auf der Stirn", denn Maßnahmen für den
Klimaschutz müssten auch rentabel sein, konterte
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). In dieselbe Richtung
argumentierte Thomas Hölck (SPD): Die „Summe der Belastungen für
Mieter und Vermieter darf nicht überproportional ansteigen".
Überdies sei ein „bundesgesetzlich einheitliches Vorgehen"
sinnvoller. Auch Manfred Ritzek (CDU) mahnte, Schleswig-Holstein
solle dem Bund nicht vorgreifen. Eine landesgesetzliche Regelung zum
jetzigen Zeitpunkt würde zu Abstimmungsproblemen führen.
Der zum Teil von einem in Baden-Württemberg
verabschiedeten Gesetz abgeschriebene Entwurf sei „gut gemeint,
aber schlecht gemacht", sagte Heiner Garg (FDP). Zumal die
Grünen den Hausbesitzern keine Übergangsvorschriften einräumten.
Und: Während die Grünen bereits ab April 2008 eine 40-prozentige
Beteiligung von erneuerbaren Energien am Wärmebedarf forderten,
seien es in Baden-Württemberg lediglich 20 Prozent. Auch Lars Harms
(SSW) warnte vor einer Überforderung der Bauherren, Hausbesitzer
und Mieter. Gleichwohl sei der Gesetzentwurf „ein gutes Instrument,
um Bewegung in die Sache zu bringen".
Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und
den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Grünen wollen per Gesetz die
Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden
vorantreiben. Ihre Pläne sehen vor, dass Solaranlagen
oder Biomasse bei Neubauten 40 Prozent des Wärmebedarfs
abdecken müssen und nach Heizungserneuerungen in schon
stehenden Häusern 20 Prozent. Schon heute sei es
technisch möglich, aus erneuerbaren Energien 90 Prozent
des Wärmebedarfs zu decken, heißt es zur Begründung.
Tatsächlich seien es derzeit aber nur sechs Prozent.
Die Grünen wollen auch den Wärmeverbrauch in
alten Gebäuden per Gesetz deckeln: Von 2010 an sollen 350
Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter nicht mehr
überschritten werden. Von 2015 an sollen 260 kWh und von
2020 an 170 kWh der Maximalwert sein. Derzeit werden nach
Angaben der Oppositionsfraktion im Schnitt 200 kWh
verbraucht. Hausbesitzer müssten also
gegebenenfalls Fenster oder Heizungen erneuern sowie
Solaranlagen einbauen.
Den Neubau von „besonders klimaschädlichen und
unwirtschaftlichen" Elektroheizungen wollen die
Grünen grundsätzlich verbieten, weil sie nur ein Drittel
der bereitgestellten Primärenergie nutzten. Alte
Heizungen dieser Art sollen bis 2015 außer Betrieb
genommen werden. Ihre Bau- und Nachrüstungsmaßnahmen
sollen die Hausbesitzer ab 2010 in einem Energiepass
festhalten, der von einem Sachverständigen ausgestellt
werden muss.
Die geforderten Schritte rechneten sich schon jetzt
für Hauseigentümer, heißt es weiter. Bei steigenden
Energiepreisen nehme der Effekt noch zu. Von dem Gesetz
erwarten sich die Grünen zudem einen Impuls für das
Handwerk.
Mit Blick auf das Klimaschutzziel der
Bundesregierung, bis 2020 CO2-Einsparungen um
40 Prozent zu erreichen, müssten die bisher getroffenen
Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeenergien
drastisch verstärkt werden, fordern die Grünen im
Landtag. Der aktuelle Entwurf eines Bundesgesetzes zur
Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien aus dem
Bundesumweltministerium sei diesbezüglich unzureichend,
weil er die verstärkte Nutzung regenerativer Energien nur
vorschreibt, wenn das Haus völlig saniert wird. Sie
verweisen auf ein Gesetz mit ähnlicher Stoßrichtung wie
das nun von ihnen vorgelegte, das der Landtag von
Baden-Württemberg vor kurzem verabschiedet hat.
Debatte
zu Energie-Einspar-Verordnung: plenum-online,
März 2007
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