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a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
      Landesministergesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1663
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 
      Landesbeamtengesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1664
c.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-
  Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Nebentätigkeiten)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1665
d.) Entwurf einer Änderung der Verhaltensregeln für die
     Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/1668
(Ausschussüberweisung am 22. November 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 16/2349

Landespolitiker brauchen Nebeneinkünfte weiterhin
nicht offen legen

Grünen-Vorstoß nach emotional
geführter Debatte abgelehnt

Kiel (SHL/29.01.) Schleswig-Holsteins Minister und Landtagsabgeordnete sind auch künftig nicht verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen. CDU und FDP lehnten nach einem Jahr Beratung im Innen- und Rechtsausschuss in Zweiter Lesung einen von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Landesminister-, Landesbeamten- und Abgeordnetengesetz sowie zur Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Klaus-Peter Puls, begrüßte den Vorstoß der Grünen in seiner Rede ausdrücklich, verwies aber auf die Koalitionsräson. In der Abstimmung votierte allerdings die Sozialdemokratin Anette Langner trotzdem für den Gesetzentwurf.

„So ist das in Großen Koalitionen: Als SPD können wir leider auch vernünftigen Oppositionsvorschlägen nur zustimmen, wenn die CDU mitmacht", gab Puls zu Protokoll.

„Das ist ein Armutszeugnis", schimpfte die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold in einer emotional geführten Debatte. „Wer das Gesetz ablehnt, verweigert den Bürgern die Transparenz". Die Oppositionspartei hatte in Anlehnung an die seit 2005 im Bundestag geltende Regelung gefordert, dass Abgeordnete ihre Einkünfte auflisten. „Wir haben extra das Berliner Modell gewählt, weil es rechtlich bereits vom Bundesverfassungsgericht geprüft wurde", betonte Heinold. „Die Bürger haben Anspruch darauf, zu erfahren, ob Abgeordnete ihre Entscheidungen frei treffen oder von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden", pflichtete ihr die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, bei.

„Einen Zwang darf es nicht geben"

Im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln gebe es bereits „umfassende Kontroll- und Anzeigepflichten, die wir uns selbst aufgelegt haben", hielt Werner Kalinka (CDU) dagegen. Seiner Meinung nach würde die Bereitschaft zum politischen Mandat abnehmen – „dem sollten wir mit dem Gesetz nicht weiter Vorschub leisten". Auch Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) wiederholte seine Befürchtungen, dass eine Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte Selbstständige und Freiberufler davon abhalten könnten, ein Mandat zu übernehmen. „Wer seinen monetären Exhibitionismus ausleben muss, soll das tun, einen Zwang darf es nicht geben", sagte Kubicki.

„So ist das in Großen Koalitionen: Als SPD können wir leider auch vernünftigen Oppositionsvorschlägen nur zustimmen, wenn die CDU mitmacht", gab der SPD-Abgeordnete Puls zu Protokoll.


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