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Auf dieser Seite: Wärme-Energie 

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Top 5:
Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Schleswig-Holstein 
(Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1791
-Plenarprotokoll-

Wärmedämmung: Forderungskatalog der Grünen droht zu scheitern

Übrige Landtagsparteien wollen 
Bundesgesetzgebung abwarten

Kiel (SHL/30.1.). Ein Zwang zum Einbau von Solaranlagen in Neubauten und eine gesetzlich verordnete Verbesserung der Wärmedämmung in Wohnhäusern kommt für die Koalition zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage. CDU und SPD wollen den vom Bund für 2009 geplanten Gesetzesänderungen nicht vorgreifen. Sie reagierten damit auf einen von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf, der einige konkrete Sofort-Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Wohnhäusern vorsieht. Kritik an der Grünen-Vorlage kam auch von FDP und SSW: Sie warnten vor einer finanziellen Überforderung von Mietern, Hausbesitzern und Bauherren. Die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen würden zu einer drastischen Senkung des Verbrauchs führen und somit mittelfristig Geld sparen, konterten die Grünen.

Schon heute sei es technisch möglich, aus erneuerbaren Energien 90 Prozent des Wärmebedarfs zu decken, heißt es zur Begründung. Tatsächlich seien es derzeit aber nur sechs Prozent. Die Pläne der Grünen sehen vor, dass Solaranlagen oder die Nutzung von Biomasse 40 Prozent des Wärmebedarfs bei Neubauten abdecken sollen und nach Heizungserneuerungen in schon stehenden Häusern 20 Prozent. Der Neueinbau von „besonders klimaschädlichen und unwirtschaftlichen" Elektroheizungen soll grundsätzlich verboten werden, alte Heizungen dieser Art sollen bis 2015 außer Betrieb genommen werden (nähere Einzelheiten: siehe Hintergrund). Mit dem Gesetzentwurf wolle seine Partei „Schleswig-Holsteins Häuser wärmer anziehen", fasste Detlef Matthiessen (Grüne) zusammen.

CDU/SPD: Einheitliches Vorgehen ist sinnvoller

Das Gesetz der Grünen trage lediglich das „Etikett umweltfreundlich auf der Stirn", denn Maßnahmen für den Klimaschutz müssten auch rentabel sein, konterte Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). In dieselbe Richtung argumentierte Thomas Hölck (SPD): Die „Summe der Belastungen für Mieter und Vermieter darf nicht überproportional ansteigen". Überdies sei ein „bundesgesetzlich einheitliches Vorgehen" sinnvoller. Auch Manfred Ritzek (CDU) mahnte, Schleswig-Holstein solle dem Bund nicht vorgreifen. Eine landesgesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt würde zu Abstimmungsproblemen führen.

Der zum Teil von einem in Baden-Württemberg verabschiedeten Gesetz abgeschriebene Entwurf sei „gut gemeint, aber schlecht gemacht", sagte Heiner Garg (FDP). Zumal die Grünen den Hausbesitzern keine Übergangsvorschriften einräumten. Und: Während die Grünen bereits ab April 2008 eine 40-prozentige Beteiligung von erneuerbaren Energien am Wärmebedarf forderten, seien es in Baden-Württemberg lediglich 20 Prozent. Auch Lars Harms (SSW) warnte vor einer Überforderung der Bauherren, Hausbesitzer und Mieter. Gleichwohl sei der Gesetzentwurf „ein gutes Instrument, um Bewegung in die Sache zu bringen".

Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen. 

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Hintergrund:
  Die Grünen wollen per Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden vorantreiben. Ihre Pläne sehen vor, dass Solaranlagen oder Biomasse bei Neubauten 40 Prozent des Wärmebedarfs abdecken müssen und nach Heizungserneuerungen in schon stehenden Häusern 20 Prozent. Schon heute sei es technisch möglich, aus erneuerbaren Energien 90 Prozent des Wärmebedarfs zu decken, heißt es zur Begründung. Tatsächlich seien es derzeit aber nur sechs Prozent.
  Die Grünen wollen auch den Wärmeverbrauch in alten Gebäuden per Gesetz deckeln: Von 2010 an sollen 350 Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter nicht mehr überschritten werden. Von 2015 an sollen 260 kWh und von 2020 an 170 kWh der Maximalwert sein. Derzeit werden nach Angaben der Oppositionsfraktion im Schnitt 200 kWh verbraucht. Hausbesitzer müssten also gegebenenfalls  Fenster oder Heizungen erneuern sowie Solaranlagen einbauen.
  Den Neubau von „besonders klimaschädlichen und unwirtschaftlichen" Elektroheizungen wollen die Grünen grundsätzlich verbieten, weil sie nur ein Drittel der bereitgestellten Primärenergie nutzten. Alte Heizungen dieser Art sollen bis 2015 außer Betrieb genommen werden. Ihre Bau- und Nachrüstungsmaßnahmen sollen die Hausbesitzer ab 2010 in einem Energiepass festhalten, der von einem Sachverständigen ausgestellt werden muss.
  Die geforderten Schritte rechneten sich schon jetzt für Hauseigentümer, heißt es weiter. Bei steigenden Energiepreisen nehme der Effekt noch zu. Von dem Gesetz erwarten sich die Grünen zudem einen Impuls für das Handwerk.
  Mit Blick auf das Klimaschutzziel der Bundesregierung, bis 2020 CO2-Einsparungen um 40 Prozent zu erreichen, müssten die bisher getroffenen Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeenergien drastisch verstärkt werden, fordern die Grünen im Landtag. Der aktuelle Entwurf eines Bundesgesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien aus dem Bundesumweltministerium sei diesbezüglich unzureichend, weil er die verstärkte Nutzung regenerativer Energien nur vorschreibt, wenn das Haus völlig saniert wird. Sie verweisen auf ein Gesetz mit ähnlicher Stoßrichtung wie das nun von ihnen vorgelegte, das der Landtag von Baden-Württemberg vor kurzem verabschiedet hat.

Debatte zu Energie-Einspar-Verordnung: plenum-online, März 2007

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